24.10.2019
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Grenzgebiet bei Sanliurfa. Foto: picture alliance / AA

Erdoğan marschiert in kurdische Gebiete ein, Hunderttausende werden vertrieben. Sein Plan: die Errichtung einer sogenannten »Schutzzone« und die Zwangsansiedlung syrischer Flüchtlinge. Die EU gibt sich ratlos und entsetzt – dabei hat ihr Türkei-Deal Erdoğans Treiben in Nordsyrien den Weg bereitet.

Die Euro­päi­sche Uni­on trägt Mit­schuld am völ­ker­rechts­wid­ri­gen Ein­marsch der Tür­kei in Nord­sy­ri­en und an der Ver­trei­bung Hun­dert­tau­sen­der dort leben­der Men­schen. Der Deal, den die EU vor drei­ein­halb Jah­ren mit der Tür­kei abge­schlos­sen hat, hat Erdoğan den Frei­fahrt­schein für den Ein­marsch in kur­di­sche Gebie­te in Nord­sy­ri­en und die Errich­tung soge­nann­ter »Schutz­zo­nen« erteilt.

Türkei-Deal spricht von »sicheren Zonen« 

Zur Erin­ne­rung: In der EU-Erklä­rung vom 18. März 2016 heißt es wört­lich unter Punkt 9: »Die EU und ihre Mit­glied­staa­ten wer­den mit der Tür­kei bei allen gemein­sa­men Anstren­gun­gen zur Ver­bes­se­rung der huma­ni­tä­ren Bedin­gun­gen in Syri­en, hier ins­be­son­de­re in bestimm­ten Zonen nahe der tür­ki­schen Gren­ze, zusam­men­ar­bei­ten, damit die ansäs­si­ge Bevöl­ke­rung und die Flücht­lin­ge in siche­re­ren Zonen leben kön­nen(Her­vor­he­bung der Red.)

Die aktu­el­len Bestre­bun­gen Erdoğans waren vorhersehbar.

Die aktu­el­len Bestre­bun­gen Erdoğans, syri­sche Flücht­lin­ge in »Schutz­zo­nen« in Nord­sy­ri­en zu ver­frach­ten, waren also vor­her­seh­bar – die Unter­stüt­zung der EU hat sich Erdoğan damals gesi­chert. Ver­geb­lich hat­te PRO ASYL zuvor am 16. März 2016 vor dem EU-Tür­kei-Deal und sei­nen Fol­gen für Nord­sy­ri­en gewarnt: »Dies ist aus Sicht von PRO ASYL in höchs­tem Maße pro­ble­ma­tisch. Die Tür­kei ver­folgt mit allen Mit­teln das Ziel, in sich zusam­men­hän­gen­de kur­di­sche Gebie­te zu ver­hin­dern. Es besteht die Gefahr, dass Flücht­lin­ge im Spiel regio­na­ler mili­tär­po­li­ti­scher Inter­es­sen miss­braucht wer­den und die EU damit die argu­men­ta­ti­ve Basis für mili­tä­ri­sche Inter­ven­tio­nen der Tür­kei liefert«.

Blankoscheck für Erdoğan

Der befürch­te­te Ernst­fall ist jetzt ein­ge­tre­ten. Erdoğan setzt sei­ne Vor­stel­lun­gen gna­den­los um: Hun­dert­tau­sen­de wer­den gewalt­sam aus Nord­sy­ri­en ver­trie­ben, mit dem Ziel, in völ­ker­rechts­wid­rig erober­te Gebie­te syri­sche Flücht­lin­ge zwangs­an­zu­sie­deln. Mit dem EU-Tür­kei-Deal hat die EU Erdoğan einen Blan­ko­scheck für den Ein­marsch ausgestellt.

Ange­sichts der von der Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rin Kramp-Kar­ren­bau­er los­ge­tre­te­nen Debat­te um ver­meint­li­che »siche­re Zonen« in Nord­sy­ri­en, kann die EU und die Bun­des­re­gie­rung nur davor gewarnt wer­den, Erdoğans Ver­trei­bungs­po­li­tik nun auch noch mili­tä­risch abzu­si­chern. Ein Völ­ker­rechts­bruch lässt sich nicht im Nach­gang durch einen schein­bar völ­ker­rechts­kon­for­men Mili­tär­ein­satz legi­ti­mie­ren. Schutz­zo­nen mit der Mas­sen­ver­trei­bung der dort leben­den Zivil­be­völ­ke­rung zu erzwin­gen, ist völkerrechtswidrig.

Zwangsansiedlung ist völkerrechtswidrig

Erdoğans Plä­ne zur Zwangs­um­sied­lung syri­scher Flücht­lin­ge ver­sto­ßen gegen das huma­ni­tä­re Völ­ker­recht: Nach Ein­schät­zung des Wis­sen­schaft­li­chen Diens­tes des Bun­des­tags vom 17. Okto­ber 2019 ver­stößt die Ansie­de­lung syri­scher Geflüch­te­ter in ein mili­tä­risch erober­tes Gebiet gegen die Gen­fer Kon­ven­tio­nen: »Besat­zungs­recht­lich sind jeg­li­che For­men der Umsied­lung geschütz­ter Per­so­nen in besetz­ten Gebie­ten unter­sagt (vgl. Art. 49 der 4. Gen­fer Kon­ven­ti­on von 1949).«

Arti­kel 49 des Gen­fer Abkom­mens vom 12. August 1949 zum Schutz von Zivil­per­so­nen in Kriegs­zei­ten besagt wört­lich: »Ein­zel- oder Mas­sen­zwangs­ver­schi­ckun­gen sowie Ver­schlep­pun­gen von geschütz­ten Per­so­nen aus besetz­tem Gebiet nach dem Gebiet der Besat­zungs­macht oder dem irgend­ei­nes ande­ren besetz­ten oder unbe­setz­ten Staa­tes, sind ohne Rück­sicht auf deren Beweg­grund unter­sagt.«

Bereits jetzt sind rund 200.000 Men­schen auf der Flucht, dar­un­ter 70.000 Kinder.

Hunderttausende auf der Flucht 

Genau dies wird in Nord­sy­ri­en der­zeit vor­be­rei­tet: Die tür­ki­sche Offen­si­ve hat eine wei­te­re Flucht­be­we­gung aus­ge­löst. Das Inter­na­tio­nal Res­cue Com­mit­tee schätzt, dass in Nord­sy­ri­en durch den Angriff bis zu 400.000 Men­schen flie­hen müs­sen. Bereits jetzt sind rund 200.000 Men­schen auf der Flucht, dar­un­ter 70.000 Kinder.

Vertreibungsdruck auch in der Türkei 

In der Tür­kei steigt der­weil der Ver­trei­bungs­druck auf die dort leben­den syri­schen Flücht­lin­ge. Die Tür­kei hat die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on nur ein­ge­schränkt rati­fi­ziert, für syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge gilt sie nicht. Schon 2018 haben meh­re­re Pro­vin­zen, dar­un­ter auch Istan­bul, auf­ge­hört, Syrer*innen zu regis­trie­ren – wodurch sie ohne Sta­tus und ohne Schutz in der Tür­kei leben. Auch wach­sen die Res­sen­ti­ments gegen Flücht­lin­ge in der Tür­kei und es kommt zu Übergriffen.

Die Tür­kei hat die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on nur ein­ge­schränkt rati­fi­ziert, für syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge gilt sie nicht.

Der »tem­po­rä­re Schutz«, den syri­sche Flücht­lin­ge anstel­le einer tat­säch­li­chen Flücht­lings­an­er­ken­nung in der Tür­kei haben, kann von einen Tag auf den ande­ren durch eine poli­ti­sche Ent­schei­dung ent­zo­gen wer­den. Damit wären die Betrof­fe­nen schutz­los gestellt – Mas­sen­rück­füh­run­gen dro­hen. Schon jetzt schie­ben tür­ki­sche Behör­den Syrer*innen zu Hun­der­ten aus der Tür­kei nach Syri­en ab, zum Teil mit zuvor in Haft erzwun­ge­nen »frei­wil­li­gen Rück­keh­rer­klä­run­gen«. Ange­sichts des bewaff­ne­ten Kon­flikts und der mas­si­ven poli­ti­schen Ver­fol­gung durch das Assad-Regime in Syri­en, ist dies ein kla­rer Ver­stoß gegen das völ­ker­recht­li­che Abschie­bungs­ver­bot (Non-Refou­le­ment-Gebot).

Der Bericht von Amnes­ty Inter­na­tio­nal »Sent to a War Zone« vom 25. Okto­ber 2019 doku­men­tiert, wie syri­sche Flücht­lin­ge rechts­wid­rig aus der Tür­kei nach Syri­en abge­scho­ben wer­den. Die tür­ki­sche Regie­rung eti­ket­tiert die­se Abschie­bun­gen ger­ne als »frei­wil­li­ge Rück­kehr«, Über­prü­fun­gen von Amnes­ty Inter­na­tio­nal zeich­nen ein ande­res Bild. Zu befürch­ten ist, dass die Pra­xis nach dem Ein­marsch der Tür­kei in Nord­sy­ri­en und den Ver­hand­lun­gen über soge­nann­te »siche­re Zonen« nun noch wei­ter zunimmt.

Türkei-Deal fordert Todesopfer 

Über­dies hat das von der EU geför­der­te Grenz­re­gime der Tür­kei an der Gren­ze zu Syri­en vie­le Todes­op­fer gefor­dert: Wie in der Ver­gan­gen­heit doku­men­tiert wur­de, ver­sucht die Tür­kei selbst mit Schüs­sen an der Gren­ze neue Flücht­lin­ge davon abzu­hal­ten, in die Tür­kei zu flie­hen – seit 2011 wur­den über 430 Per­so­nen getö­tet.

Menschenrechte statt Deals!

Die Abschot­tungs­po­li­tik der EU kos­tet Men­schen­le­ben, führt mas­sen­haft zu neu­er Flucht­be­we­gung in Syri­en und nimmt rück­sichts­lo­se Ver­trei­bung von syri­schen Flücht­lin­gen aus der Tür­kei hin. Die Staats- und Regie­rungs­chefs der EU sind jetzt drin­gend auf­ge­for­dert, zu einer men­schen­rechts­ba­sier­ten Flücht­lings- und Migra­ti­ons­po­li­tik umzu­keh­ren und dies­be­züg­lich die men­schen­ver­ach­ten­de Zusam­men­ar­beit mit der Tür­kei Erdoğans zu beenden.

(akr/wj)

 

zuletzt geän­dert am 25.10.2019 um 13.30 Uhr