News
Geflüchtete aus der Ukraine privat aufnehmen: Tipps und Hinweise
Tausende Menschen fliehen täglich vor dem Krieg in der Ukraine. Wir freuen uns, dass viele hilfsbereite Menschen Geflüchteten ein Bett, ein Zimmer oder eine Wohnung anbieten. Wichtig ist dabei ein gesunder Realismus: Wollen Sie Kriegsflüchtlinge privat aufnehmen, sollten Sie die Rahmenbedingungen kennen und einige Dinge bedenken. (Stand 21.04.2022)
Im Prinzip gibt es drei Möglichkeiten: 1) Sie wenden sich an die Kommune, in der Sie wohnen 2) Sie nutzen ein Vermittlungsportal und Vermittlungsstellen 3) Sie ergreifen die private Initiative und suchen / nutzen den Kontakt zu geflüchteten Personen. Wir empfehlen außerhalb der großen Ankunftsorte wie Berlin vor allem die erste Möglichkeit.
Kommune
Werden Kriegsflüchtlinge von den Behörden ihrem Wohnort zugeteilt, ist die Kommune für ihre Unterbringung zuständig. Um den Geflüchteten, die nicht schon über private Kontakte untergekommen sind, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wenden Sie sich daher am besten an ihre Kreis- oder Stadtverwaltung.
Etliche Städte haben sich bereits auf diese Situation eingestellt und bieten auf ihrer Website an, freie Zimmer oder Wohnungen für Geflüchtete zu melden. Falls nicht, rufen Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung an und fragen, wer zuständig ist.
Sie werden u.a. gefragt werden, wie groß und wie teuer der zur Verfügung stehende Wohnraum ist, wie viele Personen Sie unterbringen können und für wie lange. Es ist davon auszugehen, dass die Verwaltung die Angaben und die Eignung der Wohnung prüft.
Vermittlungsportale und Vermittlungsstellen
Kommen Sie bei der Kommune nicht weiter, gibt es inzwischen einige Vermittlungsportale und private Initiativen, die sie leicht im Internet finden. Die zügige Vermittlung durch große Portale – auch abhängig vom Andrang – ist nach unserem Wissenstand derzeit aber nicht gewährleistet. Vor Ort gibt es unter Umständen Kirchengemeinden, Asylinitiativen oder Wohlfahrtsverbände, die eine seriöse Vor-Ort-Vermittlung durchführen.
Es gibt im Internet darüber hinaus einige Angebote für spezielle Zielgruppen: Die Initiative Zusammenleben Willkommen vermittelt WG-Zimmer für eine Dauer von mindestens 12 Monaten. Speziell für queere Geflüchtete aus der Ukraine koordiniert das Bündnis Queere Nothilfe Ukraine Unterkünfte über Quarteera, einem Verein russischsprachiger LGBTI*. Unter www.Hilfsabfrage.de werden Wohn- und Transferangebote für behinderte Menschen aus der Ukraine gebündelt. Sie richtet sich vorwiegend an Organisationen der Behindertenhilfe und sollen Geflüchteten mit Handicap helfen, den passenden Wohnort zu finden.
Private Initiative
Die aus der Ukraine Geflüchteten dürfen sich zunächst im Bundesgebiet frei bewegen und daher prinzipiell auch selbst eine Unterkunft suchen. Für diejenigen Geflüchteten, die in Deutschland keine private Anlaufstelle haben, entstehen derzeit bundesweit größere (Not)Unterkünfte an vielen Orten. Auch sie dürften sich über eine bessere, private Unterbringung freuen. Sie können auf diese Menschen selbst zugehen. Zu beachten ist allerdings, dass die Menschen mit der Registrierung vor Ort einer Kommune relativ verbindlich zugewiesen sind und nicht einfach in eine andere Stadt umziehen dürfen.
Eine wichtige Bitte: Wenn Sie auf privatem Weg eine Unterkunft anbieten, tun Sie das zum Schutz der Betroffenen so transparent und respektvoll wie möglich. Die Aufgenommenen sollten zu ihrer eigenen Sicherheit zum Beispiel Ihre Wohnadresse frühzeitig an Bekannte weitergeben können. Wenn möglich, informieren Sie auch die Behörden vor Ort über die Aufnahme und ihre Adressdaten. Die Aufgenommenen sollten erfahren, dass Sie nicht zu Gegenleistungen verpflichtet sind, sie sollten ihre grundlegenden Rechte und Möglichkeiten kennen. Weisen Sie die Menschen auf wichtige Informationsquellen hin und geben Sie ihnen gegebenenfalls ausgedruckte Flyer in die Hand – z.B. die Hilfenotrufnummern zum Schutz von Frauen vor Gewalt.
Niemand hofft, dass der Krieg in der Ukraine noch Monate oder gar Jahre andauert. Trotzdem ist es wahrscheinlich, dass zumindest ein Teil der Geflüchteten langfristig hier bleiben wird.
Auf Grundlage einer EU-Regelung können die allermeisten Geflüchteten aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zunächst für zwei Jahre erhalten, die Möglichkeit von Verlängerungen um insgesamt ein weiteres Jahr ist möglich [mehr zum vorübergehenden Schutz hier]. Viele Geflüchtete werden mittel- oder langfristig eine Perspektive benötigen. Es wäre unglücklich, wenn sich nach sechs Wochen herausstellte, dass die Leute wieder ausziehen müssten, es aber an dem betreffenden Wohnort (dem die Menschen inzwischen aufenthaltsrechtlich verbindlich zugewiesen sind!) nur noch ein Bett im Sammellager gibt, oder dass die gerade eingeschulten Kinder mit dem Umzug erneut die Schule wechseln müssten. Deshalb ist es gut, wenn die Wohnmöglichkeit zeitlich nicht zu kurz befristet ist, sondern eine Unterbringung z.B. von einem halben oder ganzen Jahr möglich wäre.
In Berlin können Geflüchtete nur dann als registrierte Schutzsuchende bleiben, wenn sie eine private Unterkunft für mindestens sechs Monate Dauer nachweisen können oder eine Anmeldebescheinigung vom Bürgeramt haben – andernfalls erfolgt eine Weiterverweisung in ein anderes Bundesland.
Allerdings werden in dieser Krise auch akut viele Übernachtungsmöglichkeiten gebraucht – etwa, wenn sich in kurzer Zeit sehr viele Menschen in Grenznähe oder in zentralen Städten einfinden. Für den Fall, dass Städte beginnen müssen, behelfsmäßige Notunterkünfte aufzustellen, kann ein festes Dach über dem Kopf eine sinnvolle vorübergehende Hilfe sein. Auch für den Fall, dass die Betroffenen schon wissen, dass Sie an dem Ankunftsort nicht bleiben, sondern einige Tage später zu Verwandten weiterreisen wollen, kann eine kurzfristige, kostenlose Übernachtungsmöglichkeit eine gute Hilfe sein.
Überlegen Sie also vorher, für welchen Zeitraum Sie den zur Verfügung stehenden Wohnraum vergeben können und wollen, und teilen Sie dies den Behörden bzw. den Betroffenen mit.
Auch hier muss man unterscheiden: Wenn es sich um eine Notunterkunft für eine Nacht oder wenige Tage handelt, sind die Voraussetzungen natürlich geringer, als wenn ein Aufenthalt für eine längere Zeit ansteht. Jemand, die/der sich vor der Weiterreise zwei Tage ausschlafen will, mag eine Wohnzimmercouch ausreichend finden oder jedenfalls dem Feldbett in einer Turnhalle vorziehen.
Bei einem längeren Aufenthalt sollte man überlegen, wie viel Raum und Privatsphäre man selbst braucht und wie viel man den Gästen zugestehen kann. Primär gefragt sind natürlich abgeschlossene Wohnungen oder zumindest eine Unterkunft, in der die Geflüchteten einen abgeschlossenen Bereich, ein eigenes Bad und eine eigene Küche haben.
Die Wohnung zu teilen – ein oder zwei Zimmer abzugeben – kann darüber hinaus hilfreich sein, auch ein Platz in einer Wohngemeinschaft ist für manche Menschen attraktiv. Die Voraussetzung: Beide Seiten, Gastgeber*innen wie Gäste, sollten mit der Situation gut leben können. Wohngemeinschaften können bereichernd sein, bringen aber auch besondere Herausforderungen mit sich.
Fragen Sie sich: Gibt es Rückzugsmöglichkeiten für alle Bewohner*innen? Ist die Intimsphäre gewahrt (oder gibt es zumindest ein abschließbares Bad)? Sprechen Sie auch mit Ihren Gästen: Wie viel Gemeinsamkeit, wie viel Rückzug ist von beiden Seiten gewünscht? Welche Regeln sollten für das Zusammenleben gelten? Eine Begegnung auf Augenhöhe ist Voraussetzung für ein gemeinsames Wohnen!
Schließlich geht es in einer Wohnung schlicht auch um die »Chemie« zwischen den Bewohner*innen – wie das generell mit Menschen so ist. Menschen sind vielfältig, und für gegenseitige Sympathie gibt es keine Gewähr. Ob es klappt, hängt entscheidend von der Wahlfreiheit aller Beteiligten ab. Beide Seiten sollten sich frei füreinander entscheiden und das Mietverhältnis ggf. auch wieder beenden können.
Für ein Zimmer oder eine Wohnung können Sie Miete erhalten. Die allermeisten der aus der Ukraine ankommenden Menschen haben bei Bedarf Anspruch auf Sozialleistungen. Sozialämter zahlen für sie unter anderem Unterkunft und Heizkosten. Am 7. April 2022 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 reguläre Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII bekommen. Dann sind die Jobcenter für die Leistungen zuständig Dabei hat das Amt Vorgaben, wie groß die Wohnung pro Person höchstens sein darf und wie viel sie kosten darf.
Manche Städte verfahren so, dass Sie ihren Mietvertrag privatrechtlich mit der aufgenommenen Person abschließen, das Amt wiederum bezahlt der aufgenommenen Person die Kosten im Rahmen ihrer Sozialleistungen.
Wenn Ihre Gäste Sozialleistungen für Unterkunft und Nebenkosten beantragen wollen, ist der Abschluss eines Miet- bzw. Untermietvertrags sinnvoll (siehe dazu auch den folgenden Punkt).
Für den Fall, dass die aufgenommenen Personen Arbeit finden sollten und nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen sind, müssten Sie die Frage der Unterkunftskosten privatrechtlich klären.
Laut Mieterschutzbund dürfen Sie Geflüchtete ohne Weiteres für 6–8 Wochen »besuchsweise« in ihrer Mietwohnung unterbringen (erlaubnisfreier Besuch). Dauert die Unterbringung länger, können Sie einen Untermietvertrag abschließen – hierzu muss allerdings die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Ein Untermietvertrag ist besonders sinnvoll, wenn Sie Miete und / oder Nebenkosten vom Sozialamt erstattet bekommen möchten – beim Flüchtlingsrat Berlin finden Sie neben anderen Vorlagen ein Muster für einen Untermietvertrag, der sich auch für die Beantragung von Nebenkosten im Rahmen der Sozialhilfe eignet.
Beachten Sie bitte: Lassen Sie jemanden ohne Erlaubnis in Ihrer Mietwohnung mitwohnen, kann dies unter Umständen sogar bis zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen. Sofern kein triftiger Grund für eine Ablehnung besteht, sollte die/der Vermieter*in eine Erlaubnis erteilen. Ausführlichere Informationen dazu gibt es beim Mieterschutzbund. Um Ärger zu vermeiden, ist es ratsam, schon frühzeitig mit Ihrer Vermieter*in zu sprechen. Der Berliner Mieterverein hat ein Musterschreiben an den/die Vermieter:in veröffentlicht.
Wenn Sie Wohnraum in ihrer eigenen Mietwohnung anbieten, beachten Sie bitte die obigen Hinweise zur Dauer des Aufenthalts und zum notwendigen Platz.
Natürlich können Sie ihr Eigentum oder einen Teil Ihrer Mietwohnung der Kommune auch zu einem deutlich unter dem Schnitt liegenden Mietpreis anbieten oder eine geflüchtete Person kostenfrei bei sich wohnen lassen. Das kann vor allem für diejenigen Menschen eine hilfreiche Option sein, die sich aufenthaltsrechtlich (noch) nicht in der Stadt vor Ort registrieren lassen und/oder dort nicht langfristig bleiben wollen (Lesen Sie dazu Genaueres im folgenden Punkt).
Wenn Sie Ihren Wohnraum Geflüchteten vorübergehend kostenlos überlassen, bedenken Sie bitte, dass damit weitere Kosten entstehen können (z.B. steigende Nebenkosten, Kosten für Renovierung, Erstausstattung), und dass Sie Kosten für eine stark verbilligte oder kostenfreie Wohnraumüberlassung nicht steuerlich geltend machen können.
Eine gute Zwischenlösung könnte z.B. sein, sich (nur) die erhöhten Nebenkosten für Heizung etc. über das Sozialamt (bzw. die Jobcenter) ersetzen zu lassen. Dazu ist in der Regel ein Mietvertrag oder Untermietvertrag notwendig (siehe dazu den Punkt Miete).
Grundsätzlich halten wir es für richtig, dass die staatliche Verantwortung für Geflüchtete nicht durch private Wohlfahrt in Frage gestellt wird. Das soll Sie allerdings nicht hindern, ihren Wohlstand zu teilen. Reflektieren Sie darüber hinaus aber bitte auch, dass das kostenfreie Überlassen von Wohnraum zu einem Abhängigkeitsverhältnis zwischen Ihnen und den Aufgenommenen beitragen könnte. Überlegen Sie, wie Sie die aufgenommenen Menschen in ihrer eigenständigen Lebensgestaltung unterstützen können, zum Beispiel bei der Arbeitsuche.
Viele Tausend Flüchtlinge sind direkt nach ihrer Einreise bereits bei Familie oder Freunden untergekommen. Das ist prinzipiell weiterhin möglich und erlaubt. Grundsätzlich dürfen sich Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Deutschland zunächst 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten. Auch der Aufenthalt von nicht-ukrainischen Drittstaatsangehörigen, etwa Studierende aus afrikanischen Staaten, die aus der Ukraine geflüchtet sind, ist zunächst bis zum 31. August 2022 erlaubt. Ob sie den gleichen Schutzstatus wie Ukrainer*innen bekommen können hängt davon ab, ob sie »sicher und dauerhaft« in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Sie benötigen u.U. eine Klärung ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation (aktuelle aufenthaltsrechtliche Informationen hier).
Sobald die Betroffenen allerdings Sozialhilfe bzw. Geld für die Unterkunft benötigen und/oder eine Aufenthaltserlaubnis (v.a. den vorübergehenden Schutz als Kriegsflüchtlinge) erhalten wollen, unterliegen sie verschiedenen Regelungen des Aufenthaltsrechts. Wenn Sie also bestimmte Personen kennen oder im Auge haben, die Sie aufnehmen wollen, sind folgende Fälle zu unterscheiden:
- Die Personen sind noch nicht in Deutschland oder haben sich hier noch nicht registrieren lassen.
Die Menschen dürfen direkt zu Ihnen reisen und sollten den Behörden an möglichen Verteilerstellen auch mitteilen, dass sie ein privates Ziel und eine Unterkunft haben. Mit der Anzeige eines Unterstützungsbedarfs beim örtlichen Sozialamt erhalten die Betroffenen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Modalitäten zur Übernahme von Miete und Heizungskosten sind dann mit dem Sozial- oder Wohnungsamt abzuklären (siehe dazu auch den Punkt Miete). Am 7. April 2022 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 reguläre Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII bekommen. Dann sind die Jobcenter für die Leistungen zuständig.
Die Menschen sollten sich aber nicht vorschnell registrieren lassen: Denn mit der Registrierung werden die Geflüchteten dem aktuellen Wohnort zugewiesen und dürfen nicht mehr ohne Weiteres in einen anderen Ort umziehen (Ausnahmen siehe unten).
Für die Zukunft ist nicht auszuschließen, dass eine Registrierung in Städten, in denen sehr viele Geflüchtete ankommen, nicht mehr ohne Weiteres möglich sein wird, sondern eine Weiterverweisung in eine andere Kommune erfolgt. Um in Berlin bleiben zu dürfen, wird bereits heute ein Nachweis für sechs Monate Wohnraum oder eine Anmeldebescheinigung vom Bürgeramt verlangt. (Weitere Informationen zum Aufenthalt in Berlin beim Flüchtlingsrat Berlin.)
Für die meisten Ukraine-Flüchtlinge ist eine Registrierung als Schutzsuchende und die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für den vorübergehenden Schutz als Kriegsflüchtlinge bei der örtlichen Ausländerbehörde dennoch eine gute Lösung. Von einer Asylantragstellung ist dagegen in den meisten Fällen abzuraten. Insbesondere Drittstaatsangehörige – also Flüchtlinge aus der Ukraine, die eine andere als die ukrainische Staatsangehörigkeit haben – erhalten möglicherweise kein Aufenthaltsrecht als Kriegsflüchtlinge und sollten deshalb eine aufenthaltsrechtliche Beratung in Anspruch nehmen (weitere Hinweise dazu hier und bei den örtlichen Beratungsstellen für Migration und Flüchtlinge).
- Die Menschen, die Sie aufnehmen möchten, leben bereits vor Ort und sind per Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG registriert.
Sie können diesen Flüchtlingen, wenn sie in ihrer Stadt oder Gemeinde bereits notdürftig – zum Beispiel in einer Sammelunterkunft – untergebracht sind, eine private Unterkunft anbieten. Die lokale Behörde (Sozial- bzw. Wohnungsamt oder Jobcenter) sollte, sofern die Vorgaben für Größe und Kosten der Wohnung erfüllt sind, die Kosten dafür übernehmen, d.h. Ihnen Miete zahlen und Heizkosten erstatten (siehe dazu genauer den Punkt Miete). Wenn Sie sich mit den geflüchteten Menschen einig sind: Sprechen Sie mit den lokalen Behörden. Sollte es dabei Schwierigkeiten geben, holen Sie sich ggf. die Unterstützung einer Beratungsstelle.
- Die Menschen, die Sie aufnehmen möchten, sind in einer anderen Stadt registriert und haben eine Aufenthaltserlaubnis als Kriegsflüchtling nach § 24 AufenthG. Geflüchtete, die bereits registriert sind, sind damit auch örtlich »zugewiesen«. Sie dürfen nicht ohne Weiteres in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland umziehen. Ein Umzug soll laut Bundesinnenministerium (BMI) jedenfalls dann erlaubt werden, wenn die Betroffenen am neuen Wohnort in einem gewissem Umfang Geld verdienen, wenn enge Angehörige dort wohnen, bei Ausbildung / Studium und in weiteren Härtefällen (genaueres dazu führt das BMI hier aus). Vielleicht gibt es zudem Chancen auf ein anderes Aufenthaltsrecht. Wenn es Gründe gibt, warum die Betroffenen zu Ihnen umziehen sollten, sprechen Sie mit der Ausländerbehörde und lassen Sie sich ggf. unabhängig beraten.
- Die Geflüchteten, die sie aufnehmen möchten, erhalten keine Aufenthaltserlaubnis als Kriegsflüchtling nach §24 AufenthG. Dies kann v.a. bei Drittstaatsangehörigen der Fall sein, die sich z.B. als Studierende oder Arbeitnehmer*innen in der Ukraine aufgehalten haben oder auch bei Ukrainer*innen, die bereits länger vor dem 24.2.2022 in Deutschland gelebt haben. Drittstaatler*innen können nur dann eine Aufenthaltserlaubnis als Kriegsflüchtling erhalten, wenn eine Rückkehr in den Herkunftsstaat »sicher und dauerhaft« nicht möglich ist. Ihre Perspektive muss also zumeist im Einzelfall geklärt werden. Gegebenenfalls gibt es andere Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung (etwa zum Studium oder über das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz). Menschen mit aufenthaltsrechtlichen Problemen sollten sich individuell beraten lassen! Auf der Website von PRO ASYL gibt es laufend aktualisierte Beratungshinweise, unsere asyl- und aufenthaltsrechtliche Beratung erreichen Sie unter beratung@proasyl.de.
Ein offenes Wort: Manche Vermieter*innen von Flüchtlingsunterkünften wissen, dass ihr Wohnungsstandard für normale Mieter*innen eigentlich nicht mehr ausreichend ist. Wer glaubt, durch die Unterbringung von hilfebedürftigen Menschen eine Menge öffentliches Geld für vernachlässigtes Wohneigentum abkassieren zu können, ist aus unserer Sicht als Geschäftspartner*in weder für die Betroffenen noch für die öffentliche Hand zu empfehlen.
Auch der umgekehrte Fall kommt übrigens vor: Immobilienfirmen bieten teure Neubauten an, für deren Anmietung sich kein*e Normalverdiener*in gefunden hat. In einer akuten Bedarfssituation müssen die Kommunen erfahrungsgemäß auch solche Wohnungen anmieten. Perspektivisch sind die Kommunen aus unserer Sicht gut beraten, sich nicht allzu lange in die Abhängigkeit überteuerter Angebote zu begeben, sondern günstigen Wohnraum zu schaffen.
Gehen Sie mit den Leuten zum Sozialamt. Sobald die Geflüchteten dort um Hilfe nachsuchen, haben sie nicht nur Anspruch auf eine bezahlte Unterkunft, sondern auch Sozialleistungen und Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für die Bezahlung medizinischer Leistungen ist eine Meldung beim Sozialamt unerlässlich – privat bezahlte Rechnungen bei Ärzt:innen werden nicht rückwirkend erstattet. Am 7. April 2022 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 reguläre Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII bekommen. Dann sind die Jobcenter für die Leistungen zuständig und es besteht eine reguläre Krankenversicherung.
Die Betroffenen sollten beim Amt zumindest eine Abschlagzahlung und die Ausstellung eines Kostenübernahmescheines (bzw. Krankenscheins) erhalten, mit dem sie zu einer Ärzt:in gehen können. Nach erfolgter Registrierung bei der Ausländerbehörde sollte es einen regulären Hilfebescheid und monatliche Zahlungen geben, ggf. auch eine Gesundheitskarte.
Die Geflüchteten sind über das Asylbewerberleistungsgesetz nicht regulär krankenversichert, haben aber Anspruch auf die Kostenübernahme des Sozialamts für alle »normalen« medizinischen Leistungen. Sollte es hier zu Problemen kommen, weil die Kostenübernahme für Facharztbesuche o.a. verweigert werden, sollten die Betroffenen sich von einer Beratungsstelle helfen lassen. Die Bundesländer haben vereinbart, medizinische Leistungen unbürokratisch zu gewähren.
Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall besteht immer – auch für Menschen ohne Registrierung oder Aufenthaltserlaubnis. Die Rettungsstellen in den Krankenhäusern können aber keine laufenden Behandlungen durchführen und keine kostenlos einlösbaren Rezepte für Medikamente ausstellen.
In einigen Organisationen behandeln Ärzt*innen Menschen ohne Papiere anonym und kostenlos. Auf der Website gesundheit-ein-menschenrecht.de sind solche Organisation aufgeführt, ebenso auf den Websites der Malteser und der Medibüros. An einigen Orten stellen niedergelassene Ärzt*innen und Krankenhäuser für ukrainische Geflüchtete kostenlose Behandlung in Aussicht. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor Ort.
Bei Handbook Germany gibt es weitere Hinweise zur medizinischen Versorgung und zu Hilfsangeboten.
Fragen Sie ihre Gäste gegebenenfalls, ob sie geimpft sind: Wer geimpft werden möchte, findet viele Impfzentren und Ärzt*innen, die auch aktuell schon ohne Krankenversichertenkarte impfen. Die Informationsseite der Bundesregierung zusammengegencorona.de ist auch auf russisch verfügbar. Ukrainische Informationsblätter zur Impfung finden Sie bei den Infos zur medizinischen Versorgung auf Germany4Ukraine.
Zunächst einmal helfen Sie den Kriegsflüchtlingen sehr, indem Sie Solidarität zeigen und im Alltag praktische Hilfe anbieten, z.B. bei Behördengängen, Schulanmeldungen etc. Nehmen Sie den Menschen aber die Dinge nicht aus der Hand, sondern lassen Sie Raum für eine eigenständige Gestaltung ihres neuen Lebens. Seien Sie nicht gekränkt, wenn diese Hilfe gerade nicht erwünscht ist. Erwachsenen kann es ggf. helfen, wenn sie in sinnvolle Tätigkeiten eingebunden sind und Beschäftigungen haben, die Struktur, Sicherheit und eine Stück weit Rückkehr zur »Normalität« bieten. So können die Geflüchteten auch akute psychische Belastungen unter Umständen selbst bewältigen.
Auch Unterstützung bei der Arbeitsuche kann, wenn gewünscht, sinnvoll sein. Sobald ukrainische Geflüchtete eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz haben, ist die Arbeitsaufnahme erlaubt. Bis die Aufenthaltserlaubnis erteilt wird soll laut Bundesinnenministerium auch mit der Fiktionsbescheinigung die Arbeit erlaubt sein. Ggf. haben Geflüchtete noch andere Perspektiven, z.B. über ein Visum als Fachkraft, das es ebenfalls erlaubt zu arbeiten.
Bei manchen Themen helfen vor allem professionelle Organisationen weiter, etwa wenn es um aufenthaltsrechtliche Fragen geht, Ansprüche auf Sozialhilfe, Traumatisierung, Schul- oder Schuldenprobleme, Suchtverhalten.
Adressen von Flüchtlings/Migrations-Beratungsstelle und viele weiterführende Links für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie beim Infoverbund Asyl. Spezielle Unterstützung für russischsprachige LGBTI bietet der Berliner Verein Quarteera.
Ukrainisch- und russischsprachige Erstinformationen zu Aufenthalt und Rechten sowie viele weiterführende Adressen und Links für Geflüchtete aus der Ukraine gibt die Bundesregierung unter Germany4Ukraine.de bei Handbook Germany.
Wenn sich herausstellt, dass die Bedingungen beim gemeinsamen Wohnen auf Dauer belastend sind oder die zwischenmenschliche Chemie doch nicht stimmt, sprechen Sie möglichst freundlich und fair, aber offen darüber, und ändern sie gemeinsam Wohnregeln oder Absprachen. Suchen Sie sich gegebenenfalls Unterstützung, um einvernehmlich eine andere Lösung für Ihre Gäste zu finden. Das ist besser, als in einer unguten Situation zu verharren.
Nicht immer reicht für eine Alltagsunterstützung der Aufgenommenen die Zeit. Dann schauen Sie gern, welche Hilfsangebote etwa von Vereinen und Initiativen es in der Nähe gibt.
Suchen Sie sich auch selbst Hilfe, wenn Sie als Gastgeber:in Unterstützung brauchen: Etwa, weil sie Verhaltensweisen Ihrer Gäste nicht nachvollziehen können oder sie sich überlastet fühlen. Wenden Sie sich dazu vor Ort an Freiwilligendienste oder Wohlfahrtsverbände. Wenn Sie über Ihre möglichen eigenen Belastungen sprechen möchten, können Sie auch die Telefonseelsorge unter 0800 – 111 0 111 anrufen. Oder nutzen Sie folgende Chats: https://www.telefonseelsorge.de/ oder https://krisenchat.de/. Die Caritas hat Hinweise für Engagierte im Flüchtlingsbereich zusammengestellt.
Auch hier hilft zunächst eine Unterstützung in alltäglichen, praktischen Dingen. Sie sollten die Menschen nicht mit gut gemeinten Fragen zu ihren möglichen Traumata bedrängen, aber offen sein für deren Fragen und Erzählungen. Genaueres dazu hat Refugio München in den FAQ für Helfende zusammengestellt. Sehr ausführlich ist der Leitfaden der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren »Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten«.
Die Bundesregierung verweist auf weitere Hilfsangebote: Bei ipso-care können sich Geflüchtete online, anonym und kostenlos helfen lassen. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen unter anderem auch Ukrainisch und Russisch. Auf medflex.de findet sich ein Angebot für eine kostenlose Telefonberatung mit Ärzt*innen und Psycholog*innen auf Ukrainisch. Die Diakonie Berlin bietet für Ukrainer*innen in Deutschland eine russischsprachige Telefonseelsorge an.
Viele große Versicherungsgesellschaften geben auf ihre Websites bekannt, dass sie Geflüchtete, die im eigenen Haushalt aufgenommen werden, automatisch und kostenfrei über die bestehenden private Haftpflichtversicherungen mitversichern, gleiches gilt für die Hausratversicherung. Das ist grundsätzlich eine gute Sache. Es bedeutet aber auch, dass Schäden, die die Geflüchteten möglicherweise an Ihrem Eigentum in dem nunmehr gemeinsamen Haushalt verursachen, in diesem Sinne als »Eigenschäden« gelten und nicht von der Versicherung übernommen werden.
Einige Kommunen sollen laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags vor einigen Jahren auf freiwilliger Basis eine Haftpflichtversicherung für die in ihrem Zuständigkeitsbereich lebenden Asylbewerber und Flüchtlinge abgeschlossen haben – erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune. Als Vermieter*in einer Wohnung können Sie in ihrem Interesse auch den Abschluss einer Versicherung als Voraussetzung in den Mietvertrag aufnehmen.
Für Ihre Rolle als private*r Gastgeber*in oder Vermieter*in hilft aus unserer Sicht ein klarer, realistischer Blick auf das, was man als Wohnungsinhaber*in anbieten will und kann.
Bitte machen Sie sich ihre eigenen Erwartungen klar und versuchen Sie, Ihre psychischen und zeitlichen Ressourcen einzuschätzen. In manchen Situationen ist es vielleicht besser, wenn Sie keine Gäste aufnehmen. Nehmen Sie als Gastgeber Rücksicht darauf, dass die Geflüchteten gegebenenfalls andere Bedürfnisse haben als Sie. Viele Geflüchtete sprechen kaum Englisch oder Deutsch – kommen Sie gemeinsam mit diesen Hindernissen zurecht? Können Sie sich im Freundes- oder Bekanntenkreis Unterstützung holen, wenn Ihnen die Zeit für Unterstützung fehlt? In den ukrainischen Familien fehlen die Männer und Väter, die nicht ausreisen durften. Zahllose Flüchtlinge haben eigenen Besitz und Häuser zurückgelassen. Der Krieg, die Angst um die Zurückgebliebenen und Verluste sind schwer belastend und gegebenenfalls traumatisierend. Die Hoffnung auf die baldige Rückkehr in die Ukraine ist groß. Nicht jede:r sucht gleich ein »neues Heim« – und erst Recht keine neuen Ehepartner oder Familie. Die Gruppe der Geflüchteten ist so vielfältig wie der Durchschnitt unserer Gesellschaft: Während einige Menschen die Gemeinschaft einer WG genießen, brauchen andere einen Rückzugsort und psychologische Betreuung– oder die Gemeinschaft anderer Menschen ihrer Community. Manche geflüchtete Frauen sind durch den Krieg oder dramatische Erlebnisse auf dem Fluchtweg zuweilen so sehr belastet, dass ihnen das Zusammenwohnen bei gemeinschaftlicher Nutzung von Küche, Bad etc. mit Fremden (Männern) nicht zumutbar erscheint.
Wenn Ihnen die möglichen Grenzen aller Beteiligten bewusst sind, ist Ihre Wohnung für Kriegsflüchtlinge ein sehr wertvolles Angebot, mit dem Sie Menschen in Not unbürokratisch und wirksam zur Seite stehen. Dafür gebührt Ihnen Respekt!
Der noch vor Tagen unvorstellbare Krieg in Europa hat viele Menschen berührt. Bitte machen Sie sich klar, dass auch andere Menschen, die in Deutschland leben, vor fürchterlichen Ereignissen geflohen sind. Auch sie sind – heute und hier – auf unsere Humanität, Solidarität und offene Türen dringend angewiesen. Zwei Beispiele:
- Die Bundesregierung nimmt gefährdete Afghan:innen auf und rettet die Familien so vor der katastrophalen Lage im Land, den Taliban, sogar dem grassierenden Hunger. Doch die Aufnahme in den Bundesländern stockte zuletzt mancherorts, weil die örtlichen Behörden nicht so schnell freien Wohnraum für die Familien fanden.
- Etliche Flüchtlinge aus Syrien, Irak oder anderswo haben ab 2015/16 in Deutschland Schutz erhalten, inzwischen Arbeit gefunden und können sich selbst versorgen. Trotzdem leben viele von ihnen als so genannte »Fehlbeleger« unter unwürdigen Zuständen zusammengepfercht auf wenigen Quadratmetern, in Mehrbettzimmern trostloser Sammellager. Sie sind vielfach aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Sprache mit Vorbehalten potenzieller Vermieter:innen konfrontiert und haben auf dem freien Wohnungsmarkt oftmals kaum eine Chance.
Etliche Geflüchtete mit und – je nach örtlicher Praxis – auch (noch) ohne Aufenthaltserlaubnis dürfen eine Wohnung anmieten. Wenn Sie sich vorstellen können, mit einem Wohnungsangebot auf andere Geflüchtete in ihrem Ort zuzugehen, können Sie sich ebenfalls an die zuständige Behörde vor Ort wenden – oder den privaten Kontakt über lokale Begegnungsstätten suchen. Sie könnten auch, sofern erlaubt, der örtlichen Sammelunterkunft einen Besuch abstatten, dabei ist aber Sensibilität gefragt: Denn Sie betreten dort privaten Lebensraum.
Die aufenthaltsrechtlichen Regelungen, denen diese Menschen unterliegen, sind allerdings zum Teil andere als hier für Ukraine-Flüchtlinge beschrieben. Viele Geflüchtete sehen derzeit mit Staunen und Irritation, dass den aus der Ukraine geflohenen Menschen die Türen in unsere Gesellschaft – zu Recht – weit geöffnet werden, während ihre eigenen Bemühungen, hier anzukommen und ihre Erlebnisse zu verarbeiten, vielerlei Restriktionen und Beschwernissen unterliegen. Auch diese Menschen haben Anspruch auf unsere Solidarität und unseren Beistand.
Diese Informationen spiegeln unseren Wissenstand am 21.04.2022 wider. Für Erfahrungen mit den oben geschilderten Regelungen oder Korrekturen sind wir dankbar – im Einzelfall können wir leider i.d.R. nicht zur Unterbringungsfragen beraten! Brauchen Sie in aufenthaltsrechtlichen Fragen Beratung, können sie sich an unsere Beratung wenden.