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Rechte Hetze und Gewalt? Wir haben es satt!
Zum Auftakt der Konzerttour der Toten Hosen am 5. November in Chemnitz startet PRO ASYL die Aktion »Wir geben keine Ruhe – Gemeinsam gegen Rassismus«. Denn rechtspopulistische Stimmungsmache ist in Deutschland mittlerweile allgegenwärtig, rassistische Gewalt breitet sich aus.
Bei den Konzerten der anlaufenden »Laune der Natour« werden für die PRO ASYL-Aktion Unterschriften gegen Rassismus und für Menschenrechte gesammelt.
Klare Kante gegen Rassismus zeigen!
Rechtspopulistische Stimmungsmache ist mittlerweile allgegenwärtig. Das Gefährliche dabei ist vor allem die zunehmende Akzeptanz rassistischen Gedankenguts auch über das rechte Spektrum hinaus. Die so entstehende Atmosphäre in unserer Gesellschaft sorgt dafür, dass auch rassistische Gewalt sich immer weiter ausbreiten kann.
»Es geht um Menschenrechte und Respekt«, sagen Die Toten Hosen und rufen dazu auf, aktiv zu werden und Rassismus zu überstimmen. Eine klare und deutliche Positionierung von uns allen ist nötig, denn: Wer Stimmung gegen Flüchtlinge macht, ist für Gewalttaten mitverantwortlich!
Rechte Gewalttaten konsequent aufklären!
Und solche Gewalttaten gibt es Tag für Tag. Allein in diesem Jahr gab es mehr als 800 Übergriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte, davon über ein Viertel tätliche Angriffe oder Brandanschläge. (Stand: 26. Oktober) Die Dunkelziffer dürfte dabei noch weit höher sein, denn viele Fälle werden entweder nicht angezeigt oder gelangen nicht an die Öffentlichkeit. Einige erschreckende Beispiele aus der deutschen Realität im September 2017:
Ein afghanischer Asylbewerber wird von drei Männern in bayerischen Trachten vor einer Diskothek verbal und tätlich angegangen. Als er am Boden liegt, treten die Männer auf ihn ein. Umstehende Personen bemerken den Vorfall, greifen aber nicht ein, sondern lachen darüber.
Die Eingangstür eines Hauses, in dem minderjährige Flüchtlinge untergebracht sind, wird in Brand gesetzt. Die Täter flüchten, als sie von Hausbewohnern bemerkt werden.
Unbekannte beschmieren eine Flüchtlingsunterkunft mit Hakenkreuzen. Darüber kleben sie ein Schild mit der Aufschrift »Alle Flüchtlinge müssen zurück«.
Eine Person macht sich nachts am Fenster der Wohnung eines Syrers zu schaffen. Als dieser die Tür öffnet, kommen zwei weitere Täter hinzu. Sie skandieren Parolen, zeigen den Hitler-Gruß und verletzen den Syrer und seinen 13-jährigen Sohn durch Schläge leicht.
Ein Mann spricht zwei syrische Geschwister (11 und 12 Jahre alt) auf der Straße auf ihre Herkunft an. Als sie nicht reagieren, bedroht er sie mit dem Tode, versucht sie festzuhalten und tritt nach ihnen.
Dazu kommt, dass die Strafverfolgung bei solchen Taten oft mangelhaft ist. Ein Beispiel: Im August 2017 gab es bundesweit 313 politisch rechts motivierte Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund (BT-Drucksache 18/13671, S. 4). Von den 154 ermittelten Tatverdächtigen wurde gerade mal eine Person vorläufig festgenommen. Kein einziger Haftbefehl wurde erlassen.
Das ist kein neues Phänomen. Auch Recherchen aus den vergangenen Jahren ergaben ähnlich ernüchternde Ergebnisse. Der Stern hatte besonders schwerwiegende Delikte wie Körperverletzung oder Brand- und Sprengstoffanschläge aus den Jahren 2013 und 2014 untersucht und herausgefunden: Nur jede vierte Gewalttat gegen Asylsuchende aus den Jahren 2013 und 2014 wurde von deutschen Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt. Nur zwei Prozent der ermittelten Straftäter erhielten später eine Gefängnisstrafe.
Im Jahr 2015 hatte die ZEIT über 200 Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte genauer betrachtet – in mehr als drei Vierteln der Fälle waren zu diesem Zeitpunkt keinerlei Ermittlungserfolge zu berichten, nur vier Urteile waren gesprochen worden. Die Aufklärungsquote bei vergleichbaren Delikten ohne Flüchtlingsbezug ist weit höher.
In mahnender Erinnerung sind auch die unglaublichen Verfehlungen der Behörden, die den Rechtsterroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) erlaubten, jahrelang weitgehend ungestört Migrant*innen zu ermorden. Auch der BKA-Präsident warnt davor, dass sich neue rechtsterroristische Zellen bilden. Nicht nur deshalb muss bei rechtsmotivierten Gewalttaten lückenlose polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlung sowie konsequente Aufklärung und Strafverfolgung garantiert werden!
Bleiberecht für die Opfer rassistischer Angriffe!
Dazu gehört auch, dass Opfer rassistischer Angriffe ein Bleiberecht erhalten. Denn zum einen scheitern Gerichtsprozesse gegen Gewalttäter*innen bisweilen daran, dass Opfer und Zeugen nicht aussagen können, weil sie abgeschoben wurden, zum anderen sind die Betroffenen auch psychisch auf aufenthaltsrechtliche Sicherheit angewiesen, um ihre Erlebnisse zu verarbeiten.
Und: Ein solches Bleiberecht hält überdies den Täter*innen das eindeutige Bekenntnis des Staates gegen Hass und Gewalt entgegen. Die Bundesländer Brandenburg und Berlin haben das 2017 bereits beschlossen.