08.12.2025  

PRO ASYL kritisiert: Europäische Innenminister*innen diskutieren Gruselkabinett von Abschiebeverschärfungen

Bei einem Treffen der europäischen Innenminister*innen wird heute in Brüssel über einen Entwurf für eine neue Rückführungsverordnung gesprochen. Ziel ist, dass sich die Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen, um dann darüber mit dem EU-Parlament zu verhandeln. PRO ASYL warnt: Es droht die weitgehende Entrechtung von Menschen, die von Abschiebungen betroffen sind.
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05.12.2025  

PRO ASYL zur Abschaffung des Pflichtanwalts in Abschiebungshaft und die Einstufung sogenannter sicherer Herkunftsländer per Rechtsverordnung

Nahezu beiläufig hat der Bundestag zwei sehr problematische Regelungen verabschiedet. Mit der Bestimmung angeblich sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung der Bundesregierung wird ein Gesetzgebungsprozess absichtlich umgangen. Mit der Abschaffung des Pflichtanwalts in der Abschiebungshaft leistet die Regierung außerdem einem schon lange bestehenden Skandal für unseren Rechtsstaat Vorschub: der massenhaften rechtswidrigen Abschiebungshaft.
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05.12.2025  

Zum Jahrestag des Sturzes des Assad-Regimes: Syrien ist nach wie vor nicht sicher – Politik und Behörden ignorieren Realität

Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes ist die Lage in Syrien weiterhin geprägt von Gewalt, politischer Unterdrückung, bewaffneten Milizen und massiver humanitärer Not. In dieses unsichere Land darf niemand gegen seinen Willen zurückgeschoben werden. PRO ASYL fordert deshalb einen bundesweiten Abschiebestopp nach Syrien und ein Ende der standardisierten Ablehnungen von Asylanträgen. Stattdessen muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konsequent und genau jeden Einzelfall prüfen.
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20.11.2025  

Karlsruhe stoppt verfassungswidrige Praxis: Polizei braucht Durchsuchungsbeschluss für Abschiebung aus dem Schlafzimmer

Der Schutz der Wohnung gilt auch in Unterkünften für Geflüchtete. Wenn die Polizei für eine Abschiebung ohne Durchsuchungsbeschluss in die Wohnung eines Geflüchteten eindringt, ist das verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem heute bekannt gegebenen Beschluss zur Verfassungsbeschwerde von PRO ASYL und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klargestellt.
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