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Weltflüchtlingstag 2013: Deutschland muss Familiennachzug erleichtern!
Kinder, die mitten im syrischen Kriegsgebiet festsitzen, weil ihre in Deutschland lebenden Verwandten sie nicht zu sich holen dürfen – das ist die drastische Konsequenz der hohen Hürden, die Flüchtlingen beim Familiennachzug im Weg stehen. Anlässlich des heutigen Internationalen Tag des Flüchtlings fordert PRO ASYL, endlich den Familiennachzug zu erleichtern.
Kürzlich haben die UN die Zahl der Todesopfer durch den Syrienkrieg auf mindestens 93.000 nach oben korrigiert. Für Menschen wie Frau C., die selbst vor dem Krieg in Syrien floh und seit April im Norden Deutschlands Aufnahme gefunden hat, ist diese Zahl nicht abstrakt. Frau C. sorgt sich ganz konkret um das Überleben ihrer Lieben in Syrien.
Rund 40.000 Syrerinnen und Syrer leben in Deutschland, viele von ihnen wollen Familienangehörige zu sich in Sicherheit bringen. Doch ihre Einreise scheitert häufig an rechtlichen und bürokratischen Hürden.
Frau C., in Deutschland als schutzbedürftig anerkannt, möchte ihre beiden kleinen Kinder zu sich holen. Der Ehemann, der mit den Kindern in Syrien verblieb, wird vermisst. Die Kinder – nun völlig auf sich allein gestellt – leben derzeit in einer Kirche in Nordsyrien, wo sie nicht dauerhaft bleiben können. Frau C. stellte einen Antrag auf Kindernachzug. Dieser wurde von den deutschen Behörden abgelehnt – mit dem Argument, sie könne nicht für den Lebensunterhalt der Kinder aufkommen.
Dass die Angehörigen die Lebensunterhaltssicherung für ihre geflüchteten Familienmitglieder nicht garantieren können – oder ihnen dies von den Behörden auch nur unterstellt wird – ist einer von mehreren Gründen, warum so viele Nachzugsanträge scheitern.
Erwachsenen Kindern oder Eltern von in Deutschland lebenden erwachsenen Syrern wird fast immer die Einreise verweigert: ein Nachzug außerhalb der sogenannten „Kernfamilie“, die der Definition nach nur aus Eltern und ihren minderjährigen Kindern besteht, wird nicht gestattet. Diese Rechtslage bringt Familien in dramatische Situationen.
Frau D., Ehefrau eines Syrers, lebt in Süddeutschland. Sie möchte ihre drei Nichten und Neffen aus Aleppo zu sich holen. Die Kinder sind faktisch Vollwaisen, nachdem die Mutter bei einem Marktgang in der umkämpften Stadt verschollen ist. Der Vater war bereits vor Monaten im Krieg gefallen. Die Kinder leben jetzt bei Bekannten. Da Frau D. weder die leibliche Mutter der Kinder ist, noch eine offizielle Vormundschaft vorweisen kann, ist noch völlig unklar, ob die Kinder nach Deutschland kommen dürfen.
Aber selbst wenn Frau D. die leibliche Mutter der Kinder wäre, wäre auch dies keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis: Wenn Betroffene Dokumente vorlegen, die die Beziehung zu in Deutschland lebenden Angehörigen nachweisen sollen, wird von ihnen verlangt, diese durch eine Vertretung des syrischen Außenministeriums beglaubigen zu lassen. Dass es für Flüchtlinge in vielen Fällen unzumutbar und gefährlich ist, sich an die Behörden des Verfolgerstaats zu wenden, und Deutschland die diplomatischen Beziehungen zu Syrien längst abgebrochen hat, spielt für die deutschen Behörden offenbar keine Rolle.
Ab Juli nimmt Deutschland 5.000 syrische Flüchtlinge auf. Das ist ein wichtiger Schritt. Doch die Gestaltung des Aufnahmeprogramms und die engen Grenzen des Kontingents lassen befürchten, dass dies nur sehr wenigen der rund 40.000 in Deutschland lebenden Syrerinnen und Syrern ermöglicht, ihre Lieben zu sich in Sicherheit zu bringen. Deshalb müssen dringend die Hürden beim Familiennachzug gesenkt werden.
Wichtig für Betroffene: Trotz der vermutlich geringen Chancen, Angehörige über das Aufnahmeprogramm nach Deutschland retten zu können, sollten Sie sich unbedingt an die Beratungshotline des UNHCR zu wenden, die über das Aufnahmeprogramm aufklärt: Service-Telefon des UNHCR: 030 202 202 21 Mo.-Fr. 10–12 und 15–17 Uhr
Weitere Einzelfälle syrischer Flüchtlinge mit Angehörigen in Deutschland
Presseerklärung von PRO ASYL zum Internationalen Flüchtlingstag 2013
Flüchtlingsaufnahme: Schutzbedürftigkeit muss im Zentrum stehen! (24.06.13)