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Flüchtlingsaufnahme: Schutzbedürftigkeit muss im Zentrum stehen!
Deutschland wird in Kürze 5000 syrische Flüchtlinge aus Syriens Nachbarstaaten aufnehmen. Die Kriterien, mit denen die 5000 von den über 1,6 Millionen Flüchtlingen ausgewählt werden sollen, sind zum Teil alles andere als nachvollziehbar.
Nach Informationen des Berliner Tagesspiegels sieht das geplante Aufnahmeprogramm für Syrien-Flüchtlinge vor, dass 1600 der insgesamt 5000 Aufnahmeplätze an Akademiker und oppositionelle Aktivisten vergeben wird. Es soll sich dabei, so zitiert der Tagesspiegel eine interne Mitteilung der Bundesregierung , um Flüchtlinge handeln, die „einen besonderen Beitrag für den Wiederaufbau des Landes nach dem Konflikt“ leisten könnten.
Bei der Ankündigung des Aufnahmeprogramms hatte es seitens des Innenministeriums noch geheißen, Kriterium für eine Aufnahme sei die „besondere Schutzbedürftigkeit“ der Antragsteller. In der Aufnahmeanordnung vom 30.05 2013 wurde dann zusätzlich als besondere Kategorie die vom Tagespiegel genannte „Fähigkeit nach Konfliktende einen besonderen Beitrag zum Wiederaufbau des Landes zu leisten“ festgeschrieben. Nachdem durch den Tagesspiegel bekannt wurde, dass diese Kategorie ganze 1600 Aufnahmeplätze ausmachen soll, stellt sich die Frage, ob hier das deutsche Sonderinteresse die humanitäre Intention des Aufnahmeprogramms faktisch einschränkt.
Denn angesichts der katastrophalen Situation der syrischen Flüchtlinge in den Erstaufnahmestaaten muss das Aufnahmeprogramm vor allem eines sein: Schnell und unbürokratisch. Mit ihrem absurden Versuch, bereits bei der Flüchtlingsaufnahme die mögliche Nachkriegsordnung in Syrien zu antizipieren, droht die Bundesregierung den Aufnahmeprozess nun bürokratisch aufzublähen und zu verzögern. Weder ist absehbar, ob und falls wann für die in Deutschland aufgenommenen Syrien-Flüchtlinge eine Rückkehrperspektive gegeben sein wird, noch, wer künftig „einen besonderen Beitrag für den Wiederaufbau des Landes nach dem Konflikt“ zu leisten vermag.
Eine Auswahl eines begrenzten Kontingents von 5000 Schutzsuchenden aus 1,6 Millionen Bürgerkriegsflüchtlingen kommt ohnehin fast einer Lotterie gleich. Zentrales Kriterium muss hierbei jedenfalls die Schutzbedürftigkeit der Betroffenen sein. Sollte das Kontingent nicht erhöht werden, gehen die genannten 1600 Aufnahmeplätze von der Aufnahmequote derer ab, die, wie von der Aufnahmeanordnung vorgesehen, nach humanitären Kriterien oder Bezügen zu Verwandten in Deutschland aufgenommen werden.
Ohnehin wird das Aufnahmeprogramm es den wenigsten der in Deutschland lebenden Syrerinnen und Syrern ermöglichen, aus Syrien geflohene Angehörige zu sich in Sicherheit zu bringen. Angesichts von rund 40.000 in Deutschland lebenden Syrerinnen und Syrern ist das vorgesehene Kontingent des Aufnahmeprogramms zu knapp. PRO ASYL fordert daher, den Familiennachzug außerhalb des bisher festgelegten Kontingents zu erleichtern, damit Syrerinnen und Syrer mit in Deutschland lebenden Angehörigen hier in Deutschland Schutz finden können.
Hinweis für Betroffene: Bei Fragen zum Aufnahmeprogramm steht Ihnen das
Service-Telefon des UNHCR zur Verfügung: 030 202 202 21 Mo.-Fr. 10–12 und 15–17 Uhr
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