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Jenny Baron ist Diplom-Psychologin und arbeitet bei der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BafF) in Berlin. Foto: privat

Geflüchtete mit traumatisierenden Gewalterfahrungen finden in Deutschland nur schwer therapeutische Unterstützung. Diplom-Psychologin Jenny Baron berichtet im Gespräch mit PRO ASYL von der schwierigen Situation traumatisierter Flüchtlinge im Asylverfahren.

Baron arbei­tet in der Ber­li­ner Geschäfts­stel­le der Bun­des­wei­ten Arbeits­ge­mein­schaft der Psy­cho­so­zia­len Zen­tren für Flücht­lin­ge und Fol­ter­op­fer e.V. (BafF). Die­se ver­tritt als Dach­ver­band 37 regio­na­le Behandlungs­zentren für Opfer von Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen und poli­ti­scher Verfolgung.

INTERVIEW

PRO ASYL: Frau Baron, Asyl­su­chen­de müs­sen in ihrer Anhö­rung detail­liert schil­dern, was ihnen pas­siert ist. Was bedeu­tet das für trau­ma­ti­sier­te Menschen?

Jen­ny Baron: In der Anhö­rung müs­sen Asyl­su­chen­de die Glaub­wür­dig­keit ihrer Asyl­grün­de unter­mau­ern, indem sie das Erleb­te kon­kret, detail­reich, ohne Lücken und im rich­ti­gen raum­zeit­li­chen Kon­text schil­dern – mit­samt den Gefüh­len, Sor­gen und Ängs­ten. Das heißt, sie müs­sen über genau die­je­ni­gen Din­ge spre­chen, die sie am liebs­ten für immer ver­ges­sen würden.

Ein Trau­ma ist immer eine Kon­fron­ta­ti­on mit Extre­men: Es erschüt­tert unse­re Grund­über­zeu­gun­gen, unse­re Sicht auf die Welt als prin­zi­pi­ell siche­ren Ort, auf ande­re Men­schen als grund­sätz­lich ver­trau­ens­wür­dig und auf die Zukunft als im Gro­ßen und Gan­zen sinn­voll und lebens­wert. In der Regel beschä­di­gen trau­ma­ti­sche Erfah­run­gen das Erin­ne­rungs­ver­mö­gen. Trau­ma­ti­sier­te Men­schen wer­den zwar oft von unwill­kür­li­chen Erin­ne­run­gen gequält, haben aber meist gro­ße Schwie­rig­kei­ten, ihre Erleb­nis­se gewollt und kon­trol­liert zu ver­ba­li­sie­ren. Trau­ma­ti­sche Erfah­run­gen wer­den nicht ganz­heit­lich ver­ar­bei­tet, son­dern in getrenn­ten Erin­ne­rungs­stü­cken abge­spei­chert. Dem­entspre­chend sind sie nicht ohne Wei­te­res voll­stän­dig und in ihrer zeit­li­chen Chro­no­lo­gie erin­ner­bar. Ver­mei­dung ist zudem eine der drei Haupt­sym­ptom­kom­ple­xe einer Post­trau­ma­ti­schen Belas­tungs­stö­rung: Alle Erin­ne­run­gen und Gedan­ken an die Ver­gan­gen­heit wer­den unterdrückt.

Men­schen mit trau­ma­ti­schen Erfah­run­gen sind in der Anhö­rung mög­li­cher­wei­se unru­hig oder aggres­siv, sie ver­schlie­ßen sich und wir­ken teil­nahms­los, schweig­sam und »unko­ope­ra­tiv«. Gleich­zei­tig droht die Gefahr der Reak­tua­li­sie­rung, also eine Über­flu­tung mit der trau­ma­ti­schen Erfah­rungs­welt, als wäre sie im Hier und Jetzt wie­der prä­sent. Vie­le Asyl­su­chen­de, die Trau­ma­ti­sches erlebt haben, brau­chen Zeit und pro­fes­sio­nel­le psy­cho­lo­gi­sche Unter­stüt­zung, um die Anhö­rung zu bewäl­ti­gen – schlimms­ten­falls erhal­ten sie sonst nicht den Schutz, den sie benötigen.

Wel­che zusätz­li­chen Stress­fak­to­ren sind für trau­ma­ti­sier­te Flücht­lin­ge mit dem Asyl­ver­fah­ren verbunden?

Einer der größ­ten Stress­fak­to­ren ist die Unsi­cher­heit in allen Lebens­be­rei­chen. Eine Trau­ma­ti­sie­rung ist kein ein­ma­li­ges Ereig­nis, das im Her­kunfts­land statt­ge­fun­den hat und nach der Flucht mit der Ankunft in Deutsch­land vor­bei ist. Was trau­ma­ti­sier­te Men­schen nach der Flucht vor allem brau­chen, ist inne­re und äuße­re Sicher­heit. Unter­schied­li­che Risi­ko- und Schutz­fak­to­ren im sozia­len Kon­text ent­schei­den ganz maß­geb­lich dar­über mit, ob jemand, der Trau­ma­ti­sches erlebt hat, eine psy­chi­sche Stö­rung ent­wi­ckelt oder nicht. Es ist schwer sich zu sta­bi­li­sie­ren, wenn das Leben eine ein­zi­ge War­te­schlei­fe ist. Durch den Kon­troll­ver­lust, der mit dem Asyl­ver­fah­ren ver­bun­den ist, wie­der­holt sich für vie­le Men­schen das Gefühl, der Umwelt hilf­los aus­ge­lie­fert zu sein – ein Gefühl, wie sie es in extrems­ter Form aus der trau­ma­ti­schen Situa­ti­on kennen.

Flücht­lin­ge sol­len künf­tig nach baye­ri­schem Vor­bild in soge­nann­ten »AnkER-Zen­tren« iso­liert für die Dau­er des Asyl­ver­fah­rens unter­ge­bracht wer­den. Wel­che Aus­wir­kun­gen kann das auf trau­ma­ti­sier­te Men­schen haben?

Lebens­be­din­gun­gen, Auf­ent­halts­sta­tus und Art der Unter­brin­gung haben einen deut­li­chen Ein­fluss auf die Gesund­heit von Geflüch­te­ten. Je län­ger Men­schen in ihrer Auto­no­mie beschnit­ten wer­den, des­to wahr­schein­li­cher ist das Auf­tre­ten von psy­chi­schen Stö­run­gen. Pro­ble­me bei der Arbeits­su­che, die damit ver­bun­de­ne finan­zi­el­le Unsi­cher­heit, Dis­kri­mi­nie­rungs­er­fah­run­gen oder Pro­ble­me bei der Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung sind zusätz­li­che Risi­ko­fak­to­ren. Je mehr die­ser Fak­to­ren zusam­men­wir­ken, des­to höher ist das Risi­ko zu erkran­ken. In den geplan­ten »AnkER-Zen­tren« tref­fen so ziem­lich alle psy­cho­trau­ma­to­lo­gisch bestä­tig­ten Risi­ko­fak­to­ren zusam­men. Wir soll­ten sehr ernst neh­men, dass sich die Sui­zid­ver­su­che unter Geflüch­te­ten in Bay­ern in den letz­ten Jah­ren ver­drei­facht haben.

Trau­ma­ti­sier­te Asyl­su­chen­de sol­len als beson­ders vul­nerable Grup­pe im Asyl­ver­fah­ren iden­ti­fi­ziert und ent­spre­chend unter­stützt wer­den. Wird das Ihrer Erfah­rung nach berücksichtigt?

Unse­rer Erfah­rung nach wer­den Hin­wei­se auf Trau­ma­ti­sie­rung nur dann wahr­ge­nom­men, wenn Geflüch­te­te auf ihrem Weg durch das Asyl­ver­fah­ren enga­gier­ten, sen­si­blen und erfah­re­nen Men­schen begeg­nen, die sie dabei unter­stüt­zen, beson­de­re Bedar­fe gel­tend zu machen. Dabei spie­len vor allem Glück, Zufall und Beharr­lich­keit eine Rol­le. Die Sym­pto­me von Trauma­folgestörungen kön­nen zudem sehr unspe­zi­fisch sein. In der Regel fal­len nur Per­so­nen auf, die sich auf­fäl­lig ver­hal­ten oder ihre Belas­tung kom­mu­ni­zie­ren kön­nen. Men­schen, die eher depres­siv reagie­ren und sich zurück­zie­hen, fal­len fast immer durch das Netz. In eini­gen Regio­nen erhal­ten die Mitarbeiter*innen der Sozi­al­diens­te inzwi­schen spe­zi­el­le Schu­lun­gen und arbei­ten mit Psy­cho­so­zia­len Zen­tren (PSZ) oder Kli­ni­ken zusam­men. Aber es gibt kein bun­des­wei­tes Kon­zept, obwohl die Defi­zi­te nicht erst seit ges­tern bekannt sind.

»Es ist schwer, sich zu sta­bi­li­sie­ren, wenn das gan­ze Leben eine War­te­schlei­fe ist.«

Jen­ny Baron, BafF

Unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen haben Schutz­su­chen­de Zugang zu Therapieangeboten?

Asyl­su­chen­de sind in den ers­ten 15 Mona­ten ihres Auf­ent­halts in Deutsch­land nicht kran­ken­ver­si­chert. Für die­se Zeit gel­ten die ein­ge­schränk­ten Gesund­heits­leis­tun­gen des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes. Psy­cho­the­ra­pie ist dort nur eine Kann-Leis­tung im Ermes­sen der Sozi­al­be­hör­de. Nach euro­päi­schem Recht müss­ten die Behör­den eigent­lich alle The­ra­pien für Per­so­nen bewil­li­gen, bei denen eine psy­chi­sche Stö­rung dia­gnos­ti­ziert wur­de. In der Pra­xis pas­siert das lei­der nicht. Der Groß­teil der psy­chisch erkrank­ten Geflüch­te­ten wird in Deutsch­land in den fast gänz­lich durch Spen­den und För­der­mit­tel finan­zier­ten PSZ ver­sorgt, rund 18.000 Men­schen pro Jahr. Aber das ist nur ein Bruch­teil der­je­ni­gen, die Unter­stüt­zung benö­ti­gen. Nicht zu wis­sen, ob und wann eine The­ra­pie vom Kos­ten­trä­ger bewil­ligt wird, neh­men nur weni­ge, in frei­er Pra­xis täti­ge Kolleg*innen aus huma­ni­tä­ren Grün­den in Kauf. Gesund­heit­li­che Ver­sor­gung soll­te aber kein huma­ni­tä­rer Akt sein. Gesund­heit ist ein Men­schen­recht, das allen hier leben­den Per­so­nen dis­kri­mi­nie­rungs­frei gewährt wer­den muss.

Es gibt inzwi­schen auch von Uni­ver­si­tä­ten unter­stütz­te Initia­ti­ven, die in weni­gen Wochen »Lai­en-Trau­ma­the­ra­peu­ten« aus­bil­den (Regens­bur­ger Kon­zept). Wie beur­tei­len Sie das?

Vie­le Men­schen, die unter Trau­ma­fol­ge­stö­run­gen lei­den, nei­gen zu Impuls­durch­brü­chen, dis­so­zia­ti­ven Sym­pto­men, Sub­stanz­miss­brauch, Selbst­ver­let­zun­gen oder Sui­zi­da­li­tät. Dass muss nach fach­li­chen Kri­te­ri­en pro­fes­sio­nell abge­klärt und in der Behand­lungs­pla­nung berück­sich­tigt wer­den. Es ist fach­lich, men­schen­recht­lich und ethisch inak­zep­ta­bel, hier mit zwei­er­lei Maß zu mes­sen. Lai­en-Trau­ma­the­ra­pie-Pro­jek­te sug­ge­rie­ren, dass es aus struk­tu­rel­len und Kos­ten­grün­den nicht mög­lich sei, Geflüch­te­te bedarfs­ge­recht zu ver­sor­gen. Hier wird ein sys­te­mi­scher Man­gel ver­wal­tet, statt ihn auf struk­tu­rel­ler Ebe­ne zu beseitigen.

Das Gespräch führ­te Miri­am Feh­sen­feld, PRO ASYL.

(Die­ses Inter­view erschien erst­mals im Heft zum Tag des Flücht­lings 2018.)


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