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Die Türkei ist der Türsteher Europas: Syrischen wie nicht-syrischen Schutzsuchenden droht die Abschiebung in die Verfolgerstaaten. Foto: Reuters / Rodi Said

Kontrollieren, inhaftieren, abschieben – Härte und Willkür bestimmen das Abschieberegime der Türkei. Mülteci-Der, Partnerorganisation von PRO ASYL, unterstützt Geflüchtete in Abschiebehaft und dokumentiert schlimmer werdende strukturelle Defizite und Haftbedingungen. Aus Sicht der EU bleibt die Türkei dennoch ein verlässlicher Partner.

Es sind Momen­te wie die­se, von denen die Mitarbeiter*innen von Mül­teci-Der lan­ge zeh­ren: In ihrem Büro in einem schma­len mehr­stö­cki­gen Gebäu­de im Her­zen von Izmir sit­zen sie mit Omar* zusam­men. End­lich hat er einen Aus­weis erhal­ten, der ihn offi­zi­ell als Asyl­an­trags­stel­ler in der Tür­kei aus­weist. Sein Auf­ent­halt in Izmir ist zunächst gesi­chert, erst mal braucht er kei­ne Angst davor zu haben, von der Poli­zei kon­trol­liert und abge­scho­ben zu werden.

Dass der 22-Jäh­ri­ge Ende 2025 hier sitzt, hat er dem Enga­ge­ment von Mül­teci-Der zu ver­dan­ken. Bei einem Flucht­ver­such über die Ägä­is war er von der tür­ki­schen Küs­ten­wa­che auf­ge­grif­fen und im Abschie­be­la­ger İzm­ir Har­man­dalı ein­ge­sperrt wor­den. Der paläs­ti­nen­si­sche Flücht­ling, der zuletzt im Liba­non gelebt hat­te, soll­te abge­scho­ben wer­den. Im Lager erleb­te er Über­be­le­gung, schlech­te Ver­sor­gung und Perspektivlosigkeit.

Sein in Kana­da leben­der Bru­der wand­te sich an Mül­teci-Der. Die dort Enga­gier­ten ver­mit­tel­ten einen Anwalt und sam­mel­ten mit der Fami­lie des Betrof­fe­nen in müh­sa­mer Klein­ar­beit sämt­li­che Bele­ge zusam­men, die sei­ne paläs­ti­nen­si­sche Her­kunft und vor­he­ri­ge Schutz­ti­tel bestä­ti­gen. Mit Erfolg: Der Antrag der recht­li­chen Ver­tre­tung auf Haft­ent­las­sung wur­de gewährt, Omar kam raus und konn­te mit Hil­fe der Anwält*innen end­lich auch sein Asyl­ge­such registrieren.

Die türkische Abschiebemaschinerie 

Das Abschie­be­la­ger İzm­ir Har­man­dalı ist eine von 32 offi­zi­el­len Abschie­be­haft­ein­rich­tun­gen (Geri Gön­der­me Mer­kez­le­ri). Die genaue Anzahl der Haft­plät­ze ist nicht bekannt, Schät­zun­gen gehen von 19.000 Haft­plät­zen aus. Zum Ver­gleich: In Deutsch­land gibt es rund 800 Abschie­be­haft­plät­ze, Ten­denz stei­gend. Die Haft­ein­rich­tun­gen sind ein zen­tra­ler Pfei­ler der tür­ki­schen Abschie­be­haft­in­fra­struk­tur, den die tür­ki­sche Regie­rung in den zurück­lie­gen­den Jah­ren auch mit Geld aus der EU ausbaute.

Die Grund­la­gen für die Inhaf­tie­rung von Schutz­su­chen­den in der Tür­kei sind viel­fäl­tig und wer­den laut Akteur*innen vor Ort will­kür­lich aus­ge­legt: Wer einen Asyl­an­trag an der Gren­ze stellt, sich ohne (gül­ti­ge) Auf­ent­halts­do­ku­men­te in der Tür­kei auf­hält oder aber die Gebiets­be­schrän­kung über­schrei­tet, kann für bis zu zwölf Mona­te in Abschie­be­haft genom­men werden

Zudem hält das Pro­blem, dass die zustän­di­gen Behör­den für Betrof­fe­ne nicht erreich­bar sind, an. Geflüch­te­ten ist es daher oft nicht mög­lich, das eige­ne Schutz­ge­such zu regis­trie­ren, eine Rei­se­ge­neh­mi­gung zu erhal­ten oder aber frist­ge­recht eine Ver­län­ge­rung des Auf­ent­halts zu bean­tra­gen. Im Jahr 2024 sind die zustän­di­gen Behör­den laut Beobachter*innen ver­mehrt dazu über­ge­gan­gen, Schutz­ti­tel zu annul­lie­ren, ohne dass die betrof­fe­nen Per­so­nen über ein ent­spre­chen­des Ver­fah­ren und die Grün­de infor­miert waren. Auch es ist wei­ter­hin üblich,  schutz­su­chen­de Per­so­nen bei klei­ne­ren Ord­nungs­wid­rig­kei­ten, Straf­sa­chen die bereits Jah­re zurück­lie­gen, oder sogar wegen eines Rechts­streits, bei dem die schutz­su­chen­de Per­son als Kläger*in agiert, aus Grün­den der »öffent­li­chen Ord­nung« zu inhaftieren.

Zwar sieht der tür­ki­sche Gesetz­ge­ber Haftal­ter­na­ti­ven vor, von die­sen wird in der Pra­xis aller­dings kaum gebrauch gemacht. Abschie­be­haft ist in der Tür­kei längst zur Regel gewor­den. Ent­ge­gen gesetz­li­cher Bestim­mun­gen wer­den immer wie­der auch unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Geflüch­te­te inhaf­tiert. Zusätz­lich wer­den immer wie­der Fami­li­en getrennt.

Der 16-jäh­ri­ge Abdul Qadir* ist auf sich allein gestellt, als er ver­sucht, den Iran in Rich­tung Tür­kei zu ver­las­sen. An der Gren­ze wird er durch tür­ki­sche Grenzbeamt*innen auf­ge­grif­fen. Was folgt, muss als Fol­ter bezeich­net wer­den: Abdul Qadir wird gezwun­gen, sich zu ent­klei­den und unter kal­tes Was­ser zu stel­len. Grenzbeamt*innen zer­stö­ren sei­ne per­sön­li­chen Gegen­stän­de und drän­gen ihn in den Iran zurück, ohne auf sein Asyl­ge­such zu reagie­ren. Ein Pushback.

Bei sei­nem nächs­ten Flucht­ver­such wird er zunächst drei Tage lang auf einer Poli­zei­sta­ti­on fest­ge­hal­ten, anschlie­ßend über­stel­len tür­ki­sche Grenzbeamt*innen ihn in die Abschie­be­haft in Ağrı. Nach etwa einem Monat wird er nach Anka­ra Aky­urt, eben­falls eine Abschie­be­haft, verlegt.

Vom Abschie­be­zen­trum Aky­urt aus wen­det er sich an Mül­teci-Der. Das Rechts­team von Mül­teci-Der benach­rich­tigt unmit­tel­bar die zustän­di­gen Behör­den, dar­un­ter das Minis­te­ri­um für Fami­lie und Sozia­les, die Pro­vinz­di­rek­ti­on für Migra­ti­on, die Anwalts­kam­mer und das Flücht­lings­kom­mis­sa­ri­at der Ver­ein­ten Natio­nen (UNHCR), um auf die andau­ern­de Inhaf­tie­rung des unbe­glei­te­ten Min­der­jäh­ri­gen hin­zu­wei­sen. Der Druck hilft: Zwei Tage nach der Benach­rich­ti­gung durch Mül­teci-Der wird er ärzt­lich unter­sucht, sei­ne Min­der­jäh­rig­keit wird offi­zi­ell aner­kannt. Auf die­ser Grund­la­ge wird er wenig spä­ter aus der Haft ent­las­sen und in eine Ein­rich­tung für unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge unter­ge­bracht. Hier erhält Abdul Qadir end­lich die Mög­lich­keit, einen Antrag auf inter­na­tio­na­len Schutz zu stellen.

Auf der Flucht in die Tür­kei wer­den Sul­ta­na* und ihre bei­den Nef­fen von Mari­am*, Sul­ta­nas Schwes­ter und Mut­ter der bei­den Kin­der, getrennt. Die drei wer­den in der Abschie­be­haft Şan­lıur­fa inhaf­tiert. Von Mari­am* fehlt jede Spur. Mit­ar­bei­ten­de von Mül­teci-Der über­neh­men ihren Fall und streu­en die Such­mel­dung in ihrem Netzwerk.

In der­sel­ben Woche wen­det sich eine Frau, die auf der Flucht von ihren bei­den Kin­dern und ihrer Schwes­ter getrennt wor­den ist, aus der Abschie­be­haft in Van an Mül­teci-Der. Schnell stellt sich her­aus, dass es sich um Mari­am* han­delt, Mut­ter und Kin­der bekom­men wie­der Kon­takt zuein­an­der. Mitt­ler­wei­le ist die Fami­lie aus der Haft entlassen.

*Namen geän­dert

Ins­ge­samt kön­nen sich Geflüch­te­te in der Tür­kei nicht auf einen Rechts­staat ver­las­sen. Vie­le Geflüch­te­te in der Tür­kei leben in stän­di­ger Angst. Die­se wird geschürt von anlass­lo­sen Poli­zei­kon­trol­len, die als ein wesent­li­cher Pfei­ler der Abschie­be­ma­schi­ne­rie cha­rak­te­ri­siert wer­den kön­nen. Sie legen sich wie ein Netz auf das gesam­te Land. Spe­zi­el­le Ein­hei­ten, die sich auf die Kon­trol­le von Auf­ent­halts­do­ku­men­ten fokus­sie­ren, kon­trol­lier­ten 2024 rund 1,2 Mil­lio­nen Men­schen. Laut Regie­rungs­an­ga­ben hat­te jede zehn­te Per­son kei­ne güti­gen Aufenthaltsdokumente.

Freiwillig heißt nicht gleich freiwillig 

Allein im Jahr 2024 voll­zog die Tür­kei rund 141.000 Abschie­bun­gen – ein neu­er Höchst­stand. Hin­zu kom­men die »frei­wil­li­gen Aus­rei­sen«: Mehr als 500.000 Syrer*innen haben laut der tür­ki­schen Regie­rung nach dem Sturz Assads in Syri­en (8. Dezem­ber 2024) die Tür­kei frei­wil­lig ver­las­sen. Wie schon in der Ver­gan­gen­heit bestehen erheb­li­che Zwei­fel, ob ins­be­son­de­re Men­schen in Abschie­be­haft die­se Ent­schei­dung wirk­lich frei­wil­lig tref­fen. Bereits 2022 doku­men­tier­te Human Rights Watch, dass die Tür­kei Tau­sen­de afgha­ni­sche Geflüch­te­te auch unter Anwen­dung von Gewalt zur Unter­schrift der Aus­rei­se­pa­pie­re zwang.

Zahl­rei­che Akteu­re, wie auch Mül­teci-Der, bestä­ti­gen, dass wei­ter­hin Schutz­su­chen­de zur Unter­zeich­nung der Doku­men­te zur frei­wil­li­gen Aus­rei­se gedrängt wer­den. Die­se wird von Beamt*innen häu­fig als alter­na­tiv­los dar­ge­stellt, wobei die zur Unter­schrift vor­ge­leg­ten Doku­men­te häu­fig nicht über­setzt wer­den und Auf­klä­rung über die fol­gen­schwe­re Unter­schrift ausbleibt.

Mülteci-Der steht Personen in Abschiebehaft zur Seite 

Mül­teci-Der, die Part­ner­or­ga­ni­sa­ti­on von PRO ASYL setzt sich für die Rech­te von Schutz­su­chen­den in Haft an. Seit mehr als einem Jahr­zehnt  bera­ten sie Per­so­nen in Abschie­be­haft und ver­mit­teln ihnen nach Mög­lich­keit anwalt­li­che Vertretung.

Auf Grund­la­ge der regel­mä­ßi­gen Unter­stüt­zung und in enger Zusam­men­ar­beit mit Anwält*innen doku­men­tiert Mül­teci-Der die Bedin­gun­gen in Haft, über­prüft die Ein­hal­tung recht­li­cher Stan­dards und ver­öf­fent­licht die­se Beob­ach­tun­gen regel­mä­ßig in ihrem­Mo­ni­to­ring­be­richt, zuletzt »Report on Izmir Rem­oval Cen­ter Visit (April – June 2025)« sowie »Report on Izmir Rem­oval Cen­ter Visit (Janu­ary – March 2025)«. Die Berich­te bele­gen, wie sich die struk­tu­rel­len Defi­zi­te in tür­ki­scher Abschie­be­haft wei­ter ver­schär­fen: Grund­le­gen­de men­schen­recht­li­che Ver­pflich­tun­gen wer­den regel­mä­ßig nicht eingehalten.

Abgeschnitten von der Außenwelt 

Die Berich­te machen deut­lich: Das zen­tra­le Pro­blem bleibt, dass die Men­schen in tür­ki­scher Abschie­be­haft kaum Zugang zu recht­li­cher Bera­tung und Ver­tre­tung haben. Vie­le Betrof­fe­ne erhal­ten kei­ne oder kaum Infor­ma­tio­nen dar­über, war­um sie in Haft sind, für wie lan­ge sie höchs­tens fest­ge­hal­ten wer­den dür­fen, wohin und ob ihnen die Abschie­bung droht und was sie dage­gen recht­lich unter­neh­men kön­nen. Dabei schei­tert es schon an den Grund­la­gen: Die Doku­men­te wer­den nur auf Tür­kisch aus­ge­hän­digt, Dolmetscher*innen ste­hen in der Regel nicht zur Ver­fü­gung. Es bleibt dem Zufall über­las­sen, ob irgend­je­mand, zum Bei­spiel ein Mit­häft­ling, über­set­zen kann. Kla­gen blei­ben vor dem Hin­ter­grund häu­fig aus.

Die Umstän­de der Haft erschwe­ren, dass Geflüch­te­te in Abschie­be­haft selbst eine*n Anwält*in kon­tak­tie­ren oder eine Bera­tungs­stel­le errei­chen: Zwar kön­nen Geflüch­te­te in Abschie­be­haft das Tele­fon dort nut­zen, das kos­tet aber Geld. Vie­le mit­tel­lo­se Per­so­nen sind damit vom Kon­takt mit der Außen­welt abge­schnit­ten. Häu­fi­ge Ver­le­gun­gen in ande­re Ein­rich­tun­gen hin­dern Geflüch­te­te in Haft außer­dem dar­an, das müh­sam auf­ge­bau­te Unter­stüt­zungs­netz­werk auf­recht zu erhalten.

Selbst wenn eine anwalt­li­che Ver­tre­tung man­da­tiert wer­den kann, garan­tiert dies nicht, dass ein fai­res Ver­fah­ren geführt wird. So berich­ten Anwält*innen von Abschie­bun­gen trotz eines gül­ti­gen Abschie­be­schut­zes im lau­fen­den Kla­ge­ver­fah­ren oder wäh­rend der lau­fen­den Frist zur Ein­rei­chung einer Kla­ge. Es sind Fäl­le bekannt, in denen die Tür­kei Per­so­nen abge­scho­ben hat, obwohl das tür­ki­sche Ver­fas­sungs­ge­richt zuvor die Ent­schei­dung zur Abschie­bung auf­ge­ho­ben hat­te. Die Recht­mä­ßig­keit von Abschie­bun­gen aus der Tür­kei muss vor die­sem Hin­ter­grund grund­sätz­lich ange­zwei­felt werden.

Einblicke in die Abschiebehaft Izmir Harmandalı: Überbelegt und unterversorgt 

»Da sind 16 von uns in einem Raum, der für acht Per­so­nen aus­ge­legt ist. Eini­ge schla­fen auf dem Boden«, berich­tet ein Geflüch­te­ter, der in der Abschie­be­ein­rich­tung Izmir Har­man­dalı inhaf­tiert ist, gegen­über Mül­teci-Der. In den kar­gen und über­füll­ten Räu­men müs­sen Geflüch­te­te auf dem Boden schla­fen. Ruhe und Rück­zugs­mög­lich­kei­ten gibt es nicht.

Die Über­be­le­gung ver­schärft die Ver­sor­gungs­la­ge in sämt­li­chen Berei­chen. So ste­hen weder genü­gend sani­tä­re Ein­rich­tun­gen noch aus­rei­chend Hygie­ne­pro­duk­te wie Sei­fe oder Toi­let­ten­pa­pier zur Ver­fü­gung. Die Infra­struk­tur ist maro­de und ver­dreckt. »Die Toi­let­ten sind ver­schmutzt und der Gestank ist uner­träg­lich«, beschreibt es eine ande­re geflüch­te­te Per­son. Ger­ne wür­de sie die Räu­me selbst rei­ni­gen, doch genü­gend Putz­mit­tel erhält sie dafür nicht. So bleibt es dre­ckig, Unge­zie­fer wie Kaker­la­ken und Bett­wan­zen brei­ten sich unge­hin­dert aus.

Ins­be­son­de­re in den Som­mer­mo­na­ten wird das Was­ser schnell knapp, sodass Bewohner*innen gezwun­gen sind, das Trink­was­ser zu ratio­nie­ren – und im Win­ter ist hei­ßes Was­ser rar. Die aus­ge­teil­ten Mahl­zei­ten sind von schlech­ter Qua­li­tät, zudem bemän­geln inhaf­tier­te Schutz­su­chen­de, dass es schlicht zu wenig ist. Beson­ders deso­lat ist die Situa­ti­on für vul­nerable Grup­pen wie etwa Säug­lin­ge. »Es gibt kei­ne rich­ti­ge Milch oder war­mes Was­ser für das Baby. Sie ist immer krank«, sagt eine Mut­ter, die mit ihrem Säug­ling in Abschie­be­haft ist.

Schmerzmittel statt angemessener Medikamente 

Auch die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung ist sehr schlecht. Patient*innen mit chro­ni­schen Krank­hei­ten wer­den eben­so wie Per­so­nen mit drin­gen­den Behand­lungs­be­darf meist ledig­lich mit Schmerz­mit­teln behan­delt, eine zeit­na­he und ange­mes­se­ne Behand­lung bleibt oft aus. »Das Kran­ken­haus hat mir täg­li­che Behand­lung ver­schrie­ben, aber hier habe ich kei­nen Zugang dazu«, beklagt eine Schutz­su­chen­de mit Nie­ren­er­kran­kung und ein­ge­schränk­tem Hörvermögen.

Die täg­li­che Ein­nah­me von Medi­ka­men­ten ist für HIV-Patient*innen über­le­bens­wich­tig. In tür­ki­scher Abschie­be­haft bekommt Meron*, die aus Eri­trea geflo­hen war, die­se Medi­ka­men­te nicht. Ihre Dia­gno­se ist zwar bekannt, sie wird auch ein­mal ins Kran­ken­haus gebracht, an ihrer Situa­ti­on aber ver­bes­sert das nichts. Schnell ver­schlech­tert sich der Gesund­heits­zu­stand der Eri­treerin. Mit­ge­fan­ge­ne, mit denen sie sich eine Zel­le teilt, wen­den sich in ihrem Namen an Mül­teci-Der, Meron ist zu die­sem Zeit­punkt bereits zu schwach dafür.

Auf Initia­ti­ve von Mül­teci-Der stellt die tür­ki­sche Anwalts­kam­mer ihr einen Anwalt um gegen die Haft­an­wen­dung vor­zu­ge­hen. Zudem infor­miert Mül­teci-Der den UNHCR und bit­tet drin­gend um Inter­ven­ti­on. Durch den regel­mä­ßi­gen Kon­takt mit den Mit­ge­fan­ge­nen bleibt Mül­teci-Der über die Situa­ti­on infor­miert. Als sich nichts ver­bes­sert, blei­ben sie hart­nä­ckig – mit Erfolg. Meron mel­det sich schließ­lich selbst bei Mül­teci-Der und bedankt sich für die Unter­stüt­zung. Sie erhal­te nun regel­mä­ßig ihre Medi­ka­men­te und fühlt sich deut­lich besser.

*Namen geän­dert

Die Umstän­de in Haft wir­ken sich auch auf die psy­chi­sche Gesund­heit nega­tiv aus: Vie­le Geflüch­te­te beschrei­ben gegen­über Mül­teci-Der ein inten­si­ves Gefühl von Hoff­nungs­lo­sig­keit, Angst­zu­stän­de und sogar sui­zi­da­le Gedan­ken. Doch es gibt kei­ne Hilfs­an­ge­bo­te für sie. In den 32 offi­zi­el­len Abschie­be­haft­ein­rich­tun­gen exis­tie­ren weder psy­cho­so­zia­le Sprech­stun­den noch psych­ia­tri­sche Ange­bo­te. Die­se Igno­ranz gegen­über der men­ta­len Gesund­heit von Per­so­nen in Abschie­be­haft ist bereits seit län­ge­rem ein zen­tra­le Lücke die kaum Beach­tung fin­det. Im lau­fen­den Jahr hat sich die Situa­ti­on noch verschlechtert.

EU: Trotz Menschrechtsverletzungen, Türkei weiterhin Türsteher 

Trotz der gut doku­men­tier­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen bleibt die Tür­kei aus Sicht der EU wei­ter­hin ein wich­ti­ger Part­ner und Tür­ste­her. Seit 2011 hat die EU rund 12,5 Mil­li­ar­den Euro EU-Hil­fe für die Auf­nah­me von Geflüch­te­ten zur Ver­fü­gung gestellt. 878 Mil­lio­nen sind in das Grenz- und Migra­ti­ons­ma­nage­ment geflos­sen – also etwa in den Aus­bau der Grenz­kon­trol­len und eben die Haft­in­fra­struk­tur. Das geht aus einem jüngst durch die ver­öf­fent­lich­ten inter­nen Bericht der EU-Rats­prä­si­dent­schaft hervor.

Dar­in bewer­tet die aktu­el­len EU-Rats­prä­si­dent­schaft die Zusam­men­ar­beit mit der Tür­kei im Bereich Asyl und Migra­ti­on wei­ter­hin als Erfolg, der vor allem dar­an gemes­sen zu wer­den scheint, wie vie­le Geflüch­te­te in der Tür­kei inhaf­tiert oder ander­wei­tig dar­an gehin­dert wer­den, in die EU zu fliehen.

 

Über Mülteci-Der

Mül­teci­ler­le Dayanış­ma Der­neği (deutsch: Ver­ei­ni­gung zur Soli­da­ri­tät mit Flücht­lin­gen) kurz  Mül­teci-Der ist eine unab­hän­gi­ge Nicht-Regie­rungs­or­ga­ni­sa­ti­on mit Sitz in Izmir, die sich seit 2008 für die Rech­te von Geflüch­te­ten, Asyl­su­chen­den und Migrant*innen in der Tür­kei ein­setzt. Die Mit­ar­bei­ten­den und Mit­glie­der der Orga­ni­sa­ti­on leis­ten recht­li­che Bera­tung und Unter­stüt­zung, ins­be­son­de­re für Per­so­nen in tür­ki­scher Abschie­be­haft. Wei­ter­hin tritt Mül­teci-Der auch poli­tisch für die Wah­rung des Schutz Schutz­su­chen­der ein. PRO ASYL unter­stützt die­se wert­vol­le Arbeit seit mehr als zehn Jahren.