23.05.2023
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Der Grundrechte-Report 2023 kann im PRO ASYL Shop bestellt werden.

Im Grundrechte-Report 2023 wird die Lage von Grundrechten in Deutschland dargestellt. Hierzu gehört auch, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge immer wieder den notwendigen Schutz von in der Türkei politisch Verfolgten verkennt. Kurz vor der Stichwahl zur Präsidentschaft ist dieses Thema einmal mehr höchst relevant.

Dies ist ein Bei­trag von Wieb­ke Judith (PRO ASYL) und Kerem Scham­ber­ger (med­ico inter­na­tio­nal) für den am 23. Mai 2023 ver­öf­fent­lich­ten Grund­rech­te-Report 2023.

Als Gegen­leis­tung für eine mög­li­che Zustim­mung zum NATO-Bei­tritt Schwe­dens ließ die schwe­di­sche Regie­rung im Dezem­ber 2022 Mah­mut Tat nach Istan­bul abschie­ben. Sein Asyl­an­trag war im März 2020 abge­lehnt wor­den, obwohl ihm wegen angeb­li­cher Ver­bin­dun­gen zur ver­bo­te­nen Arbei­ter­par­tei Kur­di­stans (PKK) eine mehr­jäh­ri­ge Haft­stra­fe in der Tür­kei droht. Nach der Abschie­bung wur­de er in Istan­bul sofort inhaftiert.

Im Zuge der Bemü­hun­gen Schwe­dens und Finn­lands um den NATO-Bei­tritt hat­te der tür­ki­sche Prä­si­dent Recep Tayyip Erdoğan die Län­der als Zufluchts­or­te für Terrorist*innen kri­ti­siert und Aus­lie­fe­run­gen von PKK-Unterstützer*innen gefor­dert. Die glei­che Kri­tik rich­te­te er auch an Deutschland.

Auch in der Bun­des­re­pu­blik kommt es regel­mä­ßig zu Abschie­bun­gen in die Tür­kei – laut Bun­des­po­li­zei von Janu­ar bis Novem­ber 2022 in 437 Fäl­len. Die WDR-Sen­dung Moni­tor berich­te­te im Mai 2022 über einen ehe­ma­li­gen tür­ki­schen Poli­zis­ten, der nach sei­ner Abschie­bung aus Deutsch­land in der Tür­kei inhaf­tiert wur­de. Im deut­schen Asyl- und Gerichts­ver­fah­ren war ihm nicht geglaubt wor­den, dass es auf­grund von Vor­wür­fen, er gehö­re der Gülen-Bewe­gung an, zur Inhaf­tie­rung kom­men wür­de. Ein im Ver­fah­ren vor­ge­leg­tes tür­ki­sches Gerichts­ur­teil zu acht Jah­ren Haft wegen Ter­ro­ris­mus wur­de als „Fäl­schung“ abgetan.

In den letz­ten Jah­ren ist die Zahl von Asyl­su­chen­den aus der Tür­kei stark gestie­gen: Von 1500 im Jahr 2015 auf mehr als das Drei­fa­che im Jahr des Putsch­ver­suchs 2016. Danach blie­ben die Antrags­zah­len wei­ter hoch, mit über 11 000 Anträ­gen im Jahr 2019, 6500 bzw. 7800 Anträ­gen in den Jah­ren 2020 und 2021. Bis Ende des Jah­res 2022 such­te mit fast 24 000 tür­ki­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen eine Rekord­zahl Schutz in Deutsch­land. Damit steht die Tür­kei nach Syri­en und Afgha­ni­stan an drit­ter Stel­le der Haupt­her­kunfts­län­der der in Deutsch­land Schutzsuchenden.

24.000

Asyl­su­chen­de aus der Tür­kei in 2022

Unterschiedliche Chancen im Asylverfahren

Die Lage der Men­schen­rech­te und der Rechts­staat­lich­keit in der Tür­kei hat sich in den letz­ten Jah­ren zuneh­mend ver­schlech­tert. Es gibt gute Grün­de für vie­le Men­schen, vor den poli­ti­schen Repres­sio­nen zu flie­hen. Seit 2001 regiert die AKP-Par­tei von Prä­si­dent Erdoğan das Land. Ins­be­son­de­re seit dem Putsch­ver­such im Juli 2016, der der Gülen-Bewe­gung zuge­schrie­ben wird, wird die Regie­rung immer auto­kra­ti­scher und geht gegen ihre poli­ti­schen Gegner*innen rabi­at vor. Ein häu­fi­ger Vor­wand hier­für ist der Vor­wurf des Ter­ro­ris­mus oder sei­ner Unter­stüt­zung. Eine ent­spre­chen­de Ankla­ge kann jeden in der Tür­kei tref­fen, der die AKP oder ihren Vor­sit­zen­den kri­ti­siert. In den Jah­ren 2016 bis 2020 gab es gegen 1 576 000 Men­schen Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Terrorismusvorwürfen.

Die Chan­cen auf Schutz ste­hen sta­tis­tisch gese­hen jedoch sehr unter­schied­lich für die erfass­ten Geflüch­te­ten­grup­pen aus der Tür­kei: Wäh­rend Per­so­nen, die beim Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) anga­ben, der Volks­grup­pe der Türk*innen anzu­ge­hö­ren, im Jahr 2022 (Jan. bis Okt.) in 81 Pro­zent der inhalt­lich ent­schie­de­nen Fäl­le einen Schutz­sta­tus bekom­men haben, waren es laut BAMF nur 12 Pro­zent der Kurd*innen. Ein Trend, der sich in den letz­ten Jah­ren ver­schärft hat. Wie kann es zu einem sol­chen ekla­tan­ten Unter­schied kommen?

Wäh­rend Anhänger*innen der Gülen-Bewe­gung erst seit 2016 ver­folgt wer­den, ist die Ver­fol­gung und Unter­drü­ckung der kur­di­schen Min­der­heit seit Lan­gem ein prä­gen­der Bestand­teil des tür­ki­schen Staats­pro­jekts. In der jün­ge­ren Geschich­te der Tür­kei wer­den Akti­vi­tä­ten für Bürger*innen- und Frei­heits­rech­ten von Kurd*innen als gleich­be­deu­tend mit der Unter­stüt­zung der kur­di­schen Arbei­ter­par­tei PKK gese­hen. Zwi­schen der PKK und dem tür­ki­schen Staat gibt es seit den 1980er Jah­ren einen bewaff­ne­ten Kon­flikt. Laut Schät­zun­gen der frü­he­ren Abge­ord­ne­ten der Demo­kra­ti­schen Par­tei der Völ­ker HDP, Sibel Yiği­talp, die seit 2019 selbst im Exil leben muss, sind etwa 40 000 Men­schen aus dem Umfeld der kur­di­schen Frei­heits­be­we­gung und der tür­ki­schen Lin­ken inhaf­tiert. Die meis­ten von ihnen sit­zen wegen Ter­ror­vor­wür­fen ein. Meh­re­re Tau­send sind zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Allein bis Ende Juni 2022 wur­den 1800 Politiker*innen und Aktivist*innen aus dem Umfeld der demo­kra­ti­schen und links­ori­en­tier­ten HDP, die vor allem von Kurd*innen unter­stützt wird, in Poli­zei­ge­wahr­sam oder Unter­su­chungs­haft genommen.

Die Chan­cen auf Schutz ste­hen sta­tis­tisch gese­hen sehr unter­schied­lich für die erfass­ten Geflüch­te­ten­grup­pen aus der Türkei.

Legitime Strafverfolgung der PKK?

Ein Grund für die unter­schied­li­chen Erfolgs­chan­cen von Gülen-Anhänger*innen oder nicht-kur­di­schen Oppo­si­tio­nel­le im Gegen­satz zu Kurd*innen ist, dass deut­sche Behör­den die Ver­fol­gung von kur­di­schen Oppo­si­tio­nel­len immer wie­der als legi­ti­me Straf­ver­fol­gung von »Ter­ro­ris­mus« in der Tür­kei bewer­ten. Wie das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in regel­mä­ßi­ger Recht­spre­chung fest­hält, ist Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung ein legi­ti­mes staat­li­ches Ziel und straf­recht­li­che Ver­fol­gung des­we­gen zunächst nicht asyl­re­le­vant. Dies ändert sich, wenn die Bestra­fung auf­grund eines asyl­erheb­li­chen Merk­mals – zum Bei­spiel poli­ti­sche Mei­nung oder Reli­gi­on –  här­ter ist als sonst üblich (soge­nann­ter Polit­ma­lus). Damit stellt sich in Asyl­ver­fah­ren kur­di­scher Per­so­nen aus der Tür­kei häu­fig die Fra­ge: Ist ihre Ankla­ge wegen Ter­ro­ris­mus poli­tisch bedingt? Wäh­rend eine sol­che Fra­ge bezo­gen auf Gülen-Anhänger*innen häu­fig bejaht wird, wird sie bei Kurd*innen oft verneint.

Auch in Deutsch­land ist die PKK seit 1993 ver­bo­ten (sie­he hier­zu auch Heiming im Grund­rech­te-Report 2023) – und deut­sche Behör­den wie das BAMF über­neh­men häu­fig die Logik des tür­ki­schen Staats, wenn sie etwa ein Mit­glied der HDP im Asyl­ver­fah­ren ableh­nen und Tätig­kei­ten für die kur­di­sche Frei­heits­be­we­gung im Ableh­nungs­be­scheid als »Gefahr für die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung« bezeichnen.

Falsche Annahme von Rechtsstaatlichkeit in der Türkei

Der viel­fach doku­men­tier­te weit­rei­chen­de Abbau von Rechts­staat­lich­keit in der Tür­kei wird in der Ent­schei­dungs­pra­xis dabei oft ver­kannt. In dem Ableh­nungs­be­scheid eines HDP-Mit­glieds von 2021 geht das BAMF etwa davon aus, dass sich in der Tür­kei »[p]olitische Oppo­si­tio­nel­le […] prin­zi­pi­ell frei und unbe­hel­ligt am poli­ti­schen Pro­zess betei­li­gen« kön­nen, »wich­ti­ge rechts­staat­li­che Prin­zi­pi­en im gericht­li­chen Ver­fah­ren beach­tet wur­den« und es zugleich nicht Auf­ga­be des Bun­des­am­tes sei, Urtei­le auf ihre Recht­mä­ßig­keit zu überprüfen.

Das steht im star­ken Kon­trast zur Rea­li­tät: So hält das World Jus­ti­ce Pro­ject in sei­nem Rechts­staat­lich­keits­in­dex fest, dass sich der Wert der Tür­kei in den letz­ten Jah­ren immer wei­ter ver­schlech­tert hat. Im Jahr 2021 stand die Tür­kei mit Platz 117 von 139 Län­dern auf den hin­ters­ten Rän­gen. Beson­ders schlecht fiel die Bewer­tung des Straf­rechts­sys­tems aus. Anwält*innen spre­chen von Ver­fah­ren, die auf den ers­ten Blick rechts­staat­li­che Züge wah­ren, bei genaue­rer Betrach­tung aber erheb­li­che Män­gel auf­wei­sen. Selbst im Lage­be­richt des Aus­wär­ti­gen Amts wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die tür­ki­sche Jus­tiz nicht unab­hän­gig ist. Das wird im Vor­feld der tür­ki­schen Prä­si­dent­schafts­wah­len im Mai 2023 beson­ders deut­lich: Im Dezem­ber 2022 wur­de der Bür­ger­meis­ter von Istan­bul, Ekrem İmam­oğlu, der als poten­zi­el­ler Her­aus­for­de­rer von Erdoğan gehan­delt wird, wegen Belei­di­gung zu einer Haft­stra­fe ver­ur­teilt und mit einem Poli­tik­ver­bot belegt.

Wenig Hoffnung auf mehr Schutz

Auch unter der Ampel­re­gie­rung ste­hen die Zei­chen nicht auf mehr Schutz für poli­tisch Ver­folg­te in der Tür­kei. Im Juli 2022 reis­te Gene­ral­bun­des­an­walt Peter Frank in die Tür­kei, im Novem­ber folg­te Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rin Nan­cy Fae­ser. Bei­de tra­fen sich mit hoch­ran­gi­gen Regie­rungs­ver­tre­tern, wobei davon aus­zu­ge­hen ist, dass auch das The­ma »Ter­ro­ris­mus« dis­ku­tiert wur­de – kri­ti­sche Wor­te blie­ben aber zumin­dest in der Öffent­lich­keit aus.

Je mäch­ti­ger die tür­ki­sche Regie­rung (geo-)politisch ist, des­to schlech­ter steht es dem­nach nicht nur in der Tür­kei um Oppo­si­tio­nel­le, son­dern auch in Län­dern wie Deutsch­land, in denen sie Schutz suchen.

Ver­öf­fent­li­chung mit freund­li­cher Geneh­mi­gung des Fischer Ver­la­ges. Alle Rech­te vorbehalten.

Grund­rech­te-Report 2023. Her­aus­ge­ge­ben von: Ben­ja­min Derin, Rolf Göss­ner, Wieb­ke Judith, Sarah Lin­coln, Rebec­ca Militz, Max Put­zer, Brit­ta Rabe, Rai­ner Rehak, Lea Welsch, Rose­ma­rie Will ISBN: 978–3‑596–70882‑6. 224 Sei­ten. E‑Book und Taschen­buch. S. Fischer Verlag.