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Berlin/Brandenburg: Residenzpflicht bleibt

Berlin und Brandenburg haben ihre Pläne verworfen, die Residenzpflicht für Asylbewerber zwischen beiden Bundesländern abzuschaffen. Die beiden Bundesländer sind nun zu dem Ergebnis gekommen, dass es für die Aufhebung der Residenzpflicht einer Änderung des Bundesrechts bedürfe. Die Flüchtlingsräte von Berlin und Brandenburg zeigten sich enttäuscht und warfen den Landesregierungen ein Abducken hinter Bundesrecht vor. Ein
Berlin und Brandenburg haben ihre Pläne verworfen, die Residenzpflicht für Asylbewerber zwischen beiden Bundesländern abzuschaffen. Die beiden Bundesländer sind nun zu dem Ergebnis gekommen, dass es für die Aufhebung der Residenzpflicht einer Änderung des Bundesrechts bedürfe.
Die Flüchtlingsräte von Berlin und Brandenburg zeigten sich enttäuscht und warfen den Landesregierungen ein Abducken hinter Bundesrecht vor. Ein von den Flüchtlingsräten in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten war zu einem anderen Ergebnis gekommen als die Innenverwaltung der Länder.
Der Streit um die Residenzpflicht wird weitergehen. Derzeit ist eine ePetition beim Deutschen Bundestag anhängig, die sich für die Abschaffung dieser Einschränkung der Bewegungsfreiheit einsetzt.
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