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Angst vor Abschiebung nach Polen: »Polen ist für uns nicht sicher«

Im März 2025 eröffnete die Bundesregierung ein Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt, um Abschiebungen nach Polen zu beschleunigen. In einem Protestbrief schildern die Bewohner*innen ihre Sorge, in Polen eingesperrt zu werden und kein faires Asylverfahren zu erhalten. PRO ASYL warnt vor Abschiebungen nach Polen.
Asylsuchende, die im Dublin-Zentrum Eisenhüttenstadt untergebracht sind, haben sich drei Monate nach dessen Inbetriebnahme in einem Protestbrief an die Öffentlichkeit gewandt. »Es wird viel über uns gesprochen«, so die Geflüchteten, die unter anderem aus dem Sudan und Kenia kommen. »Nun möchten wir uns selbst äußern.« Sie berichten, vor Krieg und extremer Gewalt geflohen und nach Deutschland gekommen zu sein – auf der Suche nach Sicherheit und dem Wunsch, Teil dieser Gesellschaft zu werden.
Im März 2025 kündigte Innenministerin Nancy Faeser die Eröffnung von zwei sogenannten Dublin-Zentren in Hamburg-Rahlstedt und im brandenburgischen Eisenhüttenstadt an. Ziel dieser »Zentren« sei es, Dublin-Verfahren effizienter zu gestalten und Menschen schneller in die jeweils zuständigen EU-Staaten abzuschieben. In Eisenhüttenstadt sollen Asylsuchende innerhalb von zwei bis drei Wochen nach ihrer Ankunft in Deutschland nach Polen überstellt werden. In der Praxis gelingt das bislang jedoch kaum.
Dublin-Zentrum: Große Angst vor Abschiebung nach Polen
Viele Schutzsuchende, die über Polen nach Deutschland einreisen, befinden sich bei ihrer Ankunft in einem äußerst schlechten physischen und psychischen Zustand. Die meisten von ihnen haben auf ihrer Flucht im polnisch-belarussischen Grenzgebiet massive Gewalt und wiederholte rechtswidrige Zurückweisungen – sogenannte Pushbacks – erlebt. Einige mussten monatelang in den Wäldern unter katastrophalen Bedingungen ausharren. Berater*innen im Dublin-Zentrum berichten von sichtbaren Verletzungen, Erfrierungen und deutlichen Anzeichen schwerer Traumatisierung.
Das Leben im Dublin-Zentrum destabilisiert die Schutzsuchenden zusätzlich. In ihrem Protestbrief berichten die Bewohner*innen von massiven Leistungskürzungen, unangekündigten Kontrollen sowie erheblichen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit und Privatsphäre. Zudem spüren sie den massiven Druck auszureisen: »Wir leben in ständiger Angst und Furcht vor Abschiebung«. Die Verfasser*innen des Briefes befürchten, in Polen willkürlicher Inhaftierung sowie erheblichen Hürden beim Zugang zu Asylverfahren ausgesetzt zu sein. Polnische Nichtregierungsorganisationen bestätigen diese Sorgen und berichten von vergleichbaren Erfahrungen, bei denen grundlegende Menschenrechte verletzt wurden.
In der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt sind in einem abgesonderten Bereich 150 Plätze vorgesehen, mit der Erweiterungsoption auf 250, für Personen mit einem Treffer für Polen in der EURODAC-Datenbank. Tatsächlich sind laut Brandenburgs Innenminister René Wilke seit Mitte März bislang erst 61 Geflüchtete in das Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt eingezogen. Nur drei von ihnen wurden bisher abgeschoben.
Über eine so genannte Nachtzeitverfügung sind die Bewohner*innen verpflichtet, sich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr im Dublin-Zentrum aufzuhalten. Zudem gilt durchgängig die Residenzpflicht: Die Bewohner*innen dürfen das Stadtgebiet Eisenhüttenstadt nur in Ausnahmefällen verlassen.
Nach Erhalt des Dublin-Bescheids, der Polen als zuständigen Staat für das Asylverfahrens ausweist, erhalten die Bewohner*innen lediglich »Bett, Brot und Seife« – also Unterkunft, Verpflegung und Hygieneartikel –, jedoch kein Taschengeld für den täglichen Bedarf. Den Bus nehmen, Anwaltskosten bezahlen oder notwendige Kleidung kaufen – all das geht also nicht. Diese drastischen und aus Sicht von PRO ASYL eindeutig verfassungswidrigen Sozialleistungskürzungen wurden unter der letzten Regierung im Rahmen des sogenannten Sicherheitspakets eingeführt.
Informelle Bescheinigungen statt gesetzlich geregelte Aufenthaltspapiere führen im Alltag zu Problemen und den Asylsuchenden bleibt durch die beschleunigten Verfahren kaum Zeit, sich rechtlich beraten zu lassen.
Nicht nur Betroffene und NGOs bezweifeln die Sinnhaftigkeit dieser Einrichtung. Auch der neue Brandenburger Innenminister stellt die Notwendigkeit des Dublin-Zentrums mittlerweile offen infrage. Die meisten Menschen, die nach Polen abgeschoben werden, kehren innerhalb weniger Stunden oder Tage wieder nach Deutschland zurück.
Doch deutsche Verwaltungsgerichte stoppen Dublin-Abschiebungen nach Polen derzeit nur in seltenen Ausnahmefällen – etwa, wenn Familien mit kleinen Kindern betroffen sind. Im Jahr 2024 waren lediglich 14 Prozent aller eingereichten Eilanträge gegen eine Zuständigkeitsentscheidung Polens im Dublin-Verfahren erfolgreich. In vielen Fällen wird deshalb aus Mangel an Erfolgsaussichten auf eine Klage verzichtet, da nach einer Ablehnung die sechsmonatige Überstellungsfrist von Neuem zu laufen beginnt. Ein Blick nach Polen zeigt jedoch, dass die derzeitige deutsche Entscheidungspraxis und Rechtsprechung der tatsächlichen Situation von Dublin-Rückkehrenden dort nicht gerecht wird.
»Asylgefängnisse mit Elektro- und Stacheldrahtzäunen«: Angst, erneut eingesperrt zu werden
»Wenn wir nach Polen abgeschoben werden, ist das Risiko für uns sehr hoch, wieder ins Gefängnis zu kommen«, schreiben die Asylsuchenden aus Eisenhüttenstadt. Sie berichten, vor ihrer Weiterflucht nach Deutschland in polnischen »Asylgefängnissen mit Elektro- und Stacheldrahtzäunen« eingesperrt gewesen zu sein. Auch schwangere Frauen und unbegleitete Minderjährige hätten sie dort angetroffen. Sie berichten von Depressionen und Selbstmordversuchen, die auch einige von ihnen überlebt hätten.
Tatsächlich kommt es in Polen regelmäßig zu willkürlicher Inhaftierung von Schutzsuchenden. Auch für Dublin-Rückkehrende besteht ein reales Risiko, nach ihrer Abschiebung eingesperrt zu werden. Polnische Grenzbeamt*innen unterstellen ihnen häufig eine »Fluchtgefahr«, da sie zuvor nach Deutschland weitergereist sind, und nutzen dies als Begründung für ihre Inhaftierung.
Willkürliche Inhaftierung bedeutet, dass im Einzelfall nicht geprüft wird, ob eine Haftmaßnahme notwendig oder gerechtfertigt ist. Dabei sollte Inhaftierung stets das letzte Mittel sein – doch bei Schutzsuchenden werden Alternativen zur Haft meist weder geprüft noch angewandt, was einen Rechtsverstoß darstellt. Polnische Behörden erlassen Anordnungen zur Inhaftierung sowie deren Verlängerung stattdessen weitgehend automatisch und routinemäßig. Auch Familien mit Kindern, unbegleitete Minderjährige und Folteropfer können eingesperrt werden. Laut dem AIDA-Länderbericht zu Polen, der die rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen für Asylsuchende dokumentiert, erhalten Inhaftierte zudem keinen Zugang zu effektivem Rechtsschutz.
Rechtswidrig: Keine Informationen, kein Rechtsschutz, keine psychologische Betreuung
Die Bedingungen in polnischen Haftzentren sind absolut menschenunwürdig. Der AIDA-Bericht kritisiert unter anderem, dass Geflüchtete keine Informationen dazu erhalten, warum sie inhaftiert wurden und wie lange ihre Inhaftierung andauern soll. Das Sicherheitspersonal setze Gewalt, Isolationshaft und erniedrigende Leibesvisitationen ein, bei denen Schutzsuchende gezwungen würden, sich vollständig auszuziehen. Der polnische Menschenrechtskommissar beklagte bereits im Februar 2022, dass die medizinische und psychologische Betreuung in den Hafteinrichtungen mehr als unzureichend sei.
Die Zeit in Haft kann so häufig verlängert werden, dass einige Asylsuchende ihr gesamtes Asylverfahren in einer Hafteinrichtung verbringen – oftmals ohne zu wissen, aus welchem Grund und für welchen Zeitraum sie eingesperrt sind. Die PRO ASYL-Partnerorganisation Helsinki Foundation for Human Rights (HFHR) weist darauf hin, dass diese automatisierten und langandauernden Inhaftierungen in Verbindung mit mangelnder psychologischer Betreuung bereits mehrfach zu Hungerstreiks und Suizidversuchen geführt haben.
Die Anordnung von Haft ohne Prüfung milderer Alternativen, ohne die Betroffenen über die Gründe der Inhaftierung zu informieren, ohne effektiven Zugang zu Rechtsmitteln sowie die Praxis automatischer Haftverlängerungen verstoßen eindeutig gegen EU-Recht. Angesichts dieser Rechtsverletzungen und der alarmierenden Zustände in polnischen Hafteinrichtungen ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung zwingend erforderlich, bevor eine Abschiebung nach Polen veranlasst wird.
Erhebliche Hürden beim Zugang zu Asylverfahren
Dublin-Rückkehrende stoßen in Polen auf erhebliche Hürden, wenn sie einen neuen Asylantrag stellen oder ein bereits vor ihrer Weiterreise begonnenes Asylverfahren fortsetzen möchten. Nach einer Dublin-Abschiebung müssen Schutzsuchende ihr Asylgesuch zunächst gegenüber polnischen Grenzschutzbeamt*innen äußern, die sie anschließend einer bestimmten Aufnahmeeinrichtung zuweisen sollen. Um das Verfahren offiziell einzuleiten, müssen sie sich innerhalb weniger Tage persönlich in dieser Unterkunft melden.
Während dieser Frist erhalten die Betroffenen keinerlei finanzielle Unterstützung – weder für Fahrtkosten noch für eine Unterkunft auf dem Weg. Häufig befinden sich die zugewiesenen Einrichtungen mehrere Hundert Kilometer entfernt, wie auch Schutzsuchende aus Eisenhüttenstadt berichten, die bereits eine Abschiebung nach Polen erlebt haben. Unter diesen Bedingungen gelingt es vielen nicht, rechtzeitig am Zielort zu erscheinen. Polnische Kolleg*innen berichten von Fällen, in denen Asylsuchende, die die Frist versäumen, ihr Recht auf ein reguläres Asylverfahren verlieren und lediglich einen Folgeantrag stellen können – ein Schritt, der mit erheblichen Hürden und Nachteilen verbunden ist.
EU-rechtswidrig: Asylanträge gelten automatisch als Folgeanträge
Der Zugang zum Asylverfahren ist für Dublin-Rückkehrende in Polen selbst dann nicht gewährleistet, wenn sie dort bereits einen Asylantrag gestellt hatten, aber anschließend nach Deutschland weitergereist sind. Denn ein neuer Antrag gilt automatisch als Folgeantrag, wenn die betreffende Person ihr vorheriges Verfahren neun Monate lang nicht aktiv weiterverfolgt hat – ein klarer Verstoß gegen EU-Recht. Das Problem dabei ist, dass ein Folgeantrag, der auf denselben Tatsachen beruht wie der ursprüngliche, als unzulässig abgelehnt wird. Das ist fatal, da Dublin-Rückkehrenden so der effektive Zugang zum Asylverfahren versperrt wird. Im AIDA-Bericht werden weitere Konstellationen beschrieben, in denen Schutzsuchende selbst innerhalb der 9‑Monatsfrist keine Möglichkeit haben, ein Asylverfahren wieder aufzunehmen und nur noch einen Folgeantrag stellen dürfen.
HFHR berichtet im AIDA-Bericht zudem, dass selbst in Fällen, in der Dublin-Rückkehrende nach polnischem Recht berechtigt wären, ihr erstes Verfahren wieder aufzunehmen, polnische Grenzschutzbeamt*innen sie in den »Haftanstalten für Ausländer« regelmäßig dazu drängen, stattdessen einen Folgeantrag zu stellen.
Systemische Mängel des polnischen Asylsystems?
Angesichts der geschilderten Fallkonstellationen und der vielfältigen Hürden beim Zugang zum Asylverfahren, dürfte von systemischen Mängeln im polnischen Asylsystem auszugehen sein. Der Zugang zum Asylverfahren ist nicht gewährleistet und wird in vielen Fällen offenbar systematisch verhindert. Dies verstößt klar gegen das Unionsrecht. Ohne Zugang zum Asylverfahren droht Schutzsuchenden in Polen zudem Verelendung, da es außerhalb des Asylverfahrens keine Versorgung gibt.
Neben den systemischen Mängeln gibt es weitere Hürden, die den effektiven Zugang zu Asylverfahren in Polen erschweren oder sogar verhindern. Unzureichende Aufklärung über die eigenen Rechte, fehlende Übersetzungsleistungen sowie eine unvollständige Erfassung der Fluchtgründe führen in der Praxis häufig dazu, dass Geflüchtete von einem fairen Asylverfahren ausgeschlossen werden. Nur wer das Glück hat, eine unterstützende NGO an seiner Seite zu haben, hat überhaupt eine Chance, seine Rechte durchzusetzen.
Die verspätete Registrierung von Asylanträgen oder die Verweigerung von Grenzschutzbeamt*innen, Asylanträge zu registrieren, führt dazu, dass eine Rückkehrprozedur eingeleitet und womöglich eine Rückkehrentscheidung getroffen wird. In der Folge können Betroffene aus Polen abgeschoben werden, ohne jemals die Möglichkeit gehabt zu haben, ihre Fluchtgründe vorzutragen. Es können Abschiebungen in unsichere Drittstaaten sowie (Ketten-) Abschiebungen ins Herkunftsland drohen, in denen eine Gefahr für Leib und Leben nicht ausgeschlossen ist. Damit besteht die Gefahr einer Verletzung des absoluten Non-Refoulement-Gebots.
Pushbacks und massive Gewalt: Zurück ins Land der Traumatisierung?!
In dem Protestbrief berichten die Schutzsuchenden zudem von exzessiver Gewalt durch Grenzbeamt*innen, die sie auf ihrer Flucht an der polnisch-belarussischen Grenze erfahren haben: »Freunde sind im Wald an den Folgen von Pushbacks, an Unterernährung und Dehydrierung, gestorben. Wir wurden geschlagen, Telefone wurden zerstört, Hunde bissen uns, und aufgrund der Pushbacks konnten wir kein Asyl beantragen.« Es ist unzumutbar, von Asylsuchenden zu verlangen, in ein Land zurückzukehren, in dem sie derart schwer verletzt und ihrer Rechte beraubt wurden.
Rechtswidrige und oftmals brutale Pushbacks, Misshandlungen durch polnische und belarussische Sicherheitskräfte sowie unterlassene Hilfeleistungen sind auch unter der neuen Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk weiterhin alltäglich. Bereits im Jahr 2020 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Polen wegen seiner Pushback-Praxis verurteilt. Dennoch sterben oder verschwinden weiterhin regelmäßig Schutzsuchende im polnisch-belarussischen Grenzgebiet infolge dieser Pushbacks.
Asylanträge an der östlichen Grenze zu Belarus werden seit langem regelmäßig ignoriert, was zu Verstößen gegen das Non-Refoulement-Gebot führt. Am 13. März 2025 hat der polnische Senat einem Gesetz zugestimmt, das die vorübergehende Aussetzung des Asylrechts an der Grenze zwischen Polen und Belarus gesetzlich verankert. Die gewaltvolle und rechtswidrige Pushback-Praxis wurde damit weiter zementiert.
Kein Vertrauen in Polens Umgang mit Geflüchteten
Für die deutsche Entscheidungspraxis spielt es bei der Frage der Abschiebung nach Polen jedoch keine Rolle, ob Geflüchtete Opfer gewalttätiger Pushbacks und anderer Misshandlungen durch polnische Grenzbeamt*innen geworden sind. So behauptet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einem PRO ASYL vorliegenden Fall, systematische Misshandlungen und herabwürdigende Behandlungen von Schutzsuchenden seitens polnischer Grenzbeamt*innen seien der Asylbehörde nicht bekannt. Verfehlungen einzelner Beamt*innen könnten in Polen zur Beschwerde gebracht werden. Zudem werde ausgeschlossen, dass die betroffene Person nach einer Dublin-Überstellung erneut einer vergleichbaren Situation an der östlichen Grenze ausgesetzt sei. Die schwerwiegenden Traumatisierungen durch diese Erlebnisse bleiben bei einer Abschiebeanordnung somit unberücksichtigt.
Dabei gelten Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, nach der EU-Aufnahmerichtlinie als besonders schutzbedürftig. Sie haben Anspruch auf besondere Garantien, etwa auf angemessene medizinische und psychologische Versorgung. In der Praxis sieht es jedoch häufig anders aus: Nach einer Überstellung nach Polen müssen Dublin-Rückkehrende ihren Asylantrag bei Grenzbeamt*innen stellen, die meist nicht dafür geschult sind, besondere Schutzbedarfe zu erkennen. Besonders schutzbedürftige Personen landen in Polen regelmäßig in Haft, wo sie keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer oder psychologischer Hilfe erhalten – auch Rückkehrende im Dublin-Verfahren sind hiervon nicht ausgenommen.
Warnung vor Abschiebungen nach Polen
Auf Polen ist beim Schutz der Rechte von Geflüchteten kein Verlass. Angesichts des gut dokumentierten, langjährigen und oftmals brutalen Vorgehens Polens gegen Schutzsuchenden sollte die verbreitete Annahme eines rechtmäßigen Umgangs mit Asylsuchenden in Frage gestellt werden. Dennoch schließen sich deutsche Verwaltungsgerichte häufig der Einschätzung des BAMF an und behaupten teilweise ohne verlässliche Informationsgrundlage, dass gegen eine Abschiebung nach Polen keine rechtlichen Bedenken bestehen.
Diese Auffassung ist mit Blick auf die tatsächliche Rechtslage und ‑praxis in Polen nicht haltbar. Deutsche Behörden und Gerichte müssen die Realitäten in Polen bei ihren Entscheidungen endlich vollumfänglich berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der beschriebenen, teils massiven Defizite im polnischen Asylsystem und der rechtswidrigen Handlungen des polnischen Staates warnt PRO ASYL vor Abschiebungen nach Polen.
(ja, hk)