Angesichts des Sterbens auf dem Mittelmeer und der katastrophalen Lage in Libyen wenden sich mehr als 250 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem offenen Brief mit drei konkreten Forderungen an die Bundeskanzlerin.

Flücht­lings-und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen, Wohl­fahrts­ver­bän­de, Kir­chen, huma­ni­tä­re Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen, See­not­ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen, Kom­mu­nen, Gewerk­schaf­ten, zivil­ge­sell­schaft­li­che Bewe­gun­gen und loka­le Bünd­nis­se aus ganz Deutsch­land erklä­ren im offe­nen Brief: »Wir sind erschüt­tert ange­sichts der gegen­wär­ti­gen euro­päi­schen Poli­tik, die immer stär­ker auf Abschot­tung und Abschre­ckung setzt – und dabei tau­send­fa­ches Ster­ben bil­li­gend in Kauf nimmt.«

»Wir sind erschüt­tert ange­sichts der gegen­wär­ti­gen euro­päi­schen Poli­tik, die immer stär­ker auf Abschot­tung und Abschre­ckung setzt – und dabei tau­send­fa­ches Ster­ben bil­li­gend in Kauf nimmt.«

Aus dem Offe­nen Brief

Gefor­dert wird eine Neu­aus­rich­tung der euro­päi­schen Poli­tik, kon­kret fol­gen­de drei Maßnahmen:

  • Not­fall­plan für Boots­flücht­lin­ge: Auf­nah­me­be­rei­te Mit­glieds­staa­ten müs­sen in einem geord­ne­ten Ver­fah­ren aus See­not geret­te­te und in EU-Mit­tel­meer­an­rai­ner­staa­ten gestran­de­te Schutz­su­chen­de soli­da­risch auf­neh­men. Den Geflüch­te­ten muss nach Anlan­dung in einem siche­ren euro­päi­schen Hafen eine men­schen­wür­di­ge Auf­nah­me und Zugang zu einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren gewährt wer­den. Der Euro­päi­sche Flücht­lings­rat hat dazu einen prak­ti­ka­blen Vor­schlag aus­ge­ar­bei­tet, der im Rah­men des gel­ten­den Euro­pa­rechts sofort zur Anwen­dung kom­men kann.
  • »Siche­re Häfen« ermög­li­chen: Vie­le deut­sche Städ­te und Kom­mu­nen haben sich bereit­erklärt, Geflüch­te­te auf­zu­neh­men. Für sie muss eine Mög­lich­keit geschaf­fen wer­den, frei­wil­lig zusätz­li­che Schutz­su­chen­de aufzunehmen.
  • Kei­ne Rück­füh­rung nach Liby­en: Nach Liby­en zurück­ge­brach­te Flücht­lin­ge sind sys­te­ma­tisch Fol­ter, Ver­skla­vung und Gewalt aus­ge­setzt. Jede Unter­stüt­zung und Aus­bil­dung der soge­nann­ten liby­schen Küs­ten­wa­che muss ein­ge­stellt wer­den. Die EU und Deutsch­land müs­sen das Non-Refou­le­ment-Gebot als zwin­gen­des Völ­ker­recht ach­ten und umsetzen.

Der aus­führ­li­che Brief mit allen Unter­zeich­nern fin­det sich hier.