12.08.2009

Urteil für Frei­tag erwartet

PRO ASYL: Wei­te­rer Abschie­bungs­arzt treibt sein Unwesen

Vor dem Amts­ge­richt Frank­furt wird am Don­ners­tag und Frei­tag der Pro­zess gegen den Fach­arzt Hein­rich W. wei­ter­ge­führt. Die­ser ist wegen fahr­läs­si­ger Tötung eines kur­di­schen Abschie­be­häft­lings ange­klagt, des­sen „Abschie­be­fä­hig­keit“ er bestä­tigt hat­te. Von W. für nicht sui­zid­ge­fähr­det erklärt, erhäng­te sich Mus­ta­fa Alca­li am 27. Juni 2007 in der Abschie­bungs­haft in der JVA Frankfurt.

Für Frei­tag ist vor­aus­sicht­lich die Anhö­rung der Sach­ver­stän­di­gen und das Urteil zu erwar­ten. Dabei wird es u.a. dar­um gehen, ob und in wel­chem Maße W. gegen medi­zi­ni­sche Sorg­falts­pflich­ten ver­sto­ßen hat. Eine Rück­spra­che mit Ärz­ten, die Alca­li in der Zeit vor sei­nem Tod meh­re­re Wochen behan­delt hat­ten, hat­te der Arzt offen­bar nicht für nötig gehal­ten. Einen ers­ten kurz gefass­ten Arzt­brief der Kli­nik Hanau mit einem deut­li­chen Hin­weis auf die Sui­zid­ge­fahr hat­te W. igno­riert und war – offen­bar auf­grund eines ein­zi­gen dia­gnos­ti­schen Gesprä­ches mit Alca­li – zu der Dia­gno­se „kei­ne Sui­zid­ge­fahr“ gelangt.

Noch wäh­rend die­ses Ver­fah­ren läuft, ist der nächs­te Abschie­be­arzt bei sei­ner lebens­be­droh­li­chen Arbeit auf­ge­fal­len. PRO ASYL liegt ein ner­ven­ärzt­li­ches Gut­ach­ten aus Lüne­burg im Fall eines Kur­den aus Syri­en vor. Die­ser wur­de trotz schwe­rer Trau­ma­ti­sie­rung auf­grund erlit­te­ner Fol­ter in Nie­der­sach­sen in Abschie­bungs­haft genom­men. Meh­re­re Ärz­te hat­ten die Dia­gno­se einer Trau­ma­ti­sie­rung bestä­tigt. Selbst die ver­ant­wort­li­chen Ärz­te der Abschie­bungs­haft­an­stalt hat­ten die Ent­las­sung aus der Haft bean­tragt und auf ein Sui­zid­ri­si­ko hin­ge­wie­sen. Statt­des­sen schal­te­te der Land­kreis Ems­land Pro­fes­sor Dr. med. V. ein. Die­ser kam nach einer von der Aus­län­der­be­hör­de ver­an­lass­ten Unter­su­chung zu dem Schluss, der Kur­de habe sich unter Aus­nut­zung einer wohl zum Teil stress­be­ding­ten Magen­er­kran­kung, zu der er von müt­ter­li­cher Sei­te offen­bar dis­po­niert sei, selbst in sei­nen aktu­el­len schlech­ten All­ge­mein­zu­stand gebracht. Da er auf­grund des­sen nicht unein­ge­schränkt flug­rei­se­fä­hig sei, emp­fiehlt Pro­fes­sor V. eine Schnell­kur: „Um das Dilem­ma zu behe­ben wird emp­foh­len, Herrn A. in einem Jus­tiz­voll­zugs­kran­ken­haus fach­ge­recht behan­deln und wie­der auf­päp­peln zu las­sen, was in vier, allen­falls spä­tes­tens sechs Wochen durch­führ­bar ist. Danach ist er mit Sicher­heit wie­der rei­se- und flugreisefähig.“

Wie der in Frank­furt vor Gericht ste­hen­de Fach­arzt W. neigt Pro­fes­sor V. zur Über­schät­zung der eige­nen Kom­pe­ten­zen. Sein ner­ven­ärzt­li­ches Gut­ach­ten beschäf­tigt sich in wei­ten Tei­len spe­ku­la­tiv mit Din­gen, die er als ärzt­li­cher Gut­ach­ter weder zu beur­tei­len hat noch beur­tei­len kann. Eine post­trau­ma­ti­sche Belas­tungs­stö­rung, unter der der Kur­de nach den Anga­ben der ande­ren Ärz­te lei­det, will er allein des­halb „sicher aus­schlie­ßen“, weil Herr A. noch jah­re­lang unbe­ein­träch­tigt in Syri­en ein Foto­ge­schäft betrie­ben habe. Sei­ne eige­ne Beur­tei­lung setzt er selbst­ge­wiss an die Stel­le der dafür zustän­di­gen Gerich­te und behaup­tet: „Einer der füh­ren­den Köp­fe der kur­di­schen Par­tei war und ist er sicher nicht, so dass auch gänz­lich unwahr­schein­lich ist, dass er im Fal­le einer Rück­kehr nach Syri­en sofort über­wacht bzw. ver­haf­tet und dann gefol­tert wer­den würde.“

Das Land­ge­richt Han­no­ver hat mit Beschluss vom 11. August 2009 die Abschie­bungs­haft gegen A. been­det und aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass das Gericht bei die­ser Ent­schei­dung nicht den Aus­füh­run­gen des Gut­ach­tens von Pro­fes­sor Dr. V. folg­te, der „ohne ein­ge­hen­de Begrün­dung das Vor­lie­gen einer psy­chi­schen Stö­rung aus­schließt und sich im übri­gen in wer­ten­der Wei­se zu nicht-medi­zi­ni­schen Fra­gen äußert.“

Doch der Skan­dal ist grö­ßer: Auch Pro­fes­sor V. hat mehr­fa­che Hin­wei­se auf kon­kre­te Sui­zi­da­li­tät in sei­nem Gut­ach­ten unbe­ach­tet gelas­sen. Eine gefähr­li­che Zuspit­zung in Rich­tung Sui­zid war ana­log zum Frank­fur­ter Fall durch­aus möglich.

Soll­te die Schuld des Fach­arz­tes Hein­rich W. im Frank­fur­ter Ver­fah­ren erwie­sen sein, so muss eine Stra­fe mit gene­ral­prä­ven­ti­ver Wir­kung ver­hängt wer­den. Die Jus­tiz muss dafür sor­gen, dass Ärz­te in die­sem Land nicht unter Außer­acht­las­sung ärzt­li­cher Sorg­falts­pflich­ten ihre Pati­en­ten dem Zugriff abschie­be­gei­ler Behör­den überantworten.

gez. Bernd Mesovic

Refe­rent

Hin­weis: Ter­mi­ne im Ver­fah­ren vor dem Amts­ge­richt Frankfurt:

Do., 13.8.09 um 13 Uhr und Fr., 14.8.09 um 10 Uhr, Gebäu­de E, Saal 25

 Sui­zid in Abschie­bungs­haft: Fehl­ver­hal­ten bleibt unge­sühnt (04.07.13)

 Sui­zid in Abschie­bungs­haft – Ankla­ge wegen Fahr­läs­si­ger Tötung (02.07.13)

Alle Presse­mitteilungen