25.04.2016

Größ­ter Angriff auf das Men­schen­recht auf Asyl in der Geschich­te der EU 

Die Lob­hu­de­lei auf die tür­ki­sche Flücht­lings­po­li­tik bezeich­net Pro Asyl Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burk­hardt als „uner­träg­lich. Damit soll der Men­schen­rechts­skan­dal ver­tuscht wer­den.“ Am 4. April wur­den 13 afgha­ni­sche und kon­go­le­si­sche Asyl­su­chen­de rechts­wid­rig in die Tür­kei abge­scho­ben. Seit­dem sind sie im Haft­la­ger Peh­li­van­köy-Kır­klar­e­li in Incom­mu­ni­ca­do Haft. Ihnen droht die Abschie­bung in die  Herkunftsländer.

PRO ASYL hat sei­ne Pro­jekt­ar­beit aus­ge­wei­tet und finan­ziert nun auch Rechts­bei­stand in der Tür­kei. Doch der Rechts­an­wäl­tin unse­rer tür­ki­schen Part­ner­or­ga­ni­sa­ti­on Mül­teci-DER wur­de der Zugang ver­wei­gert. Das ist selbst nach tür­ki­schem Recht rechts­wid­rig, wonach Inhaf­tier­ten gestat­tet wer­den muss, ein Tele­fon zu nut­zen und sich mit Ver­wand­ten, Nota­ren, recht­li­chen Ver­tre­tern und Rechts­an­wäl­ten zu tref­fen. Zuvor wur­de schon UNHCR der Zugang zu den Abge­scho­be­nen ver­wei­gert. Mül­teci-DER hat dies am 21.3. in einer Pres­se­er­klä­rung angeprangert.

PRO ASYL-Geschäfts­füh­rer Burk­hardt for­dert die sofor­ti­ge Frei­las­sung der Inhaf­tier­ten: „Sie müs­sen nach Grie­chen­land zurück­ge­bracht wer­den, dort muß der Vor­fall auf­ge­klärt und den Betrof­fe­nen Zugang zu einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren gewährt wer­den. Das ist der Skan­dal im Skan­dal. Der Deal hebelt das Recht auf Asyl aus, sys­te­ma­tisch wer­den Flücht­lin­ge schutz­los gestellt und Men­schen­rech­te miß­ach­tet. Es darf nicht in die Tür­kei abge­scho­ben werden.“

Grenzwall zu Syrien hebelt Familiennachzug nach Deutschland aus

Der EU-Tür­kei Pakt führt auch zur ver­stärk­ten Grenz­ab­schot­tung der Tür­kei gegen­über Syri­en. Grenz­zaun und die Ein­füh­rung der Visum­pflicht ver­hin­dern nicht nur die Flucht in die Tür­kei, son­dern auch den Zugang zur deut­schen Bot­schaft in der Tür­kei. Damit kommt der Fami­li­en­nach­zug zu in Deutsch­land leben­den Asyl­be­rech­tig­ten zum Erlie­gen. Kin­der und Ehe­gat­ten haben nach Arti­kel 6 GG das Recht auf Ein­rei­se nach Deutschland.

Merkels Forderung nach Flugverbotszone extrem gefährlich

Die For­de­rung Mer­kels nach einer Flug­ver­bots­zo­ne in Syri­en ist extrem gefähr­lich. Damit droht die Aus­wei­tung des Syri­en­kon­flikts. Die Tür­kei ist Kriegs­par­tei und bekämpft Kur­den, in der Tür­kei aber auch in Syri­en. Deutsch­land und die ande­ren EU-Staa­ten dür­fen sich nicht noch wei­ter in die Kon­flik­te in Syri­en und der Tür­kei verstricken.

PRO ASYL-Geschäfts­füh­rer Burk­hardt for­dert die Öff­nung der tür­kisch-syri­schen Gren­ze und die Auf­nah­me syri­scher Flücht­lin­ge in die EU. „Ein groß­zü­gi­ges Resett­t­le­ment­pro­gramm ergänzt, aber ersetzt nicht das indi­viuel­le Recht auf Asyl. Genau dies soll durch den Deal auf­ge­he­belt wer­den. Mer­kels Tür­kei­rei­se gau­kelt Huma­ni­tät vor, wir erle­ben aber den größ­ten Angriff in der Geschich­te der EU auf das Men­schen­recht auf Asyl.“

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