Ende des Entscheidungsstopps und drohende Widerrufe: Hinweise für Asylverfahren von Syrer*innen

Seit Sep­tem­ber 2025 hat das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) wie­der ange­fan­gen, inhalt­lich über Asyl­an­trä­ge von Syrer*innen zu ent­schei­den, zudem dro­hen Wider­rufs­ver­fah­ren. PRO ASYL infor­miert in die­sen Bera­tungs­hin­wei­sen, wel­che Fäl­le nun ent­schie­den wer­den, wel­che Ent­schei­dun­gen zu erwar­ten sind und was Betrof­fe­ne tun können. 

Hinweise zu Folgeanträgen von syrischen Kriegsdienstverweigerern

Laut einem EuGH-Urteil müss­ten syri­sche Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer in der Regel Flücht­lings­sta­tus bekom­men. Für Per­so­nen, denen dies ver­wei­gert wur­de, stellt sich nun die Fra­ge nach einem Fol­ge­an­trag. PRO ASYL hält Fol­ge­an­trä­ge für sinn­voll und gibt hier recht­li­che Hin­wei­se zu dem The­ma. Anträ­ge soll­ten bis zum 19. Febru­ar 2021 gestellt werden. 

Zurück in die Zukunft: Syrienabschiebungen sind im Gespräch, während dort weiter Bomben fallen

Mit­ten im Som­mer­loch hat CDU-Poli­ti­ker Hasel­off eine Debat­te ange­sto­ßen, die wei­te­re Krei­se gezo­gen hat als es die Absur­di­tät des Vor­schlags ver­mu­ten ließ: Syri­sche Flücht­lin­ge sol­len bald in ihr Her­kunfts­land zurück­ge­schickt wer­den. Ange­sichts der kata­stro­pha­len Zustän­de im Land und der Gefah­ren für Rück­keh­rer ist das eine abso­lut abwe­gi­ge Idee.