20.02.2014
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Bruch mit der Tradition des Kirchenasyls: In die Pfarrei von St. Peter und Paul in Augsburg drang am Dienstag die Polizei ein und verhaftete eine traumatisierte Frau aus Tschetschenien – alleinerziehende Mutter – und ihre vier Kinder. Bild: Wikimedia Commons

Eine traumatisierte Frau aus Tschetschenien - alleinerziehende Mutter - und ihre vier Kinder wurden nach Polen abgeschoben. Dass die Ausländerbehörde den Befehl zur Räumung gab, ist ein Tabubruch.

Die letz­te Räu­mung eines Kir­chen­asyls in Bay­ern hat­te 1996 statt­ge­fun­den. Seit­her galt es als unge­schrie­be­nes Gesetz, dass Kir­chen­asyle von den Behör­den gedul­det wer­den – bis Diens­tag, als im Auf­trag der Aus­län­der­be­hör­de meh­re­re Poli­zei­be­am­te in die Augs­bur­ger Pfar­rei ein­dran­gen, in der die Fami­lie aus Tsche­tsche­ni­en – die 38-jäh­ri­ge Frau D. und ihre vier Kin­der im Alter zwi­schen vier und 14 Jah­ren – Zuflucht gesucht hatte.

Die Fami­lie  war von Tsche­tsche­ni­en nach Polen geflüch­tet. Dort waren Mut­ter und Kin­der in einer Sozi­al­woh­nung in Bia­lys­tok unter­ge­bracht, wo sie extre­me Dis­kri­mi­nie­rung und ras­sis­ti­sche Über­grif­fe durch orga­ni­sier­te Neo­na­zis erle­ben muss­ten. Als die Woh­nung einer Nach­ba­rin, die eben­falls aus Tsche­tsche­ni­en stamm­te, von pol­ni­schen Neo­na­zis in Brand gesetzt wur­de, war die trau­ma­ti­sier­te Frau D. Hals über Kopf mit ihren Kin­dern nach Deutsch­land wei­ter geflohen.

Da auf­grund der Dub­lin-Ver­ord­nung Polen für die Durch­füh­rung des Asyl­ver­fah­rens zustän­dig ist, war die Fami­lie von der Abschie­bung nach Polen bedroht. Kurz ent­schlos­sen hat­te eine Augs­bur­ger Pfar­rei Mut­ter und Kin­dern Kir­chen­asyl gewährt.

Flücht­lings­or­ga­ni­sa­tio­nen in Bay­ern zeig­ten sich in einer gemein­sa­men Pres­se­er­klä­rung scho­ckiert über die Abschie­bung und for­der­ten, Kir­chen­asyle müs­sen unan­tast­bar blei­ben. Die­ser For­de­rung schließt sich auch PRO ASYL an.

Das pol­ni­sche Asyl­sys­tem ist man­gel­haft. Flücht­lin­ge ris­kie­ren, inhaf­tiert zu wer­den. Beklagt wer­den auch die man­gel­haf­te Gesund­heits­ver­sor­gung und feh­len­de The­ra­pie­plät­ze für Trau­ma­ti­sier­te. Zudem gibt es kei­nen hin­rei­chen­den effek­ti­ven Rechts­schutz im Asyl­ver­fah­ren. Der am Diens­tag abge­scho­be­nen Mut­ter und vier Kin­dern droht  womög­lich eine Ket­ten­ab­schie­bung nach Tschetschenien.

Pres­se­er­klä­rung des öku­me­ni­schen Kir­chen­asyl­net­zes Bay­ern, der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Asyl in der Kir­che und des Baye­ri­sche Flüchtlingsrats

Aktu­el­le Zah­len: Kir­chen­asyle bun­des­weit (Web­sei­te des Öku­me­ni­schen Arbeits­krei­ses Asyl in der Kirche)

 Flücht­lin­ge aus Tsche­tsche­ni­en: Zu Hau­se gefähr­det, in Deutsch­land von Abschie­bung bedroht (24.09.13)

 Schutz in letz­ter Sekun­de dank Kir­chen­asyl (13.10.11)