29.08.2011

Mit gro­ßer Ges­te hat Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Fried­rich zum inter­na­tio­na­len „Tag des Flücht­lings“ am 20. Juni 2011 ange­kün­digt, Mal­ta durch die Auf­nah­me von 150 Flücht­lin­gen zu „ent­las­ten“, da die Insel mit der Auf­nah­me von Flücht­lin­gen über­for­dert sei. Gleich­zei­tig setzt das BMI alles dar­an, Flücht­lin­ge wie­der los­zu­wer­den, die über Mal­ta nach Deutsch­land geflo­hen sind.

Nach­dem Ende Juli die Abschie­bung des soma­li­schen Flücht­lings Abdi­lahi Abdi­rah­man Moha­med nur knapp ver­hin­dert wer­den konn­te (sie­he hier), soll heu­te Nacht die Abschie­bung des soma­li­schen Flücht­lings Abd­iri­sa­aq M. aus Lüne­burg durch­ge­setzt werden.

2007 floh der damals 15-jäh­ri­ge jun­ge Mann aus sei­ner Hei­mat Soma­lia, nach­dem er dort von isla­mis­ti­schen Rebel­len ent­führt und auf­ge­for­dert wor­den war, für sie mit der Waf­fe zu kämp­fen. Aus Angst vor wei­te­rer Ver­fol­gung begab er sich zu Fuß auf den lan­gen Weg durch die Wüs­te nach Liby­en. Dort wur­de er von Sol­da­ten fest­ge­nom­men und als „Ille­ga­ler“ unter unmensch­li­chen Bedin­gun­gen in einem liby­schen Gefäng­nis eingesperrt.

Nach ein­jäh­ri­ger Inhaf­tie­rung und einem anschlie­ßen­den Leben auf der Stra­ße wag­te er die Flucht einem Boot über das Mit­tel­meer nach Mal­ta. Dort kam er wie­der­um für acht Mona­te ins Gefäng­nis. „Das scheint das übli­che Pro­ce­de­re zu sein, wenn man mit dem Boot auf­ge­grif­fen wird auf dem Meer“, erklär­te der Flücht­ling auf Befra­gen des Bundesamts.

Nach sei­ner Ent­las­sung gelang dem Soma­li­er die erneu­te Flucht nach Schwe­den, wo sein Asyl­an­trag jedoch unter Bezug­nah­me auf die Dub­lin II – Ver­ord­nung mit der for­ma­len Begrün­dung abge­lehnt wur­de, Mal­ta sei für die Bear­bei­tung des Asyl­an­trags zustän­dig. Als ihm die Abschie­bung dort­hin droh­te, floh der jun­ge Mann wei­ter nach Deutsch­land, wo ihm nun das glei­che Schick­sal droht.

Der Fall des Abd­iri­sa­aq M. erscheint sym­pto­ma­tisch für die Ver­ant­wor­tungs­lo­sig­keit einer euro­päi­schen Flücht­lings­po­li­tik, die zwar weiß, dass der klei­ne Insel­staat Mal­ta mit der Durch­füh­rung von Asyl­ver­fah­ren und der ange­mes­sen Ver­sor­gung von Schutz­su­chen­den hoff­nungs­los über­for­dert ist, und dass die Men­schen­rech­te von Flücht­lin­gen auf Mal­ta sys­te­ma­tisch miss­ach­tet wer­den, aber den­noch an for­ma­len Zustän­dig­keits­re­ge­lun­gen fest­hält und unge­rührt Flücht­lin­ge dort­hin abschiebt.

Abschie­bun­gen nach Mal­ta könn­ten ver­hin­dert wer­den, wenn Deutsch­land die Zustän­dig­keit für die­se Ver­fah­ren frei­wil­lig über­näh­me. In ver­gleich­ba­ren Fäl­len, bei denen es etwa um Abschie­bun­gen nach Grie­chen­land geht, wird dies durch­gän­gig so gehandhabt.

Abd­iri­sa­aq A. ist durch die jah­re­lan­ge Flucht und die unsi­che­re Situa­ti­on phy­sisch und psy­chisch stark ange­schla­gen. Attes­te bele­gen eine aku­te Sui­zi­da­li­tät. Wir for­dern den Bun­des­in­nen­mi­nis­ter auf, sofort ein­zu­grei­fen und die geplan­te Abschie­bung zu stop­pen. Dar­über hin­aus for­dern wir den Bun­des­in­nen­mi­nis­ter auf, einen Abschie­bungs­stopp nach Mal­ta anzu­ord­nen und auf euro­päi­scher Ebe­ne dafür ein­zu­tre­ten, dass das Asyl­recht von Flücht­lin­gen nicht durch for­ma­le Zustän­dig­keits­re­ge­lun­gen fak­tisch aus­ge­he­belt wird.

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