News
Späte Gerechtigkeit – Mitglieder der griechischen Küstenwache wegen Folter verurteilt

Am Montag hat ein Marinegericht in Griechenland zwei von drei angeklagte Mitglieder der griechischen Küstenwache in erster Instanz zu 3 und 6 Jahren Haftstrafen verurteilt. Den Beiden wird vorgeworfen einen Flüchtling im Boot der Küstenwache gefoltert zu haben.
Am 18. Juni 2007 landete eine Gruppe von 48 Personen nach der Überfahrt von der türkischen Küste auf einer kleinen Insel vor Chios. Dort wurden sie zunächst von Soldaten festgenommen und nach einer Erstversorgung an die Küstenwache übergeben, die sie in ein Haftlager nach Chios bringen sollte. Beim Transport wurden Flüchtlinge misshandelt und gefoltert. Der Belastungszeuge wurde unter anderem Opfer einer Scheinexekution, Würgen bis fast zum Ersticken und sogenanntem „Waterboarding“, bei dem sein Kopf so oft und lange unter Wasser getaucht wurde, dass er zu ertrinken fürchtete.
PRO ASYL hatte den Vorfall gemeinsam mit der Athener Anwaltsgruppe für die Rechte von Flüchtlinge und MigrantInnen recherchiert, dokumentiert und im Bericht „The truth may be bitter“ (siehe Seite 33) im Jahr 2007 veröffentlicht. Die Arbeit der beiden Anwälte, die den Hauptbelastungszeugen im Verfahren vertreten, wurde durch Mittel aus dem PRO ASYL Rechtshilfefonds finanziert. Weiterhin hat PRO ASYL Zeugenbefragungen – auch außerhalb Griechenlands, zum Beispiel in Norwegen – ermöglicht und teilweise selbst durchgeführt.
Ein wichtiges Signal
Ziel des Engagements von PRO ASYL war es, die Opfer rechtlich zu unterstützen und vor allem zukünftige Misshandlungen und Entwürdigungen zu verhindern. Die Verurteilung zweier Täter ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Signal. Mitgliedern der griechischen Küstenwache wird immer wieder illegales und gewalttätiges Verhalten gegenüber Schutzsuchenden vorgeworfen. Erst am 7. November 2013 veröffentlichte PRO ASYL einen umfassenden Bericht zu systematischen völkerrechtswidrigen Rückführungsaktion auf offener See. Dabei werden immer wieder Schutzsuchende misshandelt und in lebensgefährliche Situationen gebracht.
Die Täter konnten sich dabei bislang sicher fühlen und hatten kaum Konsequenzen zu fürchten. Das aktuelle Urteil setzt mit langjährigen Haftstrafen ein Zeichen, dass es keine Straffreiheit für Verbrechen gegen die Menschenrechte von Schutzsuchenden gibt. Jetzt muss es auch zu einer umfassenden Aufklärung weiterer völkerrechtswidriger Rückschiebungen von Griechenland in die Türkei kommen. Die gesamte Befehlskette der griechischen Küstenwache muss in diese Untersuchung einbezogen werden, auch die Rolle von Frontex ist in diesem Zusammenhang zu klären. Ab Januar 2014 übernimmt Griechenland die EU-Ratspräsidentschaft und muss deswegen zeitnah Klarheit schaffen. Die Aufklärung darf nicht erneut Jahre lang auf sich warten lassen.
Tod im Schlepptau der Küstenwache (22.01.14)
Griechenland sagt Untersuchung illegaler Push-Backs zu (20.01.14)
Völkerrechtswidrige Push Backs – europäische Komplizenschaft (07.11.13)
Trauer allein reicht nicht! (21.01.13)