13.10.2011
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Foto: http://kirche-beverstedt.de

Eine Kirchengemeinde im norddeutschen Beverstedt hat einen somalischen Flüchtling vor der Abschiebung nach Malta bewahrt.

Die deut­schen Behör­den woll­ten den soma­li­schen Flücht­ling Abd­iri­sa­aq M. Ende August nach Mal­ta abschie­ben, obwohl ihm dort men­schen­un­wür­di­ge Lebens­be­din­gun­gen droh­ten. In letz­ter Sekun­de fand er Auf­nah­me im Kir­chen­asyl bei der Fabi­an- und Sebas­ti­an-Gemein­de im nord­deut­schen Bever­stedt. Nur so konn­te sei­ne Abschie­bung ver­hin­dert werden.

Denn mitt­ler­wei­le ist die sechs­mo­na­ti­ge Über­stel­lungs­frist abge­lau­fen, die für Abschie­bun­gen im Rah­men der Dub­lin-II-Ver­ord­nung nach Mal­ta und ande­re EU-Staa­ten gilt. Am 7. Okto­ber teil­te das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge mit, dass die Zustän­dig­keit für Abd­iri­sa­aq M.s Asyl­ver­fah­ren  des­halb von Mal­ta auf Deutsch­land über­ge­gan­gen ist. Abd­iri­sa­aq M. konn­te das Kir­chen­asyl daher ver­las­sen, sein Asy­l­er­such wird nun in Deutsch­land geprüft.

Genau dies hat­ten die Behör­den dem jun­gen Flücht­ling zuvor ver­weh­ren wol­len. Denn da er die EU zuerst in Mal­ta betre­ten hat­te, ist zunächst Mal­ta für sein Ver­fah­ren zustän­dig – auch wenn Mal­ta mit der Durch­füh­rung von Asyl­ver­fah­ren und der ange­mes­se­nen Ver­sor­gung von Schutz­su­chen­den über­for­dert ist und die Men­schen­rech­te von Flücht­lin­gen auf Mal­ta sys­te­ma­tisch miss­ach­tet wer­den. Das bele­gen zahl­rei­che Berich­te von Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen – und auch die Flucht­ge­schich­te von Abd­iri­sa­aq M.:

2007 floh der damals 15Jährige aus Soma­lia, nach­dem er dort von isla­mis­ti­schen Rebel­len ent­führt und auf­ge­for­dert wor­den war, für sie zu kämp­fen. Um dem zu ent­ge­hen floh er durch die Wüs­te nach Liby­en. Dort wur­de er unter unmensch­li­chen Bedin­gun­gen ein­ge­sperrt. Nach ein­jäh­ri­ger Inhaf­tie­rung und einem anschlie­ßen­den Leben auf der Stra­ße floh er in einem Boot über das Mit­tel­meer nach Mal­ta. Dort kam er wie­der­um für acht Mona­te ins Gefäng­nis. Nach sei­ner Ent­las­sung gelang ihm die Flucht nach Schwe­den, wo sein Asyl­an­trag jedoch unter Bezug­nah­me auf die Dub­lin-II-Ver­ord­nung abge­lehnt wur­de. Als ihm die Abschie­bung von Schwe­den nach Mal­ta droh­te, floh der jun­ge Mann wei­ter nach Deutschland.

Das dem durch die jah­re­lan­ge Flucht psy­chisch und phy­sisch gezeich­ne­ten Flücht­ling nicht län­ger die Abschie­bung in die men­schen­un­wür­di­ge Haft und Lebens­be­din­gun­gen in Mal­ta droht, geht auf das muti­ge Enga­ge­ment der Kir­chen­ge­mein­de in Bever­stedt zurück.

PRO ASYL appel­liert an die ver­ant­wort­li­chen Poli­ti­ker, Abschie­bun­gen nach Mal­ta aus­zu­set­zen. Dies ist mög­lich, wenn Deutsch­land sich bereit zeigt, die Zustän­dig­keit für die­ses Ver­fah­ren frei­wil­lig zu übernehmen.

 Erst­mals seit fast 20 Jah­ren: Baye­ri­sche Poli­zei räumt Kir­chen­asyl (20.02.14)