09.03.2010

PRO ASYL: Inhaf­tie­rung und Abschie­bung von Min­der­jäh­ri­gen beenden

Ein sieb­zehn­jäh­ri­ger Jun­ge hat sich in Abschie­bungs­haft das Leben genom­men. Deutsch­land fühl­te sich nicht zustän­dig für sei­nen Asyl­an­trag. Ein Min­der­jäh­ri­ger starb, weil bun­des­deut­sche Behör­den euro­päi­sche Asyl­zu­stän­dig­keits­re­ge­lun­gen wich­ti­ger nah­men als das Kin­des­wohl und das Leben eines Schutz­su­chen­den. David M. aus Geor­gi­en wur­de inhaf­tiert, weil er in Polen sein Asyl­ver­fah­ren durch­lau­fen soll­te. Trotz Hun­ger­streiks wur­de sei­ne Ver­zweif­lung nicht wahr­ge­nom­men. Am 7. März erhäng­te er sich im Zen­tral­kran­ken­haus des Untersuchungsgefängnisses.

„Der Tod des Jugend­li­chen zeigt, dass alle kin­der­recht­li­chen Siche­run­gen in Ham­burg außer Kraft gesetzt wur­den. Kin­der und Jugend­li­che gehö­ren nicht ins Gefäng­nis und dür­fen nicht wie Stück­gut durch Euro­pa ver­schickt wer­den“, so Karl Kopp, Europa­re­fe­rent von PRO ASYL.

PRO ASYL for­dert die lücken­lo­se Auf­ar­bei­tung des Todes­fal­les und ein bun­des­wei­tes Ver­bot der Inhaf­tie­rung und Abschie­bung unbe­glei­te­ter Min­der­jäh­ri­ger. Kin­der und Jugend­li­che gehö­ren nicht ins Gefäng­nis, sie haben Anrecht auf Schutz und Betreuung.

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