05.11.2015

PRO ASYL for­dert die Bun­des­re­gie­rung auf, bei ihrem heu­ti­gen Spit­zen­tref­fen kei­ne fau­len Kom­pro­mis­se zu schlie­ßen. „Schutz­su­chen­de müs­sen den Zugang zu einem regu­lä­ren Asyl­ver­fah­ren haben“, for­dert PRO ASYL Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burk­hardt. Bei den bis­her bekannt gewor­de­nen Vor­schlä­gen geht es im Kern dar­um, Flücht­lin­gen den Zugang zu einem Asyl­ver­fah­ren zu ver­weh­ren. Das ist mit dem inter­na­tio­na­len Flücht­lings­recht nicht vereinbar.

CDU/CSU hat­ten am Wochen­en­de ein Papier ver­ein­bart, in dem sich die Uni­on auf neue Asyl­rechts­ver­schär­fun­gen und Maß­nah­men ver­stän­digt hat, die die Inte­gra­ti­on von Schutz­su­chen­den ver­hin­dern. Die SPD hat bereits Kom­pro­miss­be­reit­schaft signa­li­siert, auch wenn sie die Haft an den Gren­zen ablehnt.

PRO ASYL ist alar­miert, dass CSU-Chef  Horst See­ho­fer nun Afgha­ni­stan, Paki­stan, Ban­gla­desch und dazu wei­te­re afri­ka­ni­sche Staa­ten zu siche­ren Her­kunfts­län­dern ins Gespräch bringt. Die Asyl­su­chen­den aus die­sen Län­dern sol­len künf­tig, so See­ho­fer, in den Tran­sit­zo­nen abge­fan­gen und umge­hend zurück­ge­führt wer­den. Die Vor­stel­lung, die­se Län­der sei­en ver­fol­gungs­frei, ist völ­lig absurd. Im ers­ten Halb­jahr 2015 betrug die berei­nig­te Schutz­quo­te[1] für Schutz­su­chen­de aus Afgha­ni­stan 76,4%. Für Paki­stan lag die Schutz­quo­te bei 21,7%, für Ban­gla­desch immer­hin noch bei 22,0%. Von siche­ren Her­kunfts­län­dern kann kei­ne Rede sein.

PRO ASYL warnt davor, sich auf das rechts­staats­wid­ri­ge Kon­zept der Tran­sit­zo­nen zu eini­gen. Es soll laut Uni­ons-Papier nach dem Vor­bild des Flug­ha­fen­ver­fah­rens ein­ge­führt wer­den. Asyl­ver­fah­ren in Tran­sit­zo­nen sind mit einem rechts­staat­li­chen Ver­fah­ren nicht zu ver­ein­ba­ren, weil sie als Schnell­ver­fah­ren die nöti­ge Sorg­falt der Asyl­an­hö­rung mis­sen las­sen, den Rechts­schutz ein­schrän­ken und die Rech­te der Asyl­su­chen­den auf Bera­tung und Ver­tre­tung mas­siv erschwe­ren wer­den. PRO ASYL warnt davor, dass eine sehr viel grö­ße­re Grup­pe betrof­fen sein könn­te als die bis­lang dis­ku­tier­ten Asyl­su­chen­den aus sog. „Siche­ren Her­kunfts­län­dern“. Die Tran­sit­zo­nen sol­len laut Gesetz­ent­wurf (Stand 1.10.2015) auch auf Per­so­nen ange­wandt wer­den, deren Asyl­an­trä­ge aus ande­ren Grün­den als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ erschei­nen – das ist z.B. der Fall, wenn der „in wesent­li­chen Punk­ten das Vor­brin­gen des Aus­län­ders nicht sub­stan­ti­iert oder in sich wider­sprüch­lich ist“ (§ 30 AsylG). Wider­sprü­che wer­den in der Pra­xis den Betrof­fe­nen – oft zu Unrecht – vorgeworfen.

Inak­zep­ta­bel ist die For­de­rung, den Fami­li­en­nach­zug für Men­schen aus Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­ten, die sub­si­di­är geschützt wer­den, für zwei Jah­re aus­zu­set­zen. Die­ses Vor­ha­ben ist nicht nur grund­ge­setz­feind­lich, son­dern wird die Tor­schluss­pa­nik bei Flücht­lin­gen ver­stär­ken. Bereits jetzt gehen in höhe­rem Maße als zuvor Fami­li­en mit Kin­dern und Babys in die Flücht­lings­boo­te. Die Fol­ge sind Dut­zen­de von Toten in der Ägä­is, vie­le mit Ange­hö­ri­gen in Deutschland.

Als  „Des­in­te­gra­ti­ons­kurs“ bezeich­net PRO ASYL den Vor­schlag der Bun­des­re­gie­rung, dass Asyl­su­chen­de künf­tig ihre Sprach­kur­se finan­zi­ell selbst tra­gen sol­len. Die Kos­ten sol­len auf das sog. sozio­kul­tu­rel­le Exis­tenz­mi­ni­mum ange­rech­net wer­den. Die­ser Teil der Leis­tun­gen ist jedoch für die per­sön­li­chen Bedürf­nis­se, wie Tele­fon­kar­ten, um mit den Ver­wand­ten zu tele­fo­nie­ren, oder Fahr­kar­ten, um zu einem Rechts­an­walt zu fah­ren. Es ist absurd, Flücht­lin­gen nahe­zu­le­gen, von dem ohne­hin mini­ma­len soge­nann­ten Taschen­geld, das ein men­schen­wür­di­ges Exis­tenz­mi­ni­mum in Deutsch­land abde­cken soll, die Teil­nah­me an einem Sprach­kurs zu finanzieren.

PRO ASYL kri­ti­siert, dass die jüngst ein­ge­führ­te Sprach­kur­s­öff­nung nur halb­her­zig erfolgt ist. Asyl­su­chen­de kön­nen bei den Sprach­kur­sen nur berück­sich­tigt wer­den, wenn sie eine „gute Blei­be­per­spek­ti­ve“ haben und soweit Kurs­plät­ze vor­han­den sind. Flücht­lin­ge mit guter Blei­be­per­spek­ti­ve sind nach Anga­ben der Bun­des­agen­tur für Arbeit nur jene aus Syri­en, Eri­trea, Irak und Iran. Aus­ge­schlos­sen sind bspw. Flücht­lin­ge aus Soma­lia oder Afgha­ni­stan, die eben­falls eine hohe Aner­ken­nungs­quo­te haben: Für Afgha­nen liegt die Schutz­quo­te bei 76,4 % und für Soma­li­er bei 74,6 %. Offen­sicht­lich legt die Bun­des­agen­tur für Arbeit nicht die tat­säch­li­che Schutz­quo­te zugrun­de, die sich auf die ent­schie­de­nen Fäl­le bezieht, son­dern die auf die Gesamt­an­trag­stel­ler (41,0 % für Afgha­nen, 29,5 % für Somalier).

[1] Die Schutz­quo­te umfasst den Schutz nach Art. 16a GG, den Flücht­lings­schutz, sub­si­diä­ren Schutz und natio­na­len Abschie­bungs­schutz. Die berei­nig­te Gesamt­schutz­quo­te errech­net sich, indem aus der Gesamt­zahl der Ent­schei­dun­gen des BAMF alle „for­mel­len Ent­schei­dun­gen“ her­aus­ge­rech­net wer­den. Die „for­mel­len Ent­schei­dun­gen“ sind jene, in denen das BAMF kei­ne inhalt­li­che Aus­sa­ge zum Antrag trifft, son­dern die Fäl­le sich bereits vor der behörd­li­chen Ent­schei­dung ander­wei­tig erledigen.

 Gro­Ko-Beschluss: Flücht­lin­ge ent­rech­ten, Fami­li­en aus­ein­an­der­rei­ßen, EU abschot­ten (06.11.15)

 Gro­Ko beschließt wei­te­ren gra­vie­ren­den Ein­schnitt in das Asyl­recht  (06.11.15)

Alle Presse­mitteilungen