PRO ASYL erklärt sich soli­da­risch mit Pfar­rer Schörk aus Bay­ern, der die­se Woche ver­ur­teilt wur­de auf­grund des Kir­chen­asyls, das er einem Schutz­su­chen­den aus dem Iran gewähr­te und ihn so vor der Abschie­bung nach Grie­chen­land bewahr­te. Die Zustän­de dort sind für Asyl­su­chen­de und selbst für aner­kann­te Flücht­lin­ge kata­stro­phal, jüngst kam es zu wei­te­ren Verschärfungen.

Weil er einen jun­gen Ira­ner durch ein 10-tägi­ges Kir­chen­asyl vor der Abschie­bung schütz­te, wur­de Ste­fan Schörk, Pfar­rer der Evan­ge­lisch-metho­dis­ti­schen Kir­che im baye­ri­schen Peg­nitz, die­se Woche vom Amts­ge­richt Bay­reuth zu zwei Jah­ren Bewäh­rung und einer Geld­auf­la­ge von 1.500 Euro ver­ur­teilt. „Es ist erschre­ckend, dass Men­schen wie Ste­fan Schörk, die sich dafür ein­set­zen, dass Flücht­lin­ge in Wür­de leben kön­nen, kri­mi­na­li­siert wer­den. Das ist ein alar­mie­ren­der Trend, den wir seit Jah­ren beob­ach­ten, sowohl hin­sicht­lich des Kir­chen­asyls als auch mit Blick auf die See­not­ret­tung“, erklärt Karl Kopp, Lei­ter der Euro­pa-Abtei­lung von PRO ASYL. „Die­sen Men­schen gebührt Dank und Aner­ken­nung für ihre Zivil­cou­ra­ge und ihre Empathie.“

Es geht schließ­lich um Hil­fe in Aus­nah­me­si­tua­tio­nen. „Da bin ich inner­lich von mei­nem Gewis­sen gelei­tet und kann in mei­ner Ver­ant­wor­tung gar nicht anders han­deln“, sagt Schörk. Der in Deutsch­land inte­grier­te Asyl­su­chen­de , um den es im kon­kre­ten Fall ging, spricht flie­ßend Deutsch, soll­te aber von sei­ner Mut­ter und Schwes­ter getrennt und gemäß des Dub­lin-Ver­fah­rens wie­der nach Grie­chen­land abge­scho­ben wer­den. Die Fami­lie und der Pfar­rer ver­mu­te­ten, dass er dort ohne Unter­kunft und Ver­sor­gung auf der Stra­ße hät­te leben müs­sen – zu Recht!

Ver­schärf­te Situa­ti­on in Grie­chen­land seit Okto­ber 2021

Seit meh­re­ren Jah­ren doku­men­tiert PRO ASYL gemein­sam mit unse­rer Part­ner­or­ga­ni­sa­ti­on Refu­gee Sup­port Aege­an die Lebens­be­din­gun­gen aner­kann­ter Flücht­lin­ge in Grie­chen­land. Seit 2020 sind die­se ver­pflich­tet, inner­halb von drei­ßig Tagen die Unter­künf­te zu ver­las­sen, in denen sie wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens leb­ten. Sie erhal­ten kei­ner­lei staat­li­che Unter­stüt­zung bei der Suche nach einer Woh­nung, was dazu führt, dass in den ver­gan­ge­nen Mona­ten tau­sen­de Geflüch­te­te ihr Obdach ver­lo­ren haben und auf Almo­sen ange­wie­sen sind. Die kata­stro­pha­le Lage haben die­ses Jahr zwei deut­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­rich­te bestä­tigt (OVG Nie­der­sach­sen und OVG NRW).

Seit Okto­ber 2021 hat sich die Situa­ti­on erneut ver­schärft. Man­gels Alter­na­ti­ven sind vie­le aner­kann­te Flücht­lin­ge in Grie­chen­land dar­auf ange­wie­sen, in den Asyl­la­gern zu blei­ben. Sie wider­set­zen sich damit der Anord­nung, die­se zu ver­las­sen. Nun haben die Behör­den ent­schie­den, das Cate­ring für aner­kann­te Flücht­lin­ge ein­zu­stel­len. Sie bekom­men kein Essen mehr. Die Not­la­ge nimmt erschre­cken­de Aus­ma­ße an.

Was pas­siert mit Flücht­lin­gen, die aus Grie­chen­land nach Deutsch­land weiterflüchten?

Aus purer Exis­tenz­angst sind rund 34.000 aner­kann­te Flücht­lin­ge des­halb von Grie­chen­land nach Deutsch­land wei­ter­ge­flüch­tet. Doch auch hier wird ihnen bis­lang jede dau­er­haf­te Per­spek­ti­ve ver­sagt. Seit fast zwei Jah­ren hat das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge ihre Asyl­ver­fah­ren „deprio­ri­siert“ und ent­schei­det nicht. Statt ihnen ent­spre­chend der ober­ge­richt­li­chen Recht­spre­chung Schutz zu bie­ten, müs­sen vie­le der Betrof­fe­nen wei­ter­hin in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen aus­har­ren und wer­den im Unge­wis­sen gelas­sen. „Die Bun­des­re­gie­rung muss end­lich aner­ken­nen, was deut­sche Gerich­te ver­kün­det haben: Dass Flücht­lin­ge in Grie­chen­land mit Kind und Kegel auf der Stra­ße lan­den und selbst die ele­men­tars­ten Bedürf­nis­se – Bett, Brot, Sei­fe – nicht erfüllt wer­den“, sagt Karl Kopp. „Die Fol­ge muss sein, dass die­se Men­schen in Deutsch­land die Per­spek­ti­ve auf einen Neu­an­fang erhalten.“

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