Hintergrund
Aus den Augen, aus dem Sinn – die Externalisierung von Europas Flüchtlingspolitik
Standpunktpapier von PRO ASYL, medico international und Brot für die Welt zur europäischen Politik der Externalisierung von Grenzkontrollen, die zu schweren Menschenrechtsverletzungen gegen Schutzsuchende führt.
Seit dem Sommer 2015 haben Hunderttausende Schutzsuchende europäische Grenzen überwunden. Die europäischen Staats- und Regierungschefs setzen seither alles daran, Kontrolle über die Flucht- und Migrationsbewegungen zu gewinnen: die offizielle Route über den Balkan ist blockiert, die Abschiebungen in die Türkei haben begonnen. Zentrale Strategie der EU ist die Vorverlagerung von Grenzkontrollen in Transit- und Herkunftsländer – in die Türkei, aber auch bis weit in west- und ostafrikanische Staaten. An Europas Außengrenzen geht das Massensterben weiter, die EU ist bereit, das individuelle Recht auf Asyl ihrer Politik der Versicherheitlichung und Abwehr zu opfern. Konzertierte Antworten aus der Zivilgesellschaft sind dringend geboten.
Die europäische Politik der Externalisierung von Grenzkontrollen, die zu schweren Menschenrechtsverletzungen gegen Schutzsuchende und MigrantInnen führt, haben Brot für die Welt, medico international und PRO ASYL immer wieder vehement kritisiert – über die gemeinsam mit Südpartnern erarbeitete Publikation »Im Schatten der Zitadelle« (2013), Diskussionsforen bei Weltsozialforen und gemeinsame Veranstaltungen. Auch die Konferenz »Aus den Augen, aus dem Sinn« am 23. Februar 2016 bot einen Rahmen für Austausch und Vernetzung von Flüchtlings‑, Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen aus Ländern Afrikas, dem Nahen Osten und Europas. Die repressive Politik und Abwehrhaltung gegenüber Flüchtlingen ist aus menschenrechtlicher und friedenslogischer Perspektive inakzeptabel, so der einstimmige Befund, der aus dieser Zusammenarbeit klar hervorgegangen ist.
Externalisierungspolitik mit neuer Dimension
Das Jahr 2016 steht in Europa im Zeichen einer forcierten Politik der Vor- und Auslagerung von Flucht- und Migrationskontrolle. Doch die Abwehr- und Externalisierungsstrategien der EU sind keineswegs neu. Von der Konferenz von Rabat im Juli 2006 über den im November 2014 initiierten Khartoum-Prozess bis hin zur im vergangenen Jahr intensivierten Zusammenarbeit der EU mit der Türkei und dem EU-Afrika-Gipfel in Valletta wurden von der EU und ihren Mitgliedsstaaten zahlreiche Aktionspläne, Programme und Projekte aufgelegt. Diese haben das Ziel, Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge möglichst noch vor Erreichen der europäischen Außengrenzen aufzuhalten. Für sie wird es immer schwieriger, ihre Herkunftsländer überhaupt zu verlassen und Transitstaaten zu passieren, bevor sie an die europäische Außengrenze gelangen. Gleichzeitig steigt für sie die Gefahr, in ein nicht sicheres Herkunfts- oder Transitland zurückgeschickt zu werden.
Ursprungs- und Transitregionen, beispielsweise die Staaten Mali, der Niger oder die Türkei, die alle in die Sicherung der Grenzen und Abwehr von Schutzsuchenden, Migrantinnen und Migranten eingebunden werden, erhalten dafür hohe Geldsummen. Sie fließen in Grenzkontrolltechnik, Schulungen der Grenzpolizei, Rückübernahmeabkommen, gemeinsame Grenzpatrouillen – nicht jedoch in tatsächliche Schutzkonzepte oder verbesserte Aufnahmebedingungen. Auch bei der Bekämpfung von »Schleppern« sollen Herkunfts- und Transitländer mitwirken. Diese Maßnahmen werden als Schutzmaßnahmen für Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten deklariert, beseitigen jedoch nicht die Gründe, die Menschen in die Flucht treiben. Statt Flüchtlinge zu schützen, führen sie dazu, dass diese immer gefährlichere Wege auf sich nehmen müssen und dabei auf die Dienste von oft zweifelhaften Fluchthelfern angewiesen sind.
Die Prozesse und Verhandlungen der skizzierten Kooperationen sind meist intransparent und werden abseits der Öffentlichkeit geführt. Dies erschwert eine kritische Begleitung durch die Zivilgesellschaft. Transit- und Herkunftsländer werden in den Verhandlungen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten regelrecht zu Vasallenstaaten degradiert, denen für Leistungen bei der Migrationsbekämpfung entweder Gelder, Visaliberalisierung oder vage Mobilitätszugeständnisse für ausgewählte Gruppen in Aussicht gestellt werden. Staaten, die sich nicht kooperationsbereit zeigen, müssten hingegen mit Strafen wie Handelssanktionen oder Embargos rechnen.
Nach dem Motto »Aus den Augen, aus dem Sinn« zielt Europas Politik der Externalisierung auf ein Unsichtbarmachen von Geflüchteten und Migrant*innen der gegen sie verübten Rechtsverletzungen und der tatsächlichen Ursachen von Flucht und Vertreibung.
Interessenspolitik auf Kosten von Menschenrechten
Um die europäischen Grenzen im Auftrag der EU gegen Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge »abzusichern«, werden Menschenrechtsverletzungen in den Herkunfts- und Transitländern in Kauf genommen. Grenzbeamte gehen mit massiver Gewalt gegen Geflüchtete und Migrationswillige vor. Auf dem Papier finden sich zwar auch Maßnahmen zum Flüchtlingsschutz und Fluchtursachenbekämpfung, die in der Praxis jedoch nicht eingelöst werden. Fluchtgründe werden im Gegenteil sogar verstärkt, indem Regime, die für Menschenrechtsverletzungen, Gewalt und Verfolgung verantwortlich sind, in die Grenzsicherungen einbezogen werden und somit zusätzliche Legitimation erfahren.
Auch die Auswirkungen der Externalisierungspolitik auf die Gesellschaften der Herkunfts- und Transitländer, die Europa für die eigene Migrationskontrolle in den Dienst nimmt, sind dramatisch. Regionale und nationalstaatliche Konflikte in den Gesellschaften der Herkunfts- und Transitländer werden verschärft, wenn Menschen gegen ihren Willen festgehalten und Grenzen aufgerüstet werden. Fragile gesellschaftliche und politische Verhältnisse, wie beispielsweise am Horn von Afrika, werden so zusätzlich belastet. Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten werden als Gegenleistung für finanzielle Aufwendungen aus Europa bewusst in Transitländern festgehalten, wo es ihnen kaum möglich ist, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Ein verzweifeltes Leben in der Warteschleife ist die Folge. Rassismus und Xenophobie gegenüber Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten verschärfen sich als Konsequenz der Stigmatisierung und Kriminalisierung, die von Politik und Medien vorangetrieben werden.
Die Erfahrungen der Schutzsuchenden, Migrantinnen und Migranten, ob in der Türkei, Marokko oder Mauretanien, lassen vermuten, dass sich die Europäische Union nur so lange um die Einhaltung von menschenrechtlichen Standards bemüht und auch die Institutionen zum Schutz der Standards nur dann stärkt, so lange ihre eigenen Interessen nicht betroffen sind. Statt großzügig Schutzsuchende aufzunehmen, an die große Solidarität innerhalb der Zivilgesellschaft anzuknüpfen und diese zu stärken, die Seenotrettung zu verbessern, die Familienzusammenführung und legale (Weiter)reise nach und innerhalb Europas zu ermöglichen, heißt die Devise Verdrängung und Abschottung.
Immer mehr Menschen werden vor den Außengrenzen der Europäischen Union ihrer Rechte beraubt und schutzlos gestellt. Mit dem flüchtlingsfeindlichen EU-Türkei-Deal werden Menschenrechte ausgehebelt und dem interessengeleiteten und skrupellosen Vorgehen der EU geopfert. Die Türkei soll dafür sorgen, dass die Fluchtbewegungen über die Ägäis nach Griechenland gestoppt werden. Im Gegenzug werden Erdogans Regierung dafür bis zu sechs Milliarden Euro Hilfsgelder sowie Visaerleichterungen für türkische Staatsangehörige in Aussicht gestellt. Voraussetzung dafür, dass die Flüchtlinge ohne weiteres aus Griechenland in die Türkei abgeschoben werden können, ist die Einstufung als »sicherer Drittstaat« – was angesichts der allgemeinen Menschenrechtslage, der katastrophalen Situation von Schutzsuchenden im Land und dem regionalen Vorbehalt der Türkei zur Genfer Flüchtlingskonvention vollkommen inakzeptabel ist. Schutzsuchenden, die in die Türkei abgeschoben werden, droht willkürliche Inhaftierung und die Abschiebung bis in Kriegsgebiete.
Im November 2014 stieß die EU mit dem »Khartoum-Prozess« einen weiteren skandalträchtigen Kooperationsrahmen mit den Staaten am Horn von Afrika an. Mit Regimen wie der Militärdiktatur unter Isayas Afewerki in Eritrea oder des vom Internationalen Strafgerichtshof gesuchten sudanesischen Diktators, Omar Al-Bashir, soll bei der Bekämpfung »illegaler« Migrationsbewegungen kooperiert werden. Interne EU-Dokumente belegen weitreichende Pläne zur Verbesserung des Grenzmanagements – Hilfsleistungen im Interesse der Fluchtverhinderung. Sie fließen an Regime, die zu den zentralsten Fluchtverursachern gehören.
Die Bedürfnisse und Wünsche der einzelnen Flüchtlinge und Migrant*innen und das Wohl und die Interessen ihrer Herkunftsgesellschaften müssen in den Blick genommen werden und prägend sein für eine gemeinsame Migrations- und Flüchtlingspolitik von Herkunfts‑, Transit- und Zielländern.
Für die Einlösung des Rechts auf Asyl
Die Würde des Menschen und die sich daraus ableitenden Rechte, darunter auch das Recht auf Asyl, sind nicht verhandelbar. In zahlreichen völkerrechtlichen Abkommen haben sich die EU und ihre Mitgliedsstaaten zum Recht auf Asyl bekannt. Die Flucht- und Migrationspolitik stellt dieses Recht mit ihrer Politik der Externalisierung zunehmend zur Disposition. Die diskutierten Obergrenzen und Kontingente für die Aufnahme von Flüchtlingen, die einem Teil der Menschen die Wahrnehmung dieser Rechte verwehren, führen den Begriff des Rechts ad absurdum und stellen das individuelle Recht auf Asyl vollständig in Frage. Menschen müssen die Möglichkeit haben bei Bedrohung ihres eigenen Lebens in sicheren Ländern Schutz zu finden. Dieses Recht muss gestärkt werden, statt es immer weiter auszuhöhlen. Um es zu gewährleisten, müssen legale und sichere Wege geschaffen werden, die es Menschen ermöglichen ohne Einsatz ihres Lebens Schutz zu finden. Der Kampf gegen sogenannte Schlepper und Schleuser – zunehmend mit militärischen Mitteln – läuft ins Leere, wenn diese legalen und sicheren Zugangswege weiterhin verwehrt werden.
Notwendig ist eine menschenrechtsbasierte Flüchtlings- und Migrationspolitik, die auf Solidarität und Verantwortung fußt. Ebenso dringend braucht es einen grundlegenden Perspektiv- und Politikwechsel, der eine Hinwendung zu menschlicher Entwicklung und Abkehr von Militarisierung und Versicherheitlichung ermöglicht.
Voraussetzung hierfür wäre die Einsicht, dass Probleme und Krisen in der globalisierten Welt miteinander vernetzt sind und sich nicht ohne weiteres regional einhegen lassen. Eine »Bekämpfung von Fluchtursachen«, die ihrem Begriff gerecht wird, setzt zunächst die Einsicht voraus, dass sich Ursachen von Flucht nicht isoliert in den Herkunftsländern »bekämpfen« lassen, wie es manche Verlautbarungen aus der Politik nahelegen. Vielfach verweisen die Fluchtbewegungen auf eine Verantwortung, die direkt in Europa zu suchen ist: Waffenexporte und kurzsichtige Interventionen, die Konflikte weiter anheizen statt tragfähige Friedensperspektiven zu schaffen, unfaire Handelsbedingungen, die lokale Märkte ruinieren, aber auch Treibhausgasemissionen und der hierdurch verursachte Klimawandel, der die Lebensgrundlagen vieler Menschen zunichtemacht, verlangen nach grundlegenden politischen Antworten.
Hierbei muss auch die Entwicklungshilfe ihrer Aufgabe gerecht werden und darf nicht dafür missbraucht werden, bei Herkunfts- und Transitländern Zugeständnisse für eine Kooperation in der Flucht- und Migrationskontrolle herbeizuführen. Die Konditionalisierung der für Entwicklungszusammenarbeit vorgesehenen Gelder für Grenzsicherung und Fluchtverhinderung darf nicht fortgesetzt werden.
Nach dem Motto »Aus den Augen, aus dem Sinn« zielt Europas Politik der Externalisierung auf ein Unsichtbarmachen von Geflüchteten, Migrantinnen und Migranten, der gegen sie verübten Rechtsverletzungen und der tatsächlichen Ursachen von Flucht und Vertreibung. Eine humane und solidarische Flüchtlingspolitik müsste genau hier ansetzen: Die Bedürfnisse und Wünsche der einzelnen Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge und das Wohl und die Interessen ihrer Herkunftsgesellschaften müssen in den Blick genommen werden und prägend sein für eine gemeinsame Migrations- und Flüchtlingspolitik von Herkunfts‑, Transit- und Zielländern. Das vergangene Jahr hat einmal mehr gezeigt: diese Antwort muss von einem solidarischen Europa der sozialen Bewegung ausgehen, mithilfe der unverzichtbaren Vernetzung über europäische Grenzen hinaus – von den gesellschaftlichen Kräften, die sich für die Rechte von Flüchtlingen und ein weltoffenes Europa einsetzen.