Das geplan­te Inte­gra­ti­ons­ge­setz der Bun­des­re­gie­rung stößt bei PRO ASYL auf Kri­tik: „Die Bun­des­re­gie­rung plant ein Des­in­te­gra­ti­ons­ge­setz. Es gibt ein Ange­bots­de­fi­zit der Bun­des­re­gie­rung, nicht einen Inte­gra­ti­ons­un­wil­len der Flücht­lin­ge“, so Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

Ein Inte­gra­ti­ons­ge­setz, das Sank­tio­nen vor­sieht, för­dert ent­ge­gen aller Fak­ten das Vor­ur­teil, Flücht­lin­ge woll­ten sich nicht inte­grie­ren. Ent­schei­dend für die Inte­gra­ti­on sind Sprach­er­werb und vor allem der Auf­ent­halts­sta­tus. Genau das wird ihnen jedoch oft jah­re­lang ver­wei­gert. „Die Inte­gra­ti­ons­hür­de ist die ver­fehl­te Poli­tik des Innenministeriums“.
Auf ent­schie­de­ne Ableh­nung stößt auch das Vor­ha­ben, Flücht­lin­ge zu zwin­gen, auch nach der Aner­ken­nung an einem ihnen zufäl­lig zuge­wie­se­nen Wohn­ort zu blei­ben. „Jobs fin­det man aus der Nähe, durch Netz­wer­ke und direk­te Kon­tak­te. Die Wohn­sitz­auf­la­ge für Aner­kann­te wird sie in die sozia­le Abhän­gig­keit trei­ben und des­in­te­gra­tiv wir­ken“, kri­ti­siert Burkhardt.

Uner­le­dig­te Asylanträge
Die hohe Zahl der noch nicht bear­bei­te­ten Asyl­an­trä­ge erfor­dert poli­ti­sches Han­deln. Ende März gab es knapp 410.000 anhän­gi­ge Ver­fah­ren. Dazu kom­men noch die ca. 300.000–400.000 noch nicht im Asyl­ver­fah­ren befind­li­chen Per­so­nen. PRO ASYL geht dem­entspre­chend von einem Rück­stand von mehr als 700.000 Asyl­ver­fah­ren aus. Das ver­deut­licht auch die Dring­lich­keit einer Alt­fall­re­ge­lung, damit die Zahl der mehr als ein Jahr anhän­gi­gen Ver­fah­ren nicht noch wei­ter wächst. Gegen­wär­tig gibt es mehr als 90.000 Alt­fäl­le, die län­ger als ein Jahr nicht ent­schie­den wur­den. In die­sen Fäl­len soll­te eine Auf­ent­halts­er­laub­nis erteilt wer­den. Afgha­nen war­ten bei­spiels­wei­se 20,5 Mona­te auf einen Bescheid, bei soma­li­schen Flücht­lin­gen sind es sogar 23 Mona­te (Bun­des­tag Druck­sa­che 18/7625, S.23). Bei bei­den Grup­pen liegt die Aner­ken­nungs­quo­te jedoch bei 78% und mehr (Afgha­nen 78%, Soma­lis 82%). Wäh­rend die­ser Zeit haben sie kei­nen Anspruch auf Teil­nah­me an Integrationskursen.

Man­geln­de Integrationsangebote
Die Zah­len des BMI offen­ba­ren: 2016 wur­den bis Ende März 95.000 Flücht­lin­ge bzw. Schutz­be­dürf­ti­ge aner­kannt. 2015 waren es rund 141.000. Bis­her sind schon mehr als 230.000 berech­tigt, an Inte­gra­ti­ons­maß­nah­men teil­zu­neh­men. Meh­re­re Hun­dert­tau­send Asyl­an­trä­ge sind noch nicht bear­bei­tet. Bei einer Aner­ken­nungs­quo­te von ca. 60% ist bei Abar­bei­tung der Alt­fäl­le dem­entspre­chend mit einem weit höhe­ren Bedarf zu rech­nen, als mit den 300.000 Plät­zen, mit denen das BMI bei Inte­gra­ti­ons­kur­sen kal­ku­liert. PRO ASYL schätzt, dass die Haus­halts­mit­tel des Bun­des hier­für mehr als ver­dop­pelt wer­den müssten.

 

 

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