PRO ASYL, die Lan­des­flücht­lings­rä­te und „Jugend­li­che ohne Gren­zen“ for­dern anläss­lich der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz vom 1. bis 3. Dezem­ber einen umfas­sen­den Abschie­be­stopp sowie die sofor­ti­ge Fort­set­zung der Auf­nah­me Schutz­su­chen­der aus Afghanistan.

Auf­grund der gras­sie­ren­den Pan­de­mie müs­sen die Innenminister*innen auf ihrer Kon­fe­renz einen gene­rel­len Abschie­be­stopp ver­hän­gen. Abschie­bun­gen wäh­rend der Pan­de­mie sind unver­ant­wort­lich und gefähr­den Men­schen­le­ben. Ins­be­son­de­re nach Syri­en, Afgha­ni­stan und Äthio­pi­en kann wegen der anhal­tend kata­stro­pha­len poli­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Lage nicht abge­scho­ben wer­den – in die­sen Län­dern herr­schen Krieg und Terror.

Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen umsetzen

Die Ampel-Koali­ti­on hat erfreu­li­cher­wei­se beschlos­sen, eine Blei­be­rechts­re­ge­lung zu schaf­fen. Das neue „Chan­cen-Auf­ent­halts­recht“ will „Men­schen, die am 1. Janu­ar 2022 seit fünf Jah­ren in Deutsch­land leben, nicht straf­fäl­lig gewor­den sind und sich zur frei­heit­li­chen demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung beken­nen“ eine ein­jäh­ri­ge Auf­ent­halts­er­laub­nis auf Pro­be ermög­li­chen, „um in die­ser Zeit die übri­gen Vor­aus­set­zun­gen für ein Blei­be­recht zu erfül­len“ (Sei­te 138 Koalitionsvertrag).

Aber: „Wir befürch­ten eine Abschie­be­ri­tis ein­zel­ner Aus­län­der­be­hör­den und Bun­des­län­der, die unge­ach­tet der Pan­de­mie und der kom­men­den Rege­lun­gen Fak­ten schaf­fen, wo immer mög­lich. Dazu darf es nicht kom­men“, sagt Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. „Des­halb soll­ten sich die Län­der auf der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz auf eine Vor­griffs­re­ge­lung eini­gen, die dafür sorgt, dass nie­mand abge­scho­ben wird, bevor die neue Blei­be­rechts­re­ge­lung in Kraft tritt.“ Die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen appel­lie­ren an Nie­der­sach­sens Innen­mi­nis­ter Boris Pis­to­ri­us und an Joa­chim Stamp, stell­ver­tre­ten­der Minis­ter­prä­si­dent des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len, ihre Kolleg*innen von einer sol­chen Vor­griffs­re­ge­lung zu über­zeu­gen. Bei­de haben den Koali­ti­ons­ver­trag mitausgearbeitet.

Abschie­be­stopp nach Afghanistan

Gemein­sam mit den Lan­des­flücht­lings­rä­ten und „Jugend­li­che ohne Gren­zen“ appel­liert PRO ASYL anläss­lich der IMK an die Län­der, par­tei­über­grei­fend die Rea­li­tä­ten in Afgha­ni­stan, Syri­en und Äthio­pi­en anzu­er­ken­nen. Es ist ange­sichts der Macht­über­nah­me der Tali­ban uner­läss­lich, dass die Innenminister*innen einen Abschie­be­stopp für Afgha­ni­stan erlas­sen. „Es reicht nicht aus, dass Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan der­zeit ledig­lich aus­ge­setzt sind. Es ist unab­seh­bar, wie lan­ge die Tali­ban an der Macht sein wer­den und ihre als „ver­west­lich“ gel­ten­den Lands­leu­te, die nach Afgha­ni­stan abge­scho­ben wer­den, bei einer Rück­kehr ver­fol­gen“, betont Seán McGin­ley vom Flücht­lings­rat Baden-Würt­tem­berg. Die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen for­dern einen offi­zi­el­len Abschie­be­stopp im Sin­ne von § 60a Abs. 1 Auf­enthG, um Aus­rei­se­pflich­ti­gen Sicher­heit zu vermitteln.

„Die rund 30.000 afgha­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, die hier leben und die in frü­he­ren Asyl­ver­fah­ren kei­nen Schutz zuge­spro­chen bekom­men haben, brau­chen jetzt ein gesi­cher­tes Blei­be­recht“, ergänzt Jas­sin Akhla­qi von „Jugend­li­che ohne Gren­zen“. „Nur mit einer lang­fris­ti­gen Per­spek­ti­ve kön­nen die­se Men­schen, unter denen vie­le jun­ge Män­ner und Frau­en sind, in Ruhe Arbeit fin­den, stu­die­ren oder eine Aus­bil­dung absol­vie­ren ohne die stän­di­ge Angst und Unge­wiss­heit, die mit einer dro­hen­den Abschie­bung einhergehen.“

Abschie­be­stopp nach Syri­en und Äthiopien

Auch die Lage in Syri­en ist wei­ter­hin dra­ma­tisch, wie Berich­te von Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen ver­deut­li­chen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat zahl­rei­che Fäl­le von Män­nern, Frau­en und Kin­dern doku­men­tiert, die nach einer Rück­kehr nach Syri­en schwers­te Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen durch den syri­schen Geheim­dienst erfuh­ren. Auch Human Rights Watch legt dar, dass Syrer*innen, die in ihre Hei­mat zurück­keh­ren (müs­sen), will­kür­lich inhaf­tiert, gefol­tert oder ver­ge­wal­tigt wer­den. Es wider­spricht dem Völ­ker­recht, in sol­che Staa­ten abzu­schie­ben. Das zeigt ein­deu­tig, dass das Aus­lau­fen des Abschie­be­stopps für Syri­en im letz­ten Jahr falsch war und ein sol­cher Stopp men­schen­recht­lich gebo­ten ist.

In Äthio­pi­en droht der Kon­flikt in Tigray das gan­ze Land in einen Bür­ger­krieg zu stür­zen; die Kampf­hand­lun­gen wei­ten sich auf immer mehr Pro­vin­zen aus, und Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen sind an der Tages­ord­nung. Den­noch schiebt  Deutsch­land wei­ter­hin Men­schen in das Bür­ger­kriegs­land ab. Allein in Bay­ern und Hes­sen leben der­zeit knapp 3000 aus­rei­se­pflich­ti­ge Äthiopier*innen. Die Innenminister*innen müs­sen drin­gend auch für Äthio­pi­en einen Abschie­be­stopp beschließen.

Auf­nah­me aus Afgha­ni­stan fortsetzen 

Es ist zu begrü­ßen, dass die künf­ti­ge Regie­rung Bun­des­auf­nah­me­pro­gram­me für beson­ders gefähr­de­te Afghan*innen vor­sieht. In Gefahr sind auch Afghan*innen mit fami­liä­ren Bin­dun­gen nach Deutsch­land. Es ist unver­ständ­lich, dass bis­her ein gro­ßer Teil der Bun­des­län­der nicht bereit ist, ein Lan­des­auf­nah­me­pro­gramm zu rea­li­sie­ren, um die­sen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen von in Deutsch­land leben­den Afghan*innen Schutz zu bieten.

PRO ASYL, Lan­des­flücht­lings­rä­te und Jugend­li­che ohne Gren­zen for­dern: Die im Koali­ti­ons­ver­trag beschlos­se­nen Geset­zes­än­de­run­gen müs­sen jetzt in einem 100 Tage-Pro­gramm gesetz­lich auf den Weg gebracht wer­den, eben­so eine Fort­set­zung der Auf­nah­me beson­ders schutz­be­dürf­ti­ger Afghan*innen und ihrer Familien.

Wei­te­re For­de­run­gen von PRO ASYL fin­den Sie hier; eine Stel­lung­nah­me zur IMK, die unter ande­rem von Jugend­li­che ohne Gren­zen und den Flücht­lings­rä­ten getra­gen wird, hier.

Kon­takt:

PRO ASYL: presse@proasyl.de; Tel.: 069 2423 1430

Flücht­lings­rat Baden-Würt­tem­berg: mcginley@fluechtlingsrat-bw.de; Tel.: 0151 65 79 76 28

Jugend­li­che ohne Gren­zen (JoG): Jas­sin Jas­sin Akhla­qi, Pres­se­spre­cher für die JoG-Kon­fe­renz anläss­lich der IMK in Stutt­gart: Tel.: 0176 30771982

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