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Keine Gleichheit mehr vor dem Gesetz in Afghanistan
Die Taliban haben ein neues Strafgesetzbuch in Afghanistan eingeführt, das die Gleichheit vor dem Gesetz abschafft, religiöse Minderheiten unterdrückt und Gewalt an Frauen legalisiert. Diese Entwicklung unterstreicht einmal mehr die katastrophale Menschenrechtslage unter dem theokratisch-autoritären Regime.
In dem heutigen Islamischen Emirat Afghanistan hat sich die Menschenrechtslage in den viereinhalb Jahren, in denen die Taliban an der Macht sind, dramatisch verschlechtert. Das zeigt auch das am 7. Januar 2026 in Kraft getretene und für alle Strafgerichte Afghanistans zwingend anzuwendende neue Strafgesetzbuch. Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit per internationalem Haftbefehl gesuchte höchste Führer der Taliban in Afghanistan, Hibatullah Achundsada, hat es unterzeichnet, jedoch auf eine öffentliche Bekanntmachung und Verbreitung verzichtet – vermutlich, um die Bemühungen um internationale Anerkennung der Taliban nicht zu gefährden. Vordergründig soll das Gesetzbuch die Regeln für die Gerichtsverfahren festlegen – jedoch verletzen diese grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien und institutionalisieren systematische Diskriminierung.
Neues Strafgesetzbuch hierarchisiert die Gesellschaft
In dem neuen Regelwerk zum Strafprozessrecht wird die Bevölkerung in vier soziale Klassen unterteilt:
- Gelehrte und hochrangige Persönlichkeiten (Ulama)
- Elite (Ashraf)
- Mittelschicht (Mutawassit)
- Unterschicht (Tabaq‑e Pain)
Für identische Straftaten sieht das Gesetz je nach Klassenzugehörigkeit unterschiedliche Sanktionen vor (Artikel 9). So erhalten Gelehrte und hochrangige Personen bei Fehlverhalten lediglich eine Vorladung und Ermahnung durch den Richter, aber keine weitere Bestrafung.
Auch die Elite, zu der nach der Definition des Artikels auch angesehene Personen wie Stammesälteste und Kaufleute gezählt werden, soll vor Gericht bei Fehlverhalten nur vorgeladen und ermahnt werden.
Menschen aus der Mittelschicht sollen eine Gefängnisstrafe erhalten können. Wer zur sogenannten Mittelschicht gezählt wird, ist in dem Gesetz jedoch nicht ausgeführt. Menschen aus der unteren, ebenfalls nicht weiter konkretisierten, Gesellschaftsschicht sollen mit Gefängnisstrafe und körperlicher Züchtigung bestraft werden. Die Bestrafung wird folgendermaßen eingeschränkt: Bei Überschreitung der Höchstzahl von 39 Schlägen darf nicht nur ein einzelnes Körperteil getroffen werden, sondern die Schläge müssen auf verschiedene Körperteile verteilt werden. Schläge auf Kopf oder Gesicht sind verboten.
Unterdrückung der Religionsfreiheit, selbst bei islamischen Strömungen
In Afghanistan leben zahlreiche verschiedene muslimische Gruppen, darunter Zwölfer-Schiiten (wie zum Beispiel viele Hazara), Salafisten, Ismailiten, Ahl-e-Hadith sowie Sikhs und Hindus. Mit dem neuen Strafgesetzbuch werden aber nur die Anhänger der Hanafi-Schule als Muslime bezeichnet. Dieser in Afghanistan am weitesten verbreiteten Rechtsschule im sunnitischen Islam gehören die Taliban selbst an, die diese stark ideologisiert anwenden.
Angehörige anderer muslimischer Glaubensrichtungen werden als »Mubtadiʿ« unterdrückt. Der Begriff bezeichnet religiöse Abweichler, denen vorgeworfen wird, im Islam etwas ändern oder hinzufügen zu wollen – was als Sünde bewertet wird.
So steht es unter Todesstrafe, »falsche, dem Islam widersprechende Überzeugungen zu vertreten« oder andere zu solchen angeblich falschen Überzeugungen aufzufordern. Ein Imam kann die Tötung der Person genehmigen (Artikel 26 des Strafgesetzbuches). Ebenso sieht Artikel 17 Absatz 2 zwei Jahre Haft für »Spott« und »Verhöhnung« islamischer Vorschriften vor. Anhänger der Hanafi-Schule dürfen sich nicht von ihrem Glauben abwenden, ansonsten drohen ihnen zwei Jahre Haft (Artikel 26).
Damit gibt es offensichtlich in Afghanistan keine Religionsfreiheit – im Gegenteil, es sind drakonische Strafen für »Andersgläubige« zu befürchten. Die diskriminierende Einstufung und die Verwendung des Begriffs »Mubtadiʿ« ebnen den Weg für willkürliche Verurteilungen, Bestrafungen und Verhaftungen und unterbinden den Rechtsschutz für religiöse Minderheiten in dem Land.
Nach 100 Jahren wieder Anerkennung des Konzepts der Sklaverei?
In dem neuen Strafgesetzbuch der Taliban werden die Begriffe »frei«, »Sklave« und »Sklaverei« wiederholt erwähnt, aber nicht genauer definiert. Es ist davon auszugehen, dass damit eine zusätzliche Unterstreichung der bestehenden hierarchischen Beziehungen vorgenommen wird: So ist nach den Vorstellungen der Taliban die Ehefrau die »Sklavin« oder »Dienerin« ihres Ehemannes, der Vater ist der »Herr« seiner Kinder und seiner Ehefrau, die »höheren Klassen« sind die »Herren« der »niedrigeren Klassen«.
»So ist nach den Vorstellungen der Taliban die Ehefrau die »Sklavin« oder »Dienerin« ihres Ehemannes«
Gemäß Artikel 15 wird bei Straftaten, für die keine vorgeschriebene Strafe (»Hadd«) festgelegt ist, eine Strafe im Ermessen (»Ta’zir«) verhängt. Nach Artikel 4 Absatz 5 darf die »Hadd«-Strafe vom Imam und die »Ta’zir«-Strafe vom »Ehemann« beziehungsweise vom »Herrn« vollstreckt werden. Das bedeutet: Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens werden bestimmte Personengruppen befugt, andere willkürlich zu bestrafen, wenn diese eine »Sünde« begehen. Das fördert Selbstjustiz, legitimiert die Partnerschafts- und häusliche Gewalt und wird Familienfehden und Gewalt in der Gesellschaft insgesamt befeuern.
Diese weitgehende Macht über bestimmte Menschen, insbesondere von Ehemännern über Ehefrauen, könnte die Definition von »Sklaverei« nach dem internationalen Abkommen über die Sklaverei von 1926 erfüllen. Dies wäre eine der schärfsten Menschenrechtsverletzungen.
Weitere Entrechtung von Frauen, die Gewalt fördert
Das Gesetz enthält auch Regelungen zur weiteren Entrechtung von Frauen und Kindern. So können Frauen, die ohne Zustimmung des Ehemannes das Haus ihrer Eltern oder anderer Verwandten besuchen, strafrechtlich verfolgt werden. Wenn eine Frau zudem dann nicht zurückkommt, auch wenn ihr Mann sie darum gebeten hat, kann sie bis zu drei Monate ins Gefängnis kommen (Artikel 34). Diese Praxis widerspricht internationalen Verträgen wie dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), dem Afghanistan formal beigetreten ist, und verletzt das Gebot der Nichtdiskriminierung auf Grund von Geschlecht.
Partnerschafts- und häusliche Gewalt werden systematisch gefördert, indem körperliche Strafen durch den Ehemann erlaubt werden. Nur massive körperliche Gewalt gegen die Ehefrau mit einem Stock, die zu Wunden oder sichtbaren Prellungen führt, steht unter Strafe. Für solche massiven Körperverletzungen drohen dem Ehemann beziehungsweise dem Täter nur 15 Tage Haft. Das verstößt eindeutig gegen das Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, das unter anderem in der UN-Anti-Folterkonvention geregelt ist.
Folgen für Grund- und Menschenrechte in dem Land
Durch das Strafgesetzbuch schaffen die Taliban eine Hierarchie von Klassen und bauen weiter ein Justizsystem aus, das grundsätzliche Garantien fairer Prozesse, wie zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit zwischen Verbrechen und Strafe und das Verbot grausamer und unmenschlicher Strafen, ignoriert oder abschafft. Auch werden in dem Gesetz das Recht auf Verteidigung, die Unschuldsvermutung und das Recht zu schweigen abgeschafft. Soziale Ungleichheit und Unterdrückung der Religionsfreiheit werden institutionalisiert, die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz vor willkürlicher Inhaftierung und Bestrafung werden weiter abgebaut. Damit verstößt das neue Strafgesetzbuch gegen zentrale Prinzipien des internationalen Rechts und der Menschenrechte, wie sie zum Beispiel im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte niedergelegt sind.
»Soziale Ungleichheit und Unterdrückung der Religionsfreiheit werden institutionalisiert, die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz vor willkürlicher Inhaftierung und Bestrafung werden weiter abgebaut.«
Das neue Strafgesetzbuch zeigt einmal mehr: In Afghanistan kommt es zu beispiellosen Menschenrechtsverletzungen, von denen ein Großteil der Bevölkerung betroffen ist. PRO ASYL kritisiert, dass sich dies aktuell nicht ausreichend in der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge widerspiegelt: Die Behörde lehnt mittlerweile zwei Drittel der alleinstehenden afghanischen Männer im Asylverfahren ab. PRO ASYL fordert eine dringende Kurskorrektur und eine Entscheidungspraxis, die der katastrophalen Lage in Afghanistan unter den Taliban gerecht wird.
Der Text wurde verfasst von Dr. Alema, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Frankfurt University of Applied Sciences, vormals Afghanistan-Referentin bei PRO ASYL und ehemalige stellvertretende Friedensministerin in Afghanistan.