News
Abschiebung in die Türkei trotz Verfolgung durch IS? Klage vor dem EGMR eingereicht
Ein homosexueller Syrer soll aus Griechenland in die Türkei abgeschoben werden – obwohl er dort von Schergen des Islamischen Staats bedroht wurde. Mit PRO ASYL kooperierende Anwälte haben dagegen nun einen Eilantrag vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht.
Gemeinsam mit einem lokal ansässigen griechischen Anwalt und dem griechischen Flüchtlingsrat bringen PRO ASYL – Anwältinnen das erste Mal einen Fall, der aus dem EU-Türkei-Deal resultiert, vor den EGMR in Straßburg. Damit soll eine Abschiebung des Mannes noch verhindert werden.
Vom IS zur Rückkehr nach Syrien aufgefordert
Der syrische Schutzsuchende arbeitete in Syrien in der Ölindustrie. Nachdem er in die Türkei geflohen war und einige Jahre dort lebte, wurde er am 25. März von Emissären des IS in seiner Wohnung in Istanbul aufgesucht. Sie forderten ihn auf, sofort nach Syrien zurückzukehren und dort für den IS in der Ölförderung zu arbeiten. Der Schutzsuchende floh Hals über Kopf mit einem Sprung aus seinem Küchenfenster und bestieg kurz später ein Boot in Richtung Griechenland. Er erreichte Lesbos am 29. März.
Auch aufgrund seiner Homosexualität ist er in der Türkei gefährdet – das Land ist gemäß ILGA Europe eines der Länder in Europa und Umgebung, in denen Homosexuelle den meisten Problemen und Gefahren ausgesetzt sind.
Asylantrag in Griechenland für unzulässig erklärt
Nach der Befragung durch das European Asylum Support Office (EASO) am 6. Mai wurde sein Asylantrag in Griechenland jedoch für unzulässig erklärt. Eine Prüfung der Fluchtgründe ist somit nicht erfolgt. Auch die griechische Berufungsinstanz entschied ohne weitere Sachverhaltsaufklärung auf Abschiebung in die Türkei. Der Schutzsuchende ist gegenwärtig auf Lesbos in Haft.
PRO ASYL führt mit griechischen und türkischen Anwältinnen und Menschenrechtlern das Refugee Support Program Aegean (RSPA) durch. In diesem Kontext haben griechische Rechtsanwälte nun Klage vor dem EGMR eingereicht, um die Abschiebung in die Türkei noch zu stoppen.
EU-Türkei-Deal ist verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen
Der EU-Türkei-Deal hat ein menschenrechtliches Desaster in der Ägäis verursacht: Auch tausende andere Flüchtlinge sind derzeit unter katastrophalen Bedingungen in Haftlagern auf den griechischen Inseln eingesperrt. Zugang zu einem Asylverfahren unter rechtsstaatlichen Maßstäben erhalten sie nicht.
Unlängst hat aber selbst eine griechische Berufungsinstanz die Abschiebung von Syrern in die Türkei gestoppt, da das Land kein „sicherer Drittstaat“ sei. Auch vor diesem Hintergrund darf die Abschiebung des vom IS bedrohten Syrers keinen Bestand haben.