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Kriminalbeamte der Spurensicherung untersuchen am 29.01.2016 in Villingen-Schwenningen (Baden-Württemberg) vor einer Flüchtlingsunterkunft den Tatort. Unbekannte haben eine scharfe Handgranate über den Zaun an der Unterkunft geworfen. Foto: Patrick Seeger/dpa

Bis 2018 war Gewalt gegen Geflüchtete ein Thema, das immer wieder in den Schlagzeilen war. Und heute? Ist es still geworden darum. So als ob es das alles nicht mehr gäbe. Doch das Gegenteil ist der Fall!

Es ist noch gar nicht so lan­ge her, als erschre­cken­de Bil­der über die Fern­seh­bild­schir­me in deut­schen Wohn­zim­mern flim­mer­ten: Da sah man bren­nen­de Flücht­lings­un­ter­künf­te oder einen wüten­den Mob, der einen Bus mit Schutz­su­chen­den angriff. Frei­tal, Dres­den, Trög­litz, Chem­nitz und vie­le wei­te­re Städ­te – nicht nur im Osten Deutsch­lands – sind für vie­le Men­schen zu Orten der Angst und Gewalt geworden.

Seit 2015 doku­men­tiert die Ama­deu Anto­nio Stif­tung flücht­lings­feind­li­che Vor­fäl­le in einer gemein­sa­men Chro­nik mit PRO ASYL. Mehr als 11.000 Vor­fäl­le, davon 284 Brand­an­schlä­ge und 1.981 Kör­per­ver­let­zun­gen, lis­tet die öffent­lich zugäng­li­che Chro­nik seit­dem. Eine aktu­el­le Aus­wer­tung offen­bart nun eine ekla­tan­te Ver­zer­rung im Ver­gleich zur offi­zi­el­len Kri­mi­nal­sta­tis­tik, die die Delik­te nur man­gel­haft und mit gro­ßer zeit­li­cher Ver­zö­ge­rung erfasst.

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flücht­ling­feind­li­che Vor­fäl­le täg­lich. Die Dun­kel­zif­fer liegt ver­mut­lich um ein viel­fa­ches höher

Laut Bun­des­kri­mi­nal­amt (BKA) kam es im Jahr 2021 deutsch­land­weit jeden Tag zu durch­schnitt­lich zwei flücht­lings­feind­li­chen Vor­fäl­len, wobei die Dun­kel­zif­fer um ein Viel­fa­ches höher lie­gen dürf­te. Die Ama­deu Anto­nio Stif­tung und PRO ASYL haben in einer Lang­zeit­aus­wer­tung zusam­men­ge­tra­gen, dass täg­lich fünf Men­schen ras­sis­tisch ange­grif­fen oder belei­digt wer­den; allein für das Jahr 2020 erfasst die Chro­nik flücht­lings­feind­li­cher Vor­fäl­le mehr als 1600 Angrif­fe gegen Geflüchtete.

»»Fast jeder, den ich ken­ne, wur­de schon ein­mal beschimpft, bedroht oder geschla­gen. Die Angst vor sol­chen Erfah­run­gen ist unser täg­li­cher Begleiter««

Fahd, seit 2016 in Deutschland.

Angst als täglicher Begleiter

»Die Bedro­hungs­si­tua­ti­on gegen Geflüch­te­te hat nicht abge­nom­men: Wir füh­len uns allein gelas­sen. Ich ken­ne kei­nen, der nicht auch ein Lied davon sin­gen kann, wie es sich anfühlt immer auf der Hut zu sein, ganz egal ob beim Ein­kau­fen oder beim Spa­zie­ren gehen«, berich­tet die Stu­den­tin und Autorin Naya Fahd. »Fast jeder, den ich ken­ne, wur­de schon ein­mal beschimpft, bedroht oder geschla­gen. Die Angst vor sol­chen Erfah­run­gen ist unser täg­li­cher Beglei­ter«, sagt Fahd, die 2016 nach Deutsch­land kam und sich in Meck­len­burg-Vor­pom­mern für Geflüch­te­te enga­giert. Sie hat als Autorin an der Lang­zeit­aus­wer­tung mit­ge­ar­bei­tet, die Mit­te Dezem­ber ver­öf­fent­licht wurde.

Dar­in wird deut­lich: Atta­cken mit Kampf­hun­den, Elek­tro­scho­ckern, Mes­sern, Schlag­stö­cken, Glas­fla­schen, Schuss­waf­fen, mit Schlag­rin­gen oder mit blo­ßen Fäus­ten zäh­len für Schutz­su­chen­de in Deutsch­land zur bru­ta­len Rea­li­tät. Von ras­sis­ti­schen Belei­di­gun­gen und Bedro­hun­gen über Haken­kreuz-Schmie­re­rei­en und Nazi-Runen an Asyl­un­ter­künf­ten bis hin zu Hetz­jag­den und Anschlä­gen mit Spreng­stoff oder Molo­tov-Cock­tails reicht die Gewalt.

Der Täter konn­te spä­ter von der ein­tref­fen­den Poli­zei iden­ti­fi­ziert wer­den, er ist der Neo­na­zi-Sze­ne zuzu­rech­nen. Die Poli­zei will jedoch kei­nen rechts­extre­men Hin­ter­grund in der Tat sehen.

Verprügelt mit Baseballschläger – nicht im »öffentlichen Interesse«

Dass ein Groß­teil die­ser Fäl­le in den offi­zi­el­len Poli­zei­sta­tis­ti­ken gar nicht auf­taucht, ist skan­da­lös. Zu ihnen zäh­len Schutz­su­chen­de, die mit Base­ball­schlä­gern ver­prü­gelt wer­den oder Kin­der, die auf dem Weg in die Schu­le bespuckt und geschla­gen wer­den. Doch selbst kras­se Fäl­le von Kör­per­ver­let­zung oder ver­such­tem Tot­schlag wer­den durch die Ein­gangs­sta­tis­ti­ken der Poli­zei häu­fig nicht erfasst. Grund hier­für ist, dass die­se Gewalt eini­gen Poli­zei­dienst­stel­len zufol­ge nicht im »öffent­li­chen Inter­es­se« lie­ge. Die Kon­se­quenz ist, dass die Poli­zei kei­ne Pres­se­mit­tei­lung dazu ver­fasst – und so weder Opfer­be­ra­tungs-stel­len noch Journalist*innen davon erfah­ren, wenn die ange­grif­fe­nen Men­schen sich nicht selbst dazu äußern, was vie­le aus Angst oder Resi­gna­ti­on nicht tun. Eine Chro­nik flücht­lings­feind­li­cher Vor­fäl­le lis­tet ver­schie­de­ne Fäl­le auf – wir stel­len vier Bei­spie­le vor.

17.09.2921, Ebers­wal­de, Bran­den­burg: Zwei Män­ner und eine Frau beschimpf­ten am Abend auf offe­ner Stra­ße einen 36-jäh­ri­gen Mann aus Syri­en und sei­ne fünf­jäh­ri­ge Toch­ter zunächst ras­sis­tisch, dann grif­fen sie kör­per­lich an. Dabei wur­de das Kind laut Poli­zei leicht an der Nase ver­letzt. Der Vater alar­mier­te den Ret­tungs­dienst, der das Mäd­chen noch am Ort des Gesche­hens ver­sorg­te. Die Täter flüch­te­ten uner­kannt. Die Poli­zei ermit­telt wegen des Ver­dachts der Volks­ver­het­zung und der Kör­per­ver­let­zung. Obwohl die Poli­zei vor Ort war, fehlt ein Ein­trag in der BKA-Statistik.

9.1.2018, Dres­den, Sach­sen: Eine Asyl­su­chen­de wur­de an einer Stra­ßen­bahn­hal­te­stel­le im Stadt­teil Gor­bitz zunächst aus einer Grup­pe her­aus beschimpft. Zu der Grup­pe gehör­te laut Poli­zei auch eine Hun­de­hal­te­rin, die ihr Tier schließ­lich von der Lei­ne mach­te und auf die Frau gehetzt habe. Als die 19-Jäh­ri­ge flie­hen woll­te, habe der Hund sie von hin­ten ange­fal­len und zu Boden geris­sen. Beim Ver­such, das Tier abzu­weh­ren, sei sie gebis­sen wor­den. Erst ein Pas­sant habe die Hun­de­hal­te­rin dazu gebracht, den Hund zurück­zu­ru­fen. In der BKA-Sta­tis­tik fin­det sich zu die­sem Datum in Dres­den kein Ein­trag für gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung oder ähnliches.

19.08.2021, Gref­rath, Nord­rhein-West­fa­len: Ein Unbe­kann­ter hat in der Nacht gegen 1.30 Uhr einen laut Poli­zei »rau­chen­den Gegen­stand« durch ein Fens­ter einer Asyl­be­wer­ber­un­ter­kunft im Orts­teil Oedt gewor­fen. Ein Brand ent­stand dabei laut Poli­zei­an­ga­ben nicht, aber »gering­fü­gi­ger Sach­scha­den«. Ver­letzt wur­de bei dem Vor­fall den ers­ten Anga­ben zufol­ge nie­mand. Um was genau es sich bei dem Gegen­stand han­del­te, wird nun ermit­telt. Die Ermitt­lun­gen führt der Staats­schutz der Poli­zei Mön­chen­glad­bach, da ein ras­sis­ti­sches Tat­mo­tiv nicht aus­zu­schlie­ßen ist. In der Ein­gangs­sta­tis­tik der Poli­zei wur­de der Fall nicht als Brand­an­schlag gelis­tet, son­dern als »gering­fü­gi­ger Sach­scha­den«. Spä­ter tauch­te er aller­dings in der BKA-Sta­tis­tik als »gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung« auf. Was zu die­ser ver­än­der­ten Sach­la­ge führ­te, lässt sich für Jour­na­lis­ten und Bera­tungs­stel­len kaum mehr nachvollziehen.

22.05.2020, Guben, Bran­den­burg: Zwei Geflüch­te­te waren mit dem Fahr­rad in der Nähe eines Super­mark­tes unter­wegs, als ein Auto mit hoher Geschwin­dig­keit auf sie zuras­te. Es gelang ihnen, aus­zu­wei­chen, wobei einer der bei­den sich auf den Bür­ger­steig ret­te­te und dabei leicht ver­letz­te. Nach dem ers­ten, miss­glück­ten Ver­such leg­te der Fah­rer den Rück­wärts­gang ein, um die Geflüch­te­ten zu über­fah­ren. Die­se ret­te­ten sich in ihre Unter­kunft. Kur­ze Zeit spä­ter wider­fuhr einem ande­ren Geflüch­te­ten aus der Unter­kunft das­sel­be. Der Täter konn­te spä­ter von der ein­tref­fen­den Poli­zei iden­ti­fi­ziert wer­den, er ist der Neo­na­zi-Sze­ne zuzu­rech­nen. Die Poli­zei will jedoch kei­nen rechts­extre­men Hin­ter­grund in der Tat sehen – der Fall fehlt bis heu­te in der BKA-Statistik.

»Es kann nicht sein, dass wir zwar wis­sen, wie vie­le Hand­ta­schen 2020 gestoh­len wer­den, aber schwe­re Kör­per­ver­let­zun­gen, Anfein­dun­gen und Mord­ver­su­che gegen Geflüch­te­te in der offi­zi­el­len Sta­tis­tik nicht auf­tau­chen. Es fehlt bei der Poli­zei an Sen­si­bi­li­tät, Auf­merk­sam­keit und Res­sour­cen, die­se Straf­ta­ten zu ver­fol­gen. Gewalt gegen Geflüch­te­te bleibt ein mas­si­ves Pro­blem«, sagt Tahe­ra Ameer, Lei­te­rin der Arbeit gegen Ras­sis­mus bei der Ama­deu Anto­nio Stif­tung. Für sie zeigt das ein Ver­sa­gen des Rechts­staa­tes. »Wer die Gewalt durch mas­si­ve Unte­r­er­fas­sung unsicht­bar macht, macht auch die Men­schen unsicht­bar«, erklärt Ameer.

Ob eine ras­sis­ti­sche Straf­tat als sol­che erfasst wird, hängt nicht allein von der poli­ti­schen Ein­stel­lung, son­dern auch von der Aus­bil­dung der ein­zel­nen Polizeibeamt*innen ab. »Die Aus­bil­dung in die­sem Bereich der sta­tis­ti­schen Erfas­sung ist aber häu­fig nicht beson­ders aus­ge­prägt«, sagt der Kri­mi­no­lo­ge Tobi­as Sin­geln­stein von der Ruhr-Uni­ver­si­tät Bochum. Weil sowohl jour­na­lis­ti­sche als auch zivil­ge­sell­schaft­li­che Unter­su­chun­gen zu einer deut­lich höhe­ren Zahl kom­men, als der­zeit von offi­zi­el­ler Sei­te erfasst ist, spricht der Wis­sen­schaft­ler von »einer dop­pel­ten Ver­zer­rung«. Es sei nicht nur die Fra­ge, ob Straf­ta­ten der Poli­zei über­haupt bekannt wer­den und damit in die Sta­tis­tik kom­men, son­dern auch, »ob die­se von ihrem poli­ti­schen Hin­ter­grund her rich­tig bewer­tet wer­den. Da haben wir aus kri­mi­no­lo­gi­scher Sicht eine deut­li­che Unte­r­er­fas­sung« (sie­he Aus­wer­tung S. 73).

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DIE GANZE MILDE DES GESETZES – Gra­fik aus der Publi­ka­ti­on Leben in Gefahr – Gewalt gegen Geflüch­te­te in Deutschland

Re-Traumatisierung von Schutzsuchenden

Die täg­li­che Bedro­hung und Gewalt wirkt sich nach­hal­tig auf die Psy­che der Betrof­fe­nen aus. Lukas Welz, geschäfts­füh­ren­der Lei­ter des Bun­des­ver­bands psy­cho­so­zia­ler Zen­tren für Über­le­ben­de von Fol­ter, Krieg und Flucht, weiß das aus lang­jäh­ri­ger Erfah­rung: »Vie­le Geflüch­te­te haben schmerz­li­che Erfah­run­gen mit Gewalt und Ver­fol­gung in ihrem Hei­mat­land gemacht. Wenn sie dann all­täg­lich mit Ras­sis­mus kon­fron­tiert sind, mit stän­di­ger Bedro­hung und Gewalt auf der Stra­ße, wie kön­nen wir da von Sicher­heit, von einem men­schen­wür­di­gen Asyl sprechen?«

»Nach 20 Uhr gehe ich nicht allei­ne raus.«

Super­märk­te und Bus­hal­te­stel­len, Spiel­plät­ze und Bäcke­rei­en wer­den für Geflüch­te­te zu Angst-Räu­men, wenn sie dort ras­sis­ti­sche Erfah­run­gen gemacht haben. »Nach 20 Uhr gehe ich nicht allei­ne raus. Ich den­ke, dass es bes­ser so ist, denn ich will kei­ne Pro­ble­me mit den Deut­schen«, zitiert die Stu­die Betroffene.

Dass Men­schen, die in ihrem Sozi­al­raum mehr­heit­lich als »fremd« mar­kiert  wer­den, sich abends nicht mehr auf die Stra­ße trau­en, ist in Deutsch­land im Jahr 2021 in vie­len Orten Rea­li­tät. Das soll­te die Mehr­heits­ge­sell­schaft scho­ckie­ren und auf­rüt­teln. Doch statt­des­sen wird dar­über geschwie­gen. »Am Umgang mit der all­täg­li­chen Gewalt gegen Geflüch­te­te zeigt sich immer wie­der, wie hart­nä­ckig sich die Mus­ter des Weg­gu­ckens und Leug­nens in unse­rer Gesell­schaft hal­ten. Sowohl in der prak­ti­schen Arbeit vor Ort als auch in der brei­te­ren gesell­schaft­li­chen Debat­te fehlt es an der Bereit­schaft, sich mit den Zustän­den aus­ein­an­der­zu­set­zen, mit denen Men­schen tag­täg­lich in der Nach­bar­schaft kon­fron­tiert sind«, schreibt Tahe­ra Ameer in der Studie.

Was sich ändern muss – fünf Forderungen

Die neue Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rin Nan­cy Fae­ser hat den Kampf gegen Rechts­extre­mis­mus  zur Prio­ri­tät erklärt. Das ist ein wich­ti­ges Signal, auf das nun kon­kre­te Schrit­te fol­gen müs­sen. Hin­sicht­lich des Umgangs mit flücht­lings­po­li­ti­scher Gewalt stel­len PRO ASYL und die Ama­deu Anto­nio Stif­tung fol­gen­de Forderungen:

  • Die Poli­zei muss flücht­lings­feind­li­che Gewalt als poli­tisch moti­vier­te Kri­mi­na­li­tät ein­stu­fen. Bis­her kommt es immer wie­der vor, dass die Ermitt­lungs­be­hör­den ein­zel­ne Fäl­le nicht als »poli­tisch moti­vier­te Kri­mi­na­li­tät – rechts« ein­ord­nen, obwohl teils ein­deu­ti­ge Indi­zi­en für eine ras­sis­ti­sche Tat vor­lie­gen. Wenn Betrof­fe­ne einer Straf­tat oder deren Ange­hö­ri­ge Ras­sis­mus oder grup­pen­be­zo­ge­ne Men­schen­feind­lich­keit als Motiv ver­mu­ten, muss die­sem in den wei­te­ren Ermitt­lun­gen zwin­gend nach­ge­gan­gen wer­den. Grup­pen­be­zo­ge­ne Men­schen­feind­lich­keit muss als Motiv aktiv aus­ge­schlos­sen wer­den, wie es etwa in Groß­bri­tan­ni­en Pra­xis ist.
  • Die Innen­mi­nis­te­ri­en von Bund und Län­dern müs­sen Fäl­le flücht­lings­feind­li­cher Gewalt voll­stän­dig und trans­pa­rent auf­lis­ten und zeit­nah ver­öf­fent­li­chen. Prä­zi­se Zah­len und Daten sind uner­läss­lich. Sie machen das Aus­maß des täg­li­chen rech­ten Ter­rors als sta­tis­ti­sche Grö­ße fass­bar, mit kon­kre­ten Daten lässt sich der aku­te Hand­lungs­be­darf aufzeigen.
  • Mas­sen­un­ter­künf­te wie Anker-Zen­tren gehö­ren abge­schafft, denn sie för­dern wei­te­re Gewalt. Immer wie­der kommt es zu Pogromen
  • Men­schen, die Opfer von ras­sis­ti­scher Gewalt wur­den, müs­sen ein Blei­be­recht erhal­ten. Nur so kann sicher­ge­stellt wer­den, dass sie vor Gericht aus­sa­gen und die Täter*innen ver­folgt wer­den kön­nen. Denn wenn Schutz­su­chen­de ras­sis­tisch bedroht, belei­digt oder tät­lich ange­grif­fen wer­den, dann jedoch abge­scho­ben wer­den, erfährt nie­mand von den tra­gi­schen Vor­fäl­len – und die Täter*innen lau­fen wei­ter­hin straf­frei her­um. Der Staat muss den Täter*innen zei­gen, dass er sich ihrem schänd­li­chen Anlie­gen, Men­schen aus dem Land zu ver­trei­ben, entgegenstellt.
  • Die Sen­si­bi­li­tät für ras­sis­ti­sche Gewalt muss stei­gen. Gera­de Polizeibeamt*innen der mitt­le­ren Diens­t­ebe­ne, die im All­tag Anzei­gen auf­neh­men und Ver­neh­mun­gen durch­füh­ren, müs­sen noch wäh­rend der Aus­bil­dung ver­bind­lich zu Hass­ge­walt und Grup­pen­be­zo­ge­ner Men­schen­feind­lich­keit geschult und sen­si­bi­li­siert wer­den. Eben­so soll­ten For­men von Grup­pen­be­zo­ge­ner Men­schen­feind­lich­keit als fes­ter Bestand­teil in die juris­ti­sche Aus­bil­dung inte­griert und sys­te­ma­ti­sche Wei­ter­bil­dungs­for­ma­te für Richter*innen ange­bo­ten werden.

(er)