27.02.2015
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"Wir sollten nicht dazu gezwungen werden, in einem illegalen Krieg zu kämpfen. Wir dürfen nicht dafür verurteilt werden, dies zu verweigern. Nachdem ich die Wahrheit über die Natur der militärischen Einsätze erfahren habe, weigere ich mich, weiter daran teilzunehmen.“ André Shepherd nach Stellung seines Asylantrags 2008. Foto: © Frank Bärmann

In seinem Urteil zum Fall des US-Deserteurs Shepherd hat der Europäische Gerichtshof zentrale Grundsatzfragen offen gelassen – und manche in inakzeptabler Weise beantwortet. Die Position von Kriegsdienstverweigerern wird im Asylverfahren damit nicht gestärkt.

Der Schluss­an­trag der Gene­ral­an­wäl­tin des EuGh  im Novem­ber letz­ten Jah­res hat­te Hoff­nung gemacht für den Fall des US-Deser­teurs André She­p­herd: Unter ande­rem stell­te Gene­ral­an­wäl­tin Ele­a­n­or Sharps­ton damals fest, dass auch Sol­da­ten wie She­p­herd, die nicht direkt an Kampf­hand­lun­gen teil­neh­men, durch die so genann­te „Qua­li­fi­ka­ti­ons­richt­li­nie“ der EU Schutz zuge­spro­chen bekom­men kön­nen, wenn ihr Han­deln zu men­schen­rechts­wid­ri­gen Hand­lun­gen beiträgt.

Das hat­te das Bun­des­amt für Flücht­lin­ge ver­neint, als es den Asyl­an­trag von She­p­herd ablehn­te, der 2008 in Deutsch­land Asyl bean­tragt hat­te, weil er nicht län­ger Hub­schrau­ber der US-Armee war­ten woll­te, mit denen, wie gele­ak­te Vide­os zeig­ten, gezielt auf Zivi­lis­ten geschos­sen wurde. 

Auch stell­te die Gene­ral­an­wäl­tin fest, ein UN-Man­dat für den Krieg, in dem der Deser­teur ein­ge­setzt war oder ein­ge­setzt wer­den soll­te, schlie­ße eine Flücht­lings­an­er­ken­nung nicht grund­sätz­lich aus. Schließ­lich kön­nen auch in Krie­gen mit UN-Man­dat Kriegs­ver­bre­chen nicht per se aus­ge­schlos­sen werden.

Gerichts­ur­teil hält Krie­ge mit UN-Man­dat gene­rell für menschenrechtskonform

Doch das jetzt gespro­che­ne Urteil weicht in vie­len und auch in die­sem Punkt vom Schluss­an­trag der Gene­ral­an­wäl­tin ab: Der Gerichts­hof dekre­tiert gleich­sam, dass in  Krie­gen mit UN-Man­dat kei­ne Kriegs­ver­bre­chen ‚began­gen wer­den‘ und dass dies auch für Ope­ra­tio­nen gel­te, über die ein sons­ti­ger inter­na­tio­na­ler Kon­sens besteht, wie die Pres­se­er­klä­rung des EuGh ver­deut­licht. Der Gerichts­hof ver­traut allein auf die Rechts­sys­te­me krieg­füh­ren­der Staa­ten, nach denen sie Kriegs­ver­bre­chen bestrafen.

Die Gene­ral­an­wäl­tin hat­te dies in ihrem Schluss­an­trag völ­lig anders gese­hen. André She­p­herd kün­dig­te ange­sichts des Urteils an, er wer­de sich im wei­ter zu füh­ren­den Ver­fah­ren vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen auf Aus­sa­gen des ehe­ma­li­gen UN-Gene­ral­se­kre­tärs Kofi Annan bezie­hen, der sich zur Irak-Inva­si­on geäu­ßert habe. Der habe fest­ge­stellt, sie sei nicht in Über­ein­stim­mung mit der UN-Char­ta und aus sei­ner Sicht illegal.

Kei­ne Ent­schei­dung zu wesent­li­chen Fragen

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat zudem kei­ner­lei Ent­schei­dung dazu getrof­fen, wann Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer einen asyl­recht­li­chen Schutz bean­spru­chen kön­nen. Die Gene­ral­an­wäl­tin Ele­a­n­or Sharps­ton hat­te in ihrer Vor­la­ge noch deut­lich gemacht, dass ein Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer, der sich aus Gewis­sens­grün­den einem bestimm­ten Krieg ver­wei­gert – auch ohne Pazi­fist zu sein – unter den Schutz­be­reich der Richt­li­nie fal­len kann, wenn „ein unüber­wind­li­cher Kon­flikt zwi­schen den Dienst­pflich­ten und sei­nem Gewis­sen besteht.“

Wenn Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer straf­recht­lich ver­folgt oder auf dis­kri­mi­nie­ren­de Wei­se behan­delt wer­den, so die Gene­ral­an­wäl­tin, kön­nen sie Ange­hö­ri­ge einer bestimm­ten sozia­len Grup­pe im Sin­ne des Flücht­lings­rechts sein. Immer­hin ist seit meh­re­ren Jah­ren auf euro­päi­scher Ebe­ne das Men­schen­recht auf Kriegs­dienst­dienst­ver­wei­ge­rung aner­kannt. Klar­zu­stel­len, dass Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer bei Ver­fol­gung im Her­kunfts­land einen asyl­recht­li­chen Schutz erwar­ten kön­nen, wäre über­fäl­lig gewesen.

Urteil gegen Deser­teu­re, für die Sou­ve­rä­ni­tät krieg­füh­ren­der Staaten

Laut dem Urteil des EuGh sind die einem Mili­tär­an­ge­hö­ri­gen wegen der Ver­wei­ge­rung des Diens­tes dro­hen­den Maß­nah­men wie Frei­heits­stra­fe oder Ent­las­sung aus der Armee nicht als unver­hält­nis­mä­ßig und dis­kri­mi­nie­rend im Sin­ne einer Ver­fol­gung anzu­se­hen – denn, so die Argu­men­ta­ti­on des Gerichts, habe jeder Staat das Recht, Streit­kräf­te zu unter­hal­ten – und damit auch, Deser­teue­re zu bestra­fen, so die Logik des EUgHs. Damit nimmt der Gerichts­hof Par­tei: gegen Deser­teu­re, für die Sou­ve­rä­ni­tät krieg­füh­ren­der Staaten.

Ver­fah­ren wird vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen weitergeführt

Wei­ter­be­schäf­ti­gen mit dem Fall muss sich jetzt das Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen. Dort dürf­te der Fall And­re She­p­herd  zur Auf­ar­bei­tung eines umstrit­te­nen Kriegs wer­den.  Gab es ein ermäch­ti­gen­des Man­dat des Sicher­heits­ra­tes?  Sind Kriegs­ver­bre­chen began­gen wor­den? Von einem „sons­ti­gen inter­na­tio­na­len Kon­sens“ kann nicht die Rede sein.

She­p­herds Rechts­an­walt Rein­hard Marx weist dar­auf hin, dass die Rich­ter immer­hin „nicht der Auf­fas­sung gefolgt sind, die von mei­nem Man­dan­ten den Nach­weis for­dert, dass ihm eine Ver­ur­tei­lung wegen Kriegs­ver­bre­chen gedroht hät­te.“ Und der Gerichts­hof hat klar­ge­stellt, dass der Schutz durch die EU-Qua­li­fi­ka­ti­ons­richt­li­nie auch logis­ti­sches Per­so­nal umfas­sen kann, nicht nur die kämp­fen­den Sol­da­ten. Daher gilt: Der Fall She­p­herd ist noch nicht entschieden.

Bro­schü­re: Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung und Asyl: Deser­ti­on, Flucht, Schutz. Hin­ter­grün­de, Stel­lung­nah­men und Rechtsgrundlagen.

Wei­te­re Berich­te zum Urteil und zum Fall Shepherd

„Gespiel­te Nai­vi­tät“ – Deutsch­land­funk-Inter­view mit Bernd Meso­vic, PRO ASYL

Dos­sier zum Fall André She­p­herd von Con­nec­tion e.V.

She­p­herd will wei­ter um Asyl kämp­fen, FR, 26.02.2015

 Ent­schei­dung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs im Fall des US-Deser­teurs André She­p­herd (26.02.15)

 US-Deser­teur She­p­herd: EUGH-Gene­ral­an­wäl­tin stärkt Rech­te von Mili­tär- und Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rern (11.11.14)

 Euro­päi­scher Gerichts­hof ver­han­delt über Asyl für US-Deser­teur (25.06.14)

 US-Deser­teur vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof (06.09.13)

 US-Deser­teur She­p­herd erhebt Kla­ge gegen Ableh­nung sei­nes Asyl­an­tra­ges (07.04.11)