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Neuer Aufnahmebeschluss für Syrienflüchtlinge: Zweite Chance für Angehörige?

Nach dem Aufnahmebeschluss der Innenministerkonferenz vom Dezember 2013 wird Deutschland weitere 5.000 syrische Flüchtlinge aufnehmen. Die entsprechende Aufnahmeanordnung legt in einigen Punkten die Hürden tiefer.
Insbesondere Angehörige, die an den bürokratischen Hürden der Länderprogramme gescheitert sind, könnten eine neue – wenn auch kleine – Chance bekommen, doch noch Verwandte zu sich zu holen. Interessierte sollten sich schnellstmöglich an die Ausländerbehörden vor Ort wenden.
Die meisten Kontingentplätze sollen auf Vorschlag der Bundesländer vergeben werden. Die Frist, innerhalb derer die Bundesländer bestimmte Personen zur Aufnahme beim Bundesamt vorschlagen können, soll am 28. Februar 2014 enden.
Chancen weiterhin gering
Bei einer Aufnahme von bundesweit nur 5.000 zusätzlichen Plätzen schätzt PRO ASYL allerdings die Chancen für Familienangehörige in Deutschland insgesamt als gering ein, Verwandte aus der syrischen Krisenregion zu sich zu holen. Im Oktober hatte PRO ASYL die hohen bürokratische Hürden in den Aufnahmeregelungen der einzelnen Bundesländer kritisiert.
Vorrangig sollen auch gemäß der Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministeriums vom Dezember Menschen mit verwandtschaftlichen Beziehungen nach Deutschland aufgenommen werden. Jedoch ist die Anordnung in einigen Punkten weiter gefasst als die Länderregelungen.
Verpflichtungserklärung nicht zwingend
So ist die Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt (und gegebenenfalls Krankheitskosten) nicht zwingend vorgeschrieben – wenngleich solche Fälle bevorzugt werden, in denen Angehörige in Deutschland sich zur Kostenübernahme verpflichten. Insbesondere Angehörige, die bereits vergeblich einen Antrag über die Länderregelungen gestellt haben und dabei an den hohen Einkommensnachweisen gescheitert sind, sollten jetzt einen neuen Versuch machen.
Eine neue Chance könnte sich auch für in Syrien lebende Staatenlose – in der Regel Kurden und Palästinenser – ergeben, sowie für entferntere Familienangehörige oder gegebenenfalls Bekannte von in Deutschland lebenden Syrerinnen und Syrern.
Ob Bund oder Länder sich tatsächlich als großzügig erweisen, wird sich zeigen. Informationen zu der Aufnahmeanordnung im Einzelnen und den dazugehörigen Ländererlassen finden Sie hier.
Erst wenige Menschen eingereist
Den Beschluss zur Aufnahme von weiteren 5.000 Menschen aus Syrien, den Nachbarländern oder Ägypten hatten die Innenminister von Bund und Ländern bei ihrer Konferenz im Dezember 2013 verabschiedet. Bereits im März 2013 hatte die Bundesregierung ein Aufnahmekontingent von 5.000 syrischen Flüchtlingen beschlossen. Bis zum 5. Dezember waren auf dieser Grundlage allerdings erst 1.676 Personen in Deutschland eingereist, teilte die Bundesregierung auf Anfrage mit.
Nach den Aufnahmeregelungen der einzelnen Bundesländer waren deutschlandweit bis zum 5. Dezember erst 940 Visa erteilt worden. Die Antragsfrist nach den Länderprogrammen läuft in einigen Bundesländern nur noch bis Ende Februar 2014. Insgesamt ist der humanitäre Beitrag der Bundesrepublik zur Lösung der humanitären Notlage der syrischen Bevölkerung nach wie vor bescheiden.
Aufnahmebeschluss der IMK vom Dezember 2013
Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministers
Weitere Informationen: www.save-me-kampagne.de
Syrische Flüchtlingskrise: Menschenrechtskommissar übt beschämende Kritik an Europa (19.12.13)
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