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Residenzpflicht in Sachsen gelockert
Seit gestern dürfen sich Menschen mit Duldung im gesamten Bundesland Sachsen frei bewegen. Der restriktiven Praxis einiger Kreisverwaltungen in Sachsen, die es Geduldeten untersagten, ihren Landkreis zu verlassen, ist damit ein Riegel vorgeschoben. Dennoch ist die Lockerung der Residenzpflicht nur ein minimaler Fortschritt. Denn die neue Regelung gilt nur für Geduldete, nicht aber für Asylsuchende.
Seit gestern dürfen sich Menschen mit Duldung im gesamten Bundesland Sachsen frei bewegen. Der restriktiven Praxis einiger Kreisverwaltungen in Sachsen, die es Geduldeten untersagten, ihren Landkreis zu verlassen, ist damit ein Riegel vorgeschoben. Dennoch ist die Lockerung der Residenzpflicht nur ein minimaler Fortschritt. Denn die neue Regelung gilt nur für Geduldete, nicht aber für Asylsuchende. Andere Bundesländer hatten – zuletzt im Dezember in Nordrhein-Westfalen – die landesweite Bewegungsfreiheit auch für Asylsuchende eingeführt. In Berlin und Brandenburg dürfen darüber hinausgehend Asylsuchende und Geduldete eine Dauererlaubnis beantragen, die ihnen auch den Besuch des jeweils anderen Bundeslandes erlaubt. PRO ASYL sieht die generelle Abschaffung der EU-weit einmaligen Residenzpflicht als überfällig an.
Berlin/Brandenburg: Residenzpflicht bleibt (27.03.10)
ePetition fordert Abschaffung der Residenzpflicht (25.03.10)