Hintergrund
Externalisierung: Fluchtverhinderung vor den Toren Europas
Die europäische Politik der Fluchtverhinderung macht an den europäischen Außengrenzen nicht halt. Über Kooperationen mit Transit- und Herkunftsländern sollen Schutzsuchende und Migrant*innen bereits weit vor Erreichen des europäischen Territoriums von der Weiterflucht abgehalten werden. Riskantere und tödlichere Fluchtwege sind die Folge.
Damit Schutzsuchende Herkunfts- und Transitregionen wenn möglich gar nicht erst verlassen können, werden »Drittstaaten« in die Sicherung der Grenzen und Abwehr von Schutzsuchenden, Migrantinnen und Migranten eingebunden. Dafür erhalten die Regierungen dieser Länder hohe Geldsummen. Sie fließen in Grenzkontrolltechnik, Schulungen der Grenzpolizei, Rückübernahmeabkommen, gemeinsame Grenzpatrouillen oder Informationskampagnen, mithilfe derer Schutzsuchende an ihrer Weiterflucht gehindert werden sollen.
Auch die Bekämpfung von »Schleppern« gehört zu den Aufgaben, die Herkunfts- und Transitländern übertragen werden. Unter einem humanitären Deckmantel werden diese Maßnahmen als Schutzmaßnahmen für Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten deklariert. Doch statt Flüchtlinge zu schützen, führen sie dazu, dass diese immer gefährlichere und tödlichere Routen auf sich nehmen müssen und dabei auf zweifelhafte Fluchthelfer angewiesen sind.
Mit der Auslagerung von Grenzkontrollen über europäische Grenzen hinaus, wird auf unterschiedlichen Ebenen Verantwortung aus- und verlagert. Nationalstaatliche, europäische Rechtsprechungen sowie Menschenrechtsverpflichtungen können so umgangen werden.
Eckdaten: Europas Politik der Externalisierung
Der Gesamtansatz für Migration von 2005 (seit 2011 GAMM) stellt einen wichtigen Pfeiler der europäischen Politik der Aus- und Verlagerung von Flucht- und Migrationskontrolle dar. Durch enge Kooperationen mit sogenannten Drittstaaten sollen die Ursachen für Migration ebenso wie die »illegale Einwanderung« bekämpft werden. Dazu setzt die EU einerseits auf die verstärkte Kontrolle von Flucht und Migration und andererseits auf die Verknüpfung von Entwicklungs- und Migrationspolitik. Von der Konferenz von Rabat im Juli 2006 über den im November 2014 initiierten Khartoum-Prozess bis hin zur im vergangenen Jahr intensivierten Zusammenarbeit der EU mit der Türkei und dem EU-Afrika-Gipfel in Valletta wurden von der EU und ihren Mitgliedsstaaten Aktionspläne, Programme und Projekte aufgelegt.
Die Kooperationsverhandlungen werden abseits der Öffentlichkeit geführt, eine zivilgesellschaftliche Beteiligung ist nicht vorgesehen. Transit- und Herkunftsländer werden in den Verhandlungen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten regelrecht zu Vasallenstaaten degradiert, denen für Leistungen bei der Fluchtverhinderung Gelder, technische Ausrüstung, Visaliberalisierung oder vage Mobilitätszugeständnisse für ausgewählte Gruppen in Aussicht gestellt werden. Bei mangelnder Kooperationsbereitschaft werden Sanktionen angedroht.
»Im Schatten der Zitadelle«: Auswirkungen auf Gesellschaften der Transit- und Herkunftsländer
Auch die Auswirkungen der Externalisierungspolitik auf die Gesellschaften der Herkunfts- und Transitländer, die Europa für die eigene Migrationskontrolle in den Dienst nimmt, sind dramatisch. Regionale und nationalstaatliche Konflikte in den Gesellschaften der Herkunfts- und Transitländer werden verschärft, wenn Menschen gegen ihren Willen blockiert und Grenzen aufgerüstet werden. Fragile gesellschaftliche und politische Verhältnisse, wie beispielsweise am Horn von Afrika, werden so zusätzlich belastet. Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten werden bewusst in Transitländern festgehalten, wo es ihnen kaum möglich ist, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Ein verzweifeltes Leben in der Warteschleife ist die Folge. Rassismus und Xenophobie gegenüber Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten verschärfen sich als Konsequenz der Stigmatisierung und Kriminalisierung, die von Politik und Medien vorangetrieben werden.
Aktuelle Vorstöße: neue Dimension der Externalisierungspolitik
Als Antwort auf die Fluchtbewegungen nach Europa in 2015, forciert die EU ihre Politik der Vor- und Auslagerung von Flucht- und Migrationskontrolle. Mit dem flüchtlingsfeindlichen EU-Türkei-Deal werden Menschenrechte ausgehebelt und der europäischen Interessenspolitik geopfert. Die Türkei soll dafür sorgen, dass die Fluchtbewegungen über die Ägäis nach Griechenland gestoppt werden. Im Gegenzug werden Erdogans Regierung bis zu sechs Milliarden Euro Hilfsgelder sowie Visaerleichterungen für türkische Staatsangehörige in Aussicht gestellt. Voraussetzung dafür, dass die Flüchtlinge ohne weiteres aus Griechenland in die Türkei abgeschoben werden können, ist die Einstufung als »sicherer Drittstaat« – was angesichts der allgemeinen Menschenrechtslage, der katastrophalen Situation von Schutzsuchenden im Land vollkommen inakzeptabel ist.
Im November 2014 stieß die EU mit dem »Khartoum-Prozess« einen weiteren skandalträchtigen Kooperationsrahmen mit den Staaten am Horn von Afrika an. Mit Regimen wie der Militärdiktatur unter Isayas Afewerki in Eritrea oder des vom Internationalen Strafgerichtshof gesuchten sudanesischen Diktators, Omar Al-Bashir, soll bei der Bekämpfung »illegaler« Migrationsbewegungen kooperiert werden. Interne EU-Dokumente belegen weitreichende Pläne zur Verbesserung des Grenzmanagements – Hilfsleistungen im Interesse der Fluchtverhinderung. Sie fließen an Regime, die zu den zentralsten Fluchtverursachern gehören und damit zusätzliche Legitimation erfahren.
Selbst mit Libyen will die EU erneut stärker kooperieren, um die Fluchtbewegungen über das zentrale Mittelmeer zu stoppen. Doch Libyen versinkt im Chaos, an Stabilität ist nicht zu denken: Staatliche Strukturen sind inexistent, konkurrierende Milizen kontrollieren nach wie vor weite Teile des Landes, darunter die Terrortruppen des »Islamischen Staats« (IS). Flüchtlinge werden misshandelt und gefoltert. Eine neue Allianz mit dem nordafrikanischen Land hätte fatale Folgen für die betroffenen Schutzsuchenden.
Prinzip Verdrängung auf Kosten von Menschenrechten
Um die europäischen Grenzen im Auftrag der EU gegen Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge »abzusichern«, werden Menschenrechtsverletzungen in den Herkunfts- und Transitländern in Kauf genommen. Mit ihrer Politik der Auslagerung von Grenzkontrollen verfolgt die EU eine fatale Strategie des Unsichtbarmachens von Schutzsuchenden. Nur die Öffnung gefahrenfreier Wege kann verhindern, dass Europa zur Handlangerin schwerer Menschenrechtsverletzungen vor ihren Toren wird.
Judith Kopp