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Zum Militärdienst in Eritrea sind alle Frauen und Männer zwangsverpflichtet. Bei Entzug oder Verweigerung folgen schwere, willkürliche Strafen, ein rechtsstaatliches Verfahren gibt es nicht. Eine UN-Untersuchungskommission spricht zurecht von »Versklavung« zur staatlichen Zwangsarbeit. Archivbild: ©Reuters/Stringer.

Die Menschenrechtssituation in Eritrea ist unverändert entsetzlich; dennoch wird eritreischen Flüchtlingen hierzulande und in einigen europäischen Ländern immer öfter der volle Flüchtlingsschutz versagt. Die dramatische Lage eritreischer Geflüchteter war Fokus einer internationalen Konferenz in Brüssel.

Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen wer­den in Eri­trea wei­ter­hin began­gen. Die Lage in die­sem Land am Horn von Afri­ka habe sich »im Grund­satz nicht geän­dert«, erklär­te Shei­la Keet­ha­ruth, UN-Son­der­be­richt­erstat­te­rin Ende ver­gan­ge­ner Woche in Brüs­sel bei der inter­na­tio­na­len Kon­fe­renz »Flucht­si­tua­ti­on Eri­trea – Kein Ende in Sicht?« zur Men­schen­rechts­la­ge  im Land.

»Verbrechen gegen die Menschlichkeit«

Will­kür­li­che Inhaf­tie­run­gen und außer­ge­richt­li­che Tötun­gen gehö­ren in Eri­trea wei­ter­hin zum All­tag, trotz stän­di­ger Beob­ach­tung durch die Ver­ein­ten Natio­nen und ande­rer Men­schen­rechts­in­sti­tu­tio­nen in den letz­ten Jah­ren. Laut Son­der­be­richt­erstat­te­rin gebe es gute Grün­de, anzu­neh­men, dass in Eri­trea »Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit« stattfinden.

Militärregime schlägt Menschen in die Flucht

Eri­trea hat eine Bevöl­ke­rung von etwa 5 Mil­lio­nen, die in einer Mili­tär­dik­ta­tur leben, ohne Pres­se­frei­heit, mit einem Mili­tär­dienst von unbe­fris­te­ter Län­ge für Frau­en und Män­ner. Eri­tre­ischen Expert*innen und Aktivist*innen aus dem Exil zufol­ge die­ne vor allem der Mili­tär­dienst dazu, zu »indok­tri­nie­ren« und die Bevöl­ke­rung zu kon­trol­lie­ren, was auch eine ver­hee­ren­de Wir­kung auf die wirt­schaft­li­che Lage des Lan­des habe. Tau­sen­de flie­hen jeden Monat aus Eri­trea. Vie­le suchen unter Lebens­ge­fahr den Weg nach Euro­pa. In einer Rei­he von Zufluchts­staa­ten ist Eri­trea eines der Haupt­her­kunfts­län­der weltweit.

Auch im Exil bedroht

Eritreer*innen, die sich im Exil gegen das Regime wen­den, sehen sich kon­ti­nu­ier­li­chem Druck durch Per­so­nen aus­ge­setzt, die in der Dia­spo­ra loy­al zum Regime ste­hen. Das umfasst auch Dro­hun­gen gegen­über ihren Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen, die noch in Eri­trea leben. So misch­ten sich auch Unter­stüt­zer der PFDJ, der eri­tre­ischen Regie­rungs­par­tei, unter die Teil­neh­men­den der Kon­fe­renz. Eini­ge von ihnen bedroh­ten kürz­lich in Euro­pa ein­ge­trof­fe­ne Flücht­lin­ge, die bei der Ver­samm­lung über ihre Flucht­er­fah­run­gen und den auf­ge­nom­me­nen Risi­ken berichteten.

Immer weniger Schutz für eritreische Flüchtlinge

Eini­ge euro­päi­sche Län­der, dar­un­ter die Schweiz, Deutsch­land und Däne­mark, ver­su­chen die kata­stro­pha­le Men­schen­rechts­la­ge und die Ver­fol­gungs­ge­fahr für Flücht­lin­ge her­un­ter­zu­spie­len. Das hat in Deutsch­land bereits dazu geführt, dass Eritreer*innen immer weni­ger den vol­len Flücht­lings­sta­tus erhal­ten. Zwar ist die Gesamt­schutz­quo­te im Ver­gleich zu ande­ren Her­kunfts­län­dern immer noch sehr hoch – jedoch wer­den die Betrof­fe­nen immer mehr auf den recht­lich schwä­che­ren soge­nann­ten sub­si­diä­ren Schutz ver­wie­sen. Für die­sen sub­si­diä­ren Schutz ist u.a. der­zeit der Fami­li­en­nach­zug ausgesetzt.

Die Ent­wick­lung ist dras­tisch: Wäh­rend Anfang 2016 98% der eri­tre­ischen Asyl­su­chen­den als Flücht­lin­ge nach der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on aner­kannt wur­den, sank die Zahl im Jah­re 2017 GFK-geschütz­ter Eritreer*innen auf nur noch rund 54% im Jah­re 2017, wohin­ge­gen knapp 40% die­sen sub­si­diä­ren Schutz erhiel­ten (Stand 30.09.2017, berei­nig­te Schutz­quo­ten, d.h. nur rein inhalt­li­che Ent­schei­dun­gen berücksichtigt).

Fluchtwege offen halten!

Von der Abschot­tung der zen­tra­len Flucht­rou­te über das Mit­tel­meer nach Euro­pa sind eri­tre­ische Flücht­lin­ge beson­ders betrof­fen; Flucht­we­ge aus dem Mili­tär­re­gime her­aus wer­den so ver­sperrt, eben­so der Zugang zum Recht auf Asyl in Euro­pa. Gleich­zei­tig wird auf EU-Ebe­ne eine Poli­tik betrie­ben, mit der frag­wür­di­ge Koope­ra­tio­nen zur Flücht­lings­ab­wehr mit afri­ka­ni­schen Staa­ten vor­an­ge­trie­ben wer­den. Die EU muss die­se Deals been­den und Flücht­lin­gen Schutz gewähren.

Die Kon­fe­renz »Flucht­si­tua­ti­on Eri­trea – Kein Ende in Sicht?« wur­de orga­ni­siert durch Eri­tre­an Move­ment for Demo­cra­cy and Human Rights,  Euro­pean Exter­nal Poli­cy Agen­cy, För­der­ver­ein Pro Asyl e.V., Con­nec­tion e.V., War Resis­ters’ Inter­na­tio­nal und die Eri­tre­an Law Society.

Hier geht es zum gemein­sa­men State­ment der Kon­fe­renz » Flucht­si­tua­ti­on Eri­trea – Kein Ende in Sicht?« gegen die EU-Flüchtlingspolitik.