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60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention
Niemand darf der Folter, der unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. Wenn Europas Staaten gezwungen werden, die Menschenrechte einzelner zu achten, geschieht dies auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Vor 60 Jahren, am 3. September 1953, trat die Konvention in Kraft, die von allen Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet wurde und über dessen Einhaltung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wacht. Auch die Rechte von Flüchtlingen wurden gestärkt, insbesondere durch das Verbot der Folter (Artikel 3 EMRK).
So war den Verantwortlichen der EU-Politik zum Beispiel bekannt, dass Flüchtlinge unter dem Regime Gadaffis in Libyen in Lagern inhaftiert und misshandelt wurden. Dennoch brachte die italienische Küstenwache Flüchtlinge, darunter den Somalier Sabir Jamaa Hirsi, nach Libyen zurück und lieferte sie den Schärgen des Diktators aus. Europa nahm diesen Völkerrechtsbruch Italiens schweigend in Kauf.
Das Mittelmeer ist keine menschenrechtsfreie Zone
Hirsi klagte, seine Sache ging bis vor den Straßburger Gerichtshof. In einem wegweisenden Urteil verurteilte der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof im Februar 2012 die italienische Zurückweisungspolitik und damit die fatale Kooperation der früheren Regierung Berlusconi mit dem libyschen Diktator Gaddafi.
Der Gerichtshof hatte u.a. eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt. Mit dem Straßburger Urteil stellte der Gerichtshof klar: Das Mittelmeer ist keine menschenrechtsfreie Zone. Die Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention machen nicht an den europäischen Grenzen Halt – Staaten dürfen sich ihrer menschenrechtlichen Verpflichtung auch außerhalb ihrer Territorien nicht entziehen.
Europas Staaten regelmäßig blamiert
Dass ein einzelner Mensch wie Sabir Jamaa Hirsi einen Staat wegen der Verletzung seiner Menschenrechte zur Rechenschaft ziehen kann, ist einzig durch die EMRK und den EGMR möglich. Europas Staaten sind durch die Urteile des EGMR regelmäßig blamiert. Noch immer sterben jedes Jahr tausende Bootsflüchtlinge auf dem Meer oder werden zurückgewiesen und Verantwortlichen der EU reagieren mit Gleichgültigkeit. An der Lage der Flüchtlinge, an der Einhaltung der Menschenrechte an den Außengrenzen müssen sie sich messen lassen.
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