12.11.2014

Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Tho­mas de Mai­ziè­re hat im Mor­gen­ma­ga­zin des ZDF heu­te erläu­tert, dass „Will­kom­mens- und Aus­rei­se­zen­tren“ außer­halb Euro­pas ein­ge­rich­tet wer­den sol­len. Die ita­lie­ni­sche See­not­ret­tungs­mis­si­on „Mare Nos­trum“, bei der mehr als 150.000 Men­schen­le­ben geret­tet wur­den, wird hin­ge­gen been­det. „Was wir eigent­lich brau­chen – das haben wir auch mit den Innen­mi­nis­tern bespro­chen – wir müs­sen in den Tran­sit­län­dern mög­li­cher­wei­se so etwas wie Will­kom­mens- und Aus­rei­se­zen­tren machen. Der UNHCR, das Welt­flücht­lings­werk der UNO könn­te sie betrei­ben, um dann zu ent­schei­den, wer geht zurück und wer kommt nach Euro­pa“, so der Bundesinnenminister.

PRO ASYL lehnt Auf­fang­la­ger, zum Bei­spiel  in Nord­afri­ka, als Instru­ment zur Aus­he­be­lung des Asyl­rechts in Euro­pa ab. Die Exter­na­li­sie­rung der Asyl­ver­fah­ren ist kei­ne Lösung. Der Vor­schlag erin­nert an die Visi­on Otto Schi­lys von Auf­fang­la­gern in Nord­afri­ka, in denen Schutz­su­chen­de abge­fan­gen wer­den sol­len. „Was 2004 schon falsch war, ist in den letz­ten zehn Jah­ren nicht rich­tig gewor­den“ sag­te Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer.  Die Ver­ant­wor­tung für den Flücht­lings­schutz immer wei­ter von Deutsch­land und Euro­pa weg­zu­schie­ben, wird aber kei­nem men­schen­recht­li­chen Anspruch gerecht. 

Die Argu­men­te gegen die soge­nann­ten „Will­kom­mens­zen­tren“ in Tran­sit­län­dern sind:

  • Das Ster­ben im Mit­tel­meer wird nicht ver­hin­dert. Auf­fang­la­ger, die nur weni­gen Flücht­lin­gen eine Per­spek­ti­ve bie­ten, kön­nen Schutz­su­chen­de nicht davon abhal­ten, in see­un­tüch­ti­gen Boo­ten nach Euro­pa aufzubrechen. 
  • Im Rah­men von Auf­nah­me­kon­tin­gen­ten von Flücht­lin­gen von außer­halb Euro­pas haben es die Staa­ten in der Hand, nach poli­ti­schem Ermes­sen selbst fest­zu­le­gen, wie vie­le Flücht­lin­ge sie auf­neh­men. Das Asyl­recht dage­gen ent­zieht sich per se einer poli­tisch moti­vier­ten Begren­zung der Zahl. Die Ziel­set­zung der Staa­ten in die­sem Kon­zept ist es aber, ein indi­vi­du­el­les Recht auf Asyl in ein Gna­den­recht zu ver­wan­deln, wo sie sich selbst hand­ver­le­sen Flücht­lin­ge aus­wäh­len, deren Ein­rei­se erlaubt wird. 
  • Es gibt kei­ne rechts­staat­li­chen Garan­tien in den soge­nann­ten „Will­kom­mens­zen­tren“: Zu einem rechts­staat­li­chen Ver­fah­ren gehört, dass nega­ti­ve Behör­den-ent­schei­dun­gen von Gerich­ten über­prüft wer­den kön­nen. Dies wäre in Lagern in Nord­afri­ka nicht mög­lich. Außer­dem wäre eine unab­hän­gi­ge Bera­tung und Ver­tre­tung durch Rechts­an­wäl­te nicht mög­lich.  Mit dem Recht auf ein fai­res Ver­fah­ren und Rechts­staat­lich­keit sind sol­che Vor­schlä­ge nicht zu vereinen. 
  • Aner­kann­te Flücht­lin­ge dro­hen ohne Asyl­land zu blei­ben. Ange­sichts der gerin­gen Bereit­schaft zahl­rei­cher euro­päi­scher Staa­ten, Flücht­lin­ge auf­zu­neh­men, ist es höchst frag­lich, ob alle aner­kann­ten Flücht­lin­ge einen Auf­nah­me­staat finden. 

 Otto Schi­ly lässt grü­ßen: DeMai­ziè­re for­dert Auf­fang­la­ger für Flücht­lin­ge in Nord­afri­ka (12.11.14)

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