16.02.2025
Image
Im Bundestag wurde dem Rückführungsgesetz am 18.01 zugestimmt. Symboldbild: Thomas Trutschel / photothek

Wir haben acht Fragen an die im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien und auf Anfrage an eine weitere Partei versendet und veröffentlichen hier die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine zu den Themen: Menschenwürde, Unterbringung, Abschiebungen, Familiennachzug, Bleiberecht, Außengrenzen, EU-Asylpolitik und Recht auf Asyl.

Hin­weis: Die Ant­wor­ten wer­den unge­kürzt und unre­di­giert ver­öf­fent­licht und erschei­nen in der Rei­hen­fol­ge der Stimm­an­tei­le bei der Bun­des­tags­wahl 2021. Die voll­stän­di­gen Wahl­pro­gram­me fin­den sich jeweils auf den Sei­ten der Par­tei­en: SPD, CDU/CSU, FDP, Bünd­nis 90 / Die Grü­nen, Die LINKE und VOLT. Das BSW hat aus Kapa­zi­täts­grün­den nicht geantwortet. 

Glei­che Men­schen­wür­de aller Menschen

Steht Ihre Par­tei dazu, dass die Men­schen­wür­de aller Men­schen gleich ist, und wel­che Schlüs­se zie­hen Sie dar­aus für Geflüch­te­te? Wird ihre Par­tei sicher­stel­len, dass die Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zum Asyl­bLG unver­züg­lich umge­setzt wird? Wie steht Ihre Par­tei zu der Bezahlkarte?

Für die SPD steht außer Fra­ge, dass die grund­ge­setz­lich geschütz­te Men­schen­wür­de unan­tast­bar ist. Außer Fra­ge steht eben­falls, dass die Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts in jeder Hin­sicht zu beach­ten ist. Die Nut­zung einer Bezahl­kar­te kann unter Beach­tung bestimm­ter Vor­aus­set­zun­gen sinn­voll sein und ist von daher nicht grund­sätz­lich auszuschließen.

Alle Men­schen haben die glei­che Men­schen­wür­de. Unser Recht unter­schei­det beim Zugang zu Sozi­al­leis­tun­gen jedoch zwi­schen den­je­ni­gen, die einen Schutz­sta­tus zuge­spro­chen bekom­men haben, und sol­chen, die die­sen nicht zuge­spro­chen bekom­men haben und somit aus­rei­se­pflich­tig sind. Die­se Per­so­nen sowie die­je­ni­gen, die noch im Asyl­ver­fah­ren sind, bekom­men über das Asyl­bLG nied­ri­ge­re Leis­tun­gen, als es das „Bür­ger­geld“ vor­sieht. Wer jedoch als Schutz­be­rech­tig­ter aner­kannt wird, ist bei den Sozi­al­leis­tun­gen deut­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen gleich­ge­stellt. Die­se grund­le­gen­de Unter­schei­dung wol­len wir bei­be­hal­ten. Dort, wo es recht­lich mög­lich ist, wol­len wir die Leis­tun­gen für Aus­rei­se­pflich­ti­ge kür­zen. Wo immer mög­lich, sol­len Sach­leis­tun­gen Vor­rang vor Geld­leis­tun­gen haben. Die Bezahl­kar­te soll flä­chen­de­ckend und restrik­tiv ein­ge­führt werden.

Wir ste­hen für Teil­ha­be. Damit alle Men­schen am Leben in unse­rer Gesell­schaft teil­ha­ben und Inte­gra­ti­on gelin­gen kann, müs­sen hier­für die Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen wer­den. Poli­ti­sche Maß­nah­men dür­fen nicht dar­auf abzie­len, das Leben von Geflüch­te­ten zu erschwe­ren, son­dern müs­sen die Inte­gra­ti­on ver­ein­fa­chen. Bezahl­kar­ten soll­ten so aus­ge­stal­tet sein, dass sie Büro­kra­tie ver­rin­gern und Inte­gra­ti­on ermög­li­chen. Auch das EU-Recht legt fest, dass Leis­tungs­kür­zun­gen bei Dub­lin-Fäl­len nur dann erfol­gen darf, wenn es den Betrof­fe­nen tat­säch­lich und recht­lich mög­lich ist, in den zustän­di­gen EU-Mit­glied­staat zu gelan­gen und dort auch fak­tisch Zugang zu Leis­tun­gen besteht. Wir wol­len die Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts durch­set­zen: Jeder Mensch hat ein Grund­recht auf Gewähr­leis­tung eines men­schen­wür­di­gen Exis­tenz­mi­ni­mums. Die Men­schen­wür­de ist migra­ti­ons­po­li­tisch nicht zu relativieren.

Die Men­schen­wür­de ist unan­tast­bar. Wir Freie Demo­kra­ten wol­len huma­ni­tä­re Ver­ant­wor­tung im Flücht­lings­schutz mit der begrenz­ten Auf­nah­me- und Inte­gra­ti­ons­fä­hig­keit Deutsch­lands in Ein­klang brin­gen. Die Infra­struk­tur in den Kom­mu­nen ist über­las­tet. Das gefähr­det auf Dau­er die gesell­schaft­li-che Akzep­tanz für Ein­wan­de­rung. Wir wol­len irre­gu­lä­re Migra­ti­on redu­zie­ren und for­dern kla­re Regeln in der Migra­ti­ons­po­li­tik, die auch durch­ge­setzt werden.

Wir wol­len die Höhe der Sozi­al­leis­tun­gen beim Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz kri­tisch über­prü­fen und per­spek­ti­visch euro­pä­isch ver­ein­heit­li­chen. Sozi­al­leis­tun­gen dür­fen kei­nen Fehl­an­reiz dar­stel­len. Wir set­zen zudem auf mehr Sach- statt Geld­leis­tun­gen und for­dern, dass die längst beschlos­se­ne Bezahl­kar­te flä­chen­de­ckend und ohne unnö­ti­ge Aus­nah­men über­all zum Ein­satz kommt.

Für Die Lin­ke ist klar: Wir kämp­fen für die Ach­tung der Men­schen­wür­de aller Geflüch­te­ten. Das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz (Asyl­bLG) ist Teil einer Abschre­ckungs­po­li­tik, die mit dem Grund­satz der Men­schen­wür­de unver­ein­bar ist. Wir set­zen uns des­halb, zusam­men mit vie­len Betrof­fe­nen­or­ga­ni­sa­tio­nen und Ver­bän­den, für die Abschaf­fung des Asyl­bLG und für eine sozi­al­recht­li­che Gleich­be­hand­lung ohne Dis­kri­mi­nie­rung ein. Die von der Ampel­be­schlos­se­ne Bezahl­kar­te leh­nen wir ab: Sie ist ein men­schen­rechts­wid­ri­ges Instru­ment der Gän­ge­lung, sie greift mas­siv in den Lebens­all­tag der Men­schen ein und sug­ge­riert fälsch­lich, Geflüch­te­te kämen wegen des Gel­des nach  Deutsch­land und wür­den die (ohne­hin zu knap­pen) Geld­mit­tel falsch ver­wen­den. Für die Behör­den bedeu­tet das Bezahl­kar­ten­sys­tem büro­kra­ti­schen Mehr­auf­wand und zusätz­li­che Kos­ten. Bei der Bezahl­kar­te hat sich die Ampel von einer popu­lis­ti­schen Kam­pa­gne trei­ben las­sen, statt die Rech­te und Wür­de aller Geflüch­te­ten offen­siv zu verteidigen.

Volt setzt sich für glei­che Rech­te für alle und damit für ein gerech­tes, soli­da­ri­sches und men­schen­wür­di­ges deut­sches und euro­päi­sches Asyl­sys­tem ein. Eine respekt­vol­le und wert­schät­zen­de Inte­gra­ti­on för­dert Viel­falt, schaff t Chan­cen für alle und wahrt damit die Men­schen­rech­te, stärkt den gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt und ver­bes­sert die Hand­lungs­fä­hig­keit der EU und Deutsch­lands. Volt unter­stützt daher die zügi­ge Umset­zung der gel­ten­den Recht­spre­chung für ein men­schen­wür­di­ges Asyl­sys­tem. Zu einem sol­chen gehört auch die Gewäh­rung des Rechts auf Kon­trol­le über die eige­nen Finan­zen ohne eine bevor­mun­den­de Bezahlkarte.

Recht auf Fami­lie / siche­re Zugangswege

Setzt sich Ihre Par­tei für das Recht auf Fami­li­en­nach­zug für sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te und Geschwis­ter ein? Wie will Ihre Par­tei eine zügi­ge Bear­bei­tung sowie die Digi­ta­li­sie­rung von Anträ­gen sicher­stel­len? Unter­stützt Ihre Par­tei huma­ni­tä­re Auf­nah­me­pro­gram­me und das UN-Resettlement-Programm?

Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung und das Zusam­men­le­ben in der Fami­lie tra­gen zu einer guten Inte­gra­ti­on bei. Geflüch­te­te sol­len wie ande­re Men­schen auch mit ihren Fami­li­en zusam­men­le­ben kön­nen. Wir wer­den ins­be­son­de­re die Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung für sub­si­di­är Schutz­be­dürf­ti­ge wei­ter­hin ermög­li­chen. In die­ser Wahl­pe­ri­ode haben wir bei der Digi­ta­li­sie­rung von Visa­ver­fah­ren viel erreicht: Seit dem 1.1.2025 ist das Aus­land­spor­tal des Aus­wär­ti­ges Amts online – ein Por­tal, über das welt­weit Visa für die Ein­rei­se nach Deutsch­land digi­tal bean­tragt wer­den kön­nen. Damit sol­len auch die Bear­bei­tungs­zei­ten beschleu­nigt wer­den. Wir wer­den auch in Zukunft die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­wal­tungs­ent­schei­dun­gen wei­ter vor­an­trei­ben. Die SPD setzt sich auch wei­ter­hin für Auf­nah­me- und Resett­le­ment-Pro­gram­me ein. Zudem wol­len wir wei­ter für beson­ders gefähr­de­te Per­so­nen­grup­pen aus Afgha­ni­stan Ver­ant­wor­tung über­neh­men. Dafür wer­den wir das Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm Afgha­ni­stan fortführen.

Für ledig­lich sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te wer­den wir den Fami­li­en­nach­zug aus­set­zen. Sie sind nicht per­sön­lich poli­tisch ver­folgt, son­dern erhal­ten Schutz bei­spiels­wei­se auf­grund eines Bür­ger­kriegs. Ist die­ser vor­bei, so endet der Schutz. Er ist nur vor­über­ge­hend ange­legt. Frei­wil­li­ge Auf­nah­me­pro­gram­me wer­den wir been­den. Wir stre­ben eine grund­le­gen­de Reform des EU-Asyl­sys­tems an und wol­len Asyl­ver­fah­ren und die Gewäh­rung von Asyl in siche­re Dritt­staa­ten aus­la­gern. Das soll für alle gel­ten, die in Euro­pa Asyl suchen. Sobald das umge­setzt ist, wol­len wir huma­ni­tä­re Auf­nah­men: Wir wer­den dann Kon­tin­gen­te beson­ders Schutz­be­dürf­ti­ger direkt aus dem Aus­land in Deutsch­land aufnehmen.

Kin­der brau­chen ihre Eltern, Eltern brau­chen ihre Kin­der – auch um anzu­kom­men und sich zu inte­grie­ren. Wir tre­ten dafür ein, die Ein­schrän­kun­gen beim Fami­li­en­nach­zug wie­der auf­zu­he­ben und die Ver­fah­ren zu ent­bü­ro­kra­ti­sie­ren. Als Ergän­zung des Asyl­sys­tems unter­stüt­zen wir huma­ni­tä­re Auf­nah­me­pro­gram­me und Resett­le­ment – auch auf Lan­des­ebe­ne. Wir wol­len wei­ter­hin Ver­ant­wor­tung für Afghan*innen über­neh­men, die wegen ihrer Arbeit für die Bun­des­re­gie­rung oder ihres Ein­sat­zes für ein demo­kra­ti­sches Afgha­ni­stan beson­de­re Risi­ken auf sich genom­men haben . Für Orts­kräf­te und bedroh­te Frau­en- und Menschenrechtler*innen, die aus Afgha­ni­stan, nach Paki­stan, Iran oder in die Tür­kei geflo­hen sind, müs­sen huma­ni­tä­re Visa unbü­ro­kra­tisch erteilt wer­den. Wir wol­len mit sol­chen Pro­gram­men unse­rer huma­ni­tä­ren Ver­ant­wor­tung gerecht werden.

Erleich­te­run­gen beim Fami­li­en­nach­zug zu sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten sind ange­sichts der andau­ern­den Über­las­tung der Kom­mu­nen für uns aus­ge­schlos­sen. Wir Freie Demo­kra­ten for­dern, den Fami­li­en­nach­zug zu sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten aus­zu­set­zen. Auch frei­wil­li­ge Auf­nah­men müs­sen pau­siert und über­prüft werden.

Wir Freie Demo­kra­ten wol­len Asyl­ver­fah­ren und Sozi­al­ge­richts­ver­fah­ren wei­ter beschleu­ni­gen und digi­ta­li­sie­ren. Ein ent­spre­chen­des Gesetz haben wir in der Regie­rungs­ver­ant­wor­tung durch­ge­setzt und mit der Reform des Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ters effek­ti­ve­re Mög­lich­kei­ten zum digi­ta­len Daten­aus­tausch geschaf­fen. Wei­te­re Schrit­te sind mög­lich und erfor­der­lich, denn schnel­le­re Klar­heit über das Bestehen oder Nicht­be­stehen eines Schutz­an­spruchs hilft allen Betei­lig­ten, nicht zuletzt die Schutz­su­chen­den selbst.

Ja, das Recht auf Fami­li­en­nach­zug muss für aner­kann­te Flücht­lin­ge wie für sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te glei­cher­ma­ßen gel­ten. In bei­den Fäl­len geht es um Men­schen, die unstrei­tig nicht in ihr Her­kunfts­land zurück­keh­ren und des­halb nur in Deutsch­land mit ihrer Fami­lie zusam­men­le­ben kön­nen. Der Geschwis­ter­nach­zug ist gesetz­lich zu regeln, um ein Aus­ein­an­der­rei­ßen der betrof­fe­nen Fami­li­en beim Nach­zug zu ver­hin­dern. Bei der Digi­ta­li­sie­rung der Visum­be­ar­bei­tung Muss die Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung prio­ri­siert wer­den, bis­lang geht es vor allem um schnel­le­re Visa für Fachkräfte.Gerade bei der Rea­li­sie­rung des Men­schen­rechts auf Fami­li­en­le­ben sind jah­re­lan­ge War­te­zei­ten jedoch unerträglich.Humanitäre Auf­nah­me­pro­gram­me und das UN-Resett­le­ment-Pro­gramm müs­sen aus­ge­wei­tet wer­den. Sie stel­len einen der weni­gen lega­len Wege für Geflüch­te­te dar, um sicher nach Deutsch­land ein­rei­sen zu kön­nen. Auf­nah­me­pro­gram­me erset­zen aller­dings nicht das Recht auf einen indi­vi­du­el­len Zugang zum Asylsystem. 

Volt will den Fami­li­en­nach­zug für die Kern­fa­mi­lie von sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten ohne Ober­gren­ze ermög­li­chen und die Ver­fah­ren beschleu­ni­gen. Zur Beschleu­ni­gung setzt sich Volt unter ande­rem für bar­rie­re­ar­me, anwen­dungs­freund­li­che und voll­di­gi­ta­le Ver­fah­ren und Infor­ma­ti­ons­an­ge­bo­te ein, die Schutz­su­chen­de unter­stüt­zen und die Ver­wal­tung ent­las­ten. Ein plan­ba­res huma­ni­tä­res Resett­le­ment ent­las­tet die Behör­den, stärkt die Inte­gra­ti­on und wird der inter­na­tio­na­len Ver­ant­wor­tung Deutsch­lands gerecht. Dar­über hin­aus setzt sich Volt auch für die Aner­ken­nung und geziel­te Unter­stüt­zung von Kli­ma-Geflüch­te­ten ein.

Abschie­bun­gen

Wel­che Posi­ti­on ver­tritt Ihre Par­tei zu Abschie­bun­gen in Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­te wie Afgha­ni­stan und Syri­en sowie zu Abschie­bun­gen ins Elend inner­halb der EU, z.B. nach Grie­chen­land? Wie steht Ihre Par­tei zur Abschie­bungs­haft und der Pflicht­bei­ord­nung von Anwält*innen?

Wir geben den­je­ni­gen Schutz, die Schutz brau­chen. Zu einem funk­tio­nie­ren­den Asyl­sys­tem gehört aber auch: Wer in Deutsch­land unter kei­nen Umstän­den ein Blei­be­recht erhal­ten kann, der muss das Land wie­der ver­las­sen. Rück­füh­run­gen sol­len human und kon­se­quent erfol­gen. Die frei­wil­li­ge Rück­kehr hat dabei Vor­rang. Wird jedoch die frei­wil­li­ge Aus­rei­se ver­wei­gert, set­zen wir auf rasche wie kon­se­quen­te Abschie­bun­gen – im Rah­men des recht­lich Mög­li­chen –, ins­be­son­de­re bei Straf­tä­tern. Für uns ist selbst­ver­ständ­lich, dass in unse­rem demo­kra­ti­schen Rechts­staat, die Anord­nung von Haft immer nur Ulti­ma Rati­on sein darf. Alle recht­li­chen Stan­dards müs­sen des­halb auch erfüllt sein, Aus­rei­se­pflich­ti­ge in Abschie­bungs­haft oder Aus­rei­se­ge­wahr­sam zu neh­men, um den Voll­zug von Abschie­bun­gen effek­tiv zu sichern. Die Pflicht­be­stel­lung im Ver­fah­ren der Abschie­bungs­haft sorgt dabei für fai­re Verfahren.

Auch nach Afgha­ni­stan und Syri­en wol­len wir wie­der regel­mä­ßig abschie­ben – vor allem Straf­tä­ter und Gefähr­der. Für Syri­en hat das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter schon vor dem Sturz des Dik­ta­tors Assad im Juli 2024 fest­ge­stellt, dass der syri­schen Zivil­be­völ­ke­rung kei­ne bür­ger­kriegs­be­ding­te ernst­haf­te Gefahr im gan­zen Land mehr droht. Längst fin­den frei­wil­li­ge Rück­rei­sen von aus­rei­se­pflich­ti­gen Syrern und Afgha­nen in ihre Hei­mat­län­der statt. Um Asyl­ver­fah­ren zu beschleu­ni­gen und Rück­füh­run­gen zu erleich­tern, stu­fen wir wei­te­re Län­der als „siche­re Her­kunfts­län­der“ ein. Die von der Ampel ein­ge­führ­te Rege­lung, dass Aus­rei­se­pflich­ti­gen in Abschie­be­ge­wahr­sam ver­pflich­tend ein Rechts­an­walt zur Sei­te gestellt wird, schaf­fen wir ab.

Nicht jeder, der nach Deutsch­land kommt, kann blei­ben. Wer nach indi­vi­du­el­ler Prü­fung asyl- und auf­ent­halts­recht­li­cher Vor­aus­set­zun­gen kein Auf­ent­halts­recht erhal­ten hat und wenn kei­ne Abschie­bungs­hin­der­nis­se ent­ge­gen­ste­hen, muss zügig aus­rei­sen. Wir ste­hen zum Vor­rang der frei­wil­li­gen Aus­rei­se. Abschie­bun­gen in Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­te ver­bie­ten sich. Wir wol­len, dass Men­schen, die schwe­re Straf­ta­ten began­gen haben – nach Haft­ver­bü­ßung – prio­ri­tär zurück­ge­führt werden.

Auf­nah­me­be­din­gun­gen müs­sen euro­pa­weit auf ein men­schen­wür­di­ges Niveau ange­ho­ben wer­den, um Men­schen nicht durch Armut, Obdach­lo­sig­keit oder Dis­kri­mi­nie­rung zur Sekun­där­mi­gra­ti­on zu zwin­gen. Eini­ge EU-Mit­glied­staa­ten hal­ten sich nicht an EU-Recht. Das darf nicht län­ger hin­ge­nom­men wer­den. Bei wei­te­rer Untä­tig­keit der EU-Kom­mis­si­on soll­te die Bun­des­re­gie­rung selbst Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren ansto­ßen. In der Bun­des­re­gie­rung konn­ten wir durch­set­zen: Wer in Abschie­be­haft oder Aus­rei­se­ge­wahr­sam genom­men wird, erhält obli­ga­to­risch anwalt­li­chen Bei­stand. Hier­an hal­ten wir fest.

Abschie­bun­gen von voll­zieh­bar aus­rei­se­pflich­ti­gen Per­so­nen ohne Blei­be­recht in Deutsch­land soll­ten auch nach Syri­en und Afgha­ni­stan erfol­gen. Umso wich­ti­ger sind belast­ba­re Kon­tak­te auf Regie­rungs­ebe­ne mit den jewei­li­gen De-facto-Machthabern.

Die Zusam­men­ar­beit bei Dub­lin-Rück­über­stel­lun­gen inner­halb der EU wol­len wir Freie Demo­kra­ten spür­bar ver­bes­sern und dar­auf hin­wir­ken, dass mehr Rück­über­stel­lun­gen gelin­gen. Bis­her schei­tern Rück­über­stel­lun­gen zu oft, etwa weil gesetz­lich vor­ge­se­he­ne Fris­ten nicht ein­ge­hal­ten wer­den. Das muss sich ändern, indem Behör­den die­se Ver­fah­ren aus­rei­chend prio­ri­sie­ren. Auch müs­sen die Län­der aus­rei­chend Abschie­be­haft­plät­ze vor­hal­ten. Denn zu einer geord­ne­ten und rechts­staat­li­chen Migra­ti­ons­po­li­tik gehört eine kon­se­quen­te und zügi­ge Umset­zung von Rück­kehr­ent­schei­dun­gen – wenn erfor­der­lich mit­hil­fe der Abschie­be­haft. Das Rück­füh­rungs­ver­bes­se­rungs­ge­setz war ein wich­ti­ger Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung. Wei­te­re müs­sen folgen.

Die Lin­ke lehnt Abschie­bun­gen in Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­te klar ab. Auch Abschie­bun­gen in ande­re EU-Län­der kön­nen gegen die Men­schen­rech­te ver­sto­ßen, etwa wenn es dort kei­ne men­schen­un­wür­di­gen Über­le­bens­be­din­gun­gen gibt, kein fai­res Asyl­ver­fah­ren garan­tiert ist oder will­kür­li­che Haft und eine Abschie­bung ins Her­kunfts­land dro­hen. Des­halb ver­bie­ten sich Abschie­bun­gen in Län­der wie Grie­chen­land, befin­det auch die Mehr­heit der deut­schen Ver­wal­tungs­ge­rich­te. Die Lin­ke ist grund­sätz­lich gegen Abschie­bungs­haft: Men­schen wer­den ihrer Frei­heit beraubt,ohne dass sie eine Straf­tat began­gen haben, nur, um sie leich­ter außer Lan­des schaf­fen zu kön­nen. Das leh­nen wir ab,Flucht ist kein Ver­bre­chen! Die Pflicht­bei­ord­nung von Anwält*innen in sol­chen Fäl­len ist aus unse­rer Sicht eine rechts­staat­li­che Selbst­ver­ständ­lich­keit, die auch für die Zurück­wei­sungs­haft an der Gren­ze gel­ten muss.Abschiebungshaft wird oft leicht­fer­tig und rechts­wid­rig ange­ord­net, dage­gen braucht es wirk­sa­men Rechtsschutz.

Für Volt sind Abschie­bun­gen schwer­wie­gen­de Ein­grif­fe in das Leben der Betrof­fe­nen, die nur als letz­tes Mit­tel ein­ge­setzt wer­den dür­fen. Statt­des­sen set­zen wir uns für einen huma­ne­ren Umgang ein, der Inte­gra­ti­on för­dert und gesell­schaft­li­ches Enga­ge­ment stär­ker berück­sich­tigt. Volt lehnt Abschie­bun­gen in Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­te kate­go­risch ab und setzt sich für die Abschaf­fung von Dub­lin-III zuguns­ten eines gemein­sa­men euro­päi­schen Asyl­sys­tems mit fes­ten Ver­tei­lungs­schlüs­seln ein, in dem alle Mit­glied­staa­ten ihren fai­ren Anteil tra­gen und inner­eu­ro­päi­sche Abschie­bun­gen der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren. Kri­tisch sieht Volt die der­zei­ti­ge Pra­xis der Abschie­be­haft. Es muss sicher­ge­stellt wer­den, dass die Wür­de der von Abschie­bung bedroh­ten Men­schen in jedem Fall gewahrt bleibt. Volt setzt sich daher u.a. für eine kos­ten­lo­se Asyl­ver­fah­rens- und Rechts­be­ra­tung sowie erwei­ter­te Rechts­schutz­mög­lich­kei­ten für Asyl­su­chen­de ein.

Men­schen­wür­di­ge Unterbringung

Wie will Ihre Par­tei geflüch­te­te Men­schen men­schen­wür­dig unter­brin­gen? Steht Ihre Par­tei für eine Begren­zung der Auf­ent­halts­dau­er in der Erst­auf­nah­me auf weni­ge Wochen, um Iso­lie­rung von Asyl­su­chen­den zu ver­hin­dern? Wür­de Ihre Par­tei asyl­su­chen­den Men­schen erlau­ben, direkt pri­vat zu wohnen?

(Hin­weis: Die Unter­brin­gung und Ver­sor­gung von Geflüch­te­ten ist grund­sätz­lich Ländersache)

Die Unter­brin­gung in Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen ermög­licht es, dass Geflüch­te­te direkt nach ihrer Ankunft alle not­wen­di­gen Unter­stüt­zung unter einem Dach vor­fin­den. Ins­be­son­de­re Fami­li­en mit Kin­dern soll­ten schnellst­mög­lich dezen­tral unter­ge­bracht wer­den. Wir set­zen auf eine deut­li­che Beschleu­ni­gung der Asyl­ver­fah­ren – sowohl beim BAMF als auch bei den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten. Mit umfas­sen­der Digi­ta­li­sie­rung und Ver­wal­tungs­mo­der­ni­sie­rung wol­len wir sicher­stel­len, dass Asy­l­ent­schei­dun­gen inner­halb von sechs Mona­ten getrof­fen wer­den kön­nen. Bei der Unter­brin­gung müs­sen die Rech­te von beson­ders schutz­be­dürf­ti­gen Per­so­nen berück­sich­tigt wer­den. Für alle gilt der Grund­satz „Arbeit, Spra­che, Bil­dung und Begeg­nung von Anfang an“. Wir haben in die­ser Wahl­pe­ri­ode bereits die Inte­gra­ti­ons­kur­se für alle Asyl­su­chen­den geöff­net und Arbeits­ver­bo­te redu­ziert. Wir set­zen uns auch wei­ter­hin für ent­spre­chen­de Ange­bo­te ein.

In Deutsch­land wer­den Asyl­be­wer­ber men­schen­wür­dig unter­ge­bracht. Dar­an hal­ten wir fest. Bereits jetzt wer­den Aus­nah­men bei der Auf­ent­halts­dau­er in Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen gemacht, so dass bspw. beson­ders Schutz­be­dürf­ti­ge schnel­ler als ande­re außer­halb von Ein­rich­tun­gen woh­nen kön­nen. Dazu ste­hen wir. Die bestehen­den Fris­ten für die Unter­brin­gung in einer Auf­nah­me­ein­rich­tung oder Gemein­schafts­un­ter­kunft ins­be­son­de­re für Per­so­nen aus siche­ren Her­kunfts­län­dern, für Iden­ti­täts­täu­scher oder Mit­wir­kungs­ver­wei­ge­rer, wer­den wir nicht ver­kür­zen. Dies wür­de fal­sche Anrei­ze setzen.

Migra­ti­on braucht die ent­spre­chen­de dau­er­haf­te Infra­struk­tur in den Kom­mu­nen und den Län­dern. Dazu gehö­ren aus­rei­chend Plät­ze in den Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen der Län­der, in denen Geflüch­te­te mög­lichst nicht län­ger als drei Mona­te unter­ge­bracht wer­den. Gleich­zei­tig braucht es mehr Wohn­raum in den Kom­mu­nen. Die dezen­tra­le Unter­brin­gung ist zu bevor­zu­gen. Geflüch­te­te soll­ten Mög­lich­kei­ten nut­zen dür­fen, aus einer Unter­kunft aus­zu­zie­hen. Hier­bei soll­ten Fami­li­en­be­zü­ge und indi­vi­du­el­le Anknüp­fungs­punk­te berück­sich­tigt werden.

Im lau­fen­den Asyl­ver­fah­ren ist unklar, wel­che Blei­be­per­spek­ti­ve die Asyl­su­chen­den haben. Daher ist es sinn­voll, sie zunächst in Erst­auf­nah­me­zen­tren unter­zu­brin­gen und erst nach Zuer­ken­nung des Schut­zes auf die Kom­mu­nen zu ver­tei­len. Dies ermög­licht und erleich­tert ziel­ge­rich­te­te Inte­gra­ti­ons­maß­nah­men der Kom­mu­nen vor Ort. Eine Zuwei­sung von Men­schen mit unkla­rer oder gar nega­ti­ver Blei­be­per­spek­ti­ve oder von bestands­kräf­tig abge­lehn­ten Asyl­be­wer­bern an die Kom­mu­nen ist nicht ziel­füh­rend. Wir spre­chen uns daher für flä­chen­de­ckend zen­tra­le Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen in den Bun­des­län­dern aus.

Die Lin­ke for­dert eine dezen­tra­le Unter­brin­gung, mög­lichst in Woh­nun­gen. Ist eine vor­über­ge­hen­de Unter­brin­gung in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten nötig, müs­sen men­schen­wür­di­ge Bedin­gun­gen herr­schen und die Pri­vat­sphä­re, der Grund­satz der Selbst­be­stim­mung und der Schutz beson­ders vul­nerabler Per­so­nen garan­tiert wer­den. Die Dau­er der Unter­brin­gung in sol­chen Ein­rich­tun­gen ist auf ein Mini­mum zu begren­zen. In gro­ßen Auf­nah­me­zen­tren sind die Lebens­be­din­gung oft unzu­mut­bar. Eine Poli­tik der Lager und Iso­lie­rung von Geflüch­te­ten zur Abschre­ckung leh­nen wir ab. Die Lin­ke hat früh­zei­tig vor­ge­schla­gen, dass Asyl­su­chen­de direkt pri­vat woh­nen kön­nen sol­len, wenn ihnen das mög­lich ist, etwa bei Ver­wand­ten und Bekann­ten. Das wür­de die Auf­nah­me­struk­tu­ren erheb­lich ent­las­ten, wäre im Inter­es­se der Men­schen und viel bil­li­ger. Men­schen aus der Ukrai­ne wur­de dies unpro­ble­ma­tisch und mit gro­ßem Erfolg ermög­licht. Das Asyl­ver­tei­lungs­sys­tem muss grund­le­gend neu und men­schen­freund­lich aus­ge­stal­tet werden.

Volt setzt sich für eine men­schen­wür­di­ge Unter­brin­gung Geflüch­te­ter ein, bei­spiels­wei­se durch eine stär­ke­re Unter­stüt­zung der Kom­mu­nen bei der Bereit­stel­lung von Wohn­raum. Die Begren­zung der Auf­ent­halts­dau­er in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen ist zu begrü­ßen, um Iso­la­ti­on zu ver­mei­den und Inte­gra­ti­on zu för­dern. Dazu gehört auch, dass Asyl­su­chen­de mög­lichst früh­zei­tig pri­va­ten Wohn­raum bezie­hen können.

Duldung/Bleiberecht

Unter­stützt Ihre Par­tei eine Ent­fris­tung des Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts, die Abschaf­fung von Arbeits­ver­bo­ten sowie der Dul­dung Light? Wür­de Ihre Par­tei die Blei­be­rechts­re­ge­lung für gut inte­grier­te Jugend­li­che ver­bes­sern? Wäre eine Iden­ti­täts­fest­stel­lung per Ver­si­che­rung an Eides­statt für Sie möglich?

Seit jeher setzt sich die SPD für Blei­be­rech­te ein. Mit dem Chan­cen­auf­ent­halts­recht haben wir für einen erheb­li­chen Anteil der Gedul­de­ten end­lich das Modell der zer­mür­ben­den Ket­ten­dul­dun­gen durch­bro­chen und ech­te Per­spek­ti­ven geschaf­fen. Arbeits­ver­bo­te haben wir weit­ge­hend redu­ziert, die stich­tags­un­ab­hän­gi­gen Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen ver­ein­facht. Auch wenn die SPD an einer grund­sätz­li­chen Tren­nung von Asyl und Ein­wan­de­rung zu Erwerbs­zwe­cken fest­hält, ste­hen wir für prag­ma­ti­sche Lösun­gen und set­zen uns auch wei­ter­hin für Ver­bes­se­run­gen bei den Blei­be­rech­ten ein. Wer als Geflüch­te­ter kei­nen Schutz­sta­tus erhal­ten hat und den­noch Inte­gra­ti­on in Arbeits­markt und Gesell­schaft bewäl­tigt und straf­frei ist, dem soll der Spur­wech­sel in die Fach­kräf­te­ein­wan­de­rung ermög­licht wer­den. Bei der Iden­ti­täts­klä­rung wer­den wir unter Beach­tung des Sicher­heits­in­ter­es­ses des Staa­tes für kla­re Rege­lun­gen sorgen.

Das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht wol­len wir abschaf­fen, denn es setzt Fehl­an­rei­ze. Asyl­su­chen­de dür­fen in Deutsch­land in der Regel nach drei Mona­ten arbei­ten. Dar­an hal­ten wir fest. Wer nicht als Flücht­ling aner­kannt wird und kei­nen Schutz­sta­tus erhält, ist aus­rei­se­pflich­tig. Wenn Aus­rei­se­pflich­ti­ge jedoch arbei­ten oder in Aus­bil­dung sind, haben sie die Mög­lich­keit, für die­sen Zeit­raum im Land zu blei­ben. Die­se Rege­lung haben wir mit ein­ge­führt. Es gibt aber wich­ti­ge Aus­nah­men für Per­so­nen aus siche­ren Her­kunfts­staa­ten, für Iden­ti­täts­täu­scher und Mit­wir­kungs­ver­wei­ge­rer. Für sie müs­sen wei­ter­hin Arbeits­ver­bo­te gel­ten. Eine Iden­ti­täts­fest­stel­lung per Ver­si­che­rung an Eides­statt leh­nen wir ab.

Wir haben uns für eine bes­se­re Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on und lang­fris­ti­ge Blei­be­per­spek­ti­ven für berufs­tä­ti­ge Schutz­su­chen­de ein­ge­setzt: Wir haben die Mög­lich­keit eines Spur­wech­sels für Gedul­de­te aus der Asyl- in die Erwerbs­mi­gra­ti­on geschaf­fen und mit dem Chan­cen­auf­ent­halts­ge­setz sowie dem Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz einen Para­dig­men­wech­sel ein­ge­lei­tet. Wir haben die Beschäf­ti­gungs­dul­dung deut­lich erwei­tert, Arbeits­ver­bo­te gelo­ckert und eine Geneh­mi­gungs­fik­ti­on bei Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis­sen auf den Weg gebracht, um die Ver­fah­ren stark zu beschleu­ni­gen. Damit sind wir bereits wich­ti­ge Schrit­te gegan­gen. Wir wol­len, dass Arbeits­ver­bo­te abge­schafft wer­den. Wer arbei­ten kann, soll arbei­ten dür­fen. Wir wol­len, dass all jene, die hier arbei­ten, eine Aus­bil­dung machen oder stu­die­ren, eine lang­fris­ti­ge Blei­be­per­spek­ti­ve bekommen.

Das Chan­cen­auf­ent­halts­recht ermög­licht lang­jäh­rig Gedul­de­ten, aber gut inte­grier­ten Per­so­nen durch einen Spur­wech­sel eine dau­er­haf­te Blei­be­per­spek­ti­ve. Stich­tags­re­ge­lun­gen und Befris­tun-gen sind aller­dings erfor­der­lich, um kei­ne neu­en Anrei­ze zur irre­gu­lä­ren Migra­ti­on zu schaf­fen. Für gut inte­grier­te Per­so­nen soll es wei­ter­hin Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen geben.

Wir set­zen uns für eine mög­lichst früh­zei­ti­ge Iden­ti­täts­klä­rung ein. Nur wenn die Iden­ti­tät des Asyl­su­chen­den geklärt ist, kann ein ord­nungs­ge­mä­ßes Asyl­ver­fah­ren durch­ge­führt wer­den. Abstri­che bei der Iden­ti­täts­fest­stel­lung darf es nicht geben.

Ja, Die Lin­ke for­dert eine Ent­fris­tung und Aus­wei­tung des Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts. Die Hür­den für ein Blei­be­recht­dür­fen auch vor dem Hin­ter­grund lang­jäh­ri­ger Aus­gren­zung, ver­wei­ger­ter Sprach­kur­se und zahl­rei­cher Arbeits­ver­bo­te nicht zu hoch sein. Wenn Men­schen bereits vie­le Jah­re hier leben, muss die Devi­se lau­ten: Blei­be­recht statt Abschie­bung. Ein gesi­cher­tes Auf­ent­halts­recht erhöht die Chan­cen, eine Woh­nung oder einen Job zu fin­den. Das ist im Inter­es­se der Betrof­fe­nen und der Auf­nah­me­ge­sell­schaft. Kin­der und Jugend­li­che wer­den schnell ein Teil der Gesell­schaft, sie erler­nen die Spra­che leich­ter und fin­den Freund*innen. Für sie und ihre Fami­li­en müs­sen mit Blick auf das Kin­des­wohl des­halb groß­zü­gi­ge­re Blei­be­rechts­re­geln gel­ten. Die Lin­ke ist gegen Arbeits­ver­bo­te und for­dert einen Arbeits­markt­zu­gang von Beginn an. Die Dul­dung Light mit ihren zusätz­lich aus­gren­zen­den Rege­lun­gen leh­nen wir ab. Ja, die Iden­ti­täts­klä­rung soll auch durch eides­statt­li­che Ver­si­che­run­gen mög­lich sein.

Volt for­dert ein Chan­cen­jahr, das es auch abge­lehn­ten Asyl­su­chen­den ermög­licht, durch Arbeit und Enga­ge­ment einen Auf­ent­halts­ti­tel zu erwer­ben und einen posi­ti­ven Bei­trag zur Gesell­schaft zu leis­ten. Zuge­wan­der­te Per­so­nen müs­sen vom ers­ten Tag an eine Arbeits­er­laub­nis erhal­ten, unab­hän­gig von ihrem Auf­ent­halts­sta­tus. Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gun­gen müs­sen zudem von bestimm­ten Arbeit­ge­ben­den ent­kop­pelt wer­den, um Migrier­ten mehr Fle­xi­bi­li­tät und Raum zur per­sön­li­chen Ent­fal­tung zu geben. Volt setzt sich außer­dem dafür ein, dass Men­schen, die einen Arbeits‑, Aus­bil­dungs- oder Stu­di­en­platz haben und nicht straf­fäl­lig gewor­den sind, nicht abge­scho­ben wer­den. Glei­ches gilt für Men­schen, die sich durch außer­ge­wöhn­li­ches sozia­les Enga­ge­ment aus­zeich­nen. Volt lehnt die “Dul­dung Light” ab und hält eine Iden­ti­täts­fest­stel­lung durch eides­statt­li­che Ver­si­che­rung für möglich. 

 Recht auf Asyl

Wie steht Ihre Par­tei zum Recht auf Asyl in Euro­pa und wie wol­len Sie die­ses zukünf­tig schüt­zen? Wie steht Ihre Par­tei zur Umge­hung des Flücht­lings­schut­zes durch Aus­la­ge­rung von Asyl­ver­fah­ren in Dritt­staa­ten? Steht Ihre Par­tei zu der Ein­hal­tung der EMRK und der Recht­spre­chung des EGMR?

Wir haben für neue Klar­heit in der Migra­ti­ons­po­li­tik gesorgt – für einen Para­dig­men­wech­sel hin zu einer geord­ne­ten Migra­ti­on auf den Arbeits­markt und eine bes­se­re Kon­trol­le der Flucht­mi­gra­ti­on. Auf euro­päi­scher Ebe­ne gilt ab 2026 das GEAS. Wir wol­len, dass in ganz Euro­pa huma­ni­tä­re Stan­dards für Geflüch­te­te bestehen und Migra­ti­on soli­da­risch gesteu­ert wird. Das indi­vi­du­el­le Men­schen­recht auf Asyl und das inter­na­tio­na­le Flücht­lings­recht sind die Basis für das Gemein­sa­me Euro­päi­sche Asyl­sys­tem. Grenz­ver­fah­ren müs­sen hohe recht­li­che Stan­dards gewähr­leis­ten. Unser Ziel ist eine wirk­lich soli­da­ri­sche Ver­tei­lung, an der sich alle Mit­glieds­staa­ten betei­li­gen. Dafür braucht es mehr als einen lose ver­ab­re­de­ten Soli­da­ri­täts­me­cha­nis­mus in der Euro­päi­schen Uni­on. Die Exter­na­li­sie­rung von Asyl­ver­fah­ren leh­nen wir ab. Schutz­su­chen­de müs­sen Zugang zu fai­ren und rechts­staat­li­chen Ver­fah­ren in der EU erhalten.

Wir ste­hen zu unse­rer huma­ni­tä­ren Ver­ant­wor­tung. Die­ser kön­nen wir nur durch einen grund­le­gen­den Wan­del des euro­päi­schen Asyl­rechts gerecht wer­den. Wir sto­ßen einen Reform­pro­zess in der EU an, der das Kon­zept der siche­ren Dritt­staa­ten ver­wirk­licht. Denn Schutz durch Euro­pa muss nicht hei­ßen Schutz in Euro­pa. Jeder, der in Euro­pa Asyl bean­tragt, soll in einen siche­ren Dritt­staat über­führt wer­den und dort ein Asyl­ver­fah­ren durch­lau­fen. Bei posi­ti­vem Aus­gang wird dort Schutz gewährt. Eine Aus­la­ge­rung des Flücht­lings­schut­zes ist kei­ne Umge­hung die­ses Schut­zes. Denn die GFK soll ein­ge­hal­ten wer­den. Wir zer­schla­gen damit aber das men­schen­ver­ach­ten­de Geschäft der Schlep­per und Schleu­ser. Ist das Modell umge­setzt, gewäh­ren wir schutz­be­dürf­ti­gen Men­schen mit einer Kon­tin­gent­lö­sung Schutz. Dabei wen­den wir uns gezielt an die Schwächs­ten. Wir sor­gen damit für mehr Huma­ni­tät im Asyl­recht. Denn bis­lang ent­schei­den die Gefah­ren der Saha­ra und des Mit­tel­meers dar­über, wer es zu uns nach Euro­pa schafft. Unser Asyl­recht ist heu­te tat­säch­lich ein Recht des Stärkeren.

Wir set­zen uns für eine funk­tio­nie­ren­de und men­schen­wür­di­ge EU-Asyl­po­li­tik ein, bei der alle EU-Staa­ten einen fai­ren Bei­trag für einen soli­da­ri­schen Umgang mit Flucht­mi­gra­ti­on leis­ten müssen.

Unse­re Leit­bil­der in der Flücht­lings­po­li­tik sind das Grund­ge­setz, die euro­päi­sche Grund­rech­te­char­ta, die Euro­päi­sche Kon­ven­ti­on zum Schutz der Men­schen­rech­te und Grund­frei­hei­ten und die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on (GFK). Das Recht auf Ein­zel­fall­prü­fung und das Nicht­zu­rück­wei­sungs­ge­bot gel­ten immer und über­all. Der Asyl­an­trag von Men­schen, die in der EU ankom­men, muss in der EU inhalt­lich geprüft wer­den. Wir stel­len uns der Aus­la­ge­rung von Asyl­ver­fah­ren in Dritt­staa­ten ent­ge­gen, denn immer wie­der hat sich gezeigt, dass die­se Initia­ti­ven am Ende viel Steu­er­geld kos­ten, vor Gerich­ten schei­tern und von tat­säch­li­chen Lösun­gen ablen­ken. Statt­des­sen set­zen wir auf die Zusam­men­ar­beit mit Dritt- und Tran­sit­staa­ten und auf Model­le, die siche­re Migra­ti­ons­we­ge ermög­li­chen und unge­ord­ne­te Migra­ti­on reduzieren.

Der Schutz von Flücht­lin­gen ist im Völ­ker­recht, im Euro­päi­schen Recht und in unse­rem Grund­ge­setz ver­an­kert. Asyl­ver­fah­ren in Dritt­staa­ten durch­zu­füh­ren, steht dazu nicht im Wider­spruch. Die Bun­des­re­gie­rung hat unter Betei­li­gung zahl­rei­cher Exper­ten und Stake­hol­der geprüft, ob die Fest­stel­lung des Schutz­sta­tus von Schutz­su­chen­den in Dritt­staa­ten mög­lich ist. Die Über­prü­fung hat gezeigt, dass kei­ne unüber­wind­ba­ren recht­li­chen Hür­den bestehen. Wir Freie Demo­kra­ten sind der Über­zeu­gung, dass der Anspruch auf Asyl oder ande­re Ansprüche auf Schutz in Deutsch­land und der EU auch im Aus­land geprüft wer­den kann (soge­nann­te Dritt­staats­ver­fah­ren). In die­sem Zusam­men­hang ist im EU-Migra­ti­ons­recht das bürokratische Erfor­der­nis des soge­nann­ten Ver­bin­dungs­ele­ments zu strei­chen. Denn es macht ein effi­zi­en­tes Dritt­staats­ver­fah­ren fak­tisch unmög­lich. Dafür gibt es Mehr­hei­ten in der EU, wenn sich Deutsch­land dem anschließt.

Die Lin­ke ver­tei­digt das indi­vi­du­el­le Asyl­recht unein­ge­schränkt. Wäh­rend die Ampel­par­tei­en mit der GEAS-Reformd­ras­ti­schen Asyl­rechts­ver­schär­fun­gen zuge­stimmt haben, leh­nen wir Grenz­ver­fah­ren und alle Ver­su­che der Aus­la­ge­rung des Flücht­lings­schut­zes ab. Dritt­staa­ten­re­ge­lun­gen gefähr­den die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on, die auf inter­na­tio­na­le Ver­ant­wor­tungs­tei­lung setzt. Die meis­ten Geflüch­te­ten fin­den in ihrer Her­kunfts­re­gi­on Schutz. Es ist absurd, wenn ver­gleichs­wei­se rei­che Län­der der EU ärme­ren Län­dern wie Ruan­da „ihre“ Asyl­su­chen­den „auf­bür­den“ wol­len. Das wird in der Pra­xis auch nicht funk­tio­nie­ren. Für Die Lin­ke ist die Ein­hal­tung der EMRK und Umset­zung von Urtei­len des EGMR ein zen­tra­ler Bestand­teil des Men­schen­rechts­schut­zes. Das Zurück­wei­sungs­ver­bot nach Art. 3 EMRK gilt abso­lut, also auch für „Straf­tä­ter“ und selbst in Not­stands­zei­ten. Das ist wich­tig, um poli­ti­schen Ver­su­chen, das indi­vi­du­el­le Asyl­recht ganz abzu­schaf­fen oder die Gren­zen zu schlie­ßen, entgegenzutreten.

Das in Arti­kel 18 der EU-Char­ta ver­an­ker­te Recht auf Asyl ist ein Grund­pfei­ler der euro­päi­schen Wer­te­ge­mein­schaft. Um es zu schüt­zen, setzt sich Volt kurz­fris­tig für Anpas­sun­gen des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS) ein, ins­be­son­de­re für die Rück­nah­me der Ver­schär­fun­gen der Asyl­re­geln ab 2023 und für ein Ver­bot von Asyl­ver­fah­ren in Dritt­staa­ten. Lang­fris­tig stre­ben wir eine euro­päi­sche Ver­fas­sung an, in der gemein­sa­me Grund­sät­ze einer men­schen­wür­di­gen Asyl­po­li­tik ver­an­kert wer­den. Volt bekennt sich unein­ge­schränkt zur Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on und erkennt die Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te voll­um­fäng­lich an.

Zurück­wei­sun­gen an Grenzen

Wie will Ihre Par­tei rechts­wid­ri­ge Push­backs an den EU-Außen­gren­zen stop­pen? Wie steht Ihre Par­tei zu dem Vor­schlag euro­pa­rechts­wid­ri­ger Zurück­wei­sun­gen an deut­schen Bin­nen­gren­zen? Wür­de Ihre Par­tei die aktu­el­len Bin­nen­grenz­kon­trol­len wei­ter verlängern?

Wir wol­len, dass die Außen­gren­zen der EU stär­ker geschützt und kon­trol­liert wer­den. Dabei sind zu jeder Zeit alle rechts­staat­li­chen und huma­nen Bedin­gun­gen zu gewähr­leis­ten. Durch ein unab­hän­gi­ges Moni­to­ring und eine Stär­kung der Kon­troll­rech­te des Euro­päi­schen Par­la­ments wol­len wir Arbeit der EU-Grenz­schutz­agen­tur Fron­tex über­wa­chen und rechts­staat­lich stär­ken. Push­backs darf es nicht geben.

Grenz­schlie­ßun­gen und Pau­schal­zu­rück­wei­sun­gen an den Bin­nen­gren­zen wider­spre­chen dem Geist eines gemein­sa­men Raums der Frei­heit, der Sicher­heit und des Rechts. Die befris­te­te Wie­der­ein­füh­rung von Bin­nen­grenz­kon­trol­len muss die abso­lu­te Aus­nah­me bleiben.

Grenz­kon­trol­len wer­den wir mit Zurück­wei­sun­gen ver­bin­den. Wir wei­sen die­je­ni­gen an den deut­schen Gren­zen zurück, die aus einem ande­ren Mit­glied­staat der EU oder dem Schen­gen-Raum nach Deutsch­land ein­rei­sen und bei uns einen Asyl­an­trag stellen

wol­len. Denn die­se Per­so­nen sind dort nicht in Gefahr. Sie kön­nen ggf. auch nach einer sol­chen Zurück­wei­sung, wie vom Dub­lin-Abkom­men vor­ge­se­hen, einen Asyl­an­trag im EU-Mit­glied­staat der ers­ten Ein­rei­se stel­len, was sie schon bei Ankunft in der EU hät­ten tun müs­sen. Die erfor­der­li­chen Kon­trol­len an den deut­schen Gren­zen ver­län­gern wir, solan­ge es not­wen­dig ist: Bis wir die gemein­sa­men euro­päi­schen Außen­gren­zen wirk­sam schüt­zen und das euro­päi­sche Asyl­sys­tem grund­le­gend refor­miert ist.

Push­backs ver­sto­ßen gegen euro­päi­sches und inter­na­tio­na­les Recht und müs­sen poli­tisch und recht­lich scharf bekämpft wer­den. Sol­che Straf­ta­ten müs­sen Kon­se­quen­zen haben, womög­lich auch vor deut­schen Gerichten.

Das Recht auf Frei­zü­gig­keit und der Abbau von Schlag­bäu­men an den Bin­nen­gren­zen zäh­len zu den größ­ten Errun­gen­schaf­ten in Euro­pa. Dau­er­haf­te sta­tio­nä­re Bin­nen­grenz­kon­trol­len leh­nen wir des­halb ab. Für Frei­heit und Sicher­heit in Euro­pa müs­sen wir wis­sen, wer nach Euro­pa kommt. Daher sind rechts­staat­li­che Kon­trol­len an den Außen­gren­zen und eine zuver­läs­si­ge Regis­trie­rung der Men­schen unabdingbar.

Die Zurück­wei­sung Geflüch­te­ter an den deut­schen Gren­zen wür­de gegen gel­ten­des EU-Recht ver­sto­ßen und sich vor allem aus der gemein­sa­men euro­päi­schen Ver­ant­wor­tung zie­hen. Dies könn­te zu einer Ket­ten­re­ak­ti­on füh­ren und ein Rück­fall in natio­na­le Asyl­re­ge­lun­gen zur Fol­ge haben.

Wir Freie Demo­kra­ten for­dern ein Update für die euro­päi­sche Grenz­schutz­agen­tur FRONTEX. Wir wol­len gemein­sam mit unse­ren euro­päi­schen Part­nern für mehr Ord­nung und Kon­trol­le in der Migra­ti­ons­po­li­tik sor­gen. Die Rol­le von FRONTEX beim Schutz der Außen­gren­zen sowie bei der Bekämp­fung irre­gu­lä­rer Migra­ti­on und Schleu­ser­kri­mi­na­li­tät muss gestärkt werden.

Bin­nen­grenz­kon­trol­len in der EU sind gegen­wär­tig not­wen­dig, um irre­gu­lä­re Migra­ti­on zu bekämp­fen und das men­schen­ver­ach­ten­de und straf­ba­re Geschäft von Schleu­sern zu unter­bin­den. Zugleich darf die Frei­zü­gig­keit in Euro­pa nicht leicht­fer­tig aufs Spiel gesetzt wer­den. Es ist eine ent­schei­den­de Errun­gen­schaft der EU, dass man in Euro­pa unge­hin­dert rei­sen und Waren trans­por­tie­ren kann. Bin­nen­grenz­kon­trol­len müs­sen daher immer das letz­te Mit­tel sein.

Als Freie Demo­kra­ten unter­stüt­zen wir die modell­haf­te Erpro­bung von Zurück­wei­sun­gen an den deut­schen Außen­gren­zen, um alle recht­li­chen Mög­lich­kei­ten zur Begren­zung der irre­gu­lä­ren Migra­ti­on auszuschöpfen.

Die Lin­ke ver­ur­teilt die ille­ga­len Push­backs an den EU-Außen­gren­zen. Eben­so das bewuss­te Weg­se­hen und die Taten­lo­sig­keit der EU-Kom­mis­si­on und der Bun­des­re­gie­rung. Mas­si­ve Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen durch EU-Staaten(Griechenland, Bul­ga­ri­en, Kroa­ti­en, Polen, Ungarn usw.) wer­den seit lan­gem von NGOs doku­men­tiert, nur in Bezug auf Ungarn hat die EU-Kom­mis­si­on Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Damit ist klar, dass die bru­ta­le Pra­xis der Abschot­tung im still­schwei­gen­den Ein­ver­ständ­nis der EU geschieht. Ein wirk­sa­mer und unab­hän­gi­ger Über­wa­chungs­me­cha­nis­mus an den Außen­gren­zen ist des­halb drin­gend erfor­der­lich, die ent­spre­chen­de Rege­lung im GEAS ist völ­lig unzu­rei­chend. Die Lin­ke ver­tei­digt den Grund­satz der unkon­trol­lier­ten Rei­se­frei­heit in der EU. Die immer wie­der ver­län­ger­ten Bin­nen­grenz­kon­trol­len sind rechts­wid­rig und müs­sen sofort been­det wer­den. Glei­ches gilt für ille­ga­le Zurück­wei­sun­gen von Schutz­su­chen­den an den deut­schen Bin­nen­gren­zen, die in der Pra­xis längst stattfinden.

Die euro­päi­sche Grenz­schutz­agen­tur Fron­tex muss auf­ge­löst und durch eine neue euro­päi­sche Behör­de ersetzt wer­den, in der die natio­na­len Grenz­schutz­be­hör­den zusam­men­ge­führt wer­den. Men­schen­rechts­be­auf­trag­te und zivil­ge­sell­schaft­li­che Akteu­re müs­sen schon heu­te und lang­fris­tig sys­te­ma­tisch in die Kon­trol­le des euro­päi­schen Grenz­schut­zes ein­be­zo­gen wer­den. Durch die­se Maß­nah­men soll ein men­schen­wür­di­ger Grenz­schutz als gemein­sa­me hoheit­li­che Auf­ga­be der EU sicher­ge­stellt wer­den. Volt miss­bil­ligt die der­zei­ti­gen Kon­trol­len an den Bin­nen­gren­zen und hält sie für einen sym­bol­po­li­ti­schen Irr­weg. Eine sofor­ti­ge Auf­he­bung ist erforderlich.

Umset­zung der GEAS-Reform

Wie will Ihre Par­tei dafür sor­gen, dass die GEAS-Reform men­schen­rechts­kon­form umge­setzt wird? Wie steht Ihre Par­tei zur (fak­ti­schen) Inhaf­tie­rung von Schutz­su­chen­den wäh­rend ihres Asyl­ver­fah­rens – an den Außen­gren­zen oder im Inland? Wie sol­len beson­ders Vul­nerable iden­ti­fi­ziert wer­den? 

Wir ste­hen zur euro­päi­schen Eini­gung. Unab­hän­gig davon, wo zukünf­tig über Asyl­an­trä­ge ent­schie­den wird, müs­sen die Ver­fah­ren hohen rechts­staat­li­chen Stan­dards ent­spre­chen. Das beinhal­tet auch die indi­vi­du­el­le Prü­fung der Anträ­ge und den Zugang zum Recht­schutz. Grenz­ver­fah­ren sol­len durch einen Moni­to­ring-Mecha­nis­mus beglei­tet wer­den, der sicher­stellt, dass sich die Mit­glied­staa­ten bei den Ver­fah­ren an den Außen­gren­zen an die gel­ten­den Regeln hal­ten. Auch im Rah­men der natio­na­len Umset­zung wird die SPD ein beson­de­res Augen­merk auf die beson­de­ren Bedürf­nis­se von Min­der­jäh­ri­gen sowie ande­ren vul­ner­ablen Grup­pen rich­ten. Dazu gehört auch, dass Min­der­jäh­ri­ge und ihre Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge nicht vor­ran­gig vom Grenz­ver­fah­ren umfasst wer­den bzw. ihre Ver­fah­ren schnellst­mög­lich bear­bei­tet wer­den. Beim BAMF wol­len wir wei­ter an der ste­ti­gen Qua­li­fi­zie­rung der Mitarbeiter:innen arbei­ten. Die unab­hän­gi­ge Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung soll zudem dabei hel­fen, vul­nerable Grup­pe von Beginn an zu identifizieren.

Die GEAS-Reform geht für uns nicht weit genug. Wir wol­len eine grund­le­gen­de Reform des euro­päi­schen Asyl­sys­tems hin zur Aus­la­ge­rung von Asyl und Asyl­ver­fah­ren in siche­re Dritt­staa­ten. Mit die­ser Reform wer­den wir mehr Huma­ni­tät errei­chen. Denn das jet­zi­ge Sys­tem bevor­teilt die Stär­ke­ren, die es auf gefähr­li­chem Weg bis an die euro­päi­schen Außen­gren­zen schaf­fen. Wenn das Siche­re-Dritt­staa­ten­mo­dell umge­setzt ist, wer­den wir im Rah­men von Kon­tin­gen­ten die Schutz­be­dürf­tigs­ten aus­wäh­len und auf­neh­men. Sie­he auch die Ant­wor­ten zu Fra­ge 2 und Fra­ge 6.

Wir wol­len eine gemein­sa­me euro­päi­sche Migra­ti­ons­po­li­tik vor­an­trei­ben – mit einer fai­ren, ver­bind­li­chen und soli­da­ri­schen Ver­tei­lung von Schutz­su­chen­den in Euro­pa. Die Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS) set­zen wir, wie jedes EU-Recht, auf natio­na­ler Ebe­ne grund- und men­schen­rechts­kon­form um. Men­schen­rech­te müs­sen über­all in der EU ein­ge­hal­ten wer­den – auch an den Außen­gren­zen. Dafür set­zen wir uns für ein effek­ti­ves Men­schen­rechts­mo­ni­to­ring und ein kon­se­quen­tes Vor­ge­hen gegen ille­ga­le Push­backs ein. Die beson­de­ren Bedürf­nis­se vul­nerabler Grup­pen wie Frau­en, Kin­der, que­e­re Men­schen oder Men­schen mit Behin­de­rung müs­sen im Asyl­ver­fah­ren berück­sich­tigt wer­den. Außer­dem dür­fen Men­schen nicht inhaf­tiert wer­den, nur weil sie Asyl bean­tra­gen. Haft ist mit dem Kin­des­wohl grund­sätz­lich nicht ver­ein­bar. Bei der Regis­trie­rung ist sicher­zu­stel­len, dass die ent­schei­den­de Bewer­tung der Vul­nerabi­li­tät von geschul­tem Fach­per­so­nal durch­ge­führt wird.

Mit der Eini­gung zur grund­le­gen­den Reform des gemein­sa­men euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS) ist ein Mei­len­stein in der EU erreicht wor­den. Wir set­zen uns für eine zügi­ge und kon­se­quen­te Umset­zung der Rechts­ak­te in Deutsch­land ein. Dazu gehö­ren sowohl die Grenz­ver­fah­ren an den euro­päi­schen Außen­gren­zen als auch die im GEAS vor­ge­se­he­nen Safeguards.

Eine men­schen­rechts­kon­for­me Umset­zung der von den Ampel­par­tei­en mit­be­schlos­se­nen GEAS-Reform ist aus unse­rer­Sicht nicht mög­lich. Die ver­pflich­ten­den Grenz­ver­fah­ren sind men­schen­rechts­wid­rig, vie­le Schutz­su­chen­de wer­den­künf­tig an den EU-Außen­gren­zen in Auf­fang­la­gern fest­ge­hal­ten und kei­ne Chan­ce auf eine fai­re Asyl­prü­fung erhalten.Das betrifft auch Fami­li­en mit Kin­dern, obwohl die Ampel ande­res ver­spro­chen hat­te. Men­schen in Not dür­fen nicht wie Kri­mi­nel­le behan­delt wer­den, die Inhaf­tie­rung von Schutz­su­chen­den leh­nen wir gene­rell ab. Erfah­run­gen mit den „Hot­spots“ auf den grie­chi­schen Ägä­is-Inseln zei­gen, wie in sol­chen Auf­fang­la­gern das Recht auf Asyl allen­falls noch auf dem Papier steht. In der Pra­xis die­nen die­se Ein­rich­tun­gen vor allem der Abschre­ckung, Iso­lie­rung, Ableh­nung und schnel­len Abschie­bung Geflüch­te­ter. Erfah­rungs­ge­mäß wird es in Schnell­ver­fah­ren auch kei­ne wirk­sa­men Mecha­nis­men geben, um beson­ders vul­nerable Per­so­nen recht­zei­tig zu iden­ti­fi­zie­ren und zu schützen.

Volt lehnt die jüngs­ten Refor­men des GEAS ab, die in wei­ten Tei­len eine erheb­li­che Ver­schär­fung der Asyl­re­geln dar­stel­len. Sie ste­hen im Wider­spruch zu einer men­schen­wür­di­gen Migra­ti­ons- und Asyl­po­li­tik und müs­sen zurück­ge­nom­men wer­den. Volt setzt sich für men­schen­wür­di­ge Bedin­gun­gen wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens ein, wozu jede Form der Inhaf­tie­rung im Wider­spruch steht. Den Schutz beson­ders vul­nerabler Grup­pen (z.B. LGBTIQ*, Frau­en, Kin­der) will Volt z.B. durch Men­schen­rechts­be­auf­trag­te und Rechts­bei­stän­de sicher­stel­len, die Asyl­ver­fah­ren eng begleiten.