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Blockade gegen EU-Asylharmonisierung

Keine Aufweichung der Abschreckung: Bundesinnenminister Friedrich (CSU) hält an hartem Blockadekurs gegen die Vorschläge der EU-Kommission für ein einheitliches europäisches Asylsystem fest.
„Wir wollen verhindern, dass es eine Aufweichung des Asylrechtes gibt auf europäischer Ebene“, sagte Friedrich am Samstag beim Tag der offenen Tür in der Bundespressekonferenz in Berlin. Damit wies er Vorschläge zurück, die die EU Kommission im Juni zur Vereinheitlichung des europäischen Asylrechts vorgelegt hatte. Damit setzt der Bundesinnenminister seine Blockadehaltung gegen eine Weiterentwicklung des europäischen Asylrechts fort.
So sagte Friedrich, die EU-Kommission versuche „in einem allgemeinen europäischen Asylrecht Dinge durchzusetzen, die unserem effizienten Verfahren widersprechen würden“, und betonte, Deutschland habe „effiziente Möglichkeiten“ zum Vorgehen gegen Asylmissbrauch und zur Rückführung abgelehnter Bewerber. Konkret warnte er davor, das Flughafenverfahren „aufzuweichen“, bei dem Schutzsuchenden die Einreise verweigert und ihr Asylgesuch im Flughafen im Schnellverfahren geprüft wird.
Der Kommission geht es dagegen in ihren Vorschlägen um einen effektiven Rechtsschutz, z.B. im Flughafenverfahren, in dem Betroffenen nach deutschem Recht nur drei Tage Zeit haben, um eine Klage einzureichen. Die Kommission schlägt hingegen eine „angemessene“ Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs vor.
Auch im sogenannten Dublin-Verfahren will sie, dass Asylsuchende einen effektiveren Rechtsschutz erlangen können, der auch praktisch eine drohende Abschiebung in einen anderen EU-Staat verhindern kann. Mit seiner fundamentalen Blockadehaltung versucht der deutsche Bundesinnenminister, jegliche Korrektur an der deutschen Asylpolitik zu verhindern.
Auch sprach sich der Minister dagegen aus, Asylsuchenden das für deutsche Staatsbürger geltende Existenzminimum zuzugestehen. Asylbewerber mit Hartz-IV-Beziehenden gleichzustellen „wäre genau das Signal, das wir nicht aussenden wollen. Nämlich an all diejenigen, die sich durchschlagen nach Deutschland, dass sie hier auf einem hohen Niveau sozusagen versorgt werden.“
Dass die soziale Entrechtung von Flüchtlingen nicht nur in der EU als korrekturbedürftig angesehen wird, zeigt das anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Letzteres prüft, ob die extrem niedrigen Leistungen für Asylbewerber mit der Menschenwürde vereinbar sind.
PRO ASYL fordert, dass die Bundesregierung ihre Blockadehaltung gegenüber einer Weiterentwicklung des europäischen Flüchtlingsrechts aufgibt.
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