25.05.2022
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Aufnahmeeinrichtung für Ukrainer*innen in der Slowakei. Foto: Wiebke Judith

Im Rekordtempo vergeben slowakische Behörden den »vorübergehenden Schutz« an Ukrainer*innen. Die Erstversorgung für die geflohenen Menschen ist in diesem Nachbarland der Ukraine gut organisiert. Doch die Unterstützung danach ist minimal. Für viele Ukrainer*innen stellt sich drei Monate nach Kriegsbeginn die Frage: bleiben oder zurückkehren?

Etwa 400.000 Men­schen sind nach Anga­ben der slo­wa­ki­schen Regie­rung seit Kriegs­aus­bruch aus der Ukrai­ne in das Nach­bar­land ein­ge­reist  – eine rie­si­ge Her­aus­for­de­rung für das klei­ne Land. Die Slo­wa­kei ist etwa so groß wie  Nie­der­sach­sen und hat eine Bevöl­ke­rung von etwas weni­ger als 5,5 Mil­lio­nen Einwohner*innen.

Wie vie­le Ukrainer*innen mitt­ler­wei­le aber tat­säch­lich noch in der Slo­wa­kei sind, ist schwer zu sagen: Die Wei­ter­rei­se in ande­re EU-Staa­ten ist für  Ukrainer*innen in recht­li­cher Hin­sicht unpro­ble­ma­tisch und wegen kos­ten­lo­ser Bahn­ti­ckets, die auch für den inter­na­tio­na­len Bahn­ver­kehr gel­ten, sehr leicht mög­lich. Hin­zu kommt, dass laut offi­zi­el­ler Sta­tis­tik seit Kriegs­be­ginn etwa 160.000 Men­schen aus der Slo­wa­kei in die Ukrai­ne ein­ge­reist sind. Zu berück­sich­ti­gen ist dabei, dass die­se Aus­rei­se­zahl, eben­so die zuvor genann­ten 400.000 Ein­rei­sen, auch den klei­nen Grenz­ver­kehr umfasst, also auch Men­schen, die sich aus unter­schied­li­chen Grün­den nur kurz­fris­tig in der Slo­wa­kei auf­ge­hal­ten haben.

Die durch­aus beein­dru­cken­de huma­ni­tä­re Infra­struk­tur, die es mitt­ler­wei­le an den Grenz­über­gän­gen Vel’ké Sle­mence (Grenz­über­tritt nur zu Fuß) und Vyš­né Neme­cké (Grenz­über­tritt zu Fuß und mit Auto) gibt, wird aktu­ell kaum genutzt, wie PRO ASYL und bordermonitoring.eu bei einem Besuch dort Mit­te Mai erfuh­ren. Ähn­li­ches dürf­te mitt­ler­wei­le auch für den drit­ten Grenz­über­gang in Ubl‘a (Grenz­über­tritt zu Fuß und mit Auto) gelten.

Beim ers­ten Besuch von bordermonitoring.eu im März sah das noch ganz anders aus (sie­he hier für den Bericht). Wie an allen ande­ren Grenz­über­gän­gen aus der Ukrai­ne zeigt sich auch an jenen zur Slo­wa­kei mitt­ler­wei­le, dass wesent­lich weni­ger Men­schen ein­rei­sen als in den ers­ten Wochen des Krie­ges. Doch das kann sich jeder­zeit wie­der ändern, ins­be­son­de­re dann, wenn sich die Kampf­hand­lun­gen nicht mehr wie der­zeit nur auf den Süden und Osten der Ukrai­ne beschränken.

Nicht alle bekommen Schutzstatus 

Wie in allen EU-Mit­glied­staa­ten kön­nen aus der Ukrai­ne flie­hen­de Men­schen in der Slo­wa­kei den »vor­über­ge­hen­den Schutz« nach der EU-Richt­li­nie über den vor­über­ge­hen­den Schutz (auch »Mas­sen­zu­stroms­richt­li­nie«) bean­tra­gen. Im Ver­gleich zu Deutsch­land ist die Grup­pe, die in der Slo­wa­kei einen Anspruch auf den beson­de­ren Schutz­sta­tus hat, jedoch begrenz­ter. Hier­zu gehö­ren neben Ukrainer*innen, die vor dem Krieg geflo­hen sind:

  • Ehepartner*innen von Schutzberechtigten
  • In der Ukrai­ne aner­kann­te Flüchtlinge
  • Dritt­staats­an­ge­hö­ri­ge, die einen dau­er­haf­ten Auf­ent­halt in der Ukrai­ne hatten

Wie an allen ande­ren Grenz­über­gän­gen aus der Ukrai­ne zeigt sich auch an jenen zur Slo­wa­kei mitt­ler­wei­le, dass wesent­lich weni­ger Men­schen ein­rei­sen als in den ers­ten Wochen des Krieges.

Nicht umfasst sind also Men­schen ande­rer Natio­na­li­tä­ten, die in der Ukrai­ne mit einem befris­te­ten Auf­ent­halt gelebt haben (etwa Stu­die­ren­de) und nicht sicher und dau­er­haft in ihre Her­kunfts­län­der zurück­keh­ren kön­nen. Sie dür­fen zwar in die Slo­wa­kei ein­rei­sen und kön­nen sich 90 Tage legal im Land auf­hal­ten, dann steht ihnen aber nur der Weg ins Asyl­ver­fah­ren offen.

Schutzstatus in wenigen Minuten

Wer sich dafür ent­schei­det, in der Slo­wa­kei einen Antrag auf vor­über­ge­hen­den Schutz zu stel­len, kann dies in Grenz­nä­he in dem zen­tra­len Regis­trie­rungs­zen­trum in Mich­alove oder einem der Regis­trie­rungs­zen­tren in Žili­na, Nitra oder Bra­tis­la­va bei der »Bor­der and For­eign Poli­ce« tun. Asyl­ver­fah­ren wer­den im Übri­gen nur an einem Ort in der Slo­wa­kei bear­bei­tet und zwar in Humen­né, im Osten des Lan­des, wo sich auch die ein­zi­ge Auf­nah­me­ein­rich­tung für Asyl­su­chen­de befin­det. Auch Ukrainer*innen, die kei­ne Papie­re vor­le­gen kön­nen (akzep­tiert wer­den neben Rei­se­pass auch Doku­men­te wie ID oder Geburts­ur­kun­de), müs­sen für den Antrag auf vor­über­ge­hen­den Schutz nach Humenné.

76.000

Ukrainer*innen haben den vor­über­ge­hen­den Schutz in der Slo­wa­kei erhalten

Das Sup­port & Infor­ma­ti­on Cent­re in Bra­tis­la­va war frü­her ein Bus­sta­ti­on, dann ein Impf­zen­trum – und ist heu­te eine Art »one-stop-shop« für neu ankom­men­de Ukrainer*innen. Es gibt ers­te psy­cho­so­zia­le Unter­stüt­zung, einen Spiel­raum für Kin­der und auch eine Schlaf­ecke für die­je­ni­gen, die spät abends ankom­men. Zuerst regis­trie­ren sich die Men­schen. Wer will, kann danach mit Unter­stüt­zung von Rechtsanwält*innen der Human Rights League online den »vor­über­ge­hen­den Schutz« bean­tra­gen – und kurz danach bei der »Bor­der and For­eign Poli­ce« abho­len. Die­se über­prüft die vor­ge­leg­ten Doku­men­te, nimmt die bio­me­tri­schen Daten auf und stellt direkt im Anschluss ein A4-Doku­ment über den »vor­über­ge­hen­den Schutz« aus. Dau­er des Pro­ze­de­re: rund zehn Minu­ten. Aus deut­scher Sicht rekord­ver­däch­tig, dau­ert es in Deutsch­land doch viel­fach etli­che Wochen, um über­haupt nur einen Ter­min zur Bean­tra­gung des »vor­über­ge­hen­den Schut­zes« zu erhalten.

Dau­er des Pro­ze­de­re: rund zehn Minu­ten. Aus deut­scher Sicht rekord­ver­däch­tig, dau­ert es in Deutsch­land doch viel­fach etli­che Wochen, um über­haupt nur einen Ter­min zur Bean­tra­gung des »vor­über­ge­hen­den Schut­zes« zu erhalten.

Laut Anga­ben der slo­wa­ki­schen Regie­rung haben bis zum 15. Mai etwas mehr als 76.000 Men­schen den vor­über­ge­hen­den Schutz in der Slo­wa­kei bekom­men. Der Titel bleibt auch bei zwi­schen­zeit­li­cher Rück­kehr in die Ukrai­ne oder Wei­ter­rei­se in ein ande­res EU-Land bestehen.

Geringe staatliche Unterstützung nach Anerkennung

Eine Fra­ge jedoch, die mit der Dau­er des Krie­ges an Rele­vanz noch zuneh­men wird, ist die der staat­li­chen Unter­stüt­zung nach der Aner­ken­nung. Wie Unterstützer*innen berich­te­ten, sind vie­le Men­schen mit nicht viel mehr als dem, was sie am Leib tru­gen, aus der Ukrai­ne in die Slo­wa­kei geflo­hen. Ande­re konn­ten zumin­dest noch ein paar Taschen packen. Auch das mit­ge­brach­te Geld ist vie­len schnell aus­ge­gan­gen. Denn die Lebens­hal­tungs­kos­ten zumin­dest in Bra­tis­la­va sind nicht viel gerin­ger als in west­eu­ro­päi­schen Ländern.

Die finan­zi­el­le Hil­fe, die zunächst vom slo­wa­ki­schen Staat, nun vom UN-Flücht­lings­werk UNHCR und für man­che Per­so­nen­grup­pen vom Roten Kreuz, aus­ge­zahlt wird, beträgt für Erwach­se­ne 80 Euro pro Monat, für Kin­der ab drei Jah­ren 60 Euro pro Monat und für Kin­der unter drei Jah­ren 160 Euro pro Monat. Ein Anspruch auf wei­te­re Leis­tun­gen, wie etwa Kin­der­geld, besteht nicht. In der Regel dürf­te dies kaum aus­rei­chen, um Lebens­un­ter­halt und Mie­te bestrei­ten zu kön­nen. Die regu­lä­re Sozi­al­hil­fe in der Slo­wa­kei liegt auf ähn­lich nied­ri­gem Niveau. Dabei gilt es aller­dings zu berück­sich­ti­gen, dass die meis­ten Slowak*innen in ihren eige­nen vier Wän­den leben. Laut  Euro­stat traf dies im Jahr 2020 für über 90 Pro­zent der Bevöl­ke­rung zu. Unterstützer*innen berich­ten, dass ukrai­ni­sche Frau­en zum Teil Pfand­fla­schen sam­meln, um ihren Kin­dern zumin­dest eine klei­ne Freu­de berei­ten zu können.

Auf­nah­me­ein­rich­tung für Ukrainer*innen in der Slo­wa­kei. Foto: Wieb­ke Judith

Die Erstversorgung funktioniert, doch langfristige Aussichten fehlen

Medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung für Men­schen mit »vor­über­ge­hen­dem Schutz« ist auf drin­gen­de und lebens­ret­ten­de Behand­lung beschränkt. In sol­chen Fäl­len wer­den sie in Kran­ken­häu­sern behan­delt, in denen zuneh­mend auch ukrai­ni­sches Per­so­nal arbei­tet. Auch soll es in der Theo­rie mög­lich sein, nor­ma­le Ärzt*innen zu besu­chen. Doch in der Pra­xis kommt es zum Bei­spiel bei Zahn­be­hand­lun­gen zu Pro­ble­men. Hin­zu kommt, dass Medi­ka­men­te in Apo­the­ken recht teu­er sind und auch für ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge Medi­ka­men­te oft ein Eigen­an­teil bezahlt wer­den muss.

Auch der Woh­nungs­markt in der Slo­wa­kei ist schwie­rig. Laut einer Unter­stüt­ze­rin wol­len vie­le Vermieter*innen auch nicht mehr an Ukrainer*innen ver­mie­ten. Gab es zu Beginn des Krie­ges noch eine gro­ße Wel­le der Hilfs­be­reit­schaft, so ist die­se auch bei den Vermieter*innen mitt­ler­wei­le abge­flaut: Zu unklar erscheint vie­len, ob die Mie­te über­haupt dau­er­haft bezahlt wer­den kann und ob die ukrai­ni­schen Mieter*innen dau­er­haft in der Slo­wa­kei blei­ben werden.

Gab es zu Beginn des Krie­ges noch eine gro­ße Wel­le der Hilfs­be­reit­schaft, so ist die­se auch bei den Vermieter*innen mitt­ler­wei­le abgeflaut.

Vie­le ukrai­ni­sche Geflüch­te­te sind daher auf staat­li­che Hil­fe bei der Unter­brin­gung ange­wie­sen. Im Sup­port & Infor­ma­ti­on Cent­re kann ihnen zwar eine Unter­kunft ver­mit­telt wer­den – mitt­ler­wei­le sind dies haupt­säch­lich Not­un­ter­künf­te wie Turn­hal­len. Die maxi­ma­le Auf­ent­halts­dau­er beträgt jedoch nur zehn Tage. Unter­stüt­zung bei den Miet­zah­lun­gen gibt es für ukrai­ni­sche Geflüch­te­te nicht, aller­dings kön­nen Pri­vat­per­so­nen, die ihre Woh­nung für Geflüch­te­te geöff­net haben, staat­li­che Kom­pen­sa­ti­ons­zah­lun­gen in Anspruch neh­men. Gera­de zu Beginn des Krie­ges öff­ne­ten vie­le slo­wa­ki­sche Fami­li­en ihre Türen und brach­ten Ukrainer*innen unter, was in aller Regel jedoch nicht dau­er­haft mög­lich sein dürfte.

Klappt ein Wechsel von Notversorgung zu Integration?

Je län­ger der Krieg dau­ert und die Ver­trei­bung anhält, des­to mehr wird sich die Fra­ge nach mit­tel- und lang­fris­ti­gen Inte­gra­ti­ons­mög­lich­kei­ten für ukrai­ni­sche Geflüch­te­te in der Slo­wa­kei stel­len. Mit dem »vor­über­ge­hen­den Schutz« dür­fen die Geflüch­te­ten in der Slo­wa­kei arbei­ten, wie auch von der EU-Richt­li­nie vor­ge­se­hen. Im medi­zi­ni­schen Bereich klappt dies wohl durch­aus gut, da bei Ärzt*innen und Pfle­ge­per­so­nal Fach­kräf­te­man­gel herrscht. Hin­zu kommt eine sprach­li­che Nähe zwi­schen Slo­wa­kisch und Ukrai­nisch. Bei Beru­fen, die auf der geschrie­be­nen Spra­che basie­ren, wird es aber schon deut­lich schwieriger.

Auch in der Slo­wa­kei sind es meist Frau­en und Kin­der, die aus der Ukrai­ne geflo­hen sind. Damit spielt auch der Zugang zu Schu­len und Kin­der­gär­ten eine wich­ti­ge Rol­le – nicht zuletzt auch mit Blick auf den Zugang zum Arbeits­markt: Denn wie soll eine allein­er­zie­hen­de Frau (Män­ner zwi­schen 18 und 60 Jah­ren dür­fen nach wie vor nicht aus der Ukrai­ne aus­rei­sen) einem Job nach­ge­hen, wenn die Betreu­ung der Kin­der nicht gesi­chert ist?

Bei den Kin­der­gär­ten gibt es in der Slo­wa­kei jedoch lan­ge War­te­zei­ten von bis zu zwei Jah­ren. Und die Schul­pflicht wur­de von der slo­wa­ki­schen Regie­rung für ukrai­ni­sche Kin­der kur­zer­hand aus­ge­setzt. Die Begrün­dung: Vie­le ver­folg­ten online den Schul­un­ter­richt in der Ukrai­ne. Das mag zum Teil stim­men. Doch spä­tes­tens, wenn auch in der Her­kunfts­re­gi­on die Bom­ben fal­len, ist es mit dem Unter­richt vor­bei – und ersetzt auch nicht die sozia­le Kom­po­nen­te eines Schul­be­suchs. Der Schul­zu­gang wird aber nicht grund­sätz­lich ver­wei­gert. Vor­aus­set­zung dafür ist jedoch, eine auf­nah­me­be­rei­te Schu­le zu fin­den, was sich zuneh­mend schwie­ri­ger gestaltet.

Viele Familien wollen bald in die Ukraine zurück 

Drei Mona­te nach Kriegs­be­ginn den­ken vie­le über eine Rück­kehr nach. Im Gespräch mit PRO ASYL und bordermonitoring.eu berich­tet hier­von eine ukrai­ni­sche Frau, die mit ihren zwei Kin­dern seit gut zwei Mona­ten in Bra­tis­la­va lebt. Sie dach­te, erzählt sie, dass sie nur für zwei Wochen dort sein wür­de. Im Ver­gleich zu ande­ren hat sie noch Glück im Unglück: Über pri­va­te Kon­tak­te ihrer Schwie­ger­mut­ter konn­te sie eine kos­ten­freie Blei­be fin­den, sie kann online wei­ter arbei­ten und die Kin­der sind in der Schu­le. Aber sie und die Kin­der ver­mis­sen den Ehe­mann bezie­hungs­wei­se Vater, der in der Ukrai­ne blei­ben muss. Zwar gefällt es der Toch­ter gut in Bra­tis­la­va, wie sie sagt. Aber die Ukrai­ne sei bes­ser und sie ver­mis­se ihren Vater. Daher plant die Fami­lie, bald in die Ukrai­ne zurückzukehren.

Damit steht die Fami­lie nicht allein. Wie bereits zu Beginn erwähnt, keh­ren mitt­ler­wei­le mehr Men­schen aus der Slo­wa­kei in die Ukrai­ne zurück, als aus die­ser in die Slo­wa­kei ein­rei­sen. In Betracht kommt dies in der Regel dabei sicher­lich nur für Men­schen, die aus – zumin­dest momen­tan – rela­tiv siche­ren Gebie­ten in der Ukrai­ne stam­men. Nicht unter­schätzt wer­den soll­te hier­bei auch das Wis­sen dar­um, dass eine erneu­te Flucht in die EU, soll­te sich die Situa­ti­on in der Hei­mat­re­gi­on wie­der ver­schär­fen, rela­tiv unpro­ble­ma­tisch mög­lich ist. Umso wich­ti­ger ist es, dass die­se Opti­on auch in Zukunft bestehen bleibt.

Dar­über hin­aus gilt es zu berück­sich­ti­gen, dass für vie­le ande­re eine (zeit­wei­li­ge) Rück­kehr in die Ukrai­ne gegen­wär­tig kei­ne Opti­on dar­stellt – ins­be­son­de­re dann, wenn sie aus umkämpf­ten oder von Russ­land annek­tier­ten Gebie­ten stam­men. Ob die­se Per­so­nen­grup­pe dau­er­haft in der Slo­wa­kei blei­ben wird, wird ins­be­son­de­re davon abhän­gig sein, wie sich dort die Mög­lich­kei­ten des Zugangs zu Arbeit, Unter­kunft, finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung sowie Kin­der­be­treu­ung und Schu­le in den nächs­ten Mona­ten ent­wi­ckeln werden.

(wj / Marc Speer (bordermonitoring.eu))

Marc Speer berich­tet im Rah­men eines gemein­sa­men Pro­jekts von PRO ASYL und bordermonitoring.eu über die Situa­ti­on von ukrai­ni­schen Geflüch­te­ten in den Nach­bar­staa­ten der Ukraine.