19.06.2013
Image
"One family torn apart by war is too many". Das Bild zeigt ein UNHCR-Büro innerhalb Syriens im August 2012. Foto: UNHCR / B. Diab

Kinder, die mitten im syrischen Kriegsgebiet festsitzen, weil ihre in Deutschland lebenden Verwandten sie nicht zu sich holen dürfen – das ist die drastische Konsequenz der hohen Hürden, die Flüchtlingen beim Familiennachzug im Weg stehen. Anlässlich des heutigen Internationalen Tag des Flüchtlings fordert PRO ASYL, endlich den Familiennachzug zu erleichtern.

Kürz­lich haben die UN die Zahl der Todes­op­fer durch den Syri­en­krieg auf min­des­tens 93.000 nach oben kor­ri­giert. Für Men­schen wie Frau C., die selbst vor dem Krieg in Syri­en floh und seit April im Nor­den Deutsch­lands Auf­nah­me gefun­den hat, ist die­se Zahl nicht abs­trakt. Frau C. sorgt sich ganz kon­kret um das Über­le­ben ihrer Lie­ben in Syrien.

Rund 40.000 Syre­rin­nen und Syrer leben in Deutsch­land, vie­le von ihnen wol­len Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge zu sich in Sicher­heit brin­gen. Doch ihre Ein­rei­se schei­tert häu­fig an recht­li­chen und büro­kra­ti­schen Hürden.

Frau C., in Deutsch­land als schutz­be­dürf­tig aner­kannt, möch­te ihre bei­den klei­nen Kin­der zu sich holen. Der Ehe­mann, der mit den Kin­dern in Syri­en ver­blieb, wird ver­misst. Die Kin­der – nun völ­lig auf sich allein gestellt – leben der­zeit in einer Kir­che in Nord­sy­ri­en, wo sie nicht dau­er­haft blei­ben kön­nen. Frau C. stell­te einen Antrag auf Kin­der­nach­zug. Die­ser wur­de von den deut­schen Behör­den abge­lehnt – mit dem Argu­ment, sie kön­ne nicht für den Lebens­un­ter­halt der Kin­der aufkommen.

Dass die Ange­hö­ri­gen die Lebens­un­ter­halts­si­che­rung für ihre geflüch­te­ten Fami­li­en­mit­glie­der nicht garan­tie­ren kön­nen – oder ihnen dies von den Behör­den auch nur unter­stellt wird – ist einer von meh­re­ren Grün­den, war­um so vie­le Nach­zugs­an­trä­ge scheitern.

Erwach­se­nen Kin­dern oder Eltern von in Deutsch­land leben­den erwach­se­nen Syrern wird fast immer die Ein­rei­se ver­wei­gert: ein Nach­zug außer­halb der soge­nann­ten „Kern­fa­mi­lie“, die der Defi­ni­ti­on nach nur aus Eltern und ihren min­der­jäh­ri­gen Kin­dern besteht, wird nicht gestat­tet. Die­se Rechts­la­ge bringt Fami­li­en in dra­ma­ti­sche Situationen.

Frau D., Ehe­frau eines Syrers, lebt in Süd­deutsch­land. Sie möch­te ihre drei Nich­ten und Nef­fen aus Alep­po zu sich holen. Die Kin­der sind fak­tisch Voll­wai­sen, nach­dem die Mut­ter bei einem Markt­gang in der umkämpf­ten Stadt ver­schol­len ist. Der Vater war bereits vor Mona­ten im Krieg gefal­len. Die Kin­der leben jetzt bei Bekann­ten. Da Frau D. weder die leib­li­che Mut­ter der Kin­der ist, noch eine offi­zi­el­le Vor­mund­schaft vor­wei­sen kann, ist noch völ­lig unklar, ob die Kin­der nach Deutsch­land kom­men dürfen.

Aber selbst wenn Frau D. die leib­li­che Mut­ter der Kin­der wäre, wäre auch dies kei­ne Garan­tie für eine Ein­rei­se­er­laub­nis: Wenn Betrof­fe­ne Doku­men­te vor­le­gen, die die Bezie­hung zu in Deutsch­land leben­den Ange­hö­ri­gen nach­wei­sen sol­len, wird von ihnen ver­langt, die­se durch eine Ver­tre­tung des syri­schen Außen­mi­nis­te­ri­ums beglau­bi­gen zu las­sen. Dass es für Flücht­lin­ge in vie­len Fäl­len unzu­mut­bar und gefähr­lich ist, sich an die Behör­den des Ver­fol­ger­staats zu wen­den, und Deutsch­land die diplo­ma­ti­schen Bezie­hun­gen zu Syri­en längst abge­bro­chen hat, spielt für die deut­schen Behör­den offen­bar kei­ne Rolle.

Ab Juli nimmt Deutsch­land 5.000 syri­sche Flücht­lin­ge auf. Das ist ein wich­ti­ger Schritt. Doch die Gestal­tung des Auf­nah­me­pro­gramms und die engen Gren­zen des Kon­tin­gents las­sen befürch­ten, dass dies nur sehr weni­gen der rund 40.000 in Deutsch­land leben­den Syre­rin­nen und Syrern ermög­licht, ihre Lie­ben zu sich in Sicher­heit zu brin­gen. Des­halb müs­sen drin­gend die Hür­den beim Fami­li­en­nach­zug gesenkt werden.

Wich­tig für Betrof­fe­ne: Trotz der ver­mut­lich gerin­gen Chan­cen, Ange­hö­ri­ge über das Auf­nah­me­pro­gramm nach Deutsch­land ret­ten zu kön­nen, soll­ten Sie sich unbe­dingt an die Bera­tungs­hot­line des UNHCR zu wen­den, die über das Auf­nah­me­pro­gramm auf­klärt: Ser­vice-Tele­fon des UNHCR: 030 202 202 21 Mo.-Fr. 10–12 und 15–17 Uhr

Wei­te­re Ein­zel­fäl­le syri­scher Flücht­lin­ge mit Ange­hö­ri­gen in Deutschland

Pres­se­er­klä­rung von PRO ASYL zum Inter­na­tio­na­len Flücht­lings­tag 2013

 Flücht­lings­auf­nah­me: Schutz­be­dürf­tig­keit muss im Zen­trum ste­hen! (24.06.13)