26.10.2012

Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) steht offen­sicht­lich unter ver­schärf­tem Druck des Bun­des­in­nen­mi­nis­ters, ein „Husch-Husch-Schnell­ver­fah­ren“ für die Her­kunfts­län­der Ser­bi­en und Maze­do­ni­en durch­zu­zie­hen. Stich­wort: „Bevor­zug­te Bear­bei­tung von Asyl­an­trä­gen“. In den letz­ten Jah­ren stand Bun­des­amts­prä­si­dent Schmidt für ernst­haf­te Bemü­hun­gen, die Qua­li­tät von Ent­schei­dun­gen zu erhö­hen. Dies scheint jetzt offen­bar kei­ne Rol­le mehr zu spielen.

Ver­fah­rens­be­schleu­ni­gung ist kein Selbst­zweck. Unvor­ein­ge­nom­me­ne Anhö­run­gen und schnel­le Ent­schei­dun­gen sind auch im Inter­es­se der Flücht­lin­ge. PRO ASYL hat auf das Pro­blem der über­lan­gen Ver­fah­rens­dau­ern schon lan­ge hin­ge­wie­sen. Qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal hät­te längst aus­ge­bil­det wer­den müs­sen. Jetzt wird unter ande­rem Per­so­nal der Bun­des­wehr­ver­wal­tung zum Dienst im Bun­des­amt abge­stellt und sogar bei Anhö­run­gen von Asyl­su­chen­den eingesetzt.

Im Ent­schei­der­brief Nr. 9/2012, einer Publi­ka­ti­on des BAMF, die sich ins­be­son­de­re an das eige­ne Per­so­nal rich­tet, fin­den sich zum Teil haar­sträu­ben­de Begrün­dun­gen für das Son­der­ver­fah­ren für Asyl­su­chen­de aus Ser­bi­en und Maze­do­ni­en. So schreibt eine Abtei­lungs­prä­si­den­tin des Amtes, bei einer Schutz­quo­te von weit unter einem Pro­zent sei von einer grund­sätz­lich aus­sichts­lo­sen Asyl­an­trag­stel­lung aus­zu­ge­hen. Die­se „Aus­gangs­po­si­ti­on“ wider­spricht der zen­tra­len Ver­pflich­tung des Bun­des­am­tes: Der unvor­ein­ge­nom­me­nen Prü­fung eines jeden Einzelfalls.

Im sel­ben Auf­satz wird ein wei­te­rer Anstieg der Zugangs­zah­len aus Ser­bi­en und Maze­do­ni­en pro­gnos­ti­ziert und dies auf die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes vom 18. Juli 2012 zurück­ge­führt, nach der Asyl­be­wer­bern erhöh­te Leis­tun­gen zuste­hen. Der dem Arti­kel selbst bei­gefüg­ten Sta­tis­tik der Zugän­ge aus Ser­bi­en und Maze­do­ni­en aller­dings lässt sich ent­neh­men, dass es auch im Win­ter von drei der letz­ten vier Jah­re eine Erhö­hung der Zahl der Asyl­su­chen­den aus die­sen Staa­ten gege­ben hat – obwohl damals die Sät­ze des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes noch nicht vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ange­ho­ben wor­den waren.

Nach­dem offen­bar in den Außen­stel­len des Bun­des­am­tes durch­weg nur noch über ser­bi­sche und maze­do­ni­sche Asyl­an­trä­ge ent­schie­den wird, sind die Fol­gen klar: Flücht­lin­ge aus Syri­en, Afgha­ni­stan, dem Irak, Eri­trea usw. müs­sen noch län­ger auf ihre Ent­schei­dun­gen war­ten. Mit einem Marsch nach Ber­lin haben Flücht­lin­ge dage­gen pro­tes­tiert, dass sie selbst bei kla­rer Sach­la­ge und nach Anhö­rung zehn, zwölf Mona­te oder mehr auf eine Ent­schei­dung war­ten müs­sen. Die lan­ge Ver­fah­rens­dau­er hängt dabei nicht von der Zunah­me der Asyl­ge­su­che von Roma aus Ser­bi­en und Maze­do­ni­en ab, wie man­cher­orts behaup­tet wird, das Pro­blem bestand schon vorher.

Ange­ord­net wur­de dar­über hin­aus das „abso­lu­te Direkt­ver­fah­ren“ für Antrag­stel­ler aus Ser­bi­en und Maze­do­ni­en. Deren Anhö­rung erfolgt mög­lichst noch am Tag der Antrag­stel­lung, die Ent­schei­dung und Zustel­lung der Ent­schei­dung mög­lichst bin­nen einer Woche. Was der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter hier ver­an­lasst hat, heißt im Klar­text: Abschre­ckungs­stra­te­gie geht vor Schutzgewährung.

Aus allen Ecken des Bun­des­am­tes wer­den Kräf­te für eine „sup­port unit“ zum Abbau der Ver­fah­ren aus den Bal­kan­staa­ten zusam­men­ge­zo­gen. Schu­lun­gen von Bun­des­amts­per­so­nal lie­gen weit­ge­hend auf Eis. Video­an­hö­run­gen neh­men zu, obwohl sie hef­tig kri­ti­siert wer­den wegen der rechts­staat­lich mehr als bedenk­li­chen Tren­nung des Asyl­su­chen­den in der Anhö­rung von der Per­son, die über ihre Glaub­wür­dig­keit ent­schei­den muss. Ein elek­tro­nisch gesteu­er­tes tech­no­kra­ti­sches Ableh­nungs­ma­nage­ment ist offen­bar das Gebot der Stunde.

Es ist der erklär­te Wil­le des Bun­des­in­nen­mi­nis­ters, aus einem Pro­blem den Aus­nah­me­zu­stand zu machen. Was jetzt als Son­der­ver­fah­ren für eine Per­so­nen­grup­pe ein­ge­führt wird, soll eine Schnei­se schla­gen für künf­tig ins­ge­samt ver­schlech­ter­te Asylverfahren.

Infor­ma­tio­nen zur Situa­ti­on von Roma in Ser­bi­en und Maze­do­ni­en fin­den Sie unter http://is.gd/Lage_der_Roma

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