27.01.2023
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Geflüchtete in einem Wald in Serbien. Foto: klikAktiv

An der rumänisch-serbischen Grenze sind rechtswidrige Zurückweisungen Alltag. KlikAktiv, der serbische PRO ASYL-Kooperationspartner, dokumentiert, dass Rumänien dafür auch das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Serbien missbraucht. Asylsuchenden, die unter der Dublin-Verordnung nach Rumänien abgeschoben werden, droht die Kettenabschiebung.

Ser­bi­en ist ein zen­tra­les Tran­sit­land für Schutz­su­chen­de. Ein Groß­teil von ihnen kommt laut UNHCR aus Syri­en und Afgha­ni­stan. Wenn sie Ser­bi­en errei­chen, haben sie bereits eine Odys­see hin­ter sich. Sie haben die Grenz­an­la­gen Grie­chen­lands oder Bul­ga­ri­ens über­wun­den und muss­ten ange­sichts der dor­ti­gen men­schen­un­wür­di­gen Auf­nah­me­be­din­gun­gen weiterfliehen.

Zwi­schen den Schutz­su­chen­den in Ser­bi­en und ihren Ziel­län­dern wie Deutsch­land liegt die Bal­kan­rou­te, die durch Geset­zes­ver­schär­fun­gen, Grenz­zäu­ne und gewalt­vol­le Push­backs suk­zes­si­ve geschlos­sen wer­den soll – und damit immer gefähr­li­cher für Schutz­su­chen­de wird. Egal ob Ungarn, Kroa­ti­en oder Rumä­ni­en – über­all sto­ßen Schutz­su­chen­de auf Gewalt und rechts­wid­ri­ge Zurückweisungen.

Bericht: Missbräuchliche Anwendung von Rückübernahmeabkommen versperrt Zugang zum Asylverfahren in Rumänien

In dem Bericht »Ille­gal Push Backs From Roma­nia to Ser­bia« vom Febru­ar 2022 hat­te Klik­Ak­tiv die Abrie­ge­lung der Gren­ze zwi­schen Ser­bi­en und Rumä­ni­en durch Push­backs der rumä­ni­schen Poli­zei doku­men­tiert. Asyl­ge­su­che wer­den durch rumä­ni­sche Ein­hei­ten in der Regel igno­riert – ein kla­rer Ver­stoß gegen inter­na­tio­na­les Recht. Schutz­su­chen­de wer­den häu­fig gewalt­sam über die »grü­ne Gren­ze« nach Ser­bi­en zurückgeschickt.

Zeit­gleich berich­te­ten Schutz­su­chen­de Klik­Ak­tiv von einer wei­te­ren Pra­xis: Unter Rück­griff auf ein EU-Rück­über­nah­me­ab­kom­men wer­den Asyl­su­chen­de von Kroa­ti­en, Ungarn und Rumä­ni­en nach Ser­bi­en abge­scho­ben. Die­sen Miss­brauch des Rück­über­nah­me­ab­kom­mens doku­men­tiert Klik­Ak­tiv nun für die rumä­nisch-ser­bi­sche Gren­ze im neu­en Bericht »‘For­ma­li­zing Push­backs‘ – The use of read­mis­si­on agree­ments in push­back ope­ra­ti­ons at the Ser­bi­an-Roma­ni­an bor­der« (dt. »For­ma­li­sier­te Push­backs’ – Die Nut­zung von Rück­über­nah­me­ab­kom­men in Push­back Ope­ra­tio­nen an der ser­bisch-rumä­ni­schen Gren­ze«). Ent­lang von Fall­bei­spie­len schil­dert die ser­bi­sche NGO, wie Betrof­fe­nen der Zugang zum effek­ti­ven Asyl­ver­fah­ren in der EU ver­sperrt bleibt und sie ohne jeden Schutz nach Ser­bi­en abge­scho­ben wer­den. Die­ser Gefahr sind auch Schutz­su­chen­de aus­ge­setzt, die im Rah­men der Dub­lin-III-Ver­ord­nung zum Bei­spiel von Deutsch­land aus nach Rumä­ni­en rück­über­stellt wer­den. Sie dro­hen, Opfer einer Ket­ten­ab­schie­bung zu wer­den: von Deutsch­land nach Rumä­ni­en, dann nach Ser­bi­en, wo ihnen die Abschie­bung ins Her­kunfts­land ange­droht wird.

Bilder aus Majdan (Serbien), in der Nähe der rumänischen Grenze. Eine alte Milchfabrik dient als Unterkunft für Schutzsuchende. Fotos:klikAktiv

Ausnahmeklausel: Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Serbien gilt nicht für Schutzsuchende

Rück­über­nah­me­ab­kom­men wer­den in der Regel zwi­schen Staa­ten geschlos­sen, um die Rück­füh­rung von Per­so­nen ohne gül­ti­gen Auf­ent­halts­sta­tus zu erleich­tern. Das Abkom­men zwi­schen der EU und Ser­bi­en wur­de 2007 unter­zeich­net. Zusätz­lich regelt ein Pro­to­koll aus 2011 die spe­zi­fi­sche Abwick­lung zwi­schen Rumä­ni­en und Ser­bi­en. Das Abkom­men gilt nicht nur für die jeweils eige­nen Staatsbürger*innen, viel­mehr ver­pflich­ten sich die Ver­trags­part­ner, auch die Rück­über­nah­me von Dritt­staats­an­ge­hö­ri­gen zu erleich­tern. Arti­kel 3 des Abkom­mens ver­pflich­tet Ser­bi­en dazu, alle Dritt­staats­an­ge­hö­ri­ge oder staa­ten­lo­se Per­so­nen zurück­zu­neh­men, die Rumä­ni­en ohne gül­ti­ge Ein­rei­se­do­ku­men­te erreicht haben und sich unmit­tel­bar davor in Ser­bi­en auf­ge­hal­ten haben oder durch Ser­bi­en gereist sind.

Ent­schei­dend für den Umgang mit Schutz­su­chen­den ist jedoch die Aus­nah­me­klau­sel, Arti­kel 17 des Abkom­mens. Hier ist fest­ge­hal­ten, dass die Rech­te von Per­so­nen, die inter­na­tio­na­len Schutz ersu­chen, von dem Abkom­men unbe­rührt blei­ben. Auf sie darf das Abkom­men nicht ange­wen­det werden.

Den­noch doku­men­tier­te Klik­Ak­tiv im Zeit­raum von Juli 2020 und Mai 2022 Fäl­le von Schutz­su­chen­den, die auf Grund­la­ge des Rück­über­nah­me­ab­kom­mens von Rumä­ni­en nach Ser­bi­en abge­scho­ben wur­den. Die meis­ten hat­ten kei­nen Zugang zum Asyl­ver­fah­ren in Rumä­ni­en. Selbst wenn eine Regis­trie­rung statt­ge­fun­den hat­te und ein Asyl­ver­fah­ren in Rumä­ni­en ein­ge­lei­tet wur­de, fand ein effek­ti­ves und fai­res Asyl­ver­fah­ren nicht statt, wie die Ein­zel­fäl­le im Bericht verdeutlichen.

Das Team von Klik­Ak­tiv traf den damals 26-jäh­ri­gen Afgha­nen Haz­ra­tul­lah im Juni 2021 im ser­bi­schen Som­bor, wo er in ver­las­se­nen Zügen auf einem Abstell­gleis schlief. Von Som­bor aus führt eine Stra­ße nach Kroa­ti­en, eine ande­re Abzwei­gung führt nach Ungarn. In dem Gespräch, das mit Hil­fe eins Dol­met­schers für Pash­to geführt wur­de, berich­te­te er, dass er am 20. März 2021 von Ser­bi­en aus nach Rumä­ni­en ein­reis­te und kei­ne zwei Mona­te spä­ter, am 14. Mai 2021, wie­der nach Ser­bi­en über­stellt wurde.

Die unvoll­stän­di­gen Unter­la­gen über sein Ver­fah­ren bele­gen das. Aus die­sen geht her­vor, dass er, anders als in den meis­ten Fäl­len, Zugang zum Asyl­ver­fah­ren in Rumä­ni­en hat­te und im Rah­men des Rück­über­nah­me­ab­kom­mens nach Ser­bi­en über­stellt wurde.

Haz­ra­tul­lah erzähl­te, dass er nach dem Grenz­über­tritt nahe der Stadt Timișo­ara auf einen Poli­zis­ten traf. Nach­dem Haz­ra­tul­lah sein Asyl­ge­such geäu­ßert hat­te, wur­de er regis­triert und in einem Flücht­lings­la­ger unter­ge­bracht. In sei­nem Asyl­in­ter­view hat­te er ledig­lich 20 Minu­ten, um glaub­haft zu schil­dern, war­um er aus Afgha­ni­stan geflo­hen war, berich­te­te Haz­ra­tul­lah Klik­Ak­tiv und ergänz­te, dass das zu kurz war, um alles zu erzäh­len. Zur Erin­ne­rung: Zu die­sem Zeit­punkt hat­ten die Tali­ban bereits wei­te Tei­le Afgha­ni­stans wie­der unter ihre Kon­trol­le gebracht. Weni­ge Mona­te spä­ter erober­ten sie die Lan­des­haupt­stadt Kabul.

Unterlagen ohne Übersetzung

Nach dem Inter­view erhielt Haz­ra­tul­lah meh­re­re Doku­men­te auf Rumä­nisch und ein Doku­ment auf Eng­lisch. Die­se Unter­la­gen sind für Haz­ra­tul­lah voll­kom­men unver­ständ­lich, da er kei­ne der bei­den Spra­chen spricht und er kei­ne recht­li­che Bera­tung erhielt. Klik­Ak­tiv über­setz­te das eng­li­sche Doku­ment für ihn. Dar­in wird Haz­ra­tul­lah die Ableh­nung sei­nes Asyl­an­trags im Schnell­ver­fah­ren mit­ge­teilt und über die Kla­ge­mög­lich­keit infor­miert. Weil ihm das Doku­ment nicht auf Pash­to über­setzt wur­de, konn­te Haz­ra­tul­lah die­se Mög­lich­keit jedoch nicht wahr­neh­men. Wenig spä­ter wur­de er nach Ser­bi­en überstellt.

In Ser­bi­en ver­such­te Haz­ra­tul­lah erfolg­los, sein Asyl­ge­such zu regis­trie­ren und in einem Lager für Asyl­su­chen­de eine Unter­kunft zu fin­den. Statt­des­sen erhielt er die Anwei­sung, Ser­bi­en wegen sei­ner ille­ga­len Ein­rei­se zu ver­las­sen. Eine Chan­ce auf einen lega­len Auf­ent­halt und Schutz in Ser­bi­en hat er nicht. Seit­her ver­sucht er, die Bal­kan­rou­te erneut zu pas­sie­ren, um Schutz in einem ande­ren EU Land zu suchen. Allein an der Gren­ze zu Ungarn wur­de er inner­halb von sechs Wochen fünf Mal zurückgewiesen.

Für Dublin-Rumänien-Fälle eine Gefahr: Kettenabschiebung nach Serbien

Das Rück­über­nah­me­ab­kom­men ist bis zu einem Jahr anwend­bar, gezählt ab dem Tag, an dem die Behör­den eines EU-Lan­des erfah­ren haben, dass die betref­fen­de Per­son nicht oder nicht mehr die Vor­aus­set­zun­gen zur Ein­rei­se oder zum Auf­ent­halt erfüllt und über Ser­bi­en ein­ge­reist ist. Als Beleg genü­gen die Aus­sa­ge der betrof­fe­nen Per­son, Zeu­gen­aus­sa­gen oder Hin­wei­se wie ser­bi­sche Kas­sen­zet­tel, Bus­ti­ckets oder SIM Karten.

Das Team von Klik­Ak­tiv traf Schutz­su­chen­de, die die­ser rechts­wid­ri­gen Pra­xis nach ihrer Dub­lin-Abschie­bung nach Rumä­ni­en zum Opfer gefal­len sind: Sie waren über Ser­bi­en und Rumä­ni­en nach Bel­gi­en, Deutsch­land, Öster­reich oder in die Slo­wa­kei gelangt und hat­ten dort einen Asyl­an­trag gestellt. Im Rah­men der Dub­lin-III-Ver­ord­nung wur­den sie nach Rumä­ni­en rück­über­stellt – und fan­den sich am Ende in Ser­bi­en wieder.

Sie berich­te­ten von ihrer unmit­tel­ba­ren Inhaf­tie­rung nach ihrer Rück­über­stel­lung nach Rumä­ni­en, von ver­geb­li­chen Ver­su­chen, Asyl­an­trä­ge in Rumä­ni­en wie­der­auf­zu­neh­men, von ver­däch­tig kur­zen Inter­views, von feh­len­den Infor­ma­tio­nen und schließ­lich der schnel­len Abschie­bung nach Ser­bi­en. Die ana­ly­sier­ten Fäl­le bele­gen, dass es sich hier­bei um rechts­wid­ri­ge Abschie­bun­gen auf Grund­la­ge des Rück­über­nah­me­ab­kom­mens handelt.

Ein Bei­spiel ist der 27-jäh­ri­ge Syrer Bader*: Das Team von Klik­Ak­tiv traf ihn im Mai 2021 in Som­bor. Er ist zum zwei­ten Mal in Ser­bi­en, berich­te­te Bader. Bereits im Febru­ar 2020 ist er dort gewe­sen, danach schaff­te er es über Rumä­ni­en und Ungarn wei­ter nach Öster­reich. Er zeig­te sei­ne öster­rei­chi­sche Asyl­ver­fah­rens­kar­te und berich­te­te, dass er im März 2020 einen Asyl­an­trag in Öster­reich gestellt hat.

Weni­ge Mona­te nach der Antrags­stel­lung, im Juli 2020, wur­de sein Asyl­an­trag in Öster­reich als unzu­läs­sig abge­lehnt und sei­ne Rück­kehr nach Rumä­ni­en auf Grund­la­ge der Dub­lin-III-Ver­ord­nung ange­ord­net. In der Klik­Ak­tiv vor­lie­gen­den Ent­schei­dung heißt es, dass Baders Asyl­an­trag in Rumä­ni­en am 24. Febru­ar 2020 regis­triert wur­de und bereits am 31.März 2020 ein­ge­stellt wur­de. Mehr als neun Mona­te nach die­ser Ent­schei­dung, Ende Janu­ar 2021, wur­de Bader nach Rumä­ni­en überstellt.

Dort gab es ledig­lich ein zehn­mi­nü­ti­ges Inter­view am Flug­ha­fen von Buka­rest zu sei­nen Asyl­grün­den, erzähl­te Bader. Rumä­ni­sche Beam­te frag­ten: »War­um hast du Syri­en ver­las­sen? Von wo aus hast du Rumä­ni­en im Febru­ar 2020 erreicht?« Er bekam kei­ne Gele­gen­heit, aus­führ­lich zu sei­nen Flucht­grün­den Stel­lung zu neh­men oder eine Rechts­be­ra­tung zu kon­sul­tie­ren. Nach dem Inter­view muss­te er zunächst für 14 Tage in Qua­ran­tä­ne, bevor er für sie­ben wei­te­re Tage in Abschie­be­haft kam. Am 18. Febru­ar 2021, weni­ger als einen Monat nach sei­ner Dub­lin-Über­stel­lung aus Öster­reich, wur­de er ser­bi­schen Poli­zis­ten über­ge­ben. Zurück in Ser­bi­en wird Bader der Zugang zum Asyl­ver­fah­ren ver­wehrt und die Abschie­bung nach Syri­en angedroht.

Kein Zugang zum Asylsystem und zur Unterbringung in Serbien

Eben­so wie Schutz­su­chen­den, die unmit­tel­bar an der »grü­nen Gren­ze« zurück­ge­wie­sen und im Anschluss in Ser­bi­en auf­ge­grif­fen wer­den, sind auch Schutz­su­chen­de, die unter Anwen­dung des Rück­über­nah­me­ab­kom­mens nach Ser­bi­en abge­scho­ben wer­den, vom Asyl­sys­tem und den Unter­brin­gungs­struk­tu­ren aus­ge­schlos­sen. Ihnen wird eine Rück­kehr­ent­schei­dung ausgehändigt.

Bilder aus Srpski Krstur, einem Dorf in der Nähe der Grenzen zu Ungarn und Rumänien. Auch hier hilft klikAktiv vor Ort. Fotos:klikAktiv

Klik­Ak­tiv ord­net ein, das die­ser Ent­schei­dung zufol­ge Ser­bi­en unrecht­mä­ßig betre­ten und inner­halb der nächs­ten 30 Tage ver­las­sen wer­den muss. Andern­falls wür­de eine Abschie­bung ins Her­kunfts­land ein­ge­lei­tet. Die­se Ent­schei­dung ver­hin­dert, so Klik­Ak­tiv, dass Schutz­su­chen­de wie Bader einen Asyl­an­trag stel­len kön­nen. Die Betrof­fe­nen sind damit auch von den offi­zi­el­len Asyl­un­ter­künf­ten des ser­bi­schen Staa­tes aus­ge­schlos­sen. Not­dürf­tig kom­men die meis­ten etwa in leer­ste­hen­den Häu­sern unter.

PRO ASYL fordert: Dublin Überstellungen nach Rumänien stoppen! 

Indem das Rück­über­nah­me­ab­kom­men rechts­wid­rig auf Schutz­su­chen­de ange­wen­det wird, ver­weh­ren die betref­fen­den Län­der die­sen den Zugang zu einem effek­ti­ven Asyl­ver­fah­ren in der EU. Die miss­bräuch­li­che Anwen­dung des Rück­über­nah­me­ab­kom­mens stellt den Ver­such dar, die ille­ga­len Zurück­wei­sun­gen und Abschie­bun­gen zu formalisieren.

Die von Klik­Ak­tiv gesam­mel­ten Fall­bei­spie­le bele­gen, dass durch die Anwen­dung des Abkom­mens in Rumä­ni­en zen­tra­le Ver­fah­rens­rech­te miss­ach­tet wer­den und selbst Schutz­su­chen­de aus Kriegs- und Kon­flikt­län­dern wie Syri­en und Afgha­ni­stan kei­nen effek­ti­ven Zugang zum Ver­fah­ren erhal­ten. Das betrifft sowohl Schutz­su­chen­de, die unmit­tel­bar aus Ser­bi­en ein­rei­sen als auch Asyl­su­chen­de, für deren Schutz sich Rumä­ni­en auf Grund­la­ge der Dub­lin-III-Ver­ord­nung als zustän­dig erklärt hat. Letz­te­ren droht die Ket­ten­ab­schie­bung ins nicht EU-Land Ser­bi­en, wo sie, aus­ge­schlos­sen von staat­li­cher Unter­stüt­zung, ums nack­te Über­le­ben kämp­fen müssen.

Klik­Ak­tiv ist eine ser­bi­sche NGO mit Sitz in Bel­grad. Das Team bie­tet kos­ten­lo­se und unab­hän­gi­ge Rechts­be­ra­tung und psy­cho­so­zia­le Unter­stüt­zung für Schutz­su­chen­de in Ser­bi­en an. Das Team fährt regel­mä­ßig an die ser­bi­schen EU-Gren­zen und doku­men­tiert dort die men­schen­recht­li­che Situa­ti­on von Schutz­su­chen­den. Seit 2021 wird die Orga­ni­sa­ti­on durch die Stif­tung PRO ASYL unterstützt.

*Name geän­dert

(mz/dm)