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Flüchtlings-Baby stirbt – Mutter wurde offenbar vom Krankenhaus abgewiesen

Medienberichten zufolge ist in Hannover ein Flüchtlingsbaby gestorben, nachdem die Mutter offenbar vom Krankenhaus wegen fehlender Dokumente abgewiesen worden war. Ein weiterer erschütternder Fall, der zeigt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz Flüchtlinge und Geduldete tödlichen Risiken aussetzt.
Erst gestern waren Bedienstete einer Asylbewerbereinrichtung verurteilt worden, weil sie 2011 dem todkranken kleinen Leonardo nicht rechtzeitig geholfen hatten. Leonardo hat knapp überlebt – mit bleibenden gesundheitlichen Folgen.
Am selben Tag des Urteils zum Fall Leonardo berichten die Bild-Zeitung und andere Medien, dass in Hannover eine Kinderklinik die Asylsuchende Vida M. mit ihrem ein Monate alten Joshua abgewiesen haben soll, weil die Mutter kein Dokument vorlegen konnte, das die Übernahme der Behandlungskosten regelt. Das Baby starb kurz darauf. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. „Es könnte in diesem Fall um fahrlässige Tötung gehen“, zitiert das NDR die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover.
Das Problem liegt jedoch viel tiefer als persönliches Fehlverhalten: Paragraph 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht vor, dass Asylsuchende nur Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände haben. Häufig maßen sich medizinisch inkompetente Bedienstete die Entscheidung an, ob behandlungswürdiger Notfall vorliegt oder nicht. Und Ärzte und Krankenhäuser sind sich nicht selten unsicher, ob die Kosten einer Behandlung auch erstattet werden. Das führt zu schwerer Diskriminierung der Betroffenen im Gesundheitswesen – im jüngsten Fall in Hannover mit tödlichen Folgen.
Bundesweit liegen mehrere solche Fälle vor, in denen Asylsuchende fast oder vollends zu Tode verwaltet wurden. Der 43-jährige Ahmed J. aus Libyen, Vater zweier kleiner Kinder, starb am 14. Februar 2014 in einer Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Plauen. Ein Wachschutzmitarbeiter hatte fast zwei Stunden lang keine Hilfe geholt, obwohl sich der Mann vor Schmerzen auf dem Boden krümmte.
Flüchtlinge müssen dringend unbürokratischen Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten. Die Landesregierung Bremen stellt etwa mit einem Vertrag mit der AOK sicher, dass die Betroffenen eine Versichertenkarte der AOK erhalten – das gewährt ihnen Zugang zu regulärer medizinischer Hilfe.
Generell gilt: Das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz muss dringend abgeschafft werden.
Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Niedersachsen
Gesetzlich verordnete Lebensgefahr – Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz (22.05.15)
Fall Leonardo: Mitarbeiter von Asylbewerberunterkunft zu Geldstrafen verurteilt (16.04.14)
Unterlassene Hilfeleistung? – Flüchtling stirbt in Unterkunft (18.02.14)