23.12.2021
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Ein Flüchtlingsjunge an der griechisch-türkischen Grenze Foto: picture alliance/dpa | Mohssen Assanimoghaddam

Kein Essen, keine Medikamente, keine warme Kleidung: Tausende Schutzsuchende in Griechenland bekommen seit Wochen kein Geld mehr vom Staat und leiden unter Hunger. Der Grund: Die griechische Regierung verzögert die Auszahlung von EU-Hilfsgeldern.

»Jetzt gibt es Näch­te, in denen unse­re Kin­der mit lee­ren Mägen und Trä­nen in den Augen schla­fen gehen. Alles, was wir tun kön­nen, ist, ihnen zu sagen: Das ist nicht schlimm. Es geht vor­bei.« Das berich­tet eine Mut­ter, die mit ihrer Fami­lie, dar­un­ter einem Baby, im Lager Mala­ka­sa in der Nähe von Athen lebt. Zunächst hät­ten  sie von dem weni­gen gespar­ten Geld leben kön­nen, erzählt sie wei­ter in einem Bericht von Refu­gee Sup­port Aege­an (RSA), der grie­chi­schen Part­ner­or­ga­ni­sa­ti­on von PRO ASYL. Doch nun hät­ten sie nicht mal Geld, um nach Athen zu fah­ren, um dort bei Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen nach Lebens­mit­teln zu fragen.

»Jetzt gibt es Näch­te, in denen unse­re Kin­der mit lee­ren Mägen und Trä­nen in den Augen schla­fen gehen.«

RSA berich­tet auch von einer Mut­ter im Roll­stuhl, die von Kir­che zu Kir­che fährt und dort ver­zwei­felt nach etwas Nah­rung und Baby­win­deln fragt. Und von einem Fami­li­en­va­ter, der mit sei­nem vier­jäh­ri­gen Sohn im Flücht­lings­la­ger Eleo­nas in Athen fest­sitzt. Sei­ne Frau sei in Deutsch­land, aber er kön­ne den Visums­an­trag für die Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung nicht abschlie­ßen, da ihm das Geld feh­le, das die Bot­schaft für die Gebüh­ren ver­lan­ge. »Ich lei­he mir Geld, um mei­nen Jun­gen zu ernäh­ren. Und jetzt kann ich nicht ein­mal den Visums­an­trag aus­fül­len, um mit der Mut­ter mei­nes Kin­des zusam­men­zu­kom­men«, berich­tet er.

36.000

Men­schen haben die EU-Hilfs­gel­der nicht erhalten

Regierung löst das Problem nicht

Die­se erschre­cken­de Situa­ti­on hält seit Wochen an in Grie­chen­land, tau­sen­de Flücht­lin­ge und Asyl­su­chen­de lei­den unter Hun­ger. Und trotz stän­di­ger Appel­le von Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen, dut­zen­der Medi­en­be­rich­te über die wirt­schaft­li­che Not­la­ge und Pro­tes­ten der Betrof­fe­nen selbst hat die grie­chi­sche Regie­rung das Pro­blem nicht gelöst. Obwohl sie dafür zustän­dig ist. Denn seit dem 1. Okto­ber ist die grie­chi­sche Regie­rung zustän­dig für das monat­li­che Gut­ha­ben auf Bank­kar­ten, dass die Schutz­su­chen­den im Rah­men eines von der EU finan­zier­ten Pro­gramms bekom­men. Zustän­dig für die Ver­tei­lung der Gel­der war bis­her das UN-Flücht­lings­hilfs­werk, doch zum 1. Okto­ber wur­de das Ver­fah­ren an die grie­chi­sche Regie­rung über­ge­ben. Seit­dem spitzt sich die Lage für Geflüch­te­te zu, wie auch Tagesschau.de berichtete.

Somit haben seit dem Über­gang des Bar­geld­hil­fe­pro­gramms vom Hohen Flücht­lings­kom­mis­sar der Ver­ein­ten Natio­nen (UNHCR) auf die grie­chi­sche Regie­rung schät­zungs­wei­se 36.000 Men­schen kein Geld erhalten.

Solidarität unter den Geflüchteten

Für hun­der­te von Men­schen, die kei­nen Anspruch auf die­se Zuwen­dung haben und nicht über ande­re Mit­tel ver­fü­gen, ihren Lebens­un­ter­halt zu bestrei­ten, wur­de zudem die Ernäh­rung in den Lagern ein­ge­stellt. Nun ver­su­chen huma­ni­tä­re Orga­ni­sa­tio­nen und Soli­da­ri­täts­grup­pen sowie Flücht­lin­ge, die sich gegen­sei­tig hel­fen, die Lücken bei der Ver­sor­gung mit Lebens­mit­teln und ande­ren Gütern zu schließen.

Asyl­be­wer­ber haben nach euro­päi­schem und grie­chi­schem Recht Anspruch auf „im Rah­men der Auf­nah­me gewähr­te mate­ri­el­le Leis­tun­gen“, die einen ange­mes­se­nen Lebens­stan­dard garan­tie­ren, bis die Prü­fung ihres Asyl­an­trags abge­schlos­sen ist. Zu die­sen Bedin­gun­gen gehö­ren Unter­kunft, Nah­rung, Klei­dung und finan­zi­el­le Unter­stüt­zung zur Deckung des täg­li­chen Bedarfs. Grie­chen­land gewährt den Asyl­be­wer­bern die­se finan­zi­el­le Unter­stüt­zung im Rah­men des von der Euro­päi­schen Uni­on finan­zier­ten Programms.

Auch Familien leben in extremer Armut

Nach Beschwer­den hat­te das Minis­te­ri­um für Migra­ti­on und Asyl Mit­te Okto­ber zuge­si­chert, dass die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung Ende Okto­ber aus­ge­zahlt und von da an frist­ge­recht gezahlt wer­den wür­de. Doch auch kurz vor Weih­nach­ten haben die Men­schen die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung immer noch nicht erhal­ten. Das hat sich auch auf die loka­len Geschäf­te aus­ge­wirkt, in denen sie nor­ma­ler­wei­se ein­ge­kauft haben.

Refu­gee Sup­port Aege­an (RSA) steht in Kon­takt mit Dut­zen­den von beson­ders schutz­be­dürf­ti­gen Asyl­be­wer­bern und Flücht­lin­gen, die nun gezwun­gen sind, in extre­mer Armut zu leben, ohne ihre grund­le­gen­den Lebens­be­dürf­nis­se decken zu kön­nen. Im Dezem­ber ver­teil­te die Orga­ni­sa­ti­on Super­markt­gut­schei­ne an Flücht­lin­ge und an bedürf­ti­ge Fami­li­en, die in ESTIA-Woh­nun­gen leben und mit erns­ten gesund­heit­li­chen Pro­ble­men ­ und nun auch noch mit Hun­ger ­ zu kämp­fen haben. Dar­un­ter sind Men­schen, die wegen chro­ni­scher Krank­hei­ten auf spe­zi­el­le Diä­ten ange­wie­sen sind, sowie vie­le klei­ne Kinder.

Mahlzeiten in den Lagern nicht essbar

Weil sie der­zeit die Bei­hil­fe nicht bekom­men, erhal­ten die Geflüch­te­ten, die in Lagern leben, nun vor­ge­koch­te Mahl­zei­ten. Die­se sind aber häu­fig von schlech­ter Qua­li­tät und nicht voll­stän­dig durch­ge­gart, berich­ten Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen und Bewohner*innen. Men­schen, die kei­nen Anspruch auf mate­ri­el­le Zuwen­dun­gen haben, weil sie ent­we­der noch nicht regis­triert sind, ihr Asyl­an­trag abge­lehnt wur­de oder ihnen inter­na­tio­na­ler Schutz gewährt wur­de, sind jedoch von der Ver­sor­gung mit Lebens­mit­teln in den Lagern ausgeschlossen.

In den letz­ten Mona­ten haben die Flücht­lin­ge gegen die­sen Zustand pro­tes­tiert. »Wir essen die Mahl­zei­ten, die sie an uns ver­tei­len, nicht. Aber wir haben kei­ne Wahl. Ob wir sie essen oder nicht, unser Magen tut weh», sagt die Mut­ter einer Groß­fa­mi­lie, die auch ein Baby hat und im Lager Mala­ka­sa lebt. »Wir haben nicht ein­mal Geld für ein Zug­ti­cket, um nach Athen zu fah­ren und auf den Wochen­märk­ten oder bei huma­ni­tä­ren Orga­ni­sa­tio­nen nach Lebens­mit­teln zu suchen. Wir ver­su­chen, uns hier im Lager gegen­sei­tig zu hel­fen, uns Geld von Ver­wand­ten im Aus­land zu lei­hen. Aber bis wann?«

Kein Geld für Visumsantrag

Ein Vater im Lager Elai­on­as mit einem vier­jäh­ri­gen Jun­gen sagt, er kön­ne den Visums­an­trag für die Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung mit sei­ner Frau in Deutsch­land nicht abschlie­ßen, weil ihm das Geld fehlt, das die Bot­schaft für die Gebüh­ren ver­langt. »Wir neh­men nur das Was­ser aus der Ver­pfle­gung. Das Essen ist nicht genieß­bar. Ich lei­he mir Geld, um mei­nen Jun­gen zu ernäh­ren. Und jetzt kann ich nicht ein­mal den Visums­an­trag aus­fül­len, um mit der Mut­ter mei­nes Kin­des zusammenzukommen.«

14.500

beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Asyl­be­wer­ber leben in ESTIA-Wohnungen

Gleich­zei­tig leb­ten Ende Novem­ber rund 14.500 beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Asyl­be­wer­ber in ESTIA-Woh­nun­gen, einem Pro­gramm, des­sen Orga­ni­sa­tio­nen das Minis­te­ri­um für Migra­ti­on und Asyl im Jahr 2020 eben­falls über­nom­men hat­te: Emer­gen­cy Sup­port to Inte­gra­ti­on and Accom­mo­da­ti­on – ein Pro­gramm des UNHCR. Die­se Men­schen haben nicht ein­mal Zugang zur Lebens­mit­tel­ver­tei­lung, da die­se nur für Lager gilt. Die im Rah­men des Pro­gramms unter­ge­brach­ten Asyl­be­wer­ber wur­den Berich­ten zufol­ge von ihren Auf­nah­me­or­ga­ni­sa­tio­nen dar­über infor­miert, dass sie die Unter­stüt­zung zu Beginn des neu­en Jah­res erhal­ten werden.

Verzweifelte Fragen

Die Mit­ar­bei­ter der ver­schie­de­nen Orga­ni­sa­tio­nen, die das Woh­nungs­pro­gramm durch­füh­ren, sehen sich mit den ste­ti­gen und ver­zwei­fel­ten Fra­gen kon­fron­tiert, wann die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung end­lich kommt. In eini­gen Fäl­len gaben eini­ge die Adres­sen ande­rer huma­ni­tä­rer Orga­ni­sa­tio­nen wei­ter, bei denen die Men­schen Lebens­mit­tel erhal­ten kön­nen, wäh­rend ande­re ein­ma­lig klei­ne Lebens­mit­tel­pa­ke­te ver­teil­ten. In den meis­ten Fäl­len wur­den die Asyl­be­wer­ber jedoch Berich­ten zufol­ge hilf­los zurückgelassen.

Zum Bei­spiel die allein­er­zie­hen­de Mut­ter mit drei Kin­dern, die in einer ESTIA-Woh­nung lebt. Sie hat meh­re­re gesund­heit­li­che Pro­ble­me und kann sich nicht ein­mal die von ihrem Psych­ia­ter ver­schrie­be­nen Medi­ka­men­te leis­ten. »Mein Sohn ist sechs Jah­re alt. Er ist seit die­sem Jahr im Kin­der­gar­ten. Er weint, wenn ich ihn dort­hin brin­gen will. Wir haben kein Geld, also kann ich ihm kein Essen für die Schu­le geben. Ich kann auch kei­ne Schul­sa­chen kau­fen. Und wenn ich ihn nicht zur Schu­le brin­ge, fra­gen sie mich, war­um ich ihn nicht hin­brin­ge«, sagt die Frau.

»Wir haben kein Geld für Essen oder für die Schule.«

Kein Geld für Schulhefte

Eine Fami­lie mit sechs Kin­dern, die eben­falls in einer ESTIA-Woh­nung lebt, beschreibt ihre Situa­ti­on so: »Unse­re Toch­ter hat sich bei einem Ver­kehrs­un­fall, der ihr in Grie­chen­land pas­siert ist, schwe­re Ver­let­zun­gen zuge­zo­gen. Die Ärz­te sagen uns, dass sie jetzt sehr schwach ist. Wir haben seit zwei Mona­ten kein Geld mehr, seit sie die Geld­leis­tung ein­ge­stellt haben. Wir haben kein Geld für Essen oder für die Schu­le. Eine Frau hat uns ein paar Schul­hef­te gespen­det. Unse­re Kin­der haben sie geteilt. In der Schu­le benut­zen sie das glei­che Heft für ver­schie­de­ne Klas­sen. Wir haben kei­ne Win­deln. Unse­re Kin­der haben kei­ne war­me Kleidung.«

Gleich­zei­tig erklärt das Minis­te­ri­um für Migra­ti­on und Asyl, dass »die Migran­ten, die einen end­gül­ti­gen nega­ti­ven Bescheid erhal­ten haben, ver­pflich­tet sind, das Land zu ver­las­sen. Alter­na­tiv kön­nen sie auf Anord­nung der grie­chi­schen Poli­zei in Abschie­be­haft­an­stal­ten gebracht wer­den.« Unter den Abge­lehn­ten befin­den sich vie­le Flücht­lin­ge aus Syri­en und Afgha­ni­stan, deren Anträ­ge mit der Begrün­dung abge­lehnt wur­den, dass die Tür­kei ein »siche­res Dritt­land« für sie sei. Die Tür­kei hat jedoch bis heu­te kei­ne Rück­über­nah­me aus Grie­chen­land ab März 2020 akzep­tiert, so dass die­se Men­schen in einem recht­li­chen Schwe­be­zu­stand ohne Rech­te und ohne Unter­stüt­zung enden.

Für aner­kann­te Flücht­lin­ge, die noch in Lagern leben, ver­weist das Minis­te­ri­um auf das Recht auf Zugang zum HELI­OS-Inte­gra­ti­ons­pro­gramm, das unter ande­rem Unter­stüt­zung für eine unab­hän­gi­ge Unter­kunft für 6 bis 12 Mona­te ab der Zuer­ken­nung des Sta­tus bie­tet. Es ver­weist auch auf die Mög­lich­keit, einen Arbeits­platz zu fin­den und auf Leis­tun­gen, die die Men­schen bean­tra­gen kön­nen. Um das HELI­OS-Pro­gramm in Anspruch neh­men zu kön­nen, müs­sen Flücht­lin­ge jedoch erheb­li­che Schwie­rig­kei­ten über­win­den, näm­lich eine Woh­nung aus eige­nen Mit­teln anmie­ten, da ein Miet­ver­trag Vor­aus­set­zung für Miet­zu­schüs­se ist. Und so machen aner­kann­te Flücht­lin­ge inzwi­schen den größ­ten Teil der rund 3.000 infor­mel­len Bewoh­ner in den Lagern aus, da sie sonst obdach­los auf der Stra­ße leben müssten.

Auch anerkannte Flüchtlinge haben zu wenig

Auch für aner­kann­te Flücht­lin­ge, die in ESTIA-Wohun­gen leben, ist die Situa­ti­on nicht bes­ser, Ende Novem­ber waren es rund 2.500. Die Zahl der­je­ni­gen, die nach dem Bescheid über das Ende der Unter­brin­gungs­zeit, einen Monat nach der posi­ti­ven Ent­schei­dung über ihren Asyl­an­trag, wei­ter­hin dort woh­nen, ist jedoch unbe­kannt. Die­se Men­schen hun­gern in vie­len Fäl­len über einen län­ge­ren Zeit­raum, da ihre Leis­tun­gen nach Erhalt eines posi­ti­ven Asyl­be­scheids frü­her gestri­chen wurden.

»Wir waren mona­te­lang obdach­los, wäh­rend ich schwan­ger war, weil ich es nicht geschafft habe, einen Asyl­an­trag über Sky­pe zu stel­len«, sagt die Mut­ter eines ein­jäh­ri­gen Säug­lings, die im Roll­stuhl sitzt. »Sobald wir Asyl beka­men, wur­den uns die Leis­tun­gen wie­der gestri­chen, und man begann, uns unter Druck zu set­zen, damit wir die Woh­nung ver­las­sen, die wir erst vor ein paar Mona­ten bekom­men hat­ten. Wir sind sehr ver­ängs­tigt, weil wir einer­seits nir­gend­wo anders unter­kom­men kön­nen, ande­rer­seits haben wir gese­hen, wie Freun­de Räu­mungs­be­schei­de erhal­ten haben und nun mit einem Gerichts­ver­fah­ren bedroht wer­den. Unse­re Situa­ti­on in Grie­chen­land ist wie­der ein­mal tra­gisch. Wie­der haben wir kein Geld zum Essen. Woher kön­nen wir das Geld neh­men, um ein Haus für HELIOS zu mie­ten? Ich fah­re in mei­nem Roll­stuhl von einer Kir­che zur ande­ren, von einer huma­ni­tä­ren Orga­ni­sa­ti­on zur ande­ren, um Lebens­mit­tel und Win­deln zu sammeln.«

Eine fünf­köp­fi­ge Fami­lie aus Afgha­ni­stan zum Bei­spiel, der 2019 Asyl gewährt wur­de, als sie im Hot­spot Moria (Les­bos) leb­te, wohnt seit andert­halb Jah­ren in Zel­ten und Behelfs­un­ter­künf­ten im Lager Elai­on­as. Vor kur­zem zogen sie in einen Con­tai­ner, der von den frü­he­ren Bewoh­nern auf­ge­ge­ben wor­den war: »In den ers­ten Mona­ten hier im Lager wur­den wir mit eini­gen Lebens­mit­teln ver­sorgt. Unse­re Geld­kar­te wur­de vor lan­ger Zeit abge­schafft. Wir hat­ten uns für das HELI­OS-Pro­gramm ange­mel­det, als wir noch in Moria waren, aber es hat sich nichts getan. Als wir hier in Elai­on­as erneut um eine Anmel­dung baten, sag­te man uns, es sei zu spät, uns zu regis­trie­ren. Mein Mann sam­melt Kar­tons für fünf bis zehn Euro am Tag, damit wir uns etwas zu essen kau­fen kön­nen. Manch­mal sind wir hung­rig, aber wir haben ein­fach nichts zu essen«, sagt die Mutter.

Schwangere und chronisch Kranke ohne Unterstützung 

Wie 28 Orga­ni­sa­tio­nen der Zivil­ge­sell­schaft bereits Mit­te Okto­ber in einer gemein­sa­men Erklä­rung erklärt haben, erhal­ten 60 Pro­zent der Men­schen, die in Lagern auf dem Fest­land leben, kei­ne Lebens­mit­tel. Dar­un­ter befin­den sich schwan­ge­re Frau­en, Allein­er­zie­hen­de, Kin­der, chro­nisch Kran­ke und Pati­en­ten mit beson­de­ren medi­zi­ni­schen und ernäh­rungs­be­ding­ten Bedürf­nis­sen. In eini­gen Gebie­ten erhal­ten nach Anga­ben der Orga­ni­sa­tio­nen nicht ein­mal die­je­ni­gen Lebens­mit­tel, die auf­grund von COVID-19 unter Qua­ran­tä­ne gestellt wurden.

In ihrer Ant­wort von Anfang Dezem­ber auf ein gemein­sa­mes Schrei­ben von Orga­ni­sa­tio­nen der Zivil­ge­sell­schaft beton­te die EU-Kom­mis­sa­rin für Inne­res, Ylva Johans­son, unter ande­rem, dass sie die grie­chi­schen Behör­den wie­der­holt auf die Unter­bre­chung der mate­ri­el­len Leis­tun­gen ange­spro­chen habe. Sie beton­te auch die Not­wen­dig­keit, nach­hal­ti­ge Inte­gra­ti­ons­sys­te­me ein­zu­füh­ren, die den aner­kann­ten Flücht­lin­gen den Über­gang zu einem unab­hän­gi­gen Leben und den Zugang zu Sozi­al­leis­tun­gen unter den glei­chen Bedin­gun­gen wie grie­chi­schen Bür­gern erleichtern.

In den letz­ten Wochen haben Soli­da­ri­täts­in­itia­ti­ven in den sozia­len Medi­en Auf­ru­fe gestar­tet, um lebens­not­wen­di­ge Din­ge für die betrof­fe­nen Men­schen zu sam­meln. Die gesam­mel­ten Arti­kel rei­chen jedoch nicht, um den Bedarf zu decken.

(wr)