16.05.2019

PRO ASYL warnt Bun­des­tag vor den fata­len Fol­gen des »Geord­ne­te-Rück­kehr-Geset­zes«

Anläss­lich der heu­ti­gen ers­ten Lesung des »Geord­ne­te-Rück­kehr-Geset­zes« im Bun­des­tag warnt PRO ASYL vor einem Durch­peit­schen der ver­schie­de­nen Geset­zes­pa­ke­te. Bereits Anfang Juni sol­len die mit­ein­an­der ver­floch­te­nen Geset­zes­vor­ha­ben vom Bun­des­tag ver­ab­schie­det wer­den. »Das Geord­ne­te-Rück­kehr-Gesetz ist ein Aus­gren­zungs- und Ent­rech­tungs­ge­setz. Zehn­tau­sen­de wer­den in Deutsch­land per­ma­nent in Angst vor Haft und vor Abschie­bun­gen in men­schen­un­wür­di­ge Zustän­de leben«, warnt Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burk­hardt. PRO ASYL appel­liert an den Bun­des­tag, die Ver­ab­schie­dung die­ses dra­ko­ni­schen Geset­zes­pa­ke­tes zu stoppen.

Aus­hun­gern durch den Ent­zug von Sozialleistungen

Es ist inak­zep­ta­bel, dass die Sozi­al­po­li­tik instru­men­ta­li­siert wird, um Flücht­lin­ge aus Deutsch­land hin­aus­zu­ekeln. Das Hau-ab-Gesetz setzt durch den Ent­zug von Sozi­al­leis­tun­gen auf die Ver­drän­gung in ande­re EU-Staa­ten, obwohl Gerich­te bis hin zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt Abschie­bun­gen in Län­der wie Grie­chen­land, Ita­li­en und Bul­ga­ri­en gestoppt haben, weil dort für Asyl­su­chen­de und Flücht­lin­ge elen­de Zustän­de herr­schen. In Grie­chen­land bei­spiels­wei­se wer­den aktu­ell Aner­kann­te aus ihren Woh­nun­gen getrie­ben; flie­hen sie nach Deutsch­land, wer­den sie durch die im Gesetz vor­ge­se­he­nen Ver­schär­fun­gen unter das Exis­tenz­mi­ni­mum gedrückt. Das ist ver­fas­sungs­wid­rig.

Ufer­lo­se Aus­wei­tung der Haftgründe

Mit der vor­ge­schla­ge­nen gesetz­li­chen Grund­la­ge könn­ten prak­tisch alle voll­zieh­bar aus­rei­se­pflich­ti­gen Per­so­nen in Abschie­bungs­haft genom­men wer­den, indem »Flucht­ge­fahr« aus­ufernd defi­niert wird. So kann bereits die Nicht­er­fül­lung der Pass­be­schaf­fungs­pflicht als Indiz gel­ten. Wer grö­ße­re Geld­mit­tel auf­ge­wen­det hat, um nach Deutsch­land zu kom­men, dem wird dies als Indiz für die Flucht­ge­fahr und damit Haft­grund ent­ge­gen­ge­hal­ten, selbst wenn er letzt­end­lich legal ein­ge­reist ist. Auch das Ver­las­sen eines EU-Mit­glied­staa­tes vor Abschluss des Asyl­ver­fah­rens kann ein Anhalts­punkt für Flucht­ge­fahr sein. Die Ein­füh­rung einer soge­nann­ten »Mit­wir­kungs­haft« von bis zu 14 Tagen, wenn Betrof­fe­ne z.B. unent­schul­digt nicht zu einem Ter­min bei der zustän­di­gen Behör­de erschie­nen sind, ist unver­hält­nis­mä­ßig und rechtswidrig.

Die Abschie­bungs­haft soll außer­dem in nor­ma­len Gefäng­nis­sen durch­ge­führt wer­den kön­nen. Das steht im Wider­spruch zur ein­deu­ti­gen Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs: Die Tren­nung von Straf­ge­fan­ge­nen und Men­schen, die abge­scho­ben wer­den sol­len, ist zwin­gend, um die Men­schen­wür­de der betrof­fe­nen Per­so­nen zu schüt­zen. Der Gesetz­ent­wurf ist an die­ser Stel­le die offen­si­ve Miss­ach­tung euro­päi­schen Rechts. Gegen die rechts­staats­wid­ri­gen Aspek­te die­ser Neu­re­ge­lun­gen haben sich die Jus­tiz­mi­nis­te­ri­en der Län­der mit guten Grün­den gewendet.

Geflüch­te­te wer­den zu Men­schen »drit­ter Klasse«

Men­schen, die ihrer im Geset­zes­ent­wurf defi­nier­ten »Pass­be­schaf­fungs­pflicht« angeb­lich nicht nach­kom­men, sol­len nur noch die »Dul­dung light« bekom­men. Ihnen wird pau­schal Aus­bil­dung und Arbeit ver­bo­ten, eine Wohn­sitz­auf­la­ge auf­er­legt und das Exis­tenz­mi­ni­mum vor­ent­hal­ten. Dies wird auch Men­schen – ein­schließ­lich Kin­der und Jugend­li­che – tref­fen, denen es oft unmög­lich ist, der Pass­be­schaf­fung nach­zu­kom­men: Nicht, weil sie nicht wol­len, son­dern weil sie es nicht kön­nen. Für Afghan*innen, die zum Bei­spiel nie über eine Geburts­ur­kun­de ver­fügt haben und sich zum Teil vie­le Jah­re in Dritt­staa­ten auf­ge­hal­ten haben, ist es äußerst schwie­rig, eine soge­nann­te Taz­ki­ra (Iden­ti­täts­do­ku­ment in Afgha­ni­stan) zu beschaffen.

Fal­sches Spiel mit den Zahlen

PRO ASYL kri­ti­siert auch die an Täu­schung gren­zen­de Begleit­mu­sik des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums (BMI) zum Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren. Da wer­den Zah­len in den Raum gestellt, die sug­ge­rie­ren, in Deutsch­land stün­den 235.000 abge­lehn­te Asyl­su­chen­de vor der Abschie­bung. Rich­tig ist, dass laut Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter (AZR) 235.000 Per­so­nen aus­rei­se­pflich­tig sind – doch rund die Hälf­te von ihnen sind gar kei­ne abge­lehn­ten Asyl­su­chen­den, son­dern haben nie einen Asyl­an­trag gestellt. Dar­über hin­aus sind im AZR auch jede Men­ge Kar­tei­lei­chen ent­hal­ten – hin­ter den Zah­len ste­cken also Per­so­nen, die gar nicht mehr in Deutsch­land sind. Auch sind in der Zahl des BMI u.a. knapp 30.000 afgha­ni­sche und ira­ki­sche Gedul­de­te ent­hal­ten. Die ira­ki­schen Gedul­de­ten wer­den nicht abge­scho­ben (Beschluss der IMK). Afgha­nen wer­den auch des­halb nur in begrenz­tem Umfang abge­scho­ben, weil vie­le Bun­des­län­der mas­si­ve und gut begrün­de­te Beden­ken haben, in die pre­kä­re Sicher­heits­si­tua­ti­on hin­ein abzu­schie­ben. Mit über­höh­ten und teil­wei­se fal­schen Zah­len Stim­mung gegen Geflüch­te­te zu machen, ist seit län­ge­rem Stra­te­gie des BMI. Jetzt soll damit das nächs­te Geset­zes­pa­ket durch­ge­peitscht wer­den. Schwer­wie­gen­de Beden­ken äußert auch das FORUM MENSCHENRECHTE in einer Über­sicht zu den nega­ti­ven Fol­gen und Wech­sel­wir­kun­gen der aktu­el­len Gesetzgebungsverfahren.

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