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Fall André Shepherd: Europäischer Gerichtshof urteilt zu Kriegsdienstverweigerung und Asyl
In seinem Urteil zum Fall des US-Deserteurs Shepherd hat der Europäische Gerichtshof zentrale Grundsatzfragen offen gelassen – und manche in inakzeptabler Weise beantwortet. Die Position von Kriegsdienstverweigerern wird im Asylverfahren damit nicht gestärkt.
Der Schlussantrag der Generalanwältin des EuGh im November letzten Jahres hatte Hoffnung gemacht für den Fall des US-Deserteurs André Shepherd: Unter anderem stellte Generalanwältin Eleanor Sharpston damals fest, dass auch Soldaten wie Shepherd, die nicht direkt an Kampfhandlungen teilnehmen, durch die so genannte „Qualifikationsrichtlinie“ der EU Schutz zugesprochen bekommen können, wenn ihr Handeln zu menschenrechtswidrigen Handlungen beiträgt.
Das hatte das Bundesamt für Flüchtlinge verneint, als es den Asylantrag von Shepherd ablehnte, der 2008 in Deutschland Asyl beantragt hatte, weil er nicht länger Hubschrauber der US-Armee warten wollte, mit denen, wie geleakte Videos zeigten, gezielt auf Zivilisten geschossen wurde.
Auch stellte die Generalanwältin fest, ein UN-Mandat für den Krieg, in dem der Deserteur eingesetzt war oder eingesetzt werden sollte, schließe eine Flüchtlingsanerkennung nicht grundsätzlich aus. Schließlich können auch in Kriegen mit UN-Mandat Kriegsverbrechen nicht per se ausgeschlossen werden.
Gerichtsurteil hält Kriege mit UN-Mandat generell für menschenrechtskonform
Doch das jetzt gesprochene Urteil weicht in vielen und auch in diesem Punkt vom Schlussantrag der Generalanwältin ab: Der Gerichtshof dekretiert gleichsam, dass in Kriegen mit UN-Mandat keine Kriegsverbrechen ‚begangen werden‘ und dass dies auch für Operationen gelte, über die ein sonstiger internationaler Konsens besteht, wie die Presseerklärung des EuGh verdeutlicht. Der Gerichtshof vertraut allein auf die Rechtssysteme kriegführender Staaten, nach denen sie Kriegsverbrechen bestrafen.
Die Generalanwältin hatte dies in ihrem Schlussantrag völlig anders gesehen. André Shepherd kündigte angesichts des Urteils an, er werde sich im weiter zu führenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München auf Aussagen des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan beziehen, der sich zur Irak-Invasion geäußert habe. Der habe festgestellt, sie sei nicht in Übereinstimmung mit der UN-Charta und aus seiner Sicht illegal.
Keine Entscheidung zu wesentlichen Fragen
Der Europäische Gerichtshof hat zudem keinerlei Entscheidung dazu getroffen, wann Kriegsdienstverweigerer einen asylrechtlichen Schutz beanspruchen können. Die Generalanwältin Eleanor Sharpston hatte in ihrer Vorlage noch deutlich gemacht, dass ein Kriegsdienstverweigerer, der sich aus Gewissensgründen einem bestimmten Krieg verweigert – auch ohne Pazifist zu sein – unter den Schutzbereich der Richtlinie fallen kann, wenn „ein unüberwindlicher Konflikt zwischen den Dienstpflichten und seinem Gewissen besteht.“
Wenn Kriegsdienstverweigerer strafrechtlich verfolgt oder auf diskriminierende Weise behandelt werden, so die Generalanwältin, können sie Angehörige einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des Flüchtlingsrechts sein. Immerhin ist seit mehreren Jahren auf europäischer Ebene das Menschenrecht auf Kriegsdienstdienstverweigerung anerkannt. Klarzustellen, dass Kriegsdienstverweigerer bei Verfolgung im Herkunftsland einen asylrechtlichen Schutz erwarten können, wäre überfällig gewesen.
Urteil gegen Deserteure, für die Souveränität kriegführender Staaten
Laut dem Urteil des EuGh sind die einem Militärangehörigen wegen der Verweigerung des Dienstes drohenden Maßnahmen wie Freiheitsstrafe oder Entlassung aus der Armee nicht als unverhältnismäßig und diskriminierend im Sinne einer Verfolgung anzusehen – denn, so die Argumentation des Gerichts, habe jeder Staat das Recht, Streitkräfte zu unterhalten – und damit auch, Deserteuere zu bestrafen, so die Logik des EUgHs. Damit nimmt der Gerichtshof Partei: gegen Deserteure, für die Souveränität kriegführender Staaten.
Verfahren wird vor dem Verwaltungsgericht München weitergeführt
Weiterbeschäftigen mit dem Fall muss sich jetzt das Verwaltungsgericht München. Dort dürfte der Fall Andre Shepherd zur Aufarbeitung eines umstrittenen Kriegs werden. Gab es ein ermächtigendes Mandat des Sicherheitsrates? Sind Kriegsverbrechen begangen worden? Von einem „sonstigen internationalen Konsens“ kann nicht die Rede sein.
Shepherds Rechtsanwalt Reinhard Marx weist darauf hin, dass die Richter immerhin „nicht der Auffassung gefolgt sind, die von meinem Mandanten den Nachweis fordert, dass ihm eine Verurteilung wegen Kriegsverbrechen gedroht hätte.“ Und der Gerichtshof hat klargestellt, dass der Schutz durch die EU-Qualifikationsrichtlinie auch logistisches Personal umfassen kann, nicht nur die kämpfenden Soldaten. Daher gilt: Der Fall Shepherd ist noch nicht entschieden.
Weitere Berichte zum Urteil und zum Fall Shepherd
„Gespielte Naivität“ – Deutschlandfunk-Interview mit Bernd Mesovic, PRO ASYL
Dossier zum Fall André Shepherd von Connection e.V.
Shepherd will weiter um Asyl kämpfen, FR, 26.02.2015
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall des US-Deserteurs André Shepherd (26.02.15)
Europäischer Gerichtshof verhandelt über Asyl für US-Deserteur (25.06.14)
US-Deserteur vor dem Europäischen Gerichtshof (06.09.13)
US-Deserteur Shepherd erhebt Klage gegen Ablehnung seines Asylantrages (07.04.11)