21.05.2019
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Ein Camp von Binnenvertriebenen in der afghanischen Hauptstadt Kabul. Auch Abgeschobenen droht jetzt die Obdachlosigkeit, wenn sie nicht auf ein Netzwerk zurückgreifen können. Foto: picture alliance / Xinhua

Heute, am 21.05, startet der insgesamt 24. Abschiebeflug nach Afghanistan. Die deutschen Behörden reagieren dabei offenbar nicht auf Kritik aus dem Antifolter-Komitee des Europarates an menschenrechtlich fragwürdigen Zuständen bei einer Abschiebung nach Kabul. Und dort angekommen sind die Bedingungen für die Rückkehrer nun noch schlechter.

Der Euro­päi­sche Aus­schuss zur Ver­hü­tung von Fol­ter und unmensch­li­cher und ernied­ri­gen­der Behand­lung oder Stra­fe (CPT), eine Insti­tu­ti­on des Euro­pa­ra­tes, hat jüngst gehar­nisch­te Kri­tik an den Zustän­den bei einer Abschie­bung nach Kabul geäu­ßert, die er im August 2018 beob­ach­tet hatte.

Es ist skan­da­lös, dass es unter den Augen der CPT-Beob­ach­ter auf dem beob­ach­te­ten Kabul-Flug zu Miss­hand­lun­gen durch die beglei­ten­den Beam­ten kam, bei denen einer Per­son die Geni­ta­li­en gequetscht wur­den und Tech­ni­ken mit atem­be­hin­dern­der Wir­kung ange­wen­det wur­den. Wenn dies auf einem beob­ach­te­ten Flug geschah, ist zu befürch­ten, dass es in ande­ren Fäl­len ohne Zeu­gen noch »här­ter zur Sache geht«.

Wenn dies auf einem beob­ach­te­ten Flug geschah, ist zu befürch­ten, dass es in ande­ren Fäl­len ohne Zeu­gen noch »här­ter zur Sache geht«.

Neue Härte bei Abschiebungen

Als Reak­ti­on auf zwei Todes­fäl­le in den Jah­ren 1994 und 1999 sind atem­be­hin­dern­de Tech­ni­ken bei Abschie­bun­gen eigent­lich per Dienst­an­wei­sung ver­bo­ten. Den­noch scheint sich die For­de­rung der Poli­tik nach mehr Kon­se­quenz bei der Durch­set­zung von Abschie­bun­gen in einer neu­en Här­te niederzuschlagen.

Zur neu­en Här­te gehört es auch, dass aus der Abschie­bungs­haft­an­stalt Büren (NRW) ein Betrof­fe­ner auf den beob­ach­te­ten Kabul-Flug gebucht wur­de, nur weni­ge Tage, nach­dem er bei einem Sprung aus dem Fens­ter eine Frak­tur eines Len­den­wir­bels erlit­ten hat­te und ohne, dass die not­wen­di­ge Nach­sor­ge gewähr­leis­tet war. Die Kri­tik des CPT: Die Rol­le von Ärz­ten, die sowohl über die Rei­se­taug­lich­keit ent­schei­den als auch noch als Begleit­ärz­te mit­flie­gen, ist dubi­os und inakzeptabel.

Pilot*innenschelte statt Konsequenzen

Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan sind ange­sichts der Sicher­heits­si­tua­ti­on dort gene­rell unver­ant­wort­lich. Nach dem Bericht des CPT muss es jetzt jedoch auch um die Umstän­de der Char­ter­ab­schie­bungs­flü­ge gehen. Bis zur Umset­zung der von CPT genann­ten Emp­feh­lun­gen / For­de­run­gen dürf­te eigent­lich kein ein­zi­ger Abschie­bungs­flug abheben.

Auf Sei­ten der Bun­des­re­gie­rung und der Bun­des­po­li­zei scheint aller­dings wenig Bereit­schaft zu bestehen, dafür zu sor­gen, dass gegen Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen bei Abschie­bun­gen wirk­sa­me Vor­keh­run­gen getrof­fen wer­den. Die Füh­rung der Bun­des­po­li­zei leug­net sogar, dass es die zen­tra­len Miss­stän­de, die das CPT doku­men­tiert, gege­ben hat. Dafür wur­den kürz­lich gar Pilot*innen durch Bun­des­po­li­zei­chef Romann scharf ange­grif­fen – die­se leh­nen aus Grün­den der Luft­si­cher­heit die Mit­nah­me von Abzu­schie­ben­den manch­mal ab.

Nach Landung Obdachlosigkeit?

Wenn der heu­ti­ge Abschie­bungs­flug nach Afgha­ni­stan mor­gen früh in Kabul ein­trifft, dann gibt es für die Betrof­fe­nen mitt­ler­wei­le aller­dings noch ein neu­es Pro­blem: Es droht ihnen die Obdach­lo­sig­keit. Bis­lang konn­ten Abge­scho­be­ne ohne fami­liä­re Unter­stüt­zung bzw. ohne Hilfs- und Unter­kunfts­mög­lich­keit pro­vi­so­risch und für begrenz­te Zeit eine Blei­be in einem von der IOM (Inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on) betreu­ten Hotel finden.

Gut denk­bar, dass Abge­scho­be­ne künf­tig län­ge­re Zeit ohne ein Dach über dem Kopf bleiben.

Bereits seit dem letz­ten Flug ist die­se Mög­lich­keit ent­fal­len. Statt­des­sen zahlt die IOM nun einen Betrag von 167 Dol­lar pro Rück­keh­rer bei der Ankunft und ver­mit­telt nach Medi­en­be­rich­ten »nütz­li­che Infor­ma­tio­nen«, etwa über Hotels. Ange­sichts der Hotel­prei­se in Kabul – ganz zu schwei­gen von Woh­nungs­mie­ten  –  ist das nicht ein­mal der sprich­wört­li­che Trop­fen auf den hei­ßen Stein.

Nach der Landung will man keine Verantwortung mehr

Kabul ist eine gefähr­li­che Stadt, gera­de auch für die­je­ni­gen, die ohne Anbin­dung an ein fami­liä­res Netz­werk aus dem Aus­land zurück­kom­men und denen vie­le Ein­hei­mi­sche unter­stel­len, sie wür­den über Geld­mit­tel ver­fü­gen. Schon die Suche nach einer Unter­kunft birgt also Gefahren.

Gut denk­bar, dass Abge­scho­be­ne künf­tig län­ge­re Zeit ohne ein Dach über dem Kopf blei­ben. Auch das spielt für die deut­schen Behör­den aber offen­sicht­lich kei­ne Rol­le. Beson­ders wich­tig ist da nur, dass das Flug­zeug nach kür­zest­mög­li­chem Auf­ent­halt wie­der in der Luft ist. Län­ge­re Auf­ent­hal­te, gar außer­halb des Flug­ha­fen­ge­län­des, wären näm­lich gefähr­lich für die beglei­ten­den deut­schen Beamten.

(bm)