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Kinderrechte ernstnehmen!

PRO ASYL hat beim Petitionsausschuss des Bundestags eine Stellungnahme zum dringenden Handlungsbedarf nach Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention eingereicht, um noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Umsetzung zu erreichen. Die Bundesregierung weigert sich bislang, die UN-Kinderrechte für Flüchtlingskinder umzusetzen und missachtet damit ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen. Das Papier „Kinderrechte ernstnehmen! Gesetzlicher Änderungsbedarf aufgrund der Rücknahme der
PRO ASYL hat beim Petitionsausschuss des Bundestags eine Stellungnahme zum dringenden Handlungsbedarf nach Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention eingereicht, um noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Umsetzung zu erreichen. Die Bundesregierung weigert sich bislang, die UN-Kinderrechte für Flüchtlingskinder umzusetzen und missachtet damit ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen.
Das Papier „Kinderrechte ernstnehmen! Gesetzlicher Änderungsbedarf aufgrund der Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention“ fordert in vielen Bereichen des Asyl-und Ausländerrechts Anpassungen. Dazu gehört etwa, dass die vorgezogene Verfahrensmündigkeit ab einem Alter von 16 Jahren, wie sie nach dem Asylverfahrensgesetz und dem Aufenthaltsgesetz besteht, aufgehoben wird. Junge Flüchtlinge brauchen kindgerechte Asylverfahren. Abschiebungshaft für minderjährige Flüchtlinge muss verboten werden. Der Zugang zu Schule und Ausbildung muss ermöglicht werden. Kinder müssen unabhängig von ihrem Status einen Anspruch auf Gewährung von Kinder- und Jugendhilfe, auf Teilhabe am Gesundheitssystem und Gewährung therapeutischer Hilfen haben, nicht nur die eingeschränkten Leistungen gemäß des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die <media 3347 – external-link-new-window>Stellungnahme in voller Länge</media> nennt die 16 wichtigsten Handlungsfelder.
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1992 durch Deutschland nur unter Vorbehalt ratifiziert. Demnach kamen die Kinderrechte nach der UN-Konvention in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren nicht zur Anwendung. Völkerrechtler haben die Wirksamkeit der Vorbehaltserklärung seit jeher in Zweifel gezogen, aber erst in diesem Jahr hat die Bundesregierung die Vorbehalte zurückgenommen.
Bundestagsdebatte zur Verbesserung der Rechtslage minderjähriger Flüchtlinge (24.10.12)
Flüchtlingskinder – erste Opfer einer staatlich verweigerten Integration (16.09.10)
Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention nun auch offiziell besiegelt (15.07.10)