03.09.2015
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Die Ertsaufnahmeeinrichtung in Leipzig. Geht es nach dem Bundesinnenministerium, werden bald tausende Flüchtlinge mit Arbeitsverboten in solchen Großunterkünften isoliert, statt auf die Kommunen verteilt zu werden. Foto: flickr / Caruso Pinguin

Längerer Aufenthalt in Erstaufnahmelagern, längere Residenzpflicht, Sachleistungen statt Bargeld, mehr Arbeitsverbote: Die Vorschläge des Bundesinnenministerium sind ein groß angelegtes Desintegrationsprogramm.

Wie den Medi­en zu ent­neh­men ist, will das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um (BMI) mit neu­en Geset­zes­ver­schär­fun­gen die Zahl der Asyl­su­chen­den redu­zie­ren. Die geplan­ten Geset­zes­ver­schär­fun­gen bewe­gen sich zwi­schen sym­bo­li­scher Gesetz­ge­bung und Struk­tur­ver­schär­fun­gen, die erreich­te Fort­schrit­te rück­gän­gig machen sol­len. Dies ist ein fal­sches Signal in einer Situa­ti­on, in der sich unzäh­li­ge Ehren­amt­li­che, Initia­ti­ven, Ver­ei­ne und auch staat­li­che Stel­len für Flücht­lin­ge enga­gie­ren. Die Bun­des­re­gie­rung soll­te sich auf den Aus­bau von nach­hal­ti­gen Auf­nah­me-Struk­tu­ren kon­zen­trie­ren und Inte­gra­ti­ons­kon­zep­te vorantreiben.

Zu den in der Pres­se bekannt gewor­de­nen Vor­schlä­gen nimmt PRO ASYL im Ein­zel­nen wie folgt Stellung:

Das BMI schlägt vor, die maxi­ma­le Auf­ent­halts­dau­er in den Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen von drei auf sechs Mona­te zu ver­län­gern. Asyl­su­chen­de aus soge­nann­ten siche­ren Her­kunfts­staa­ten, deren Asyl­an­trä­ge als offen­sicht­lich unbe­grün­det abge­lehnt wer­den, sol­len bis zum Abschluss des Asyl­ver­fah­rens dort blei­ben, auch über sechs Mona­te hin­aus. Außer­dem soll die Resi­denz­pflicht von drei auf sechs Mona­te ver­län­gert wer­den, um die „Ver­füg­bar­keit des Antrag­stel­lers für das Ver­fah­ren und ggf. die Abschie­bung sicher­zu­stel­len“, heißt es in dem BMI-Papier.

Die­ser Vor­schlag lie­fe auf eine fak­ti­sche Ein­ka­ser­nie­rung der Flücht­lin­ge in den Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen hin­aus, mit der wahr­schein­li­chen Fol­ge: Feh­len­de Inte­gra­ti­ons­mög­lich­kei­ten der Flücht­lin­ge in den Kom­mu­nen und wei­te­re Eska­la­ti­on der Gewalt inner­halb der Unter­künf­te. Die Ver­län­ge­rung des Auf­ent­halts von Asyl­su­chen­den in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen ist des­we­gen ver­fehlt. Schon jetzt man­gelt es an Plät­zen in den Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen. Die geplan­te Aus­wei­tung der Kapa­zi­tä­ten von ca. 45.000 auf 150.000 wird kurz­fris­tig nicht rea­li­siert wer­den kön­nen – frü­hes­tens im Lau­fe des Jah­res 2016.

Die dop­pel­te oder drei­fa­che Bele­gung bestehen­der Ein­rich­tun­gen führt zu unhalt­ba­ren Zustän­den. Für die betrof­fe­nen Flücht­lin­ge ist die Situa­ti­on in den Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen nicht hin­nehm­bar: Die Lebens­be­din­gun­gen in der­ar­ti­gen Mas­sen­un­ter­künf­ten schü­ren Kon­flik­te. Sie bie­ten nicht die Rück­zugs­räu­me, die Schutz­su­chen­de nach den lan­gen Stra­pa­zen einer Flucht drin­gend benö­ti­gen. Die Betrof­fe­nen sind zur Untä­tig­keit verdammt.

Statt den Auf­ent­halt in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen zu ver­län­gern, müs­sen die Asyl­su­chen­den so schnell wie mög­lich in die Kom­mu­nen umver­teilt wer­de, in denen Inte­gra­ti­on ermög­licht wer­den kann. PRO ASYL for­dert Inte­gra­ti­on vom ers­ten Tag an. Sprach­er­werb, Ein­glie­de­run­gen in den Arbeits­markt sowie die Beschu­lung der Kin­der müs­sen so schnell wie mög­lich erfol­gen. Auch für die Grup­pen, die auf­grund einer restrik­ti­ven Ent­schei­dungs­pra­xis kei­ne län­ge­ren Blei­be­per­spek­ti­ven in Deutsch­land ein­ge­räumt wer­den (siche­re Her­kunfts­staa­ten), muss ein men­schen­wür­di­ges Leben ermög­licht werden.

Es darf kei­ne Zwei-Klas­sen-Gesell­schaft bei der Auf­nah­me von Asyl­su­chen­den geben. Dies ist dis­kri­mi­nie­rend und mit rechts­staat­li­chen Grund­sät­zen nicht ver­ein­bar – denn ob ein Asyl­an­trag berech­tigt ist oder nicht, steht erst am Ende eines Asyl­ver­fah­rens fest und darf nicht vor­weg­ge­nom­men wer­den. Die EU-Auf­nah­me­richt­li­nie lässt eine sol­che dis­kri­mi­nie­ren­de Behand­lung nach Her­kunft nicht zu – sie garan­tiert viel­mehr ein Recht auf eine men­schen­wür­di­ge Unter­brin­gung und den Anspruch von Kin­dern auf Bil­dung für alle Asylsuchenden.

Das BMI-Papier ent­hält zudem den Vor­schlag, bei der Dul­dungs­er­tei­lung zu dif­fe­ren­zie­ren, je nach­dem, ob der aus­rei­se­pflich­ti­ge Aus­län­der die Unmög­lich­keit der Auf­ent­halts­be­en­di­gung zu ver­tre­ten hat. Bei Ver­schul­den soll eine „beschränk­te Dul­dung“ erteilt wer­den, bei der bestimm­te Rech­te nicht gel­ten, wie z.B. der Zugang zum Arbeits­markt, Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen wie BAföG, Teil­nah­me an Integrationskursen.

Die­ser Vor­stoß wäre eine dra­ma­ti­sche Ver­schär­fung der Rechts­la­ge für Gedul­de­te. Alle Errun­gen­schaf­ten und Libe­ra­li­sie­run­gen der letz­ten Jah­re wür­den damit zunich­te gemacht wer­den. So wur­de erst im letz­ten Jahr das Recht, arbei­ten zu dür­fen, gestärkt. Gedul­de­te haben spä­tes­tens nach 15 Mona­ten einen gleich­be­rech­ti­gen Zugang zum Arbeits­markt.  Von den Ver­schär­fun­gen betrof­fen wären de fac­to nahe­zu alle Gedul­de­ten. Denn Aus­län­der­be­hör­den unter­stel­len bei einem Groß­teil der Fäl­le, dass die Dul­dungs­grün­de selbst ver­schul­det sind. Wer­den die Ver­schär­fun­gen umge­setzt, wür­de man in ver­gan­ge Zei­ten zurück­fal­len, in denen Gedul­de­te von gesell­schaft­li­cher Teil­ha­be weit­ge­hend fern­ge­hal­ten wurden.

Dass sich Gedul­de­te trotz aller Wid­rig­kei­ten inte­grie­ren und ein­brin­gen, wur­de zuletzt von der Poli­tik hono­riert, indem im Som­mer 2015 eine Blei­be­rechts­re­ge­lung geschaf­fen wur­de. Bei nach­ge­wie­se­nen Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen – wie Deutsch­kennt­nis­se, Lebens­un­ter­halt­si­che­rung – kön­nen Gedul­de­te ein Blei­be­recht bean­spru­chen (§ 25 b Auf­enthG). Nun plant das BMI offen­bar ein breit ange­leg­tes Roll-Back. Dies ver­letzt den gesell­schaft­li­chen Kon­sens, dass Men­schen nicht dau­er­haft ent­mün­digt wer­den dür­fen und ihnen jeg­li­che Per­spek­ti­ve auf Inte­gra­ti­on und Rechts­si­cher­heit ver­sagt wer­den darf.

Das BMI ent­hält zudem den Vor­schlag, den Bar­geld­be­darf soll „soweit mög­lich“ durch gleich­wer­ti­ge Sach­leis­tun­gen zu ersetzen.

Die­ser Vor­schlag ist schlicht ver­fas­sungs­wid­rig. Es ist mit dem Grund­ge­setz unver­ein­bar, das sog. „Taschen­geld“ nur noch als Sach­leis­tung zu gewäh­ren. Denn hier geht es um die Deckung des sozio­kul­tu­rel­len Exis­tenz­mi­ni­mums. Hier wer­den die Bedar­fe wie Kom­mu­ni­ka­ti­on, Frei­zeit, Kul­tur, Bil­dung oder aber Kos­ten für ÖPNV abge­deckt. Die­se höchst­per­sön­li­chen Bedar­fe, deren Garan­tie das BVerfG aus der Men­schen­wür­de her­lei­tet, kön­nen sinn­vol­ler­wei­se nur durch Bar­geld sicher­ge­stellt wer­den. Man stel­le sich den büro­kra­ti­schen Auf­wand vor, den es hei­ßen wür­de, wenn künf­tig staat­li­che Behör­den den Kauf jeder ein­zel­ner Bus­fahr­kar­te orga­ni­sie­ren müssen.

Als eigen­stän­di­gen Punkt sieht das BMI die Ver­tei­lung aus der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung auf die Kom­mu­nen erst nach der Asyl­an­trags­stel­lung vor. 

Die­ser Vor­schlag offen­bart, dass der­zeit kei­ne zeit­na­he Regis­trie­rung von Asyl­an­trä­gen statt­fin­det. Die­se Erfah­rung deckt sich mit der Berich­ten aus der Pra­xis. Vie­le Flücht­lin­ge war­ten mona­te­lang auf die Regis­trie­rung ihrer Asyl­an­trä­ge und wer­den wäh­rend des­sen mit einer BüMA (Beschei­ni­gung über die Mel­dung als Asyl­su­chen­der) abge­speist. Dies ver­län­gert die Pha­se der Unge­wiss­heit – etwa dar­über, ob der Asyl­su­chen­de in einen ande­ren EU-Staat über­stellt wird (Fris­ten nach der Dub­lin-III-Ver­ord­nung lau­fen i.d.R. erst mit Antrag­stel­lung). Es ist nicht akzep­ta­bel, dass Asyl­su­chen­de aus unver­schul­de­ten Grün­den län­ger als nötig in der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung woh­nen müssen.

Das BMI will die Maxi­mal­dau­er für die Aus­set­zung von Abschie­bun­gen von sechs auf drei Mona­te ver­kür­zen und den Län­dern das Ent­schei­dungs­recht entziehen.

Bis­lang kann jedes Bun­des­land eigen­stän­dig für gedul­de­te Flücht­lin­ge eines Staa­tes die Abschie­bung bis zu sechs Mona­te aus­set­zen. Dies wur­de in den letz­ten Jah­ren vor allem für sog. Win­ter­ab­schie­be­stopps und Abschie­be­stopps nach Syri­en genutzt. Das BMI will den Län­dern nun die­sen Spiel­raum für huma­ni­tä­res Han­deln neh­men. Dies ist ein inak­zep­ta­bler Ein­griff in Län­der­kom­pe­ten­zen. Denn die Rege­lung soll den Län­dern eine rasche und fle­xi­ble Reak­ti­on auf kurz­fris­tig ent­ste­hen­de Bedarfs­la­gen ermög­licht wer­den. Zudem sind die ver­schie­de­nen Flücht­lings­grup­pen in den Län­dern zah­len­mä­ßig höchst unter­schied­lich reprä­sen­tiert. Es macht kei­nen Sinn, den ein­zel­nen Län­dern die Kom­pe­tenz zu huma­ni­tä­ren Grup­pen­re­ge­lun­gen zu nehmen.

Das BMI spricht sich dafür aus, auch Mon­te­ne­gro, Alba­ni­en und das Koso­vo als siche­re Her­kunfts­staa­ten ein­zu­stu­fen. Bei Ser­bi­en, Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na und Maze­do­ni­en habe die Ein­stu­fung „dämp­fend auf die Asyl­zu­wan­de­rung“ gewirkt.

PRO ASYL hat­te bereits die Ein­stu­fung von Ser­bi­en, Maze­do­ni­en und Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na im Sep­tem­ber 2014 gerügt. Auch die Situa­ti­on in den in der Dis­kus­si­on ste­hen­den Staa­ten Alba­ni­en, Koso­vo und Mon­te­ne­gro kann kei­nes­falls als „sicher“ gelten.

Im Koso­vo haben nach dem Koso­vo­krieg im Zuge der eth­ni­schen Segre­ga­ti­on här­tes­te Ver­fol­gun­gen von Roma, Ash­ka­li und soge­nann­ten Ägyp­tern statt­ge­fun­den. Der Min­der­hei­ten­ex­odus als Fol­ge sys­te­ma­ti­scher Aus­gren­zung und Dis­kri­mi­nie­rung ging der aktu­el­len Aus­wan­de­rungs­wel­le der Koso­vo­al­ba­ner voraus.

Auch in Alba­ni­en ist die Situa­ti­on für vie­le Men­schen fatal. Sowohl das Aus­wär­ti­ge Amt wie auch der Kom­mis­sar für Men­schen­rech­te des Euro­pa­ra­tes stel­len ein hohes Maß an „Kor­rup­ti­on, Nepo­tis­mus und orga­ni­sier­tes Ver­bre­chen und eine Kul­tur der Straf­lo­sig­keit und feh­len­den Imple­men­tie­rung der vor­han­de­nen Regel­wer­ke“ fest. Die­se schwer­wie­gen­den Defi­zi­te wür­den das wirk­sa­me Funk­tio­nie­ren des Gerichts­sys­tems ernst­haft beein­träch­ti­gen und das Ver­trau­en der Öffent­lich­keit in Gerech­tig­keit und Rechts­staat­lich­keit aus­höh­len. Das Aus­wär­ti­ge Amt berich­tet fer­ner über erheb­li­che gesell­schaft­li­che Dis­kri­mi­nie­run­gen von Roma und „Ägyp­tern“. Die­se wür­den nicht nur aus­ge­grenzt, son­dern sei­en auch Opfer einer dis­kri­mi­nie­ren­den Ver­wal­tungs­pra­xis. Wei­ter­hin wer­de der Zugang zum Arbeits­markt, Schul­sys­tem und zur Gesund­heits­ver­sor­gung für Roma in dis­kri­mi­nie­ren­der Wei­se eingeschränkt.

Mon­te­ne­gro wird seit einem Vier­tel­jahr­hun­dert von der Dynas­tie des Milo Djuka­no­vic geführt. Es han­delt sich um eine Staats­grün­dung vom Geis­te und Flei­sche der Mafia. Inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­tio­nen kri­ti­sie­ren die man­geln­de Unab­hän­gig­keit des Jus­tiz­sys­tems, den ende­mi­schen Macht­miss­brauch der Poli­zei, die selbst im Bal­kan­ver­gleich her­aus­ra­gen­de Kor­rup­ti­on, den Ein­fluss des orga­ni­sier­ten Ver­bre­chens auf den Staats­ap­pa­rat und die weit­ge­hen­de Straf­lo­sig­keit bei schwe­ren Ver­bre­chen. Ein­schüch­te­rungs­ver­su­che gegen Jour­na­lis­ten sind an der Tages­ord­nung. Soweit sie Opfer von Anschlä­gen wur­den, sind vie­le bis heu­te nicht aufgeklärt.

Abge­se­hen davon, dass die Lage in den besag­ten Län­dern eine Ein­stu­fung als „siche­rer Her­kunfts­staat“ nicht recht­fer­tigt, ist das vor­ge­ge­ben Ziel der Reduk­ti­on von Asyl­an­trags­zah­len zumin­dest weit­ge­hend hin­fäl­lig. Die EASY-Sta­tis­tik vom Juli 2015 zeigt, dass weit­aus weni­ger Flücht­lin­ge aus dem Koso­vo, Ser­bi­en, Maze­do­ni­en, Mon­te­ne­gro und Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na nach Deutsch­land kom­men als öffent­lich suggeriert.

Wäh­rend im Febru­ar 2015 noch 16.616 Per­so­nen (42.7 % aller Zugän­ge) aus dem Koso­vo stamm­ten, ist das Koso­vo, eben­so wie Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na und Mon­te­ne­gro, im Juli 2015 nicht mehr unter den zehn wich­tigs­ten Her­kunfts­län­dern ver­tre­ten, die Quo­te lag damit unter 1,6 %. Ähn­lich ver­hält es sich mit Ser­bi­en. Hier sank die Zahl der Zugän­ge von 6,3 % auf 2,4 % (von 2.446 auf 1.867), bei Maze­do­ni­ern von 3,0% auf 2,3%.

Ledig­lich bei Flücht­lin­gen aus Alba­ni­en gibt es wei­ter­hin hohe Zugangs­zah­len (17.346 Per­so­nen im Juli 2015, 20,9% der Antrag­stel­ler). Berich­te aus den Tran­sit­län­dern deu­ten dar­auf hin, dass auch hier die Zah­len stark zurück­ge­hen wer­den. Die For­de­rung nach Aus­wei­tung der Lis­te „siche­rer Her­kunfts­staa­ten“ ist ganz offen­sicht­lich der Ver­such, Abschre­ckung zu betrei­ben – unter Miss­ach­tung des Grund­ge­set­zes und der Vor­ga­ben des euro­päi­schen Asylrechts.

War­um die Ein­stu­fung wei­te­rer „siche­rer Her­kunfts­län­der“ eine Schein­maß­nah­me ist (11.09.15)

Abwehr statt Auf­nah­me: Gro­ße Koali­ti­on beschließt Maß­nah­men­pa­ket gegen Flücht­lin­ge (07.09.15)