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Laudatorin Filiz Polat MdB mit Preisträger Peter Fahlbusch und Andreas Lipsch, Vorsitzender des Stiftungsrates. Foto: PRO ASYL

Der Rechtsanwalt Peter Fahlbusch hat seit 2001 bundesweit mehr als 1.800 Menschen in Abschiebungshaft vertreten. Sein Einsatz offenbarte, dass die Hälfte von ihnen zu Unrecht inhaftiert war. Für seine Arbeit wurde er mit dem PRO ASYL – Menschenrechtspreis 2019 geehrt.

Vor rund 180 Teil­neh­men­den zeich­ne­te die Stif­tung PRO ASYL am ver­gan­ge­nen Sams­tag in Frank­furt den Rechts­an­walt Peter Fahl­busch mit ihrem Men­schen­rechts­preis 2019, der PRO ASYL-Hand, aus.

Seit nun­mehr fast zwei Jahr­zehn­ten setzt sich der Rechts­an­walt für Men­schen in Abschie­bungs­haft ein und weist seit Jah­ren auf rechts­wid­ri­ge Inhaft­nah­me hin. Knapp die Hälf­te aller von ihm ver­tre­te­nen Fäl­le befan­den sich zu Unrecht in Haft – man­che einen Tag, man­che Mona­te lang, im Durch­schnitt jede*r rund vier Wochen. Zusam­men­ge­zählt ergibt dies 23.816 Tage oder rund 65 Jah­re rechts­wid­ri­ger Abschiebungshaft.

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»Es müss­te eigent­lich einer der größ­ten Jus­tiz­skan­da­le in unse­rem Rechts­staat sein, den Peter Fahl­busch als mas­sen­haf­ten Rechts­bruch so sys­te­ma­tisch offen­ge­legt und doku­men­tiert hat«, kri­ti­sier­te Lau­da­to­rin Filiz Polat MdB, Spre­che­rin der Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen für Migra­ti­on und Inte­gra­ti­on. »Es geht um nicht weni­ger als den Ein­griff in die Frei­heit des Einzelnen«.

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Doch Ver­wal­tung und Poli­tik las­se die­ser Befund wei­test­ge­hend kalt, kri­ti­sier­te Fahl­busch in sei­ner Rede. Der Anwalt for­der­te eine sofor­ti­ge unab­hän­gi­ge Eva­lu­ie­rung der Abschie­bungs­haft­pra­xis. Bis dahin sei­en Abschie­bungs­haft­ver­fah­ren und Haft­voll­zug auszusetzen.

»Die mas­sen­haf­ten rechts­wid­ri­gen Inhaf­tie­run­gen stel­len mas­si­ve Ver­let­zun­gen des Frei­heits­grund­rechts dar. All dies geschieht in unse­rem Land, in unse­rem Namen, unter Anwen­dung unse­rer Regeln«, so Fahlbusch.

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Auch das weg­wei­sen­de Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs vom 17. Juli 2014 zur Abschie­bungs­haft hat Peter Fahl­busch mit­er­strit­ten. Sei­ne Man­dan­tin, eine Geflüch­te­te aus Syri­en, die in Deutsch­land um Asyl gesucht hat­te und abge­lehnt wur­de, wur­de 2011 in Frank­furt in Abschie­bungs­haft genom­men und rechts­wid­rig  in einem nor­ma­len Gefäng­nis inhaf­tiert. Die Betrof­fe­ne wur­de schließ­lich auf­grund eines Här­te­fall­ver­fah­rens aus der Haft ent­las­sen und klag­te im Anschluss gegen die Inhaf­tie­rung. Die Kla­ge ging bis vor den EuGH, der im Vor­la­ge­ver­fah­ren fest­stell­te, dass das euro­pa­recht­li­che Tren­nungs­ge­bot in jedem Bun­des­land zu wah­ren ist. Das Ver­fah­ren hat­te PRO ASYL finan­zi­ell unterstützt.

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Neues Gesetz unterläuft europarechtliche Vorgaben

Doch gera­de durch das jüngst in Kraft getre­te­ne »Hau-Ab«-Gesetz wird das euro­pa­recht­li­che Tren­nungs­ge­bot zwi­schen Straf- und Abschie­bungs­haft mit einer neu­en Rege­lung unter­lau­fen, wonach Abschie­bungs­haft nun auch in regu­lä­ren Straf­ge­fäng­nis­sen durch­ge­führt wer­den kann. Mit der soge­nann­ten »Mit­wir­kungs­haft« wur­de zusätz­lich eine neue Form der Abschie­bungs­haft eingeführt.

Andre­as Lipsch, Vor­sit­zen­der des Stif­tungs­ra­tes, kri­ti­sier­te den immer bru­ta­le­ren Abschie­bungs­voll­zug, selbst in Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­te wie Afgha­ni­stan. Die oft rechts­wid­ri­ge Inhaf­tie­rung sei dabei das Mit­tel, um Men­schen außer Lan­des zu schaffen.

»Rechts­wid­ri­ge Inhaf­tie­rung hebt den Recht­staat aus den Angeln«, beton­te Lipsch. »Peter Fahl­busch ver­tei­digt nicht nur die Betrof­fe­nen, son­dern die Frei­heits­rech­te von uns allen«.

»Peter Fahl­busch ver­tei­digt nicht nur die Betrof­fe­nen, son­dern die Frei­heits­rech­te von uns allen.«

Andre­as Lipsch, Vor­sit­zen­der des Stiftungsrates

Fast zeit­gleich fand vor der Abschie­bungs­haft­an­stalt Büren eine Groß­kund­ge­bung mit anschlie­ßen­der Demons­tra­ti­on in Pader­born statt; mehr als 1.000 Men­schen pro­tes­tier­ten anläss­lich des 100-jäh­ri­gen Jah­res­tags der Abschie­bungs­haft gegen die Abschie­bungs­haft­pra­xis in Deutsch­land. Die Teil­neh­men­den wand­ten sich in einer kur­zen Gruß­bot­schaft an Peter Fahlbusch.

Der mit 5.000 dotier­te Men­schen­rechts­preis der Stif­tung PRO ASYL wird seit 2006 jähr­lich in Frank­furt am Main ver­ge­ben. Mit ihm wer­den Per­sön­lich­kei­ten geehrt, die sich in her­aus­ra­gen­der Wei­se für die Ach­tung der Men­schen­rech­te und den Schutz von Flücht­lin­gen einsetzen.

Peter Fahl­busch bei sei­ner auf­rüt­teln­den Rede.
Die Lau­da­to­rin Filiz Polat gra­tu­liert Peter Fahlbusch.
Der Preis­trä­ger mit der PRO ASYL – Hand.
Karo­li­na Try­ba­la und Ghan­di Al-Jfr sorg­ten für die musi­ka­li­sche Untermalung.
Filiz Polat kennt Preis­trä­ger Fahl­busch bereits lan­ge aus ihrer poli­ti­schen Arbeit in Nie­der­sach­sen. Sie hielt die Lau­da­tio auf den Geehrten.
Auch ein Fern­seh­team war vor Ort.

Wei­te­re Vide­os der Preis­ver­lei­hung fin­den sich auf unse­rem Insta­gram-Kanal – in der High­light-Sto­ry zur Preis­ver­lei­hung sowie bei IGTV.