07.01.2014
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Syrische Flüchtlinge im November 2013 Lager in der Stadt Harmanli, unweit der türkischen Grenze. Die Flüchtlinge dürfen das Lager nicht verlassen. Medizinische Versorgung gibt es nicht, die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist unzureichend. Bild: UNHCR/D. Kashavelov

Das Asylsystem des Landes weist systemische Mängel auf. Nach einem neuen Bericht des UN-Flüchtlingshochkommissariats UNHCR drohen Asylsuchenden in Bulgarien schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen.

Weder Nah­rung, sau­be­res Trink­was­ser oder Unter­kunft wer­den für die Tau­sen­den – der­zeit vor allem syri­schen – Flücht­lin­ge sicher­ge­stellt. Ein fai­res Asyl­ver­fah­ren schei­tert bereits an der Regis­trie­rung der Asylanträge.

Dra­ma­ti­sche Situa­ti­on in Elendsquartieren

Mit den stei­gen­den Zah­len von Asyl­su­chen­den spitzt  sich die dra­ma­ti­sche Situa­ti­on in den bul­ga­ri­schen Elends­qua­tie­ren für Schutz­su­chen­de immer wei­ter zu. Wur­den in Bul­ga­ri­en noch vor weni­gen Jah­ren nur ca. 1.000 Asyl­su­chen­de pro Jahr gezählt, so stie­gen die Zah­len im Jahr 2013 auf 10.000 Asyl­su­chen­de an. Die mit Abstand größ­te Grup­pe sind syri­sche Flücht­lin­ge, die aus der Tür­kei in das EU-Land wei­ter geflo­hen sind. Wie dra­ma­tisch sowohl die Ver­sor­gungs­la­ge als auch die recht­li­che Situa­ti­on der Flücht­lin­ge in Bul­ga­ri­en ist, bestä­tigt nun ein neu­er UNHCR-Bericht, der am 2. Janu­ar 2014 ver­öf­fent­licht wurde.

UNHCR for­dert Abschiebungsstopp

Gleich­zei­tig for­der­te UNHCR die ande­ren EU-Staa­ten auf, die Rück­über­stel­lun­gen von Asyl­su­chen­den nach Bul­ga­ri­en zu stop­pen. Dies gebie­te die Recht­spre­chung des Men­schen­rechts­ge­richts­hofs in Straß­burg und des obers­ten Gerichts der EU, des EuGH in Luxem­burg. Nach der EU-Ver­ord­nung „Dub­lin III“ ist das EU-Land für das Asyl­ver­fah­ren zustän­dig, über das die Asyl­su­chen­den erst­mals in die EU ein­ge­reist sind. Flücht­lin­ge, die aus Bul­ga­ri­en wei­ter­rei­sen, kön­nen des­we­gen dort­hin zurück­ge­scho­ben wer­den. Die­se Pra­xis muss ange­sichts der dra­ma­ti­schen Situa­ti­on der Flücht­lin­ge in Bul­ga­ri­en been­det werden.

Im Ein­zel­nen hat UNHCR fol­gen­de Män­gel im bul­ga­ri­schen Asyl­sys­tem dokumentiert:

- Wer­den Asyl­su­chen­de aus ande­ren EU-Staa­ten nach Bul­ga­ri­en zurück­über­stellt, ist der Zugang zum Asyl­ver­fah­ren nicht garan­tiert. Denn bei einer Abwe­sen­heit von mehr als drei Mona­ten wer­den die Asyl­ver­fah­ren nega­tiv been­det – dies trifft die meis­ten wei­ter­ge­reis­ten Asylsuchenden.

- Auch für neu Ein­ge­reis­te ist der Zugang zum Asyl­ver­fah­ren nicht gewähr­leis­tet. Dies liegt dar­an, dass schon die Regis­trie­rung der Anträ­ge nicht funk­tio­niert. UNHCR bemän­gelt, dass min­des­tens 2.500 Anträ­ge aus der zwei­ten Hälf­te 2013 nicht ein­mal ent­ge­gen genom­men wur­den. Für die Betrof­fe­nen hat dies schwer­wie­gen­de Fol­gen: Sie gel­ten als „ille­gal“ und haben kei­nen Schutz vor Abschie­bung. Dass Abschie­bun­gen der­zeit de fac­to offen­bar nicht voll­zo­gen wer­den, stellt kei­nen ver­läss­li­chen Schutz dar, wie ihn etwa die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on verlangt.

- Trotz feh­len­der Rechts­grund­la­ge wer­den Asyl­su­chen­de in Bul­ga­ri­en oft und will­kür­lich inhaf­tiert. Eine ange­mes­se­ne Ver­stän­di­gung mit Behör­den ist man­gels Dol­met­scher nicht möglich.

- Die Auf­nah­me­be­din­gun­gen sind kata­stro­phal. Min­dest­be­din­gun­gen wer­den in jeder Hin­sicht unter­schrit­ten: Die ca. 4000 Plät­ze rei­chen bei wei­tem nicht aus. Die vor­han­de­nen Auf­nah­me­la­ger wer­den mas­siv über­be­legt. Die bul­ga­ri­schen Behör­den stel­len weder die Ver­sor­gung mit Nah­rungs­mit­teln und Trink­was­ser sicher, noch  kön­nen die sani­tä­ren Ein­rich­tun­gen und hygie­ni­schen Bedin­gun­gen nur annäh­rend als ange­mes­sen bezeich­net wer­den. Die Flücht­lin­ge leben in pro­vi­so­ri­schen Häu­sern – bis vor kur­zem trotz star­ker Käl­te sogar in Zel­ten. Eine medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung wird aktu­ell nur not­dürf­tig durch die Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on „Ärz­te ohne Gren­zen“ angeboten.

- Auch aner­kann­te Flücht­lin­ge ste­hen in Bul­ga­ri­en vor dem Nichts: Vie­le sind von Obdach­lo­sig­keit betrof­fen. Inte­gra­ti­ons­hil­fen bestehen nur für weni­ge Flücht­lin­ge in Sofia. Gro­ße Pro­ble­me bestehen beim Zugang zum Arbeitsmarkt.

- Der gras­sie­ren­de Ras­sis­mus gegen Flücht­lin­ge hat in den letz­ten Wochen immer wie­der zu Über­grif­fen geführt, die staat­li­cher­seits nicht geahn­det wer­den. Vie­le Flücht­lin­ge trau­en sich des­we­gen nicht mehr auf die Straße.

Eine soli­da­ri­sche Flücht­lings­po­li­tik in der EU muss die­se Zustän­de end­lich been­den. Die Flücht­lin­ge in Bul­ga­ri­en müs­sen schnell und unbü­ro­kra­tisch in ande­ren EU-Staa­ten auf­ge­nom­men wer­den, in denen sie men­schen­wür­di­ge Lebens­be­din­gun­gen vor­fin­den. Der Auf­bau eines funk­tio­nie­ren­den bul­ga­ri­schen Asyl­sys­tems wird noch eine sehr lan­ge Zeit in Anspruch nehmen.

UNHCR-Bericht „Bul­ga­ria as a coun­try of Asyl­um“, 2. Janu­ar 2014 (eng­lisch)

Zusam­men­fas­sung des Berichts von PRO ASYL (pdf;deutsch)

 EuGH-Urteil: Asyl­su­chen­de haben Recht auf men­schen­wür­di­ge Unter­brin­gung (27.02.14)

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