21.05.2021
Image
Die Bundeswehr geht, zurück bleiben afghanische Ortskräfte. Sie und ihre Familien werden von den Taliban bedroht und verfolgt (picture alliance/ dpa/ Maurizio Gambarini)

Nach zwanzig Jahren verlassen die NATO-Truppen Afghanistan. Am 1. Mai hat der Abzug begonnen. Die USA wollen ihre Truppen bereits bis zum 4. Juli 2021 abziehen; die Bundeswehr hat sich dem ehrgeizigen Zeitplan angeschlossen. Für die afghanischen Ortskräfte hat dieser hastige Truppenabzug gravierende Folgen

Sie wer­den ver­folgt, mit dem Tode bedroht, gefol­tert – afgha­ni­sche Orts­kräf­te, die für deut­sche Behör­den und Orga­ni­sa­tio­nen tätig waren, schwe­ben in Lebens­ge­fahr. Auch ihre Fami­li­en wer­den von den Tali­ban ange­grif­fen und miss­han­delt, um Eltern, Brü­der oder Onkel für deren Koope­ra­ti­on mit dem Wes­ten zu bestra­fen. Bei Orts­kräf­ten han­delt es sich um Per­so­nen, die der Bun­des­wehr, der Bun­des­po­li­zei, dem Bun­des­nach­rich­ten­dienst, aber auch der Gesell­schaft für Inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit (GIZ) oder der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) in unter­schied­li­cher Wei­se Hil­fe leis­ten – sei es durch Dol­met­schen, Fah­rer­tä­tig­keit, als Rei­ni­gungs­kraft oder durch hand­werk­li­che Diens­te. Sie ste­hen nun mehr denn je im Visier der Tali­ban, da sie den aus­län­di­schen Trup­pen und Ent­wick­lungs­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen zur Sei­te stehen.

Das Programm zur Aufnahme von Ortskräften in Deutschland

Bereits im Jahr 2013, als sich ein Ende der NATO-Vor­gän­ger­mis­si­on ISAF und damit die Redu­zie­rung auch der deut­schen Trup­pen in Afgha­ni­stan abzeich­ne­te, star­te­te in Deutsch­land ein Pro­gramm zur Auf­nah­me afgha­ni­scher Orts­kräf­te. Über die­ses wur­den laut Bun­des­wehr bis dato 781 Orts­kräf­te auf­ge­nom­men. Hier­zu zäh­len auch afgha­ni­sche Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Aus­wär­ti­gen Amts, des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für wirt­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit und Ent­wick­lung, sei­ner Unter­or­ga­ni­sa­tio­nen GIZ und KfW sowie des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums. Ins­ge­samt wur­den – inklu­si­ve der soge­nann­ten Kern­fa­mi­li­en, bestehend aus Ehe­part­nern und min­der­jäh­ri­gen leib­li­chen Kin­dern – in den ver­gan­ge­nen Jah­ren rund 3.300 Ein­rei­se­vi­sa erteilt.

Die recht­li­che Grund­la­ge dafür ist § 22 des Auf­ent­halts­ge­set­zes, der aus völ­ker­recht­li­chen oder drin­gen­den huma­ni­tä­ren Grün­den für die Auf­nah­me aus dem Aus­land die Ertei­lung einer Auf­ent­halts­er­laub­nis ermög­licht. Nach Satz 2 der Norm ist eine Auf­ent­halts­er­laub­nis zu ertei­len, wenn das Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern zur Wah­rung poli­ti­scher Inter­es­sen der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land die Auf­nah­me erklärt hat.

In der Pra­xis spricht bei­spiels­wei­se die Bun­des­wehr für betrof­fe­ne Per­so­nen bei Vor­lie­gen einer »indi­vi­du­el­len Gefähr­dungs­si­tua­ti­on« jeweils eine Gefähr­dungs­an­zei­ge gegen­über dem Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um und dem Aus­wär­ti­gen Amt aus. Danach kann das Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern eine Auf­nah­me­er­klä­rung nach § 22 S. 2 Auf­enthG abge­ben und von der deut­schen Aus­lands­ver­tre­tung in Kabul  wird ein Visum erteilt. Auch ehe­ma­li­ge Orts­kräf­te haben zwei Jah­re nach Been­di­gung ihrer Tätig­keit die Mög­lich­keit, sich mit einem Auf­nah­me­ersu­chen an ihren ehe­ma­li­gen Arbeit­ge­ber zu wenden.

Für man­che Afgha­nen endet die Tätig­keit für die Deut­schen töd­lich. 2013 wur­de ein Dol­met­scher der Bun­des­wehr, der zuvor bereits zahl­rei­che Droh­an­ru­fe erhal­ten hat­te, in Kun­dus erwürgt in sei­nem Auto gefun­den. Er hat­te bereits auf der Lis­te der afgha­ni­schen Orts­kräf­te gestan­den, die die Bun­des­re­gie­rung auf­neh­men wollte.

Zahlreiche Ablehnungen – mit verheerender Bilanz

Vie­le Auf­nah­me­an­trä­ge wur­den indes­sen in der Ver­gan­gen­heit abge­lehnt. Bis zum 9. Novem­ber 2020 hat­ten seit Beginn des Orts­kräf­te­ver­fah­rens 2013 ins­ge­samt 2040 Men­schen Gefähr­dungs­an­zei­gen gestellt. Bei 1169 Orts­kräf­ten wur­de jedoch kei­ne Gefähr­dung fest­ge­stellt. Rund 57 Pro­zent der Orts­kräf­te, die sich selbst bedroht sahen, erhiel­ten also kei­ne Auf­nah­me­zu­sa­ge. Das ist eine ver­hee­ren­de Bilanz. Die Tali­ban selbst machen immer wie­der deut­lich, dass in ihren Augen alle ehe­ma­li­gen Orts­kräf­te mit dem Feind koope­rie­ren und somit poten­ti­el­le Anschlags­op­fer sind. Die deut­sche Ein­tei­lung nach Gefah­ren­gra­den (latent; kon­kret) ent­spricht also nicht der Realität.

57%

der Orts­kräf­te, die zwi­schen 2013 und 2020 eine Gefähr­dungs­an­zei­ge stell­ten, erhiel­ten kei­ne Auf­nah­me­zu­sa­ge von der Bundesregierung

Für man­che Afgha­nen ende­te die Tätig­keit für die Deut­schen – und damit aus Sicht der Tali­ban für »die Ungläu­bi­gen« – töd­lich. Ende Novem­ber 2013 wur­de ein Dol­met­scher der Bun­des­wehr, der zuvor bereits zahl­rei­che Droh­an­ru­fe erhal­ten hat­te, in wel­chen er als Spi­on bezeich­net wor­den war, in der nord­af­gha­ni­schen Pro­vinz­haupt­stadt Kun­dus erwürgt in sei­nem Auto gefun­den. Die Zeit berich­te­te, dass der Dol­met­scher bereits auf der Lis­te der afgha­ni­schen Orts­kräf­te stand, denen die Bun­des­re­gie­rung wegen dro­hen­der Rache­ak­te der Tali­ban die Ein­rei­se nach Deutsch­land erlaubt hat­te. Ein Spre­cher der Tali­ban, der die Tötung durch die Auf­stän­di­schen nicht bestä­ti­gen woll­te, erklär­te sei­ner­zeit: »Wir den­ken, dass all die­je­ni­gen, die den Inva­si­ons­trup­pen in irgend­ei­ner Wei­se gehol­fen haben, getö­tet wer­den soll­ten.« Das Bun­de­wehr­jour­nal berich­te­te, dass kur­ze Zeit nach der Tat zwei Ver­däch­ti­ge fest­ge­nom­men wur­den, einer von ihnen der Sohn eines regio­na­len Tali­ban­füh­rers. Trotz fort­be­stehen­dem Tat­ver­dacht wur­den sie jedoch auf Kau­ti­on wie­der freigelassen.

Wie viele Ortskräfte gibt es aktuell und wie ist es um deren Aufnahme bestellt?

Stand Novem­ber 2020 waren knapp 540 afgha­ni­sche Orts­kräf­te für Res­sorts der Bun­des­re­gie­rung tätig. 489 von ihnen arbei­te­ten für das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um, ande­re für das Aus­wär­ti­ge Amt und das BMI. Hin­zu kom­men rund 1300 loka­le Hel­fer der GIZ, der KfW und poli­ti­scher Stiftungen.

2000

afgha­ni­sche Orts­kräf­te arbei­ten für deut­sche Minis­te­ri­en, Behör­den und Stiftungen

Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rin Anne­gret Kramp-Kar­ren­bau­er hat sich kürz­lich für die Reak­ti­vie­rung des Auf­nah­me­pro­gramms für afgha­ni­sche Orts­kräf­te aus­ge­spro­chen. Sie erklär­te: »Wir reden hier von Men­schen, die zum Teil über Jah­re hin­weg auch unter Gefähr­dung ihrer eige­nen Sicher­heit an unse­rer Sei­te gear­bei­tet, mit­ge­kämpft und ihren per­sön­li­chen Bei­trag geleis­tet haben«. Sie emp­fin­de es daher »als eine tie­fe Ver­pflich­tung der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, die­se Men­schen jetzt, wo wir das Land end­gül­tig ver­las­sen, nicht schutz­los zurückzulassen«.

»Die­se Men­schen haben sich für uns ent­schie­den und vie­le Jah­re ihr Leben ris­kiert, sie wer­den von den Tali­ban als Ver­rä­ter gese­hen. Wir haben eine Ver­ant­wor­tung für die Ortskräfte.«

Mar­cus Gro­ti­an, Haupt­mann der Bun­des­wehr und Vor­sit­zen­der des »Paten­schafts­netz­werks Afgha­ni­sche Ortskräfte« 

Auch Mar­cus Gro­ti­an, Haupt­mann der Bun­des­wehr und Vor­sit­zen­der des »Paten­schafts­netz­werks Afgha­ni­sche Orts­kräf­te« mahnt: »Die­se Men­schen haben sich für uns ent­schie­den und vie­le Jah­re ihr Leben ris­kiert, sie wer­den von den Tali­ban als Ver­rä­ter gese­hen. Wir haben eine Ver­ant­wor­tung für die Ortskräfte.«

Wird den Betroffenen tatsächlich effektiv geholfen?

Bereits jetzt sol­len mehr als 450 jener Orts­kräf­te, die aktu­ell oder in den ver­gan­ge­nen bei­den Jah­ren in Afgha­ni­stan bei der Bun­des­wehr beschäf­tigt waren, einen Auf­nah­me­an­trag gestellt haben. Das sind mehr als acht­zig Pro­zent der Men­schen in die­ser Grup­pe. Dazu kom­men meist noch Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge, nach frü­he­ren Erfah­run­gen ins­ge­samt etwa 2000 Menschen.

Die Bun­des­re­gie­rung plant laut dem Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um je ein Kon­takt­bü­ro in Kabul und vor­aus­sicht­lich auch in Masar‑e Sha­rif ein­zu­rich­ten, »um die Ver­fah­ren im Inter­es­se der Betrof­fe­nen ein­fa­cher zu orga­ni­sie­ren und abwi­ckeln zu kön­nen«. Betrof­fe­ne sol­len dort – auch nach dem Ende der Prä­senz der Bun­des­wehr – Anträ­ge zur Auf­nah­me in Deutsch­land stel­len kön­nen. Am 1. Juni sol­len die Orts­kräf­te­bü­ros laut Bun­des­ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um ihre Arbeit beginnen.

Schon jetzt ist die Ein­rich­tung der Kon­takt­bü­ros pro­ble­ma­tisch. Hans-Peter Bartels, ehe­ma­li­ger Wehr­be­auf­trag­ter der Bun­des­re­gie­rung, befürch­tet, dass Mit­glie­der der Tali­ban vor den Büros sit­zen und schau­en könn­ten, wer hin­ein­geht – also mit den Deut­schen eng zusam­men­ge­ar­bei­tet hat. Bartels ist der Mei­nung: »Jeder, der für die Bun­des­wehr als afgha­ni­sche Orts­kraft tätig war, über den gibt es Unter­la­gen, dem ist auch Geld gezahlt wor­den, der ist über­prüft wor­den. Man kann pro­ak­tiv auf die zuge­hen. Die müs­sen nicht erst in das Büro kommen«.

Erst recht nach dem Abzug der NATO-Trup­pen ist frag­lich, ob Orts­kräf­te noch in der Lage sein wer­den, in einem Kon­takt­bü­ro vor­zu­spre­chen. Mit dem Abzug der NATO-Trup­pen ist ein mas­si­ves Erstar­ken der Tali­ban zu erwar­ten. Die bei­den Büros in Kabul und Masar‑e Sha­rif dro­hen zu Anschlags­zie­len zu wer­den. Selbst wenn den Betrof­fe­nen gelin­gen soll­te, dort noch einen Antrag auf Auf­nah­me nach Deutsch­land zu stel­len, wird nie­mand mehr vor Ort sein, der sie bis zum Ver­las­sen Afgha­ni­stans zu schüt­zen vermag.

Die Tali­ban machen immer wie­der deut­lich, dass in ihren Augen alle ehe­ma­li­gen Orts­kräf­te mit dem Feind koope­rie­ren – und somit poten­ti­el­le Anschlags­op­fer sind. Die deut­sche Ein­tei­lung nach Gefah­ren­gra­den ent­spricht daher nicht der Realität.

Forderungen von PRO ASYL bei der Aufnahme von Ortskräften

PRO ASYL for­dert vor die­sem Hin­ter­grund eine rasche Durch­füh­rung des Auf­nah­me­pro­gramms – vor dem Fort­gang der NATO-Trup­pen. Das Auf­nah­me­ver­fah­ren muss schnell, unbü­ro­kra­tisch und ohne eine zu sehr ins Detail gehen­de Ein­zel­fall­prü­fung gestal­tet wer­den. Auf die Orts­kräf­te muss pro­ak­tiv zuge­gan­gen wer­den, anstatt sie unter den geschil­der­ten Gefah­ren ein Kon­takt­bü­ro auf­su­chen zu las­sen. Auch die Bun­des­ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rin erkennt an, dass es einen hohen Zeit­druck bei der Auf­nah­me der Orts­kräf­te gibt und stellt die Fra­ge: »Kann man mit den ein­ge­üb­ten Ver­fah­ren, die es ja gibt, die sich aber in der Ver­gan­gen­heit eben auch als rela­tiv lang­wie­rig erwie­sen haben, die­sem berech­tig­ten Anlie­gen und die­sen berech­tig­ten Schutz­in­ter­es­sen die­ser Men­schen jetzt gerecht wer­den? Und, wenn das nicht der Fall ist, dann müs­sen wir auch in der Lage sein, ande­re Ver­fah­ren zu wäh­len«. Die­sen Wor­ten muss Kramp-Kar­ren­bau­er nun rasch kon­kre­te Taten fol­gen lassen.

Die Kate­go­ri­sie­rung und Prü­fung ver­schie­de­ner Gefah­ren­gra­de (latent, kon­kret), wie sie in der Ver­gan­gen­heit statt­ge­fun­den hat, ist weder ziel­füh­rend noch rea­lis­tisch. Der Nach­weis, dass eine Beschäf­ti­gung als Orts­kraft statt­ge­fun­den hat, sowie eine plau­si­bel dar­ge­leg­te Gefähr­dungs­la­ge müs­sen ausreichen.

Gefähr­det sind alle Orts­kräf­te, die für deut­sche Minis­te­ri­en tätig waren (Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um, Aus­wär­ti­ges Amt und Bun­des­ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um). Glei­ches gilt für Mitarbeiter*innen des Bun­des­nach­rich­ten­diens­tes und jene von Ver­trags­fir­men, die nicht unmit­tel­bar bei­spiels­wei­se bei der Bun­des­wehr ange­stellt sind oder waren. Auch Mitarbeiter*innen von poli­ti­schen Stif­tun­gen wie der Kon­rad-Ade­nau­er- oder der Fried­rich-Ebert-Stif­tung, von Ent­wick­lungs­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen wie der GIZ oder der KfW sowie von NGOs sind durch auf­stän­di­sche Grup­pen gefähr­det und soll­ten ein Ange­bot zur Auf­nah­me in Deutsch­land erhalten.

Im März 2020 wur­de der Sohn eines Afgha­nen, der für die Deut­schen gear­bei­tet hat, in Gei­sel­haft genom­men. Er befin­det sich bis heu­te in der Gewalt der Ent­füh­rer und wird von die­sen schwer miss­han­delt. Auf­nah­men davon schickt man dem Vater per Whats­app. Es geht nicht um Löse­geld, es geht aus­drück­lich um Rache am Vater.

Ein Auf­nah­me­pro­gramm muss sämt­li­chen ver­wand­ten Per­so­nen, die mit den betrof­fe­nen Orts­kräf­ten zusam­men­le­ben und eben­falls gefähr­det sind, die Mög­lich­keit eröff­nen, mit aus­zu­rei­sen. Über eine Här­te­fall­klau­sel sol­len auch wei­te­re Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge erfasst wer­den kön­nen. Denn häu­fig ver­fol­gen und bedro­hen die Tali­ban auch Ver­wand­te über die soge­nann­te Kern­fa­mi­lie hinaus.

Bis­lang haben Orts­kräf­te nur noch inner­halb von zwei Jah­ren nach Been­di­gung ihres Diens­tes die Mög­lich­keit, ihre Gefähr­dung anzu­zei­gen. PRO ASYL for­dert: Künf­tig soll­te es kei­ne zeit­li­che Begren­zung der zurück­lie­gen­den Beschäf­ti­gung geben. Die Erfah­rung zeigt, dass die Tali­ban auch noch Jah­re nach Been­di­gung einer Tätig­keit als Orts­kraft Rache an den Betrof­fe­nen oder ihren Fami­li­en üben. PRO ASYL ist der Fall einer Orts­kraft bekannt, die bereits im Jah­re 2013 mit der Kern­fa­mi­lie und den voll­jäh­ri­gen Kin­dern, nicht aber den bereits ver­hei­ra­te­ten, in Deutsch­land auf­ge­nom­men wur­de. Im März 2020 wur­de der (ver­hei­ra­te­te) Sohn in Gei­sel­haft genom­men. Er befin­det sich bis heu­te in der Gewalt der Ent­füh­rer und wird von die­sen schwer miss­han­delt. Auf­nah­men davon schickt man dem Vater per Whats­app. Es geht nicht um Löse­geld, es geht aus­drück­lich um Rache am Vater.

Ande­re hat­ten in der Ver­gan­gen­heit die Hoff­nung, dass sich die Sicher­heits­la­ge ver­bes­sern wür­de und haben des­halb zunächst kei­nen Antrag auf Auf­nah­me in Deutsch­land gestellt. Sie sehen sich heu­te ange­sichts des Abzugs der NATO-Trup­pen aber in einer Situa­ti­on, in der ihre Bedro­hung akut wird. Der ehe­ma­li­ge Wehr­be­auf­trag­te Bartels ver­tritt zu Recht die Auf­fas­sung, dass auch die­se Men­schen die Chan­ce erhal­ten müss­ten, in Deutsch­land Auf­nah­me zu fin­den. »Jetzt mit dem Abzug der inter­na­tio­na­len Trup­pen ist die Sicher­heits­la­ge unkon­trol­lier­bar.« Inso­fern gebe es »gute Grün­de, auch die nach Deutsch­land zu holen oder ihnen das Ange­bot zu machen, nach Deutsch­land zu kommen.«

»Jetzt mit dem Abzug der inter­na­tio­na­len Trup­pen ist die Sicher­heits­la­ge unkontrollierbar.«

Hans-Peter Bartels, ehe­ma­li­ger Wehr­be­auf­trag­ter der Bundesregierung

Aktu­ell sol­len etwa 300 Anträ­ge von Afgha­nen, die in frü­he­rer Zeit als Hel­fer ein­ge­stellt waren, aber inner­halb der gel­ten­den Zwei­jah­res­frist kei­ne Gefähr­dung ange­zeigt hat­ten, gestellt wor­den sein.

Die Visa­ab­tei­lung der deut­schen Bot­schaft in Kabul hat schon seit Jah­ren geschlos­sen. Visum­ver­fah­ren afgha­ni­scher Antragsteller*innen müs­sen bei den Bot­schaf­ten in Neu-Delhi (Indi­en) und Islam­abad (Paki­stan) bear­bei­tet wer­den. Die­ser Weg ist für das Auf­nah­me­ver­fah­ren für Orts­kräf­te viel zu umständ­lich – und in Zei­ten der Pan­de­mie unzu­mut­bar. PRO ASYL for­dert, dass den Betrof­fe­nen die Aus­rei­se ohne Visum ermög­licht wer­den muss, ihnen sind Aus­nah­me­vi­sa nach § 6 Abs. 4 i.V.m. § 14 Abs. 2 des Auf­ent­halts­ge­set­zes von der Bun­des­po­li­zei am Flug­ha­fen zu erteilen.

80 Offiziere, Wissenschaftlerinnen und Diplomaten fordern unbürokratische Aufnahme der Ortskräfte

Etwa acht­zig Expert*innen – dar­un­ter Wis­sen­schaft­ler, frü­he­re Diplo­ma­ten und Offi­zie­re – for­der­ten in einem am ver­gan­ge­nen Frei­tag ver­brei­te­ten offe­nen Brief an das Bun­des­ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um, das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für wirt­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit und Ent­wick­lung eine unbü­ro­kra­ti­sche und schnel­le Auf­nah­me Betrof­fe­ner in Deutsch­land par­al­lel zum Abzug. In dem Schrei­ben heißt es zutref­fend: »Wer die effek­ti­ve Auf­nah­me wirk­lich will, der kann in den ver­blei­ben­den Wochen nur eine unbü­ro­kra­ti­sche Pro­ze­dur für all die Orts­kräf­te und ihre Ange­hö­ri­gen umset­zen, die für deut­sche Stel­len gear­bei­tet haben: öffent­li­che Bekannt­ga­be des Auf­nah­me­pro­gramms, Regis­trie­rung, Vor­be­rei­tung der Aus­rei­se, die mög­lichst gesche­hen muss, solan­ge die Bun­des­wehr noch im Lan­de ist, gege­be­nen­falls Durch­füh­rung von Charterflügen«.

Es bleibt zu wün­schen, dass die­ser Auf­ruf Gehör fin­det – bevor es für vie­le Betrof­fe­ne zu spät ist.

(pva)