01.07.2013

Am Sonn­tag­mor­gen wur­de das Pro­test­camp der hun­ger- und durst­strei­ken­den Flücht­lin­ge auf dem Mün­che­ner Rin­der­markt von der Poli­zei geräumt. PRO ASYL mahnt die Ver­ant­wort­li­chen in Poli­tik, ins­be­son­de­re die baye­ri­sche Lan­des­re­gie­rung, nach den dra­ma­ti­schen Ereig­nis­sen in Mün­chen nicht zur Tages­ord­nung überzugehen.

Auf­grund der lan­gen Ver­fah­rens­dau­ern befin­den sich Asyl­su­chen­de über Jah­re in einer äußerst pre­kä­ren Situa­ti­on. Beson­ders in Bay­ern, das sei­ne lan­des­recht­li­chen Spiel­räu­me alle­samt zu Las­ten der Flücht­lin­ge aus­schöpft, wer­den die Betrof­fe­nen sys­te­ma­tisch aus der Gesell­schaft ausgegrenzt.

Die Anlie­gen, die hin­ter den Pro­tes­ten ste­hen, müs­sen end­lich ernst genom­men werden:

- Bay­ern muss die ent­wür­di­gen­de Unter­brin­gung der Flücht­lin­ge in teil­wei­se völ­lig her­un­ter­ge­kom­me­nen Sam­mel­un­ter­künf­ten been­den. In ande­ren Bun­des­län­dern hat sich längst eta­bliert, dass ein Groß­teil der Asyl­su­chen­den nach weni­gen Wochen in nor­ma­le Woh­nun­gen umzie­hen darf.  Das Lager­le­ben macht die Betrof­fe­nen psy­chisch kaputt, es bil­ligt ihnen kei­ner­lei Pri­vat­sphä­re zu und macht ein selbst­be­stimm­tes Leben unmöglich.

- Bay­ern ist eines der weni­gen Län­der, die nicht ein­mal die bun­des­ge­setz­lich bestehen­den Mög­lich­kei­ten zur Locke­rung der Resi­denz­pflicht aus­schöp­fen. Wäh­rend die gro­ße Mehr­heit der Bun­des­län­der die Resi­denz­pflicht libe­ra­li­siert hat und den Betrof­fe­nen zumin­dest  inner­halb des Lan­des­ge­biets Bewe­gungs­frei­heit zuge­steht, dür­fen Asyl­su­chen­de in Bay­ern sich nur in ihrem Regie­rungs­be­zirk und einem Land­kreis im benach­bar­ten Bezirk aufhalten.

- Asyl­su­chen­de unter­lie­gen nach wie vor einem neun­mo­na­ti­gen Arbeits­ver­bot und einer Schi­ka­ne, die ihnen das Arbei­ten oft so gut wie unmög­lich macht: Die Neu­re­ge­lung des Arbeits­markt­zu­gangs für Asyl­su­chen­de, die im Juni ver­ab­schie­det wur­de, ermög­licht Asyl­su­chen­den nach neun Mona­ten Arbeits­ver­bot allein einen „nach­ran­gi­gen Arbeits­markt­zu­gang“. D.h., dass die Arbeits­agen­tur prüft, ob es für die in Fra­ge kom­men­de Stel­le Bewer­ber gibt, die deut­sche Staats­bür­ger oder Uni­ons­bür­ger sind – wenn ja, haben die­se Vor­rang. Die­se  staat­lich ver­ord­ne­te Dis­kri­mi­nie­rung von Flücht­lin­gen auf dem Arbeits­markt muss been­det werden.

- Schließ­lich muss das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge für kür­ze­re Ver­fah­rens­dau­ern sor­gen. Es kann nicht ange­hen, dass Asyl­su­chen­de bis zu zwei Jah­re auf eine Ent­schei­dung über ihren Asyl­an­trag war­ten müs­sen. Wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens leben die Betrof­fe­nen in per­ma­nen­ter Sor­ge. Das ban­ge War­ten – meist in Lagern, zur Untä­tig­keit ver­dammt – treibt Flücht­lin­ge in die Ver­zweif­lung und raubt ihnen Jah­re ihres Lebens.

Wenn die poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen Dra­men wie das am Rin­der­markt glaub­haft ver­hin­dern wol­len, müs­sen sie drin­gend die Lebens­ver­hält­nis­se von Flücht­lin­gen in Deutsch­land ver­bes­sern und die auf Abschre­ckung abzie­len­de Poli­tik der Aus­gren­zung und Dis­kri­mi­nie­rung aufgeben.

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