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Die asylpolitischen Vorschläge des Innenministeriums im Überblick
Längerer Aufenthalt in Erstaufnahmelagern, längere Residenzpflicht, Sachleistungen statt Bargeld, mehr Arbeitsverbote: Die Vorschläge des Bundesinnenministerium sind ein groß angelegtes Desintegrationsprogramm.
Wie den Medien zu entnehmen ist, will das Bundesinnenministerium (BMI) mit neuen Gesetzesverschärfungen die Zahl der Asylsuchenden reduzieren. Die geplanten Gesetzesverschärfungen bewegen sich zwischen symbolischer Gesetzgebung und Strukturverschärfungen, die erreichte Fortschritte rückgängig machen sollen. Dies ist ein falsches Signal in einer Situation, in der sich unzählige Ehrenamtliche, Initiativen, Vereine und auch staatliche Stellen für Flüchtlinge engagieren. Die Bundesregierung sollte sich auf den Ausbau von nachhaltigen Aufnahme-Strukturen konzentrieren und Integrationskonzepte vorantreiben.
Zu den in der Presse bekannt gewordenen Vorschlägen nimmt PRO ASYL im Einzelnen wie folgt Stellung:
Das BMI schlägt vor, die maximale Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen von drei auf sechs Monate zu verlängern. Asylsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, deren Asylanträge als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, sollen bis zum Abschluss des Asylverfahrens dort bleiben, auch über sechs Monate hinaus. Außerdem soll die Residenzpflicht von drei auf sechs Monate verlängert werden, um die „Verfügbarkeit des Antragstellers für das Verfahren und ggf. die Abschiebung sicherzustellen“, heißt es in dem BMI-Papier.
Dieser Vorschlag liefe auf eine faktische Einkasernierung der Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen hinaus, mit der wahrscheinlichen Folge: Fehlende Integrationsmöglichkeiten der Flüchtlinge in den Kommunen und weitere Eskalation der Gewalt innerhalb der Unterkünfte. Die Verlängerung des Aufenthalts von Asylsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen ist deswegen verfehlt. Schon jetzt mangelt es an Plätzen in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Die geplante Ausweitung der Kapazitäten von ca. 45.000 auf 150.000 wird kurzfristig nicht realisiert werden können – frühestens im Laufe des Jahres 2016.
Die doppelte oder dreifache Belegung bestehender Einrichtungen führt zu unhaltbaren Zuständen. Für die betroffenen Flüchtlinge ist die Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen nicht hinnehmbar: Die Lebensbedingungen in derartigen Massenunterkünften schüren Konflikte. Sie bieten nicht die Rückzugsräume, die Schutzsuchende nach den langen Strapazen einer Flucht dringend benötigen. Die Betroffenen sind zur Untätigkeit verdammt.
Statt den Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen zu verlängern, müssen die Asylsuchenden so schnell wie möglich in die Kommunen umverteilt werde, in denen Integration ermöglicht werden kann. PRO ASYL fordert Integration vom ersten Tag an. Spracherwerb, Eingliederungen in den Arbeitsmarkt sowie die Beschulung der Kinder müssen so schnell wie möglich erfolgen. Auch für die Gruppen, die aufgrund einer restriktiven Entscheidungspraxis keine längeren Bleibeperspektiven in Deutschland eingeräumt werden (sichere Herkunftsstaaten), muss ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden.
Es darf keine Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Aufnahme von Asylsuchenden geben. Dies ist diskriminierend und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar – denn ob ein Asylantrag berechtigt ist oder nicht, steht erst am Ende eines Asylverfahrens fest und darf nicht vorweggenommen werden. Die EU-Aufnahmerichtlinie lässt eine solche diskriminierende Behandlung nach Herkunft nicht zu – sie garantiert vielmehr ein Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung und den Anspruch von Kindern auf Bildung für alle Asylsuchenden.
Das BMI-Papier enthält zudem den Vorschlag, bei der Duldungserteilung zu differenzieren, je nachdem, ob der ausreisepflichtige Ausländer die Unmöglichkeit der Aufenthaltsbeendigung zu vertreten hat. Bei Verschulden soll eine „beschränkte Duldung“ erteilt werden, bei der bestimmte Rechte nicht gelten, wie z.B. der Zugang zum Arbeitsmarkt, Unterstützungsleistungen wie BAföG, Teilnahme an Integrationskursen.
Dieser Vorstoß wäre eine dramatische Verschärfung der Rechtslage für Geduldete. Alle Errungenschaften und Liberalisierungen der letzten Jahre würden damit zunichte gemacht werden. So wurde erst im letzten Jahr das Recht, arbeiten zu dürfen, gestärkt. Geduldete haben spätestens nach 15 Monaten einen gleichberechtigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Von den Verschärfungen betroffen wären de facto nahezu alle Geduldeten. Denn Ausländerbehörden unterstellen bei einem Großteil der Fälle, dass die Duldungsgründe selbst verschuldet sind. Werden die Verschärfungen umgesetzt, würde man in vergange Zeiten zurückfallen, in denen Geduldete von gesellschaftlicher Teilhabe weitgehend ferngehalten wurden.
Dass sich Geduldete trotz aller Widrigkeiten integrieren und einbringen, wurde zuletzt von der Politik honoriert, indem im Sommer 2015 eine Bleiberechtsregelung geschaffen wurde. Bei nachgewiesenen Integrationsleistungen – wie Deutschkenntnisse, Lebensunterhaltsicherung – können Geduldete ein Bleiberecht beanspruchen (§ 25 b AufenthG). Nun plant das BMI offenbar ein breit angelegtes Roll-Back. Dies verletzt den gesellschaftlichen Konsens, dass Menschen nicht dauerhaft entmündigt werden dürfen und ihnen jegliche Perspektive auf Integration und Rechtssicherheit versagt werden darf.
Das BMI enthält zudem den Vorschlag, den Bargeldbedarf soll „soweit möglich“ durch gleichwertige Sachleistungen zu ersetzen.
Dieser Vorschlag ist schlicht verfassungswidrig. Es ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, das sog. „Taschengeld“ nur noch als Sachleistung zu gewähren. Denn hier geht es um die Deckung des soziokulturellen Existenzminimums. Hier werden die Bedarfe wie Kommunikation, Freizeit, Kultur, Bildung oder aber Kosten für ÖPNV abgedeckt. Diese höchstpersönlichen Bedarfe, deren Garantie das BVerfG aus der Menschenwürde herleitet, können sinnvollerweise nur durch Bargeld sichergestellt werden. Man stelle sich den bürokratischen Aufwand vor, den es heißen würde, wenn künftig staatliche Behörden den Kauf jeder einzelner Busfahrkarte organisieren müssen.
Als eigenständigen Punkt sieht das BMI die Verteilung aus der Erstaufnahmeeinrichtung auf die Kommunen erst nach der Asylantragsstellung vor.
Dieser Vorschlag offenbart, dass derzeit keine zeitnahe Registrierung von Asylanträgen stattfindet. Diese Erfahrung deckt sich mit der Berichten aus der Praxis. Viele Flüchtlinge warten monatelang auf die Registrierung ihrer Asylanträge und werden während dessen mit einer BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) abgespeist. Dies verlängert die Phase der Ungewissheit – etwa darüber, ob der Asylsuchende in einen anderen EU-Staat überstellt wird (Fristen nach der Dublin-III-Verordnung laufen i.d.R. erst mit Antragstellung). Es ist nicht akzeptabel, dass Asylsuchende aus unverschuldeten Gründen länger als nötig in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen.
Das BMI will die Maximaldauer für die Aussetzung von Abschiebungen von sechs auf drei Monate verkürzen und den Ländern das Entscheidungsrecht entziehen.
Bislang kann jedes Bundesland eigenständig für geduldete Flüchtlinge eines Staates die Abschiebung bis zu sechs Monate aussetzen. Dies wurde in den letzten Jahren vor allem für sog. Winterabschiebestopps und Abschiebestopps nach Syrien genutzt. Das BMI will den Ländern nun diesen Spielraum für humanitäres Handeln nehmen. Dies ist ein inakzeptabler Eingriff in Länderkompetenzen. Denn die Regelung soll den Ländern eine rasche und flexible Reaktion auf kurzfristig entstehende Bedarfslagen ermöglicht werden. Zudem sind die verschiedenen Flüchtlingsgruppen in den Ländern zahlenmäßig höchst unterschiedlich repräsentiert. Es macht keinen Sinn, den einzelnen Ländern die Kompetenz zu humanitären Gruppenregelungen zu nehmen.
Das BMI spricht sich dafür aus, auch Montenegro, Albanien und das Kosovo als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Bei Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien habe die Einstufung „dämpfend auf die Asylzuwanderung“ gewirkt.
PRO ASYL hatte bereits die Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina im September 2014 gerügt. Auch die Situation in den in der Diskussion stehenden Staaten Albanien, Kosovo und Montenegro kann keinesfalls als „sicher“ gelten.
Im Kosovo haben nach dem Kosovokrieg im Zuge der ethnischen Segregation härteste Verfolgungen von Roma, Ashkali und sogenannten Ägyptern stattgefunden. Der Minderheitenexodus als Folge systematischer Ausgrenzung und Diskriminierung ging der aktuellen Auswanderungswelle der Kosovoalbaner voraus.
Auch in Albanien ist die Situation für viele Menschen fatal. Sowohl das Auswärtige Amt wie auch der Kommissar für Menschenrechte des Europarates stellen ein hohes Maß an „Korruption, Nepotismus und organisiertes Verbrechen und eine Kultur der Straflosigkeit und fehlenden Implementierung der vorhandenen Regelwerke“ fest. Diese schwerwiegenden Defizite würden das wirksame Funktionieren des Gerichtssystems ernsthaft beeinträchtigen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit aushöhlen. Das Auswärtige Amt berichtet ferner über erhebliche gesellschaftliche Diskriminierungen von Roma und „Ägyptern“. Diese würden nicht nur ausgegrenzt, sondern seien auch Opfer einer diskriminierenden Verwaltungspraxis. Weiterhin werde der Zugang zum Arbeitsmarkt, Schulsystem und zur Gesundheitsversorgung für Roma in diskriminierender Weise eingeschränkt.
Montenegro wird seit einem Vierteljahrhundert von der Dynastie des Milo Djukanovic geführt. Es handelt sich um eine Staatsgründung vom Geiste und Fleische der Mafia. Internationale Organisationen kritisieren die mangelnde Unabhängigkeit des Justizsystems, den endemischen Machtmissbrauch der Polizei, die selbst im Balkanvergleich herausragende Korruption, den Einfluss des organisierten Verbrechens auf den Staatsapparat und die weitgehende Straflosigkeit bei schweren Verbrechen. Einschüchterungsversuche gegen Journalisten sind an der Tagesordnung. Soweit sie Opfer von Anschlägen wurden, sind viele bis heute nicht aufgeklärt.
Abgesehen davon, dass die Lage in den besagten Ländern eine Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ nicht rechtfertigt, ist das vorgegeben Ziel der Reduktion von Asylantragszahlen zumindest weitgehend hinfällig. Die EASY-Statistik vom Juli 2015 zeigt, dass weitaus weniger Flüchtlinge aus dem Kosovo, Serbien, Mazedonien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina nach Deutschland kommen als öffentlich suggeriert.
Während im Februar 2015 noch 16.616 Personen (42.7 % aller Zugänge) aus dem Kosovo stammten, ist das Kosovo, ebenso wie Bosnien-Herzegowina und Montenegro, im Juli 2015 nicht mehr unter den zehn wichtigsten Herkunftsländern vertreten, die Quote lag damit unter 1,6 %. Ähnlich verhält es sich mit Serbien. Hier sank die Zahl der Zugänge von 6,3 % auf 2,4 % (von 2.446 auf 1.867), bei Mazedoniern von 3,0% auf 2,3%.
Lediglich bei Flüchtlingen aus Albanien gibt es weiterhin hohe Zugangszahlen (17.346 Personen im Juli 2015, 20,9% der Antragsteller). Berichte aus den Transitländern deuten darauf hin, dass auch hier die Zahlen stark zurückgehen werden. Die Forderung nach Ausweitung der Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ ist ganz offensichtlich der Versuch, Abschreckung zu betreiben – unter Missachtung des Grundgesetzes und der Vorgaben des europäischen Asylrechts.
Warum die Einstufung weiterer „sicherer Herkunftsländer“ eine Scheinmaßnahme ist (11.09.15)
Abwehr statt Aufnahme: Große Koalition beschließt Maßnahmenpaket gegen Flüchtlinge (07.09.15)